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Opferrechte – nach Mitgliedstaat

Northern Ireland

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Welche Informationen erhalte ich von den Behörden (z. B. Polizei, Staatsanwaltschaft) nach der Straftat, noch bevor ich sie zur Anzeige bringe?

Sie haben Anspruch darauf, dass man Sie schriftlich darüber informiert, was Sie von der Strafjustiz zu erwarten haben, beispielsweise mit dem Merkblatt „Information for Victims of Crime“ oder durch Hinweis auf eine Website, auf der Sie die entsprechenden Informationen finden.

Je nach Art der Straftat, Ihrer persönlichen Situation und der Bedeutung für den Stand der Ermittlungen oder des Strafverfahrens müssen Ihnen schon bei Ihrem ersten Kontakt mit der Polizei folgende Auskünfte erteilt werden:

  • wo und wie Sie Beratung oder Unterstützung, auch ärztliche Hilfe und andere fachliche (z. B. psychologische) Unterstützung erhalten und alternative Unterbringungsmöglichkeiten finden;
  • was Sie tun müssen, um eine Straftat anzuzeigen, und an wen Sie sich wenden können, wenn Sie Fragen zu dem Fall haben;
  • wie Sie eine Entschädigung beantragen können;
  • welche Möglichkeiten es gibt, wenn sich das Opfer nicht in Nordirland aufhält;
  • ob Dolmetscher und Übersetzer zur Verfügung stehen;
  • wie Sie sich über einen Diensterbringer beschweren können;
  • ob Wiedergutmachungsleistungen verfügbar sind;
  • wie die Kosten, die Ihnen als Zeuge im Strafprozess entstehen, erstattet werden können.

Sie können sich jederzeit, auch nach Abschluss der Ermittlungen und der Strafverfolgung, an einen Opferunterstützungsdienst wenden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Straftat zur Anzeige gebracht haben oder nicht.

Ich lebe nicht in dem EU-Mitgliedstaat, in dem die Straftat begangen wurde (EU- und Nicht-EU-Bürger). Wie werden meine Rechte geschützt?

Sie haben Anspruch auf die in der Victim Charter (Opfercharta) aufgeführten Leistungen, wenn die Straftat in Nordirland verübt wurde oder das Strafverfahren in Nordirland stattfindet. [1]

[1] Ob Ihnen Entschädigungszahlungen von der Entschädigungsstelle (Compensation Services) zustehen, hängt auch von Ihrem Wohnsitz bzw. Ihrer Staatsangehörigkeit ab, außer wenn Sie als Opfer von Menschenhandel anerkannt sind oder Ihnen Asyl, humanitärer Schutz oder Duldung gewährt wurde.

Welche Informationen erhalte ich, wenn ich eine Straftat anzeige?

Sie haben Anspruch darauf, Folgendes von der Polizei zu erhalten:

  • eine schriftliche Bestätigung Ihrer Anzeige mit den wichtigsten Angaben zu der Straftat. Die Bestätigung kann in Form eines Schreibens, einer elektronischen Mitteilung wie E-Mail oder Textnachricht oder handschriftlich ausgestellt werden. Sie können auch verlangen, dass Ihnen keine Bestätigung zugehen soll. Falls die Polizei befürchtet, dass es für Sie mit einer Gefahr verbunden sein könnte, wenn Ihnen die schriftliche Bestätigung zugeschickt wird (z. B. bei häuslicher Gewalt), kann sie von der Zusendung absehen;
  • eine genaue Erläuterung, was Sie von der Strafjustiz zu erwarten haben, wenn Sie Anzeige erstatten oder im Zuge der Ermittlungen eine Zeugenaussage machen sollen;
  • eine Einschätzung, ob Sie Unterstützung benötigen und wie diese gegebenenfalls aussehen könnte. So lässt sich feststellen, ob Sie einer der drei Opferkategorien zuzurechnen sind, die besondere Unterstützung benötigen, und ob und in welchem Umfang Ihnen Sondermaßnahmen zustehen. Opferunterstützungsdienste können für die Polizei eine genauere Einschätzung vornehmen;
  • schriftliche Informationen darüber, was Sie von der Strafjustiz zu erwarten haben, z. B. durch Aushändigung des Merkblatts „Information for Victims of Crime“ oder durch den Hinweis auf eine Website mit den gleichen Informationen. Diese Informationen müssen Ihnen so schnell wie möglich zugänglich gemacht werden, d. h. spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen, nachdem Sie Anzeige erstattet haben oder als Zeuge geladen wurden;
  • Angaben dazu, wie oft Sie nach Ihrem Gespräch mit der Polizei über den neuesten Stand der Sache informiert werden;
  • eine unverzügliche Erläuterung der Entscheidung, keine Ermittlungen zur Straftat aufzunehmen;
  • eine Mitteilung mit Angabe von Gründen, wenn die Ermittlungen in der Sache ohne Anklageerhebung eingestellt wurden.

Sie haben Anspruch darauf, dass Ihnen die Polizei Opferunterstützungsdienste nennt und die entsprechenden Kontaktdaten mitteilt, damit Sie sich jederzeit an diese Stellen wenden können.

Sie haben Anspruch darauf, von der Polizei unverzüglich Auskünfte mit Begründung zu erhalten, wenn ein Verdächtiger

  • festgenommen wurde;
  • vernommen wurde;
  • ohne Anklage entlassen wurde;
  • gegen Kaution entlassen wurde oder wenn die Kautionsbedingungen geändert oder aufgehoben wurden.

Habe ich Anspruch auf kostenfreie Dolmetsch- oder Übersetzungsleistungen (im Kontakt mit der Polizei oder anderen Behörden bzw. im Rahmen der Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens)?

Falls Sie die englische Sprache weder verstehen noch sprechen, können Sie Dolmetschleistungen in einer Ihnen verständlichen Sprache verlangen, wenn Sie

  • eine Straftat anzeigen [1],
  • von der Polizei befragt werden und
  • als Zeuge aussagen.

Wenn Sie die englische Sprache weder verstehen noch sprechen, können Sie verlangen, dass folgende Informationen für Sie übersetzt werden:

  • die schriftliche Bestätigung Ihrer Anzeige einer Straftat,
  • soweit es für die Befragung oder die gerichtliche Anhörung wichtig ist, Einblick in ein Ihnen vorgelegtes Schriftstück zu nehmen, eine Kopie der relevanten Teile dieses Schriftstücks,
  • das Schriftstück, in dem Ihnen Datum, Uhrzeit und Ort der Verhandlung mitgeteilt werden, und
  • das Ergebnis des Strafprozesses, soweit dies im Victims‘ Code vorgesehen ist, und zumindest eine Kurzfassung der Urteilsbegründung, soweit sie vorliegt.

[1] Falls Sie kein Englisch sprechen, können Sie die Straftat in einer Ihnen verständlichen Sprache oder mit der notwendigen sprachlichen Unterstützung zur Anzeige bringen.

Wie stellt die Behörde sicher, dass ich alles verstehe und auch verstanden werde (z. B. Kinder oder Menschen mit Behinderung)?

Die in der Victim Charter genannten Leistungserbringer müssen in einfacher und verständlicher Sprache mit Ihnen kommunizieren und geeignete Maßnahmen treffen, damit Sie alles verstehen und auch verstanden werden (z. B. leichte Sprache, Braille-Schrift oder Unterstützung durch einen zugelassenen Sprachmittler). Bei der Auswahl einer geeigneten Maßnahme muss auf Ihre persönlichen Fähigkeiten eingegangen und berücksichtigt werden, wie gut Sie in der Lage sind, zu verstehen und sich verständlich zu machen.

Verschiedene Merkblätter sind in einfacher Sprache und in unterschiedlichen Formaten erhältlich.

Unterstützung von Opfern

Wer bietet Opfern Unterstützung?

Nach § 76 der Victim Charter können sich Opfer unabhängig davon, ob sie die Straftat bei der Polizei angezeigt haben, an einen Opferunterstützungsdienst wenden. Die Charta gilt für den Victim Support Northern Ireland und den Young Witness Service der NSPCC (National Society for the Prevention of Cruelty to Children). Ein Anspruch auf Unterstützung durch die NSPCC besteht nur, wenn Kinder oder Jugendliche vor Gericht aussagen sollen. Andere Unterstützungsdienste der NSPCC wie die Childline Services sind nicht von der Victim Charter abgedeckt.

Wird mich die Polizei automatisch an eine Opferhilfe verweisen?

Die Polizei wird Sie darauf hinweisen, dass Ihre Angaben nach Ihrer Anzeige automatisch an einen Opferunterstützungsdienst weitergeleitet werden. Sie können aber verlangen, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.

Wie wird meine Privatsphäre geschützt?

Wenn die Victim Charter die Weitergabe von Daten vorsieht, müssen die betreffenden Stellen dabei zielgerichtet vorgehen und die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes von 1998 und anderer einschlägiger Rechtsvorschriften einhalten.

Muss ich eine Straftat zur Anzeige bringen, bevor ich Opferhilfe erhalten kann?

