LandEstland

InstrumentAnerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Brüssel-I-Verordnung

Art der ZuständigkeitFür Anträge zuständige Gerichte

Auf der Grundlage Ihrer Angaben ist für dieses Rechtsinstrument mehr als ein Gericht / eine Behörde zuständig. Hier die Liste: