Beschuldigte (Strafverfahren)

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Kann ich gegen das Urteil des Amtsgerichts Rechtsmittel einlegen?

Sowohl der Staatsanwalt als auch der Verurteilte können gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung einlegen. Es gelten jedoch Ausnahmeregelungen, wenn Sie lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt oder von einer minder schweren Straftat freigesprochen worden sind. In diesen Fällen bedarf die Berufung beim Berufungsgericht einer besonderen Zulassung.

Welche Änderungen des Urteils des Amtsgerichts kann ich fordern?

Sie können mit der Berufung entweder Freispruch oder eine mildere Strafe fordern. Sie müssen Ihre Berufung nicht ausführlich begründen, in manchen Fällen kann eine solche Begründung jedoch für Sie von Vorteil sein.

Wie wird mit den im Amtsgericht aufgenommenen Beweisen verfahren?

In Ihrer Berufung müssen Sie angeben, welche Beweise das Berufungsgericht prüfen soll. Sie können dem Berufungsgericht auch neue Beweise vorlegen. Die Videoaufzeichnungen der Vernehmungen im Amtsgericht werden im Berufungsgericht abgespielt. Deshalb müssen die betreffenden Personen dort in der Regel nicht erneut vernommen werden. Dies gilt auch für Sie selbst. Nur in Ausnahmefällen können im Berufungsgericht ergänzende Fragen gestellt werden.

Welche Fristen gelten für die Berufung?

Die Berufung muss innerhalb von drei Wochen nach Verkündung des Urteils durch das Amtsgericht eingelegt werden. Wenn Sie innerhalb dieser Zeit Berufung eingelegt haben, kann der Staatsanwalt innerhalb einer Woche entscheiden, ob er ebenfalls Berufung einlegen will.

Wann findet die Berufungsverhandlung statt?

Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Berufung in Haft sind, muss die Berufungsverhandlung innerhalb von acht Wochen nach Verkündung des Urteils des Amtsgerichts beginnen. Andernfalls müssen Sie damit rechnen, dass bis zum Beginn der Berufungsverhandlung drei bis zwölf Monate vergehen.

Was geschieht in der Berufungsverhandlung?

Die Berufungsverhandlung ähnelt in ihrem Ablauf der Hauptverhandlung im Amtsgericht. Der größte Unterschied besteht darin, dass Sie und andere in der Hauptverhandlung vernommene Personen nicht erneut vernommen werden. Stattdessen wird die Aufzeichnung aus dem Amtsgericht abgespielt.

Kann ich im Berufungsgericht eine strengere Strafe erhalten?

Wenn nur Sie Berufung eingelegt haben, kann das Berufungsgericht keine strengere Strafe als das Amtsgericht verhängen. Falls auch der Staatsanwalt in Berufung gegangen ist, kann die Strafe des Berufungsgerichts sowohl milder als auch strenger ausfallen.

Was geschieht, wenn die Berufung erfolglos ist?

Wenn Ihre Berufung erfolglos ist, können Sie möglicherweise Revision beim Obersten Gerichtshof einlegen. Diese bedarf jedoch der Zulassung, das heißt, es sind besondere Gründe erforderlich, damit der Oberste Gerichtshof Ihre Revision annimmt.

Habe ich im Falle eines Freispruchs Anspruch auf Entschädigung?

Im Falle eines Freispruchs haben Sie, sofern gegen das Urteil nicht Berufung eingelegt wird, Anspruch auf Entschädigung für die Zeit, in der Sie in Gewahrsam und Untersuchungshaft waren. Die Entschädigung soll den Verdienstausfall und den tatsächlichen Verlust der Freiheit kompensieren. Ihr Entschädigungsanspruch wird von der Kanzlei des Justizkanzlers geprüft. Falls Sie nicht in Gewahrsam oder Haft waren, werden Ihnen lediglich die Kosten Ihrer eigenen Beweise und vergleichbare Kosten erstattet.

Wird die Verurteilung eingetragen?

Eine Verurteilung wird unter anderem ins Strafregister eingetragen. Wie lange die Daten dort gespeichert bleiben, hängt von Ihrem Strafmaß ab. Wenn Sie freigesprochen worden sind, werden die Daten gelöscht. Sie selbst können keinen Einfluss auf die Eintragung nehmen. Sie und bestimmte Justizbehörden Schwedens und anderer Mitgliedstaaten haben Zugang zu dem Eintrag.

Wann tritt die Verurteilung in Kraft?

Eine Verurteilung wird rechtskräftig, wenn die Berufungsfrist abgelaufen ist oder der Oberste Gerichtshof die Sache entweder durch Nichtzulassung der Revision oder durch Erlass eines Urteils erledigt hat. Es besteht auch die Möglichkeit, das Urteil vor Ablauf der Berufungsfrist anzunehmen und die Strafe anzutreten.

Kann ich, nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist, nochmals vor Gericht kommen?

Wenn Sie wegen einer Straftat vor Gericht gestanden haben, können Sie nur unter ganz bestimmten Umständen nochmals dafür vor Gericht kommen. Ein solcher Fall kommt nur etwa einmal pro Jahr vor. Dies gilt grundsätzlich auch für Straftaten, wegen denen Sie bereits in einem anderen Mitgliedstaat vor Gericht gestanden haben.

Kann ich meine Strafe in meinem Heimatland verbüßen?

Wenn Sie Ihre Strafe in Ihrem Heimatland verbüßen möchten, ist dies unter Umständen möglich. Dazu sollten Sie sich an das Schwedische Amt für Strafvollzug und Bewährungshilfe wenden. Andernfalls ist die Strafe in Schweden zu verbüßen.

Links zum Thema

Kanzlei des Justizkanzlers

Schwedisches Amt für Strafvollzug und Bewährungshilfe

Letzte Aktualisierung: 09/11/2020

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