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Rechtsprechung
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Rechtssachenbeschreibung
Nationale Kennung:
VSM I Cp 933/2010
Mitgliedstaat:
Slowenien
Gebräuchliche Bezeichnung:
link
Art des Beschlusses:
Sonstiges
Beschlussdatum:
13/07/2010
Gericht:
Višje sodišče Maribor
Betreff:
Kläger:
Beklagter:
Schlagworte:
Artikel der Richtlinie
Consumer Sales and Guarantees Directive,
Article 1, 1.
Leitsatz
Informiert der Verbraucher den Verkäufer über einen Mangel, muss der Verkäufer diesen Mangel innerhalb einer angemessenen Zeit untersuchen.
Sachverhalt
Rechtsfrage
Entscheidung
Volltext:
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