Nein, Sie können sich jederzeit, auch nach Abschluss der Ermittlungen und der Strafverfolgung, an einen Opferunterstützungsdienst wenden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Straftat angezeigt haben oder nicht.

Persönlicher Schutz gefährdeter Personen

Welche Arten von Schutz gibt es?

Wenn das Opfer die Straftat bei einer Ermittlungsbehörde anzeigt, muss diese eine individuelle Einschätzung vornehmen, um festzustellen, ob das Opfer besonderen Schutz benötigt und ob und in welchem Umfang bei der Befragung oder der Zeugenaussage Sondermaßnahmen in Betracht kommen.

Die Art der Einschätzung hängt von den Umständen ab, u. a. von der Schwere der Straftat und vom Grad der offensichtlichen Schädigung des Opfers. Dabei sind die Persönlichkeit und die Sichtweise des Opfers sowie Art und Umstände der Straftat zu berücksichtigen.

Wenn die Behörde nach der individuellen Einschätzung zu dem Ergebnis gelangt, dass das Opfer besonderen Schutz benötigt und bei der Befragung Sondermaßnahmen angebracht sind, muss sie im Rahmen ihrer operativen und praktischen Möglichkeiten dafür sorgen, dass

  • das Opfer möglichst stets von ein und derselben Person befragt wird, soweit dies nicht gegen den ordnungsgemäßen Ablauf der Ermittlungen verstößt,
  • die Befragungen gegebenenfalls in eigens dafür vorgesehenen oder entsprechend angepassten Räumen stattfinden,
  • die Befragungen von geschulten Fachleuten durchgeführt werden und
  • dem Opfer in Fällen von sexueller, geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt angeboten wird, von einer Person gleichen Geschlechts befragt zu werden. Bittet das Opfer selbst darum, ist dem nach Möglichkeit nachzukommen, soweit dies nicht den ordnungsgemäßen Ablauf des Ermittlungsverfahrens beeinträchtigt.

Sollte ein Verdächtiger aus der Haft fliehen, werden Sie von der Polizei, sobald sie die Flucht bemerkt hat oder von der Haftanstalt benachrichtigt wurde, nach Möglichkeit über die Flucht und die Maßnahmen informiert, die zu Ihrem Schutz getroffen werden, falls ein erhebliches Risiko besteht, dass der Verdächtige Ihnen Schaden zufügen könnte.

Wer kann mir Schutz bieten?

Wenn das Opfer die Straftat bei einer Ermittlungsbehörde anzeigt, muss diese eine individuelle Einschätzung vornehmen, um festzustellen, ob das Opfer besonderen Schutz benötigt. In den meisten Fällen ist dies Aufgabe der Polizei.

Wird geprüft, ob ich einem weiteren Schadensrisiko durch den Täter ausgesetzt bin?

Wer Opfer einer Straftat geworden ist, hat Anspruch darauf, dass die Polizei feststellt, ob er Unterstützung benötigt und inwieweit ihm Sondermaßnahmen zustehen. Wie umfangreich und wie eingehend diese Einschätzung vorgenommen wird, hängt von der Schwere der Straftat und von Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Dabei werden Ihre Persönlichkeit, Art und Umstände der Straftat und Ihre Sichtweise berücksichtigt. Je mehr Informationen Sie zu dieser Einschätzung beitragen können, desto genauer wird die Unterstützung auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sein.

Wird geprüft, ob ich einem weiteren Schadensrisiko durch die Strafjustiz ausgesetzt bin (im Rahmen der Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens)?

Wer Opfer einer Straftat geworden ist, hat Anspruch darauf, dass die Polizei feststellt, ob er Unterstützung benötigt und inwieweit ihm Sondermaßnahmen zustehen. Wie umfangreich und wie eingehend diese Einschätzung vorgenommen wird, hängt von der Schwere der Straftat und von Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Dabei werden Ihre Persönlichkeit, Art und Umstände der Straftat und Ihre Sichtweise berücksichtigt. Je mehr Informationen Sie zu dieser Einschätzung beitragen können, desto genauer wird die Unterstützung auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sein.

Welcher Schutz steht besonders schutzbedürftigen Opfern zur Verfügung?

Bei besonderer Schutzbedürftigkeit [1] stehen Ihnen nach der Victim Charter besondere Rechte zu, wenn Ihre Aussage vermutlich erschwert wird durch

  • eine geistige Beeinträchtigung,
  • Lern- oder Kommunikationsschwierigkeiten,
  • eine neurologische Erkrankung oder
  • eine körperliche Beeinträchtigung.

