Land: Schweden
Instrument: Familienrecht – Erbsachen
Art der Zuständigkeit: Zuständige Behörde
Art der Zuständigkeit: Für Anträge zuständige Gerichte
Auf der Grundlage Ihrer Angaben ist für dieses Rechtsinstrument mehr als ein Gericht / eine Behörde zuständig. Hier die Liste:
Art der Zuständigkeit: Berufungsgerichte