Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: 07B1295
    • Mitgliedstaat: Portugal
    • Gebräuchliche Bezeichnung:link
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 17/05/2007
    • Gericht: Supremo Tribunal de Justiça
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Unfair Contract Terms Directive, Article 1, 1.
  • Leitsatz
    AGB von Banken unterliegen der Inhaltskontrolle
  • Sachverhalt
    Die portugiesische Verbraucherschutzorganisation DECO befand eine in den AGB eines Kreditinstituts enthaltene Klausel als missbräuchlich und verlangte, dem Kreditinstitut die Verwendung der Klausel zu verbieten. Der oberste Gerichtshof Portugals gab dem statt.
  • Rechtsfrage
    Die Benutzung eines Geldautomaten mit einer Debitkarte setzt einen Vertrag zwischen Kunden und Bank voraus. In dieser Vertragsbeziehung ist die Bank das stärkere Vertragspartner und daher in der Lage, einseitig Vertragsbestimmungen zu verwenden. Daher unterliegen die AGB von Kreditinstituten einer Inhaltskontrolle durch die DECO.
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

  • Verbundene Rechtssachen

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  • Rechtsliteratur

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  • Ergebnis