Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: Appell Civili Numru 684/2007/1
    • Mitgliedstaat: Malta
    • Gebräuchliche Bezeichnung:HPS Trading Limited vs Dr. Martin Debattista u Celia Debattista
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 30/10/2009
    • Gericht: Qorti ta’ l-Appell
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Consumer Sales and Guarantees Directive, Article 2, 5.
  • Leitsatz
    Das Gericht lehnte die Berufung des Verbrauchers ab, der es ablehnte 2,073.14€ für die Arbeiten und das Material des Unternehmers für eine Bodenheizung zu zahlen. Er begründete die Zahlungsverweigerung damit, dass ein Mangel und damit ein Verstoß gegen Art. 73 des Verbraucherangelegenheitengesetzes vorläge. Der Unternehmer hielt diesem entgegen, dass die Quelle für den Mangel, da noch ein Dritter an Arbeiten in dem Apartment beteiligt war, nicht identifiziert werden konnte. Das Gericht entschied, dass in dem Fall, in dem eine kausale Verbindung nicht -insbesondere, weil der Verbraucher dem Unternehmer verwehrte die Quelle des Mangels zu bestimmen- präzise bestimmt werden könnte, man den Mangel nicht abstrakt dem Unternehmen zuweisen könne.
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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