Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: link
    • Mitgliedstaat: Italien
    • Gebräuchliche Bezeichnung:G. Brandoli v. Follow Me S.r.l. and Dune Viaggi d’Avventura
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 25/09/2001
    • Gericht: Tribunale
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Package Travel Directive, Article 2, 2. Package Travel Directive, Article 2, 3.
  • Leitsatz
    Die Entscheidung des Gerichts von Florenz betrifft den Begriff „Veranstalter“ und sein Verhältnis zum Reisebüro, das dem Verbraucher die Pauschalreise, den Pauschalurlaub oder die Pauschaltour verkauft hat.
    Nach dem Wortlaut der Richtlinie 90/314 organisiert der Reiseveranstalter Pauschalreisen und verkauft sie oder bietet sie zum Verkauf an, entweder direkt oder durch einen Händler.
    Daher haftet der im Vertrag mit dem Verbraucher benannte Reiseveranstalter für die von den Reisebüros, die als Händler des Veranstalters tätig werden, verkauft werden.
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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