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Rechtsprechung
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Rechtssachenbeschreibung
Nationale Kennung:
PS2629 (Provvedimento n. 20528)
Mitgliedstaat:
Italien
Gebräuchliche Bezeichnung:
link
Art des Beschlusses:
Sonstiges
Beschlussdatum:
02/12/2009
Gericht:
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato
Betreff:
Kläger:
Beklagter:
Schlagworte:
Artikel der Richtlinie
Distance Selling Directive,
Article 6, 1.
Leitsatz
Die Festlegung einer Strafe für den Fall des Rücktritts hindert das Rücktrittsrecht des Verbrauchers.
Sachverhalt
Der Unternehmer ließ Verbraucher Haustürverträge über Wasserfilter unterzeichnen. Die Verträge enthielten einen Ausschluss des Rücktrittsrechts und eine Regelung, die eine Strafe für den Fall des Rücktritts vorsah.
Rechtsfrage
Es wurde eine Verletzung des Italienischen Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 85/577/EC festgestellt, vor allem des Art. 64 des Verbrauchergesetzbuchs.
Entscheidung
Volltext:
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