Land: Kroatien
Instrument: Familienrecht – Brüssel-IIa-Verordnung – Ehesachen und Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung
Art der Zuständigkeit: Für die Anerkennung/Vollstreckbarkeit von Entscheidungen zuständiges Gericht
Auf der Grundlage Ihrer Angaben ist für dieses Rechtsinstrument mehr als ein Gericht / eine Behörde zuständig. Hier die Liste: