Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: link
    • Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich
    • Gebräuchliche Bezeichnung:Gouldbourn v Balkan Holidays Ltd
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 16/03/2010
    • Gericht: Court of Appeal Civil Division
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Package Travel Directive, Article 5, 1.
  • Leitsatz
  • Sachverhalt
    Die Klägerin buchte einen sechstägigen Skilehrgang als Teil einer Pauschalreise nach Bulgarien. Während des Skifahrens verletzte sie sich und klagte daraufhin auf Schadenersatz gemäß Vorschrift 15(1) der Vorschriften über Pauschalreisen, Pauschalurlaube und Pauschaltouren 1992. Ihre Klage wurde erstinstanzlich abgewiesen und in der Berufungsinstanz war die Kernfrage, ob der Skilehrer den Sorgfaltspflichten eines bulgarischen Skilehrers oder denen westeuropäischer Standard unterlag.
  • Rechtsfrage
    Das Gericht wies die Berufung zurück und lehnte die Klage auf Schadenersatz ab. Die anzuwendende Sorgfalt sei gemäß Vorschrift 15(1) diejenige des Landes, welches der Reisende besucht als es nicht umsetzbar wäre, für die Behandlung jedes Reisenden unterschiedliche Sorgfaltspflichten anzunehmen je nachdem, aus welchem Land er stammt. Der Skilehrer hat, gemessen an bulgarischen Standards, die erforderliche Sorgfalt walten lassen.
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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