Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: 10809
    • Mitgliedstaat: Italien
    • Gebräuchliche Bezeichnung:CE.RI.P. S.a.s. v. Laura Proietti
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 29/10/1998
    • Gericht: Corte di cassazione
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Doorstep Selling Directive, Article 1, 1. Doorstep Selling Directive, Article 6
  • Leitsatz
    1. Alle Streitigkeiten die sich aus außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verbraucherverträgen ergeben, sollen vom Gericht, an dessen Ort der Verbraucher seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entschieden werden.
    2. Die Parteien dürfen keine von dieser Vorschrift des Gesetzes (d.h. “Decreto Legislativo”) 15 Januar 1992, Nr. 50 abweichenden Vereinbarungen treffen.
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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