Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: link
    • Mitgliedstaat: Belgien
    • Gebräuchliche Bezeichnung:ASLK Bank NV / federatie van Verzekeringsmakelaars
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 23/03/1999
    • Gericht: Hof van Beroep (NL)/Cour d'appel (FR)
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Unfair Contract Terms Directive, Article 2 Unfair Contract Terms Directive, Article 3, 1. Unfair Contract Terms Directive, Article 4, 1.
  • Leitsatz
    1. Der Umstand allein, dass eine Vertragsklausel negative Folgen für den Verbraucher haben kann, bringt es nicht automatisch mit sich, dass die Vertragsklausel ein „eindeutiges und erhebliches Ungleichgewicht” verursacht. Die gerichtliche Kontrol-le basiert auf einer umfassenden Beurteilung aller vertraglichen Verpflichtungen. Ein spezieller Nachteil muss im Lichte aller eingegangenen vertraglichen Verpflich-tungen beurteilt werden.
    2. Die gerichtliche Kontrolle ist beschränkt auf eine knappe Beurteilung, wie die Situa-tion wäre, wenn die fragliche Klausel nicht bestehen würde, und ob in dieser Situa-tion ein eindeutiges und offensichtliches Ungleichgewicht zwischen den Rechten und Pflichten der Parteien nicht mehr bestehen würde.
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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  • Rechtsliteratur

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