About the network

National information about the contact points and functioning of the EJN (in civil and commercial matters)

What is the EJN (in civil and commercial matters)?

The European Union's wide variety of national legal systems and this diversity, together with new Union legislation, has led to a need to provide support and information through a specific network to authorities dealing with cross-border cases. These cases may cover business, consumer or employment disputes, divorce, child custody or succession issues. The Network brings together national authorities responsible for assisting local courts and was set up to facilitate judicial and legal cooperation between Member States. The EJN (in civil and commercial matters) was established by Council Decision 2001/470/EC of 28 May 2001 and started operating on 1 December 2002. This legal basis was modified once in 2009 (the consolidated version is available here). All Member States except Denmark participate in the EJN (in civil and commercial matters).

Have a look at the EJN's infographic!

The objectives of EJN (in civil and commercial matters)

Since its inception, the EJN (in civil and commercial matters) has been an important tool for providing support for the implementation of EU civil justice instruments in daily legal practice. The EJN (in civil and commercial matters) facilitates and supports relations between national judicial authorities through contact points in each Member State and thereby helps to facilitate cross-border cases. This cooperation between authorities aims to provide help for people involved in cross-border civil and commercial judicial cases.

Who are the EJN (in civil and commercial matters) members?

There are more than 500 members of the Network who fall under the five categories mentioned below. Each Member State has at least one contact point.

The Network is composed of

  • contact points designated by Member States;
  • bodies and central authorities specified in Union law or in international instruments whereby Member States are party, or in domestic law relating to judicial cooperation in civil and commercial matters;
  • liaison magistrates with responsibilities for cooperation in civil and commercial matters;
  • other judicial or administrative authorities responsible for judicial cooperation in civil and commercial matters whose membership is deemed to be useful by the Member State;
  • professional associations representing legal practitioners directly involved in the application of Union law and international instruments in civil and commercial matters at national level in the Member States

Please select the relevant country's flag to obtain detailed national information.

Last update: 30/05/2023

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Über das Netz - Belgien

Kontaktstellen und belgische Mitglieder des Netzes

Belgien hat zwei Kontaktstellen benannt. Eine dieser Kontaktstellen ist ein Richter am Kassationshof. Er koordiniert die Beziehungen zwischen dem EJN-Netz und den Mitgliedern der Richterschaft. Bei der anderen Kontaktstelle handelt es sich um Beamte der belgischen Justizverwaltung, genauer gesagt um Mitarbeiter der Dienststelle für internationale rechtliche Zusammenarbeit in Zivilsachen.

Zum belgischen EJN-Netz für Zivil- und Handelssachen gehören derzeit 15 Verbindungsrichter(Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d der Entscheidung Nr. 2011/470/EG des Rates). Für jeden Gerichtsbezirk der Appellationshöfe werden drei bzw. vier Richter benannt, die jeweils auf Familienrecht, Handelsrecht oder Verfahrensrecht spezialisiert sind und auf unterschiedlichen Instanzen tätig sind (Appellationsgerichte, erstinstanzliche Gerichte, Handelsgerichte sowie Friedensgerichte).

Ein Vertreter des nationalen Verbands der leitenden Urkundsbeamten ist dem belgischen Netz gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d der vorstehend genannten Entscheidung ebenfalls angeschlossen.

Ferner hat Belgien gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe e vier Vertreter der Rechtsberufe zu Mitgliedern des Netzes ernannt. Hierbei handelt es sich um einen Vertreter der Notare, einen Vertreter der Gerichtsvollzieher und zwei Vertreter der Anwaltskammern (von denen einer die französisch- und deutschsprachigen Kammern und einer die flämischen Kammern vertritt).

Auch mit den verschiedenen zentralen Behörden, die im Rahmen einer Reihe von Verordnungen (Verordnung (EG) Nr. 2201/2003, Verordnung (EG) Nr. 4/2009, Verordnung (EG) Nr. 1393/2001 usw.) benannt wurden, werden die Aktivitäten koordiniert.

Mit der belgischen Abteilung des Europäischen Verbraucherzentrums steht das Netz ebenfalls in Verbindung.

