Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: 21Er/1390/2009-7
    • Mitgliedstaat: Slowakei
    • Gebräuchliche Bezeichnung:link
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 08/04/2010
    • Gericht: Okresný súd
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Unfair Contract Terms Directive, Article 2 Unfair Contract Terms Directive, Article 3, 1. Unfair Contract Terms Directive, Article 3, 2. Unfair Contract Terms Directive, Article 3, 3. Unfair Contract Terms Directive, Article 6, 1. Unfair Contract Terms Directive, Article 6, 2. Unfair Contract Terms Directive, ANNEX I, 1.
  • Leitsatz
    Die Berufung gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts Partizánske wurde zurückgewiesen. Das Amtsgericht entschied, dass ein gegen einen Verbraucher ergangener Schiedsspruch nicht durchsetzbar ist, wenn die zugrunde liegende Schiedsklausel, die Teil von vorformulierten Vertragsbedingungen in einem Verbraucherkreditvertrag war, die Regeln über missbräuchliche Bestimmungen in Verbraucherverträgen verletzt.
  • Sachverhalt
    Der Kläger begehrte die Durchsetzung und Vollstreckung eines Schiedsspruchs gegen einen Verbraucher. Die zugrunde liegende Schiedsklausel war Teil der AGB eines Verbraucherkreditvertrags.
  • Rechtsfrage
    Gemäß § 53 Abs. 1, 4 lit. r) des Zivilgesetzbuchs dürfen Verbraucherverträge keine missbräuchlichen Bestimmungen enthalten, die ein erhebliches Ungleichgewicht bei den Rechten und Pflichten der Parteien zu Lasten des Verbrauchers auslösen. Insbesondere Bestimmungen, die von dem Verbraucher verlangen, Streitigkeiten ausschließlich durch ein Schiedsgericht zu lösen, werden als missbräuchlich in diesem Sinne angesehen. Die Schiedsklausel war daher gem. § 53 Abs. 5 des Zivilgesetzbuchs unwirksam.
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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  • Rechtsliteratur

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