Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: link
    • Mitgliedstaat: Frankreich
    • Gebräuchliche Bezeichnung:link
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 03/02/2011
    • Gericht: Cour de Cassation
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Unfair Contract Terms Directive, Article 1, 1. Injunctions Directive, Article 1, 1. Injunctions Directive, Annex I
  • Leitsatz
    Verbraucherschutz – Verbraucherschutzverband – präemptive Anfechtung –Unterlassungsklage zum Entfernen unlauterer Vertragsbedingungen – Bedingungen in einem Standardvertrag – Bedingungen in einem saisonalen Mietvertrag, die das Besitzen von Tieren verbieten
    Die präemptive Anfechtung zugelassener Verbraucherschutzverbände, um unlautere Ver-tragsbedingungen zu entfernen, kann auf Standardverträge, die sich an Verbraucher rich-ten und von Experten entworfen wurden, generell angewandt werden.
    Die präemptive Anfechtung zugelassener Verbraucherschutzverbände, um rechtswidrige Vertragsbedingungen zu entfernen, kann auf Standardverträge, die sich an Verbraucher richten und von Experten entworfen wurden, generell angewandt werden.
  • Sachverhalt
    Der Verband Clévacances Isère bot denjenigen seiner Mitglieder, die Immobilienbesitzer waren, einen Standardvertrag zur Saisonanmietung an. Einige der Vertragsbedingungen erschienen dem Verbraucherschutzverband UFC 38 - Que Choisir als rechtswidrig, wes-wegen sie eine einstweilige Verfügung anstrebten, um Clévacances Isère von der Ver-wendung dieser Klauseln abzuhalten.
    Nach dem Eingriff des Mieterdachverbandes Frankreichs (Fédération nationale
    des locations de France) in die Berufung, hob das Berufungsgericht den Unterschied zwischen rechtswidrigen Bestimmungen, die ausgeschlossen werden können auf der ei-nen und Bestimmungen, die im Sinne der Regelung zum Verbraucherschutz unlauter sind, auf der anderen Seite. Diese könnten demnach nur in nicht-kommerziellen Verträgen gebraucht werden.
  • Rechtsfrage
    Artikel L. 421-6 des Französischen Verbrauchergesetzes unterscheidet nicht zwischen rechtswidrigen und unlauteren Vertragsbestimmungen.
    Das Kassationsgericht nahm die rechtlichen Konsequenzen von rechtswidrigen und un-lauteren Vertragsbestimmungen dadurch auf, dass es auf der einen Seite die Berufung gegen die streitigen Vertragsbestimmungen abwies und auf der anderen Seite die Ent-scheidung des Berufungsgerichtes durch direkten Verweis auf L. 132-1 und L. 421-6 Verbrauchergesetz außer Kraft setzte.
    Die präemptive Anfechtung zugelassener Verbraucherschutzverbände, um rechtswidrige und unlautere Vertragsbedingungen zu entfernen, kann somit angewendet werden, um Bestimmungen aus Standardverträgen, die sich an Verbraucher richten und von Experten entworfen wurden, als ungültig zu erklären.
    Das Urteil erweitert damit den Anwendungsbereich der präemptiven Anfechtung zuge-lassener Verbraucherschutzverbände dadurch, dass bei Rechtswidrigkeit der strittigen Vertragsbestimmungen nicht zwischen allgemeinen rechtlichen Vertragsbestimmungen und spezielleren Verbraucherrecht unterschieden wird.
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

  • Verbundene Rechtssachen

    Keine Ergebnisse verfügbar

  • Rechtsliteratur

    Keine Ergebnisse verfügbar

  • Ergebnis