Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: link
    • Mitgliedstaat: Frankreich
    • Gebräuchliche Bezeichnung:link
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 08/03/2012
    • Gericht: Cour de Cassation
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Package Travel Directive, Article 4, 6.
  • Leitsatz
    Keine Leitsätze verfügbar.
  • Sachverhalt
    Das Unternehmen Oceane Voyages verkaufte Herrn x… eine Pauschalreise, die für ihn und seine Familie einen Aufenthalt auf der Insel Réunion vom 4. – 16. April 2010 und Rückflüge nach Paris beinhaltete. Aufgrund eines Vulkanausbruches musste jedoch der Luftraum geschlossen werden. Herr x… und seine Familie waren gezwungen, ihren Auf-enthalt zu verlängern und Rückflüge nach Marseille am 20. April 2010 anzunehmen. Herr x… behauptete, erhöhten Kosten sowohl für die Unterbringung von sich und seiner Fami-lie vom 16. – 20. April 2010 als auch für das Mieten eines Wagens für den Rückweg von Marseille nach Paris ausgesetzt gewesen zu sein und beanspruchte Rückerstattung dieser Kosten vom Unternehmen Oceane Voyages. Das Unternehmen wurde dazu verurteilt, die Schäden in Höhe der zusätzlichen vom Kläger verlangten Kosten an den Kläger zu zah-len.
  • Rechtsfrage
    Der Kassationshof wies die Berufungsklage ab. Obwohl höhere Gewalt hier eine Vertei-digung für verschuldensunabhängige Haftung des Reiseveranstalters aus Art. L 211-16 des Touristengesetzes bot, konnte der Veranstalter nicht von seiner Pflicht, den Verbrau-cher vor einer Preiserhöhung durch Ersatzdienste, die nach Art. L 211-15 nach Reisebe-ginn beantragt werden müssen, zu schützen, befreit werden.
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

  • Verbundene Rechtssachen

    Keine Ergebnisse verfügbar

  • Rechtsliteratur

    Keine Ergebnisse verfügbar

  • Ergebnis