Land: Schweden
Instrument: Europäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung
Art der Zuständigkeit: Für einen Rechtsbehelf gegen eine Ablehnung des Antrags auf Erlass eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Pfändung zuständige Gerichte
Auf der Grundlage Ihrer Angaben ist für dieses Rechtsinstrument mehr als ein Gericht / eine Behörde zuständig. Hier die Liste: