Land: Schweden
Instrument: Europäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung
Art der Zuständigkeit: Für Rechtsmittel gegen Entscheidungen über den Rechtsbehelf zuständige Gerichte
Auf der Grundlage Ihrer Angaben ist für dieses Rechtsinstrument mehr als ein Gericht / eine Behörde zuständig. Hier die Liste: