Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: C-40/08
    • Mitgliedstaat: Europäischen Union
    • Gebräuchliche Bezeichnung:Asturcom Telecomunicaciones SL v. Cristina Rodríguez Nogueira
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 06/10/2009
    • Gericht: European Court of Justice
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Unfair Contract Terms Directive, Article 6, 1. Unfair Contract Terms Directive, Article 7
  • Leitsatz
    Die Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass ein nationales Gericht, bei dem ein Antrag auf Zwangsvollstreckung aus einem in Abwesenheit des Verbrauchers ergange-nen rechtskräftigen Schiedsspruch anhängig ist, verpflichtet ist, die Missbräuchlichkeit der Schiedsklausel von Amts wegen zu prüfen, sobald es über die hierzu erforderlichen rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen verfügt, wenn es nach den Bestimmungen seines nationalen Verfahrensrechts eine solche Beurteilung im Rahmen vergleichbarer Anträge nationaler Art vornehmen kann. Ist dies der Fall, so obliegt es diesem Gericht, alle Konsequenzen zu ziehen, die sich daraus nach nationalem Recht ergeben, um sich zu vergewissern, dass diese Klausel für den Verbraucher unverbindlich ist.
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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  • Rechtsliteratur

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