Beschuldigte (Strafverfahren)

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A) Wo findet die Verhandlung statt?

Die Hauptverhandlung wird in der Regel vor einem Bezirksgericht geführt. In manchen Fällen kann die Verhandlung vor dem Sonderstrafgericht [Špecializovaný trestný súd] oder einem Bezirksgericht in der jeweiligen Hauptstadt des Landesbezirks geführt werden.

Die Verhandlung wird vor dem Gericht geführt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Straftat begangen wurde.

Alternativ kann sie vor einem Gericht geführt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich die beschuldigte Person lebt, arbeitet oder sich gewöhnlich aufhält, oder vor dem Gericht, in dessen Zuständigkeitsbereich die Staatsanwaltschaft die Anklage eingereicht hat.

B) Kann der Anklagevorwurf geändert werden? Wenn ja, welche Rechte habe ich in Bezug auf einschlägige Auskunftserteilung?

Wenn die Staatsanwaltschaft die Tat als eine andere Straftat einstufen möchte als die Polizei, muss sie Ihnen dies vor der Anklageerhebung mitteilen und Sie fragen, ob Sie Ergänzungen zu den Ermittlungen vornehmen möchten.

Stellt sich nach Beginn der Hauptverhandlung heraus, dass Sie eine andere Straftat begangen haben, verweist das Gericht den Fall zwecks weiterer vorgerichtlicher Verfahrensschritte und zusätzlicher Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft zurück, sofern diese darum bittet.

Plant das Gericht, Sie aufgrund einer strengeren als von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagenen Rechtsvorschrift zu verurteilen, so kann es dies tun. Es muss Ihnen diese Möglichkeit allerdings mitteilen, bevor es die Beweisaufnahme für abgeschlossen erklärt.

Das Gericht räumt Ihnen eine Frist zur Vorbereitung Ihrer Verteidigung ein und verschiebt die Hauptverhandlung auf Ihren Antrag hin um mindestens fünf Arbeitstage.

C) Welche Rechte habe ich während der mündlichen Verhandlung?

i) Muss ich vor Gericht anwesend sein? Unter welchen Bedingungen darf ich während der Verhandlung abwesend sein?

Sie haben das Recht (und nicht die Pflicht), während der Verhandlung anwesend zu sein. Wenn Sie dem zustimmen oder Ihr Erscheinen verweigern oder andere gesetzlich festgelegte Gründe dies zulassen, kann das Gericht die Verhandlung ohne Ihre Anwesenheit führen. Gleiches gilt für Berufungsverfahren.

ii) Welche Rechte habe ich in Bezug auf einen Dolmetscher und Übersetzungen?

Wenn Sie die Sprache des Verfahrens nicht beherrschen, haben Sie Anspruch auf einen Dolmetscher. Wenn wichtige Unterlagen, Aufzeichnungen oder Entscheidungen übersetzt werden müssen, wird auch ein Übersetzer an dem Verfahren teilnehmen.

iii) Habe ich das Recht auf einen Rechtsbeistand?

Während des gesamten Strafverfahrens haben Sie das Recht, sich durch einen Verteidiger Ihrer Wahl oder einen Ihnen beigeordneten Rechtsbeistand vertreten zu lassen.

Über einen Verteidiger müssen Sie verfügen, sobald Anklage gegen Sie erhoben wird, Sie in Haft genommen werden, eine Haftstrafe verbüßen oder in einer Gesundheitseinrichtung unter Beobachtung stehen, wenn Ihre Rechtsfähigkeit eingeschränkt wurde, es sich um eine besonders schwere Straftat handelt, Sie minderjährig sind oder das Verfahren gegen Sie als Flüchtigen geführt wird.

Wenn Sie trotz Ihrer Verpflichtung, sich durch einen Verteidiger vertreten zu lassen, über keinen verfügen, müssen Sie sich innerhalb einer Frist für einen Rechtsbeistand entscheiden. Tun Sie dies nicht, wird Ihnen unverzüglich ein Verteidiger beigeordnet.

Wenn Sie nicht über ausreichende Mittel für einen Verteidiger verfügen und die Beiordnung eines Verteidigers beantragen, muss das Gericht einen Anwalt zu Ihrem Verteidiger ernennen, auch wenn dieser nicht vorgeschrieben ist. Sie müssen nachweisen, dass Sie nicht über ausreichende Mittel verfügen.

iv) Welche anderen Verfahrensrechte sollte ich kennen? (z. B. Darstellung von Verdächtigen vor Gericht)

Sie haben das Recht, sich zu Beginn der Verhandlung „schuldig“ oder „nicht schuldig“ zu bekennen. Bekennen Sie sich schuldig, prüft das Gericht nur die Beweismittel, die für die Beurteilung des Strafmaßes und/oder die Entschädigung erforderlich sind.

