Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: link
    • Mitgliedstaat: Schweden
    • Gebräuchliche Bezeichnung:link
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 20/03/2001
    • Gericht: Högsta Domstolen
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Consumer Sales and Guarantees Directive, Article 1, 1. Consumer Sales and Guarantees Directive, Article 2, 5.
  • Leitsatz
    Dieser Fall behandelt die Frage, ob ein Verkauf vorlag oder eine Dienstleistung erbracht wurde. Da es im Schwedischen Recht beides gibt, ein Verbraucherkaufrechtsgesetz und ein Verbraucherdienstleistungsgesetz, kann es notwendig sein diese Unterscheidung vorzunehmen. Aus verschiedenen Gründen gibt es zwischen den beiden Gesetzen (unter ande-rem) Unterschiede die Verjährung betreffend. Ersteres hatte zu dieser Zeit eine Verjährungsfrist von 2 Jahren wohingegen im Fall einer Dienstleistung die Verjährung 10 Jahre betragen wird.
    In dem Fall hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass unter Berücksichtigung des Wertes eines Heizkörpers, der sehr viel höher war als die Einbaukosten der Anlage, und auch unter Beachtung der Umstände, dies eher als Verbraucherkauf betrachtet werden sollte denn als Dienstleistung.
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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