Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: n. 15531
    • Mitgliedstaat: Italien
    • Gebräuchliche Bezeichnung:Gaia s.r.l. c. (avv. Molendi, Fortunato) c. Caffè-Galleria di A. & C. s.a.s.
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 14/07/2011
    • Gericht: Corte di cassazione
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Unfair Contract Terms Directive, Article 2
  • Leitsatz
    Verbraucherschutz – Verbraucher – Bedeutung von “Verbraucher – consumatore” und Unternehmer – professionista“
  • Sachverhalt
    In diesem Rechtsstreit wandte der Mailänder Gerichtshof die Bestimmungen des Italieni-schen Zivilgesetzbuches über einen zwischen zwei Parteien geschlossenen Vertrag an.
  • Rechtsfrage
    Der allgemeinen Definition des Italienischen Zivilgesetzbuches folgend, könne nur natür-liche Personen Verbraucher sein, was Firmen ausschließt.
    Die natürlichen Personen, die Geschäfte betreiben oder beruflich Unternehmer sind, wer-den als Verbraucher angesehen, wenn sie Geschäfte des alltäglichen Lebens tätigen. Ein „Unternehmer“ hingegen wird als der Vertragspartner erachtet (persona fisica o giuridi-ca), der sein Geschäft oder seinen Beruf gerade dadurch ausübt, dass er sich vertraglich bindet. Um „Unternehmer“ zu sein, reicht es aus, dass der Vertragszweck mit dem Beruf oder Geschäft in Verbindung steht.
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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