Ein Krankenhaus ist ein Unternehmen im Sinne des Gesetzes über Handelspraktiken. Der Richter ist demnach dazu angehalten, die Vertragsbestimmungen von Amts wegen zu überprüfen, wenn ihm die gesetzlichen und tatsächlichen Komponenten zugänglich sind.
Jede Klausel, die eine Vertragsverletzung sanktioniert, muss gegenseitig sein. Das Gegenseitigkeitserfordernis findet auch auf Zahlungsverzug Anwendung. Wenn das Unternehmen gegenüber dem Verbraucher eine Sanktion verhängt, muss eine ähnliche Sanktion auch für den Fall vorgesehen sein, dass das Unternehmen eine Vertragsverletzung begeht. Eine völlige Gleichheit zwischen den Sanktionen ist nicht erforderlich.
Die Tatsache, dass der Verbraucher unter allgemeinem Vertragsrecht Schadensersatz verlangen kann, reicht für das Gegenseitigkeitserfordernis des Gesetzes über Handelspraktiken nicht aus. Gegenseitigkeit und Gleichheit gelten auch für solche Klauseln, die Zahlungsverzug verzinsen. Im Falle der Nichtigkeit des vertraglich festgelegten Schadensersatzes kann das Unternehmen jedoch Ersatz nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen (zum gesetzlichen Zinssatz) verlangen.