Es gibt keine Vorschriften in Bezug auf die sogenannte „behördliche Passivität“. Es gibt nicht die Möglichkeit, dass die Gerichte (oder eine andere Verwaltungsbehörde) von Amts wegen Sanktionen gegen staatliche Parteien verhängen können, die den Zugang zu Gerichten behindern oder es unterlassen, die erforderlichen Schritte zur Erleichterung des Zugangs zu Gerichten zu ergreifen. Die einzige Möglichkeit besteht darin, dass einzelne Prozessparteien Klage dagegen erheben, dass es unterlassen wurde, das Recht auf Zugang zu den Gerichten durchzusetzen. Diese Arten von Klagen sind relativ üblich. Damit sind Klagen gemeint, in denen geltend gemacht wird, dass zu einem potenziellen Vorhaben keine Mitteilung erging oder dass Stellungnahmen im Rahmen eines Rechtsstreits, in dem die Gültigkeit der Erteilung einer Lizenz oder der Genehmigung eines Vorhabens angefochten wird, nicht berücksichtigt wurden.
Diese Art von Rechtsstreit konzentriert sich jedoch tendenziell auf das Versäumnis, in Einzelfällen oder in bestimmten Fällen Zugang zu Gerichten zu gewähren, und nicht auf systemische Versäumnisse, Anträge auf Zugang zu Gerichten durchzusetzen. Dies bedeutet, dass Kontaktstellen für den Zugang zu Gerichten von den Prozessparteien, die erreichen möchten, dass die Genehmigung des Vorhabens oder die Lizenz für ungültig erklärt wird, taktisch genutzt werden, ohne dass jedoch eine Möglichkeit zum Schutz vor behördlicher Passivität auf nationaler oder Makroebene besteht. Es gibt keinen sonstigen staatlichen Umweltwächter oder eine sonstige Stelle, die dafür zuständig wäre, sicherzustellen, dass Maßnahmen zur Gewährleistung des Zugangs zu Gerichten erlassen und umgesetzt werden.
Zwar gibt es keine speziellen Vorschriften oder Sanktionen, die die Gerichte für Verstöße gegen den Grundsatz des Zugangs zu den Gerichten verhängen können, doch kann der High Court im Rahmen einer Klage auf gerichtliche Überprüfung zusätzlich zu oder anstelle einer Certiorari- oder Untersagungsverfügung oder einer Feststellung oder einer einstweiligen Verfügung Schadensersatz gewähren (Order 84, Rule 24, Rules of the Superior Courts). Die Gerichte verfügen auch über Zwangsbefugnisse, mit denen sie bei Verstößen gegen gerichtliche Verfügungen eine Pfändung und Inhaftnahme veranlassen können.
Die Nichtbefolgung eines Gerichtsurteils stellt eine zivilrechtliche Missachtung des Gerichts dar. Dies kann dazu führen, dass die säumige Partei strafrechtlich geahndet werden kann, wenn sie das Urteil des Gerichts missachtet. Das Gericht kann der Partei eine unbestimmte Haftstrafe – im Gegensatz zu einer bestimmten Haftstrafe (wie es bei strafrechtlicher Missachtung des Gerichts der Fall ist) – auferlegen, die endet, wenn sich die Person verpflichtet, der gerichtlichen Verfügung/dem Gerichtsurteil Folge zu leisten. Es sei darauf hingewiesen, dass öffentliche Stellen in gleicher Weise wie private Unternehmen und natürliche Personen zivilrechtlich haftbar gemacht werden können und auch für Handlungen und Unterlassungen ihrer Mitarbeiter und Beauftragten nach den Grundsätzen der Haftung für fremdes Verschulden verantwortlich sind. Soweit eine öffentliche Stelle vorsätzlich gegen ein Gerichtsurteil verstoßen hat, ist es möglich, Personen wie ihre Geschäftsführer, Direktoren und Vorstandsmitglieder (je nachdem, wie diese Behörde zusammengesetzt ist) wegen Missachtung des Gerichts zur Verantwortung zu ziehen. Handelt es sich bei einer öffentlichen Stelle um ein Unternehmen, könnte das in Section 53 des Companies Act 2014 (Kapitalgesellschaftsgesetz von 2014) vorgesehene Verfahren potenziell zur Vollstreckung eines Urteils gegen das Unternehmen und seine leitenden Angestellten angewendet werden. Zu den Rechtsbehelfen gehören die Beschlagnahme und Pfändung (d. h. die Ladung der Direktoren/leitenden Angestellten vor den High Court aufgrund ihrer Missachtung des Gerichts).
Der Zweck der Inhaftnahme bei ziviler Missachtung ist nicht eine Straf-, sondern vielmehr eine Zwangsmaßnahme. In der Praxis ist die Grenze zwischen zivilrechtlicher und strafrechtlicher Missachtung an den irischen Gerichten jedoch nicht mehr klar zu erkennen. Derzeit scheint das Gesetz ein möglichst breites Spektrum an Sanktionen für zivilrechtliche Missachtung vorzusehen. Diese reichen von Strafsanktionen, die aufgrund des öffentlichen Interesses verhängt werden (wie in Laois County Council v. Hanrahan, SC No. 411 von 2013 dargelegt), bis hin zu unbeschränkten Befugnissen der Anordnung einer Ordnungshaft.
Hogan, Morgan und Daly merken in Administrative Law (5. Ausgabe, 2019) an, dass „ein Minister grundsätzlich der Missachtung des Gerichts schuldig gesprochen werden kann, obwohl (unseres Wissens) kein bekannter Fall vorliegt“.
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