Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: 495/2007/1
    • Mitgliedstaat: Malta
    • Gebräuchliche Bezeichnung:Paul Fenech (459165m) Vs Joe u Tessie konjugi Camilleri
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 21/02/2012
    • Gericht: Qorti ta’ l-Appell
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Consumer Sales and Guarantees Directive, Article 2, 1.
  • Leitsatz
    Keine Leitsätze verfügbar.
  • Sachverhalt
    Der Kläger erhob Klage vor einem Gericht für kleine Schadensersatzklagen (das das erst-instanzliche Gericht war), worin er Bezahlung für eine Werktätigkeit sowie für verwen-detes Holzmaterial für Türen verlangte. Der Auftrag war ihm von den Beklagten erteilt worden. Diese machten jedoch geltend, die Arbeit sei nicht dem handwerklichen Stan-dard gerecht geworden, zudem hätten die Türen eine andere Farbe als die der Vorlage, nach welcher der Kläger arbeiten sollte. Das erstinstanzliche Gericht entschied, der Klage stattzugeben und wies den Beklagten an, dem Kläger die geschuldete Summe zu zahlen. Grund für die Entscheidung war der fehlende Beweis des Beklagten, dass die Leistung nicht derjenigen entsprach, die er bestellt hatte.
  • Rechtsfrage
    Der Verbraucher (in der ersten Instanz Beklagter) legte vor dem Berufungsgericht gegen das Urteil Berufung ein. Er argumentierte, das erstinstanzliche Gericht habe es versäumt, zu prüfen, ob die vorgenommene Arbeit dem handwerklichen Standard entspreche, da die Türen aus Holz zwei verschiedener Farben gefertigt worden seien.
    Das Berufungsgericht entgegnete, das erste Gericht habe deswegen so entschieden, weil der Verbraucher die Türen bereits gesehen habe, ehe sie angebracht wurden. Indem es Bezug auf vorherige Entscheidungen nahm, stellte das Berufungsgericht fest, dass man von seiner Verantwortung, die Qualität der Arbeit sorgfältig zu überprüfen, nicht befreit ist, wenn sich schließlich herausstellt, dass sie nicht ordnungsgemäß getan wurde.
    Das Gericht stellte schließlich fest, dass die entscheidende Frage sei, ob die gefertigten Türen mit den Vorlagen und den handwerklichen Standards übereinstimmten, unabhän-gig von anfänglicher Zustimmung zu der Arbeit. Das Berufungsgericht bestimmte, dass das Werk den eingereichten Beweisen nach nicht den allgemeinen handwerklichen Stan-dards entsprach, besonders da allein die Farben des Holzes innerhalb einer Tür unter-schiedlich waren. Das Gericht nahm daher die Entscheidung des Gerichts für kleine Schadensersatzklagen zurück und gab der Berufung statt.
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

  • Verbundene Rechtssachen

    Keine Ergebnisse verfügbar

  • Rechtsliteratur

    Keine Ergebnisse verfügbar

  • Ergebnis