Die Arbeitsweise des Netzes

Die Kommunikation erfolgt zum größten Teil per E-Mail. Die Weitergabe von Informationen der Kommission, insbesondere des Sekretariats, an die Mitglieder erfolgt über eine der Kontaktstellen. Die Mitglieder nehmen, abhängig vom jeweiligen Thema, an Netzwerktreffen teil. Darüber hinaus findet einmal jährlich ein Treffen aller belgischen Richter, die Mitglieder des Netzes sind, statt.

Die Mitglieder des Netzes werden regelmäßig aufgefordert, Informationen über neue Rechtsvorschriften möglichst großflächig zu verbreiten oder Fragebögen an ihre Kollegen zu versenden. Von der Europäischen Kommission veröffentlichtes Informationsmaterial wird grundsätzlich an die Gerichte weitergegeben. Dasselbe gilt für nützliche Internet-Links. Einige Mitglieder des Netzes arbeiten darüber hinaus am Newsletter zur EU-Gesetzgebung (Eur-alert!) mit.

Zudem wurde eine Kooperation mit dem Institut für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten ins Leben gerufen, in deren Rahmen die Kontaktstellen und Mitglieder des Netzes die Möglichkeit erhalten, in den vom Institut organisierten Aus- und Fortbildungskursen über neue europäische Rechtsvorschriften und insbesondere die Formen der internationalen justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen zu referieren.

Was die Behandlung besonderer Fragen beispielsweise zum Inhalt eines ausländischen Gesetzes oder zum Ablauf eines Verfahren mit grenzüberschreitender Wirkung betrifft, so geschieht dies in der Regel mittels eines E-Mail-Austauschs zwischen der belgischen Kontaktstelle und dem belgischen Richter, der die Frage im Rahmen eines anhängigen Verfahrens gestellt hat, einerseits und den Kontaktstellen der beteiligten Mitgliedstaaten andererseits.

Letzte Aktualisierung: 18/02/2021

Die landessprachliche Fassung dieser Seite wird von der entsprechenden EJN-Kontaktstelle verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Weder das Europäische Justizielle Netz (EJN) noch die Europäische Kommission übernimmt Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Über das Netz - Bulgarien

Nationales Justizielles Netz für Zivil- und Handelssachen

Maßgebend für das Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen der Republik Bulgarien (Nationales Netz) sind die vom Obersten Justizrat (Vissh sadeben savet – VSS) mit Beschluss vom 13. März 2018 erlassenen Verfahrensvorschriften (Pravila za deynostta). Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss vom 11. Dezember 2014, geändert durch den Beschluss vom 19. März 2015.

Das Nationale Netz soll die Justizbehörden bei der Erstellung, Übermittlung und Erledigung von Rechtshilfeersuchen sowie bei der Erhebung und Speicherung von Statistiken über die internationale justizielle Zusammenarbeit der bulgarischen Gerichte unterstützen und mit den Kontaktstellen des Europäischen Justiziellen Netzes und anderen vergleichbaren Einrichtungen zusammenarbeiten.

Die Richterkammer (Sadiyska kolegiya) des Obersten Justizrats ist für das Funktionieren des nationalen Justiziellen Netzes, seine Beteiligung an nationalen und internationalen Projekten und seine Zusammenarbeit mit allen nationalen und internationalen Institutionen, Organisationen und Einrichtungen, die Aufgaben im Bereich der internationalen Rechtshilfe wahrnehmen, zuständig. Die Direktion für internationale Beziehungen und Protokoll (Direktsiya Mezhdunarodna deynost i Protokol) des Obersten Justizrats unterstützt und koordiniert den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern des Netzes, den nationalen Kontaktstellen und der Richterkammer. Methodische Anleitung und Koordinierung des Betriebs des nationalen Netzes wird von der Richterkammer über den Ausschuss für Beurteilungen und Auswahlverfahren (Komisiya po atestiraneto i konkursite) bereitgestellt.

Zusammensetzung

Bewerber um die Mitgliedschaft im nationalen Netz müssen Richter eines Kreis-, Bezirks- oder Appellationsgerichts sein und bestimmte Kriterien in Bezug auf berufliches Ansehen und moralische Integrität, Fremdsprachenkenntnisse usw. erfüllen. Nach einem Auswahlverfahren werden die Richter des Nationalen Netzes durch Beschluss der Richterkammer des Obersten Justizrats für einen Zeitraum von fünf Jahren ernannt. Dem nationalen Netz gehören bis zu sieben Richter aus jedem Berufungsbezirk und bis zu 15 Richter des Berufungsbezirks Sofia an. In ausdrücklich vorgesehenen Fällen endet die Mitgliedschaft im Netz durch eine begründete Entscheidung der Richterkammer des Obersten Justizrats auf Vorschlag des Ausschusses für Beurteilungen und Auswahlverfahren vorgeschlagen wird.

