Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: link
    • Mitgliedstaat: Schweden
    • Gebräuchliche Bezeichnung:link
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 21/03/2001
    • Gericht: Högsta Domstolen
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Consumer Sales and Guarantees Directive, Article 1, 2. Consumer Sales and Guarantees Directive, Article 3, 5.
  • Leitsatz
    Dieser Fall betrifft die Frage, ob ein B2C-Kauf oder ein P2P-Kauf vorliegt, wenn der Verkäu-fer eine Privatperson war, die ein Segelboot an eine andere Privatperson verkauft hat. Der Verkäufer war jedoch auch Anteilseigner eines Bootswerft, wo das Boot ausgestellt war. Wenn es als ein P2P-Kauf angesehen würde, wäre das Kaufrechtsgesetz 1990 anwendbar (basierend auf CISG), andernfalls das Verbraucherkaufrechtsgesetz.
    Fraglich war, ob der Vertrag wegen mangelhafter Lieferung aufgelöst werden konnte, ob es ein Recht auf Preisminderung gab und ob der Käufer das Recht hatte Schadensersatz zu bekommen.
    Der Oberste Gerichtshof entschied, dass ein B2C-Kauf vorlag, und dass der Käufer ein Recht auf Minderung des Preises hatte.
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

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