Kosten in Spanien
Kosten für erstinstanzliche Verfahren, Rechtsmittelverfahren und Verfahren der alternativen Streitbeilegung
Fall-studie |
Erstinstanzliches Verfahren |
Rechtsmittelverfahren |
Alternative Streitbeilegung |
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Eingangskosten |
Allgemeine Kosten |
Sonstige Kosten |
Eingangskosten |
Allgemeine Kosten |
Sonstige Kosten |
Besteht diese Möglichkeit in derartigen Fällen? |
Kosten |
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Fall A |
Vorschusszahlung an den Rechtsanwalt (abogado) und den Prozessbevollmächtigten (procurador), außer die Partei hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe gemäß Gesetz 1/1996 über Prozesskostenhilfe |
Dies sind die allgemeinen Verfahrenskosten. In strittigen Scheidungsverfahren werden die allgemeinen Kosten der Partei auferlegt, deren Anträge vollständig zurückgewiesen wurden (Artikel 394 Absatz 1 Zivilprozessordnung). Im Familienrecht ist es gängige Praxis, dass die Verfahrenskosten nicht einer Partei zugerechnet, sondern aufgeteilt werden, wobei jede Partei die eigenen Kosten trägt. In bestimmten Fällen können die Kosten jedoch der Partei auferlegt werden, deren Anträge zurückgewiesen wurden. Sind nur einige der eingereichten Anträge erfolgreich, muss jede Partei lediglich die eigenen Kosten tragen. Geht es in der Sache ausschließlich um die Zahlung des Kindesunterhalts, fallen keine Kosten an (Artikel 4 Absatz 1 Gesetz 10/2012). |
Beibringung von Beweisen, Erstellung einer Scheidungsfolgen-vereinbarung. Wird ein Sachverständigen-gutachten beantragt, muss der Sachverständige bezahlt werden. Bei gegenseitigem Einvernehmen sind die Kosten für die Erstellung der Scheidungsfolgen-vereinbarung normalerweise in den Anwaltskosten enthalten. |
Die Partei, die Rechtsmittel einlegt, muss zunächst eine Sicherheit hinterlegen, außer sie hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe. |
Es gilt dieselbe Regelung wie im erst-instanzlichen Verfahren. |
Es gilt dieselbe Regelung wie im erst-instanzlichen Verfahren. |
Die Parteien können eine Scheidungsfolgen-vereinbarung beschließen, in der sie die Höhe des Unter-halts freiwillig regeln. Die Vereinbarung muss durch den Staatsanwalt bekanntgemacht und gerichtlich genehmigt werden. |
Etwaige Gebühren für Fachleute, die am Verhandlungs-prozess beteiligt sind |
Fall B |
Wie in Fall A |
Wie in Fall A |
Wie in Fall A |
Wie in Fall A |
Wie in Fall A |
Wie in Fall A |
Wie in Fall A |
Wie in Fall A |
Kosten für Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher und Sachverständige
Fallstudie |
Rechtsanwälte |
Gerichtsvollzieher |
Sachverständige |
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Besteht Anwaltszwang? |
Kosten |
Muss der Gerichtsvollzieher in Anspruch genommen werden? |
Kosten vor Urteilsverkündung |
Kosten nach Urteilsverkündung |
Muss ein Sachverständiger hinzugezogen werden? |
Kosten |
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Fall A |
Die Parteien müssen von einem Rechtsanwalt (abogado) verteidigt und von einem Prozessbevollmächtigten (procurador) vertreten werden (Artikel 750 Zivilprozessordnung). Bei gegenseitigem Einvernehmen können die Parteien sich an nur einen Anwalt und nur einen Prozessbevollmächtigten wenden, um die gemeinsame Vereinbarung auszuarbeiten und dem Gericht vorzulegen. |
Für die Gebührenrechnungen des Anwalts und des Prozessbevollmächtigten muss ein Vorschuss hinterlegt werden. In Streitverfahren muss möglicherweise die unterliegende Partei die Kosten übernehmen. |
Ist kein Vertreter der Streitparteien In Verfahren dieser Art nicht zutreffend |
Keine |
Keine |
Sachverständige werden in derartigen Verfahren in der Regel nicht hinzugezogen. |
Keine Wird ein Sachverständigengutachten beantragt, fallen Kosten für den Sachverständigen an, es sei denn, der Sachverständige wird vom gerichtlichen psychosozialen Dienst gestellt. |
Fall B |
Es besteht Anwaltszwang und die Pflicht zur Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten (Artikel 750 Zivilprozessordnung). Bei gegenseitigem Einvernehmen können die Parteien sich an nur einen Anwalt und nur einen Prozessbevollmächtigten wenden, um die gemeinsame Vereinbarung auszuarbeiten und dem Gericht vorzulegen. |
Für die Gebührenrechnungen des Anwalts und des Prozessbevollmächtigten muss ein Vorschuss hinterlegt werden. In Streitverfahren muss möglicherweise die unterliegende Partei die Kosten übernehmen. |
Ist kein Vertreter der Streitparteien In Verfahren dieser Art nicht zutreffend |
Keine |
Keine |
Sachverständige werden in derartigen Verfahren in der Regel nicht hinzugezogen. |
Keine Wird ein Sachverständigengutachten beantragt, fallen Kosten für den Sachverständigen an, es sei denn, der Sachverständige wird vom gerichtlichen psychosozialen Dienst gestellt. |
Kosten für Zeugenentschädigung, Sicherheitsleistungen und sonstige Gebühren
Fallstudie |
Zeugenentschädigung |
Sicherheitsleistungen |
Sonstige Gebühren |
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Erhalten Zeugen eine Entschädigung? |
Kosten |
Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht? |
Kosten |
Beschreibung |
Kosten |
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Fall A |
Zeugen haben Anspruch darauf, dass die Partei, von der sie benannt wurden, sie für die Nachteile, die ihnen durch ihr Erscheinen vor Gericht entstanden sind, entschädigt (Artikel 375 Absatz 1 Zivilprozessordnung). |
Sie sind teilweise in den Verfahrenskosten enthalten. |
Es sind keine Sicherheiten zu hinterlegen. |
Keine |
Auszüge aus dem Geburts-, Heirats- oder Sterberegister, Heiratsurkunden oder Geburtsurkunden etwaiger Kinder, Unterlagen für die Anspruchsbegründung (Artikel 777 Absatz 2 Zivilprozessordnung) |
Je nach Dokument |
Fall B |
Zeugen haben Anspruch darauf, dass die Partei, von der sie benannt wurden, sie für die Nachteile, die ihnen durch ihr Erscheinen vor Gericht entstanden sind, entschädigt (Artikel 375 Absatz 1 Zivilprozessordnung). |
Sie sind teilweise in den Verfahrenskosten enthalten. |
Es sind keine Sicherheiten zu hinterlegen. |
Keine |
Auszüge aus dem Geburts-, Heirats- oder Sterberegister, Heiratsurkunden oder Geburtsurkunden etwaiger Kinder, Unterlagen für die Anspruchsbegründung (Artikel 777 Absatz 2 Zivilprozessordnung) |
Je nach Dokument |
Kosten für Prozesskostenhilfe und andere Erstattungen
Fallstudie |
Prozesskostenhilfe |
Erstattungen |
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Wann und unter welchen Voraussetzungen wird sie gewährt? |
Wann wird sie in vollem Umfang gewährt? |
Voraussetzungen |
Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Prozesskosten verlangen? |
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Fall A |
Es muss nachgewiesen werden, dass keine ausreichenden wirtschaftlichen Mittel zur Führung des Rechtsstreits (z. B. zur Zahlung des Rechtsanwalts und des Prozessbevollmächtigten) zur Verfügung stehen. |
Die wirtschaftliche Bedürftigkeit gilt als gegeben, wenn die Person nachweisen kann, dass ihre jährlichen Gesamtmittel und -einkünfte pro Haushalt das Doppelte des zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Einkommensindikators (Indicador Público de Renta de Efectos Múltiples, IPREM) nicht übersteigen. Der in Spanien geltende Einkommensindikator (IPREM) dient als Referenz für die Gewährung beispielsweise von Beihilfen, Stipendien, Zuschüssen und Arbeitslosengeld. Dieser Referenzbetrag kann hier berechnet werden: http://www.iprem.com.es |
Die obsiegende Partei kann die Prozesskosten erstattet bekommen, wenn die Gegenpartei zur Kostenübernahme verurteilt wird. |
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Fall B |
Es muss nachgewiesen werden, dass keine ausreichenden wirtschaftlichen Mittel zur Führung des Rechtsstreits (z. B. zur Zahlung des Rechtsanwalts und des Prozessbevollmächtigten) zur Verfügung stehen. |
Die wirtschaftliche Bedürftigkeit gilt als gegeben, wenn die Person nachweisen kann, dass ihre jährlichen Gesamtmittel und -einkünfte pro Haushalt das Doppelte des zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Einkommensindikators (IPREM) nicht übersteigen. Der in Spanien geltende Einkommensindikator (IPREM) dient als Referenz für die Gewährung beispielsweise von Beihilfen, Stipendien, Zuschüssen und Arbeitslosengeld. Dieser Referenzbetrag kann hier berechnet werden: http://www.iprem.com.es |
Die obsiegende Partei kann die Prozesskosten erstattet bekommen, wenn die Gegenpartei zur Kostenübernahme verurteilt wird. |
Kosten für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen
Fallstudie |
Übersetzung |
Dolmetschen |
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Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig? |
Wie hoch sind die Kosten ungefähr? |
Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig? |
Wie hoch sind die Kosten ungefähr? |
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Fall A |
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Fall B |
Bei allen amtlichen oder privaten Dokumenten aus dem Ausland, die nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen vorzulegen sind (Übersetzung durch beeidigte und staatlich anerkannte Übersetzer) |
Übersetzer legen ihre Tarife selbst fest. |
Dolmetscher werden bei Bedarf zum Verfahren hinzugezogen. |
Dolmetscher legen ihre Tarife selbst fest. Wird der Dolmetscher vom Gericht bestellt, fallen für die Parteien keine Kosten an. |
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