Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: 680/2003
    • Mitgliedstaat: Spanien
    • Gebräuchliche Bezeichnung:Eusebio v “Humbert Camions S. L.”
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 22/11/2004
    • Gericht: Audiencia Provincial
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Consumer Sales and Guarantees Directive, Article 1, 1. Consumer Sales and Guarantees Directive, Article 2, 1. Consumer Sales and Guarantees Directive, Article 3, 5. Consumer Sales and Guarantees Directive, Article 3, 6.
  • Leitsatz
    1. Die Regelungen für Verbraucher bei Verbrauchsgütergarantien gelten nicht für das Verhältnis von Geschäftsleuten. In diesen Fällen gelten die allgemeinen Regeln des Bürger-lichen Gesetzbuches.
    2. Wenn die Mängel an den (von einem Nicht-Verbraucher) erworbenen Waren nicht ein bestimmtes Ausmaß erreichen, kann die Wahlmöglichkeit des Erwerbers zwischen der Ver-tragsauflösung und der Preisminderung nicht ausgelöst werden, vielmehr ist letztere nur durch eine in Art. 5 des Gesetzes 23/2003 zur Umsetzung der Richtlinie 99/44 festgelegte Analogie zu den Kriterien der Proportionalität, anwendbar.
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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  • Rechtsliteratur

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