Kontaktstellen

Die Richterkammer des Obersten Justizrats benennt auf Vorschlag des Ausschusses für Beurteilungen und Auswahlverfahren Kontaktstellen aus den Reihen der Mitglieder des Netzes für einen Zeitraum von fünf Jahren: eine Kontaktstelle für Zivilsachen und eine Kontaktstelle für Handelssachen.

Funktionen

— Die Mitglieder des nationalen Netzes unterstützen die nationalen Kontaktstellen, die Teil des Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen oder anderer internationaler Netze für die justizielle Zusammenarbeit sind, und die nationalen Richter im Rahmen der internationalen justiziellen Zusammenarbeit.

— Im Rahmen dieser Unterstützung sind die Mitglieder des nationalen Netzes verpflichtet, Informationen zu erteilen, zu beraten, erforderlichenfalls zu koordinieren und andere Maßnahmen durchzuführen, um die internationale justizielle Zusammenarbeit entsprechend den Zuständigkeiten der jeweiligen Justizbehörde in Bulgarien zu erleichtern. Die Mitglieder des nationalen Netzes sind verpflichtet, auf Antrag eines nationalen Richters, Staatsanwalts, Ermittlungsrichters oder Vertreters einer zentralen nationalen Behörde im Einklang mit den internationalen und europäischen Rechtsvorschriften Unterstützung zu leisten.

— Die Mitglieder des nationalen Netzes erleichtern die Organisation von Schulungen im Bereich der internationalen justiziellen Zusammenarbeit, die in dem Bezirk durchgeführt werden, in dem sie ihre Aufgaben wahrnehmen.

— Die Mitglieder des Nationalen Netzes unterstützen die Richter bei der internationalen justiziellen Zusammenarbeit in dem jeweiligen Berufungsbezirk, für den sie zuständig sind.

— Die Mitglieder des nationalen Netzes analysieren die europäische und nationale Rechtsprechung und die damit verbundenen Veränderungen bei der Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen und verbreiten diese Analysen.

— Die Mitglieder des Nationalen Netzes erstellen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Unions- und des Völkerrechts sowie der internationalen justiziellen Zusammenarbeit vierteljährliche Tätigkeitsübersichten für die einzelnen Berufungsbezirke und senden diese Übersichten an eine laufend aktualisierte Datenbank beim VSS. Die nationalen Kontaktstellen erhalten eine elektronische Fassung der in den Berufungsbezirken in Zivil- und Handelssachen ergangenen Urteile, in denen EU-Recht angewandt wurde, damit die Datenbank weiter gepflegt werden kann.

— Sie nehmen auch zusätzliche Aufgaben wahr, die bei Bedarf von der VSS-Richterkammer festgelegt werden: z. B. um Informationen bereitzustellen, eine Studie oder Schulungen durchzuführen oder eine andere Tätigkeit im Bereich der internationalen justiziellen Zusammenarbeit wahrzunehmen.

— Die Mitglieder des nationalen Netzes unterhalten eine aktuelle Datenbank mit Kontaktangaben (E-Mail-Adressen, sonstige Anschriften für den Schriftverkehr, Telefonnummern) und eine Datenbank mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Gerichtshofs der Europäischen Union, die auf der Website des VSS, Abschnitt Justizielles Netz für Zivil- und Handelssachen, veröffentlicht wird.

— Jedes Mitglied des Nationalen Netzwerks nimmt seine Aufgaben in dem jeweiligen Berufungsbezirk wahr.

— Die Mitglieder des nationalen Netzes nehmen an einer jährlichen Sitzung teil, die im Februar stattfindet und auf der ein Tätigkeitsbericht des Netzes für das vorangegangene Kalenderjahr angenommen wird. Der Tätigkeitsbericht wird von der nationalen Kontaktstelle auf der Grundlage der von den Mitgliedern bis zum 15. Januar vorgelegten jährlichen Tätigkeitsberichte erstellt.

