Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: 1256/1996/1
    • Mitgliedstaat: Malta
    • Gebräuchliche Bezeichnung:link
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 19/05/2003
    • Gericht: Qorti tal-Magistrati
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Doorstep Selling Directive, Article 5
  • Leitsatz
    1. Das Widerrufsformular für den Widerruf eines Haustürgeschäfts muss in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen innerhalb der Widerrufsfrist von 15 Tagen verschickt werden. (Im vorliegenden Fall wurde das Formular auf dem ordentlichen Postweg verschickt und nicht wie gefordert per Einschreiben oder durch persönliche Übergabe – wobei der Kaufmann angab, dass er nie ein Widerrufsformular vom Verbraucher innerhalb der genannten Frist erhalten habe).
    2. Der Verbraucher hat in seiner Widerrufserklärung keinen triftigen Grund für den Widerruf des Vertrages aufgrund von Art. 10 angegeben. Dieser ermächtigt den Verbraucher zum Widerruf eines Vertrages, wenn er einen triftigen Grund angibt.
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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