Während der Verhandlung werden der Angeklagte, die Zeugen und Sachverständigen von der Staatsanwaltschaft vernommen. Sie oder Ihr Verteidiger dürfen ebenfalls Fragen stellen. Ihre Zeugen werden von Ihrem Verteidiger oder von Ihnen befragt. Sie haben das Recht, gegen die Art der Befragung Einspruch zu erheben.

Nach Abschluss der Beweiswürdigung durch das Gericht können Sie Ihre Schlusserklärung abgeben. Nach der Schlusserklärung der Staatsanwaltschaft kann das Gericht dem Opfer, Ihrem Rechtsbeistand und Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Dabei ist Ihre Erklärung stets die letzte, die angehört werden muss. Sie haben das Recht, Einspruch gegen die Anklageschrift, die erhobenen Beweismittel und die Ihnen vorgeworfenen Straftaten zu erheben, mildernde Umstände geltend zu machen und das Strafmaß infrage zu stellen. Das Gericht kann Ihre Schlusserklärung nur unterbrechen, wenn Sie Erklärungen abgeben, die nicht im Zusammenhang mit Ihrem Fall stehen. Nach der Schlusserklärung haben Sie auch das Recht, eine abschließende Erklärung abzugeben, die nicht unterbrochen werden darf.

D) Mögliche Strafen

Freiheitsstrafe – je nach Schwere des Verbrechens, bis hin zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Die Todesstrafe ist nicht möglich. Wenn Sie zu einer Freiheitsstrafe von zwei oder drei Jahren verurteilt werden, kann das Gericht Ihre Strafe mit oder ohne Bewährung aussetzen und einen Zeitraum von ein bis fünf Jahren festlegen, in dem Sie sich gesetzestreu verhalten müssen. Halten Sie sich nicht an die gerichtlich auferlegten Verpflichtungen und Beschränkungen, müssen Sie Ihre Haftstrafe verbüßen.

Hausarrest – bis zu einem Jahr bei einem geringfügigen Vergehen. Sie dürfen sich nur an Ihrem Wohnort aufhalten und müssen sich gesetzestreu verhalten. Halten Sie sich nicht daran, müssen Sie Ihre Haftstrafe verbüßen.

Gemeinnützige Arbeit – 40 bis 300 Stunden bei einem geringfügigen Vergehen, aber nur mit Ihrer Zustimmung. Sie müssen in Ihrer Freizeit unentgeltlich eine gemeinnützige Tätigkeit verrichten. Wenn Sie diese Tätigkeit nicht zur angegeben Zeit und im angegebenen Umfang verrichten, wandelt das Gericht jeweils zwei Stunden nicht verrichteter Tätigkeit in eine eintägige Haftstrafe um.

Geldstrafe; Beschlagnahme von Eigentum; mit der Beschlagnahme ahndet das Gericht vorsätzliche Straftaten, durch die Sie Vermögen erworben oder einen Schaden verursacht haben. Eine Geldstrafe kann 160 bis 331 930 EUR betragen. Die Beschlagnahme betrifft sämtliche Vermögenswerte, die Sie unrechtmäßig erworben haben. Sie kann beispielsweise angeordnet werden, wenn Sie den Vermögenswert zur Begehung der Straftat verwendet haben.

Ein- bis zehnjähriges Verbot der Ausübung bestimmter Aktivitäten wie beispielsweise des Berufs, der Tätigkeit, der Funktion oder sonstigen Tätigkeit (wie beispielsweise dem Führen eines Fahrzeugs), bei der Sie die Straftat begangen haben.

Aufenthaltsverbot – ein- bis fünfjähriges Verbot des Aufenthalts an einem bestimmten Ort.

Ein- bis zehnjähriges Verbot der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, bei dem Ihnen die Teilnahme an sportlichen, kulturellen oder anderen öffentlichen Veranstaltungen, bei denen Sie die Straftat begangen haben, untersagt wird.

Verlust von Ehrentiteln und Auszeichnungen, wodurch Sie Auszeichnungen und andere Ehrentitel, die Ihnen nach besonderen Rechtsvorschriften verliehen wurden, nicht mehr führen dürfen.

Degradierung oder Verlust Ihres militärischen oder sonstigen Ranges.

Ausweisung aus dem Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik. Sie können mit einer Ausweisung von ein bis 15 Jahren bestraft werden – jedoch nicht, wenn Sie slowakischer Staatsbürger, Staatsbürger eines anderen EU-Mitgliedstaats oder Bürger eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind oder wenn Ihnen Asyl gewährt wurde. Die gilt nicht, wenn von Ihnen eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder für Recht und Ordnung ausgeht. Sie können nicht in ein Land ausgewiesen werden, in dem Ihre persönliche Freiheit oder Ihr Leben aus Gründen der Rasse, Nationalität, Religion, politischen Zugehörigkeit oder aus ähnlichen Gründen bedroht wäre.

Letzte Aktualisierung: 02/03/2022

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