Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: link
    • Mitgliedstaat: Spanien
    • Gebräuchliche Bezeichnung:Spanish Ministry of Health and Consume v “Parking Campillo and others
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 20/03/2004
    • Gericht: Juzgado de Primera Instancia
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Unfair Contract Terms Directive, Article 1, 2. Unfair Contract Terms Directive, Article 2 Unfair Contract Terms Directive, Article 3, 1. Unfair Contract Terms Directive, Article 3, 2. Unfair Contract Terms Directive, Article 4, 1.
  • Leitsatz
    1. Das spanische Umsetzungsgesetz zur Richtlinie 93/13 (Gesetz 7/1998) hat den Art. 4.2 der Richtlinie über den missbräuchlichen Charakter der Hauptbestandteile des Vertrages nicht umgesetzt. Diese Regelung muss in Spanien auch angewendet werden, aber eine Klausel zur Aufrundung der Parkzeit auf einem Parkplatz zugunsten des Unternehmens (mindestens eine Stunden zu bezahlen) kann nicht als ein Hauptbestandteil des Vertrages angesehen werden und sie ist missbräuchlich und nichtig.
    2. Die objektive, ungerechtfertigte Überteuerung, die dem Verbraucher auferlegt wird indem er mehr Zeit bezahlt als er in Wirklichkeit in Anspruch genommen hat, bedeutet ein Ungleichgewicht in den Verpflichtungen der Parteien, welches die Klausel missbräuchlich und somit nichtig macht
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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