Gespanschaftsgerichte (županijski sudovi) entscheiden über Rechtsmittel gegen Amtsgerichtsurteile, aber Rechtsmittel gegen Handelsgerichtsurteile kommen vor das Hohe Handelsgericht der Republik Kroatien (Visoki trgovački sud Republike Hrvatske). Rechtsmittel gegen ein Urteil können bei dem Gericht erster Instanz eingelegt werden, das das Urteil erlassen hat (Amts- oder Handelsgericht, gemäß der Auflistung weiter unten).
Auf der Grundlage Ihrer Angaben ist für dieses Rechtsinstrument mehr als ein Gericht / eine Behörde zuständig. Hier die Liste: