Kosten

Spain

In dieser Fallstudie zum Handelsrecht (Vertragsrecht) wurden die Mitgliedstaaten gebeten, dem Verkäufer Auskunft über die Prozesskosten bei folgenden Fallkonstellationen zu erteilen: Fall A – Ohne Auslandsbezug: Ein Unternehmen liefert Waren im Wert von 20 000 EUR. Der Käufer zahlt nicht, weil die Waren seiner Ansicht nach nicht dem entsprechen, was vereinbart war. Der Verkäufer beschließt, auf Zahlung des vollen Kaufpreises zu klagen. Fall B – Mit Auslandsbezug: Ein Unternehmen mit Sitz in Mitgliedstaat B liefert Waren im Wert von 20 000 EUR an einen Käufer in Mitgliedstaat A. Der Vertrag ist in der Sprache des Mitgliedstaats B abgefasst und unterliegt dem Recht dieses Staats. Der Käufer in Mitgliedstaat A zahlt nicht, weil die Waren seiner Ansicht nach nicht dem entsprechen, was vereinbart war. Der Verkäufer beschließt, in Mitgliedstaat A auf der Grundlage des geschlossenen Kaufvertrags auf Zahlung des vollen Kaufpreises zu klagen.

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Kosten in Spanien

Kosten für erstinstanzliche Verfahren, Rechtsmittelverfahren und Verfahren der alternativen Streitbeilegung

Fall-studie

Erstinstanzliches Verfahren

Rechtsmittelverfahren

Alternative Streitbeilegung

Eingangs-kosten

Allgemeine Kosten

Sonstige Kosten

Eingangskosten

Allgemeine Kosten

Sonstige Kosten

Besteht diese Möglichkeit in derartigen Fällen?

Kosten

Fall A

In einem Mahnverfahren nach Artikel 812 ff Zivilprozess-ordnung (LEC) ist unabhängig vom Streitwert für die erste Geltendmachung der Forderung prinzipiell kein Anwalt erforderlich.

In einem Erkenntnis-verfahren müssen bei Forderungen über 2000 EUR ein Rechtsanwalt und ein Prozessbe-vollmächtigter hinzugezogen werden.

Bei Widerspruch des Schuldners müssen ein Anwalt und ein Prozessbe-vollmächtigter hinzugezogen werden, sofern der Streitwert den in der Zivilprozess-ordnung festgelegten Betrag übersteigt (derzeit 2000 EUR).

Außerdem fällt eine Gebühr an, deren Höhe je nach Art des Verfahrens und Streitwert unterschiedlich ist (vorausgesetzt, der Streitwert übersteigt 2000 EUR), außer der Antragsteller hat Anspruch auf Prozesskosten-hilfe gemäß Gesetz 1/1996 über Prozesskosten-hilfe.

Dies sind die allgemeinen Verfahrenskosten. Sie werden der Partei auferlegt, deren Anträge vollständig zurückgewiesen wurden (Artikel 394 Absatz 1 Zivilprozess-ordnung).

Beibringung von Beweisen

Zeugen-entschädigung

Sachverständigengutachten

Erfolgt kein Widerspruch des Schuldners, fallen praktisch keine Verfahrenskosten an. Widerspricht der Schuldner, gilt die allgemeine Regelung, d. h., die Partei, die Rechtsmittel einlegt, muss die Kosten tragen und zunächst eine Sicherheit hinterlegen, außer sie hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

Es gilt dieselbe Regelung wie im erstinstanzlichen Verfahren.

Es gilt dieselbe Regelung wie im erst-instanzlichen Verfahren.

Die Streitparteien können sich über den geschuldeten Betrag ohne Vermittlung durch einen Dritten einigen. In diesem Fall muss die Vereinbarung gerichtlich genehmigt werden. Außerdem können sie zur Streitbeilegung einen Mediationsdienst in Anspruch nehmen, auch wenn bereits ein Verfahren eingeleitet wurde. Mit dem Gesetz 5/2012 vom 6. Juli 2012 über die Mediation in Zivil- und Handelssachen wurde die Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 in spanisches Recht umgesetzt. Unbeschadet der von den Autonomen Gemeinschaften erlassenen Vorschriften legt dieses Gesetz einen Mindestrahmen für die Mediation fest. Nach diesem Gesetz können die Parteien während der Voruntersuchung davon in Kenntnis gesetzt werden, dass sie Mediationsdienste zur Beilegung des Streits in Anspruch nehmen können. Je nach Art der Sache kann das Gericht die Parteien dazu auffordern, eine Einigung zu erzielen, um damit das Verfahren einzustellen. Außerdem können die Parteien nach Artikel 19 Absatz 4 eine Aussetzung des Verfahrens beantragen, um eine Mediation oder ein Schiedsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Bei Erzielung einer Einigung werden 60 % der Gerichtsgebühren erstattet.
Eine vom Gericht angebotene Mediation ist normalerweise kostenlos.
Bei einer außergerichtlichen Mediation können die Parteien einen Mediator frei wählen, wobei die Kosten frei verhandelbar sind. Das Gesetz 5/2012 besagt, dass, unabhängig davon, ob die Mediation zu einer Einigung führt, die Kosten für die Mediation von den Streitparteien zu gleichen Teilen zu tragen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Fall B

Wie in Fall A

Wie in Fall A

Wie in Fall A

Wie in Fall A

Wie in Fall A

Wie in Fall A

Wie in Fall A

Wie in Fall A

Kosten für Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher und Sachverständige

Fallstudie

Rechtsanwälte

Gerichtsvollzieher

Sachverständige

Besteht Anwaltszwang?

Kosten

Muss der Gerichtsvollzieher in Anspruch genommen werden?

Kosten vor Urteilsverkündung

Kosten nach Urteilsverkündung

Muss ein Sachverständiger hinzugezogen werden?

Kosten

Fall A

Zu einem Mahnverfahren kommt es nur bei Widerspruch des Schuldners.
Bei einem Streitwert über 2000 EUR besteht Anwaltszwang in einem Erkenntnisverfahren oder in einem Mahnverfahren bei Widerspruch des Schuldners. In diesen Fällen müssen die Parteien einen Rechtsanwalt hinzuziehen und von einem Prozessbevollmächtigten vertreten werden (Artikel 31 Zivilprozessordnung).

Die Kosten sind je nach Streitwert und Art des Verfahrens unterschiedlich.

Nicht zutreffend

Nein, jedoch wird die Hinzuziehung von Sachverständigen in bestimmten Rechtssachen empfohlen. Die Kosten trägt die Partei, die die Hinzuziehung eines Sachverständigen beantragt.

Die Kosten sind je nach Umfang und Gegenstand des Sachverständigengutachtens unterschiedlich.

Fall B

Wie in Fall A

Wie in Fall A

Wie in Fall A

Wie in Fall A

Kosten für Zeugenentschädigung, Sicherheitsleistungen und sonstige Gebühren

Fallstudie

Zeugenentschädigung

Sicherheitsleistungen

Erhalten Zeugen eine Entschädigung?

Kosten

Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht?

Kosten

Fall A

Zeugen haben Anspruch darauf, dass die Partei, von der sie benannt wurden, sie für die Nachteile, die ihnen durch ihr Erscheinen vor Gericht entstanden sind, entschädigt (Artikel 375 Absatz 1 Zivilprozessordnung).

Die Kostenfestsetzung erfolgt durch den Urkundsbeamten entsprechend der Forderung des Zeugen (Fahrtkosten, Tagegeld usw.), wobei die Kosten nachzuweisen sind.

Es sind keine Sicherheiten zu hinterlegen. Sicherheiten sind nur erforderlich, wenn Rechtsmittel gegen bestimmte Entscheidungen eingelegt werden.

Die Kosten sind je nach angefochtener Entscheidung unterschiedlich. Sie können zwischen 25 EUR und 50 EUR betragen.

Fall B

Wie in Fall A

Wie in Fall A

Kosten für Prozesskostenhilfe und andere Erstattungen

Fallstudie

Prozesskostenhilfe

Erstattungen

Wann und unter welchen Voraussetzungen wird sie gewährt?

Wann wird sie in vollem Umfang gewährt?

Voraussetzungen

Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Prozesskosten verlangen?

Wann und unter welchen Voraussetzungen ist eine Erstattung möglich?

Wann ist eine Erstattung in vollem Umfang möglich?

Voraussetzungen

Fall A

Es muss nachgewiesen werden, dass keine ausreichenden wirtschaftlichen Mittel zur Führung des Rechtsstreits (z. B. zur Zahlung der Kosten für den Rechtsanwalt, den Prozessbevollmächtigten und den Sachverständigen) zur Verfügung stehen.

Die Kommission für Prozesskostenhilfe bestimmt die Dienstleistungen, für die Prozesskostenhilfe gewährt werden kann. Prozesskostenhilfe kann nur für eine der gesetzlich vorgesehenen Dienstleistungen beantragt werden (z. B. für die Übernahme der Gerichtsgebühren).

Die wirtschaftliche Bedürftigkeit gilt als gegeben, wenn die Person nachweisen kann, dass ihre jährlichen Gesamtmittel und -einkünfte pro Haushalt das Doppelte des zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Einkommensindikators (IPREM) nicht übersteigen.

Generell können folgende Kosten nach der Kostenfestsetzung erstattet werden: das gesamte Anwaltshonorar oder ein Großteil davon, sofern dieser Betrag ein Drittel des Streitwerts nicht übersteigt, das Honorar des Prozessbevollmächtigten und eine entsprechende Vorschusszahlung sowie gegebenenfalls die Honorare von Sachverständigen.

Wenn die Gegenpartei zur Kostenübernahme verurteilt wird (Artikel 394 Zivilprozessordnung), ist eine Erstattung nach Kostenfestsetzung durch den Urkundsbeamten möglich.

Wenn die Gegenpartei zur Kostenübernahme verurteilt wird

Fall B

Wie in Fall A

Wie in Fall A

Wie in Fall A

Wie in Fall A

Wie in Fall A

Kosten für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen

Fallstudie

Übersetzung

Dolmetschen

Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig?

Welche Kosten fallen ungefähr an?

Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig?

Wie hoch sind die Kosten ungefähr?

Fall A

Dokumenten, die nicht in Spanisch oder in der Sprache der Autonomen Gemeinschaft, in der die Sache verhandelt wird, abgefasst sind, muss eine Übersetzung beigefügt werden. Die Übersetzung kann selbst veranlasst werden. Ficht eine der Parteien die Übersetzung an, weil diese nicht korrekt ist, und begründet dies entsprechend, ordnet der Urkundsbeamte eine offizielle Übersetzung der strittigen Textpassage an. In diesem Fall trägt die Partei die Kosten, die das Dokument eingereicht hat. Ist die offizielle Übersetzung mit der von der Partei selbst beauftragten Übersetzung im Wesentlichen identisch, trägt die Partei die Kosten, die die Übersetzung angefochten hat.

Die Kosten sind je nach Gegenstand der Übersetzung unterschiedlich.

Wenn eine Person befragt werden, eine Erklärung abgeben oder von einer Gerichtsentscheidung in Kenntnis gesetzt werden muss und des Spanischen oder gegebenenfalls der Amtssprache der Autonomen Gemeinschaft, in der das Verfahren stattfindet, nicht kundig ist, kann jede Person, die der betreffenden Sprache kundig ist und zuvor die korrekte Übertragung eidesstattlich versichert hat, als Dolmetscher zugelassen werden.

Die Kosten sind je nachdem, ob ein professioneller Dolmetscher hinzugezogen wird oder nicht, unterschiedlich.

Fall B

Wie in Fall A

Wie in Fall A

Wie in Fall A

Wie in Fall A

Letzte Aktualisierung: 17/01/2024

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