[1] Das Gericht beurteilt anhand der Kriterien nach Artikel 4 der Criminal Evidence (Northern Ireland) Order 1999, ob Sondermaßnahmen für die betreffende Zeugin oder den Zeugen in Betracht kommen.

Ich bin minderjährig. Habe ich besondere Rechte?

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Straftat unter 18 Jahre alt waren, haben Sie als schutzbedürftiges Opfer [1] gemäß Victim Charter besondere Rechte. Dazu zählen auch Sondermaßnahmen, wenn Sie vor Gericht als Zeuge aussagen.

[1] Das Gericht beurteilt anhand der Kriterien nach Artikel 4 der Criminal Evidence (Northern Ireland) Order 1999, ob Sondermaßnahmen für den betreffenden Zeugen in Betracht kommen.

Ein Familienangehöriger kam infolge einer Straftat ums Leben. Welche Rechte habe ich?

Enge Angehörige der verstorbenen Person haben als Opfer eines Schwerstverbrechens Anspruch auf die in der Victim Charter genannten Leistungen.

Ein Familienangehöriger wurde Opfer einer Straftat. Welche Rechte habe ich?

Familiensprecher für Opfer einer Straftat, die unter einer Beeinträchtigung leiden oder die durch die Straftat so schwer verletzt wurden, dass sie sich nicht selbst äußern können

Wenn Sie unter einer Beeinträchtigung leiden oder durch eine Straftat so schwer verletzt wurden, dass Sie sich nicht selbst äußern können, können Sie oder Ihre nächsten Angehörigen einen Familiensprecher als Kontaktperson im Hinblick auf die Ihnen gemäß Victim Charter zustehenden Leistungen benennen.

Eltern oder Vormund eines Opfers unter 18 Jahren

Wenn Sie Opfer einer Straftat und noch keine 18 Jahre alt sind, stehen Ihnen und in der Regel auch Ihren Eltern oder Ihrem Vormund gemäß Victim Charter bestimmte Leistungen zu. [1].

[1] Außer wenn der Elternteil oder der Vormund selbst Gegenstand von Ermittlungen ist oder von der Polizei mit der Straftat in Verbindung gebracht wird oder wenn es nach begründeter Einschätzung des betreffenden Diensterbringers nicht in Ihrem Interesse wäre, wenn Ihr Elternteil oder Ihr Vormund diese Leistungen in Anspruch nimmt.

Kann ich Mediationsleistungen nutzen? Unter welchen Voraussetzungen? Werde ich während der Mediation sicher sein?

Ziel der Mediation ist die Wiedergutmachung des durch die Straftat verursachten Schadens (auch seelischer und emotionaler Natur). Wiedergutmachungsverfahren sind freiwillig (d. H. Sie müssen nicht daran teilnehmen) und werden von einem geschulten Mediator begleitet. Bei diesen Verfahren kann es zu einem direkten oder indirekten Kontakt zwischen Ihnen und dem Täter kommen. Der Kontakt kann schriftlich, mündlich oder auch persönlich erfolgen. Dabei haben alle Beteiligten die Möglichkeit darzulegen, was passiert ist und wie sich die Straftat auf sie ausgewirkt hat. Zuvor werden Sie von der betreffenden Stelle darauf vorbereitet, damit Sie sich unterstützt fühlen.

Durch entsprechende Maßnahmen wird bei allem, mit dem Sie sich einverstanden erklärt haben, für Ihre Sicherheit gesorgt. Bei Begegnungen zwischen Ihnen und dem Täter wird ständig ein geschulter Mediator anwesend sein. Wenn der Täter seine Schuld eingestanden hat und bereit ist, sich mit Ihnen zu treffen oder mit Ihnen zu kommunizieren, können Sie ihm schildern, wie sich das Ereignis auf Sie ausgewirkt hat. Sie können dann entscheiden, ob der Täter sich entschuldigen oder Wiedergutmachung für den Ihnen zugefügten Schaden leisten soll.

Wo finde ich das Gesetz, in dem meine Rechte stehen?

Die Victim Charter wurde der parlamentarischen Versammlung Nordirlands vom Justizministerium gemäß § 31 Absatz 2 des Justice (Northern Ireland) Act 2015 vorgelegt.

Die Victim Charter beschreibt, welche Leistungen für die Opfer von Straftaten in Nordirland von den wichtigsten Strafjustizbehörden und anderen mit entsprechenden Funktionen ausgestatteten Stellen zu erbringen sind. Diese Behörden und Stellen werden auch „Leistungserbringer“ genannt.

Die in der Victim Charter verankerten Rechte gelten für alle Opfer von Straftaten unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.

Letzte Aktualisierung: 14/03/2019

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