Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: link
    • Mitgliedstaat: Belgien
    • Gebräuchliche Bezeichnung:D. / C. en J.
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 12/11/2003
    • Gericht: Hof van Beroep (NL)/Cour d'appel (FR)
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Package Travel Directive, Article 4, 2. Package Travel Directive, Article 5, 1. Package Travel Directive, Article 5, 2.
  • Leitsatz
    1. Fehlt jedweder Beweis der Zustimmung des Reisenden zu den Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen eines Reisevermittlers, so sind diese Bedingungen nicht Bestandteil der Vereinbarung zwischen ihnen. Dies umso mehr, wenn die Schlichtungsklausel, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten ist, nicht gegen den Reisenden durchge-setzt werden kann.
    2. Wenn es noch nie Probleme mit Überbuchungen in Bezug auf ein Hotel gab, besteht kein Anlass für den Reisevermittler zu besonderer Vorsicht. Daher begeht der Reisevermittler keinen Fehler, wenn er den Reisenden nicht über das Risiko der Überbuchung informiert oder ihn davor warnt.
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

  • Verbundene Rechtssachen

    Keine Ergebnisse verfügbar

  • Rechtsliteratur

    Keine Ergebnisse verfügbar

  • Ergebnis