Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: A42060201
    • Mitgliedstaat: Lettland
    • Gebräuchliche Bezeichnung:Key Promotions, LLC (applicant) / Consumer Rights Protection center (respondent)
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 23/08/2011
    • Gericht: Administratīvā rajona tiesa
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Doorstep Selling Directive, Article 1, 1. Doorstep Selling Directive, Article 2 Doorstep Selling Directive, Article 3, 1. Doorstep Selling Directive, Article 4
  • Leitsatz
    Keine Leitsätze verfügbar.
  • Sachverhalt
    Ein Anbieter lud per Telefonanruf drei Kunden zu einer Präsentation von Tourismus-dienstleistungen im Konferenzraum eines Hotels ein. Zwischen dem Anbieter und den Kunden kam es zum Abschluss eines Tourismusdienstleistungsvertrages. Der Vertrag wurde im Konferenzraum des Hotels (welches die offizielle Anschrift des Unternehmens war) geschlossen. Nach Abschluss des Vertrages wollten die Kunden, in Übereinstim-mung mit den gesetzlichen Bestimmungen zu Fernabsatzverträgen, Gebrauch von ihrem Rücktrittsrecht machen. Der Anbieter lehnte dies jedoch ab, worüber die Kunden das Verbraucherschutzzentrum (CRPC) informierten. Dieses entschied, der Anbieter sei im Unrecht. Daraufhin legte der Anbieter vor dem Verwaltungsgericht Berufung ein.
  • Rechtsfrage
    Art. 9 Verbraucherschutzrecht verbietet die Ausweitung von Fernabsatzverträgen, z. B. Vertragsschluss auf Initiative des Unternehmers hin, der den Verbraucher zu einer be-stimmten Zeit an einen bestimmten Ort bestellt (wie z. B. in ein Hotel oder Restaurant).
    Das Rücktrittsrecht hängt direkt mit dem Ort des Vertragsabschlusses zusammen, d.h. dieser Ort muss sich außerhalb der permanenten Verkaufs- oder Dienstleistungsräume befinden.
    Vertragsabschlussumstände werden nach den in Art. 12 des Verbraucherschutzgesetzes und Art. 1-4 der Richtlinie dargelegten Kriterien beurteilt.
    Die Tatsache, dass die registrierte Anschrift des Unternehmens der Konferenzraum eines Hotels ist, reicht nicht dafür aus, den Konferenzraum als permanenten Verkaufs- oder Dienstleistungsraum zu qualifizieren.
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

  • Verbundene Rechtssachen

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  • Rechtsliteratur

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  • Ergebnis