Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: 33124
    • Mitgliedstaat: Luxemburg
    • Gebräuchliche Bezeichnung:COMMERZBANK INTERNATIONAL S.A../. DEVERMAN, Dave
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 25/06/2009
    • Gericht: Court d'appel
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Unfair Contract Terms Directive, Article 3, 3. Unfair Contract Terms Directive, ANNEX I, 1.
  • Leitsatz
    Für diese Entscheidung sind keine Leitsätze verfügbar.
  • Sachverhalt
    Um sein Vermögen zu verwalten und Investitionen zu tätigen eröffnete der Beklagte bei der Klägerin ein Bankkonto. Der Beklagte warf der Klägerin Vertragsbruch und uner-laubte Handlungen in mehreren Fällen vor. Darüber hinaus vertrat der Beklagte die An-sicht, dass die vom Kläger verwendeten Bedingungen bzgl Termingeschäftsverträgen mehrere missbräuchliche Klauseln enthalten und damit gegen das Gesetz vom 25. August 1983 (Loi modifiée du 25 août 1983 relative à la protection juridique du consommateur) verstößt.
    Darüber hinaus behauptet der Beklagte, dass er kein Deutsch spreche und daher die Be-dingungen nicht verstehen konnte, da diese auf Deutsch verfasst waren. Der Kläger wurde in zwei Urteilen vom Tribunal d’arrondissement de Luxembourg zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Der Kläger legte gegen diese beiden Urteile Berufung ein.
  • Rechtsfrage
    Das erste Urteil wurde aus formellen Gründen aufgehoben. Weil das zweite Urteil auf dem ersten Urteil beruhte, wurde auch dieses aufgehoben. Daher war auch die Berufung begründet.
    Das Urteil verweist auf Art. 1 und 2 Nr. 11 des Gesetzes vom 25. August 1983, welche Art. 3 Nr. 3, Nr. 1 lit. b) und i) des Annex und Art. 5 der Klausel Richtlinie 93/13 umset-zen.
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

  • Verbundene Rechtssachen

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  • Rechtsliteratur

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  • Ergebnis