Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten

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Das Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts muss zwingend binnen 40 Tagen eingelegt werden.

Die unterlegene Partei ist zur Zahlung der Verfahrensgebühren verpflichtet.

Letzte Aktualisierung: 12/10/2021

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