— Nach ihrer Teilnahme an den regelmäßigen Sitzungen der Kontaktstellen des Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen legen die Teilnehmer der Richterkammer des Obersten Justizrats einen Bericht vor, der auf der Website des Obersten Justizrats, Abteilung Internationale Zusammenarbeit – Europäisches Justizielles Netz für Zivil- und Handelssachen, veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über ihre Tätigkeit zu informieren.

Letzte Aktualisierung: 10/07/2021

Die landessprachliche Fassung dieser Seite wird von der entsprechenden EJN-Kontaktstelle verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Weder das Europäische Justizielle Netz (EJN) noch die Europäische Kommission übernimmt Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Über das Netz - Tschechien

Die Tschechische Republik verfügt derzeit über sechs Kontaktstellen des Europäischen Justiziellen Netzes: fünf im Justizministerium der Tschechischen Republik und eine in Brüssel (in der Ständigen Vertretung der Tschechischen Republik bei der EU).

Die Kontaktstellen des Europäischen Justiziellen Netzes in der Tschechischen Republik stehen mit den Kontaktstellen in anderen EU-Mitgliedstaaten in Verbindung und bearbeiten von Gerichten und Notaren übermittelte Erkundigungen über die Rechtsvorschriften anderer Länder. Auch Nachfragen zur Bearbeitung von Ersuchen sind Aufgabe der Kontaktstellen, wobei es sich hier insbesondere um Ersuchen nach der Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen und nach der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke handelt.

Im Nachgang zu der Entscheidung des Rates vom 28. Mai 2001 über die Einrichtung eines Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen (2001/470/EG) gründete die Tschechische Republik 2004 das Interne Justizielle Netz (das „Netz“) für die Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen, dessen Aufgabe es ist, eine wirkungsvolle Einbindung der Tschechischen Republik in das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen sicherzustellen.

Zu den Mitgliedern des Netzes zählen Richter sowie Vertreter der tschechischen Anwaltskammer, der tschechischen Notarkammer, der tschechischen Kammer der Testamentsvollstrecker, des Amtes für internationalen Kinderrechtsschutz, des Europäischen Verbraucherzentrums, der juristischen Fakultät der Karls-Universität sowie ausgewählte Bedienstete des Justizministeriums.

Die Netzmitglieder beteiligen sich an den Aktivitäten des Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen und der Erfüllung der daraus entstehenden Aufgaben. Darüber hinaus leisten sie Beiträge zu den Tätigkeiten der mit Zivil- und Handelssachen befassten Arbeitsgruppen und Ausschüsse des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission. Sie nehmen zu den von der Europäischen Kommission erstellten Entwürfen für Rechtsvorschriften und anderen Vorschlägen zur justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen Stellung.

Dem Netz gehören derzeit 130 Mitglieder an. Sie kommen einmal jährlich zu einer Tagung zusammen, die das Justizministerium veranstaltet und auf deren Tagungsordnung Themen mit Bezug zum Europäischen Justiziellen Netz, zum Betrieb des europäischen E-Justiz-Portals und zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stehen. Die Netzmitglieder haben dabei Gelegenheit, sich persönlich kennenzulernen und sich über praktische Erfahrungen mit der Anwendung von EU-Rechtsinstrumenten auszutauschen.

Kompendien und andere im Rahmen des Europäischen Justiziellen Netzes erstellte Publikationen werden an die Mitglieder des Netzes verteilt.

Die Mitglieder des Netzes können per E-Mail informell miteinander kommunizieren. Auch gibt es einen eigenen E-Mailverteiler (E-Mailadressen) für das Netz. Hier können die Netzmitglieder Anfragen stellen und sich über ihre Erfahrungen austauschen. Auf diesem Kommunikationsweg kann das Justizministerium darüber hinaus die Netzmitglieder rasch über Neuigkeiten in der justiziellen Zusammenarbeit in der EU informieren.

Letzte Aktualisierung: 25/02/2021

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Über das Netz - Deutschland

In Deutschland gibt es aufgrund der föderalistischen Struktur neben der Bundeskontaktstelle im EJN in jedem Bundesland eine sogenannte Landeskontaktstelle. Die Bundeskontaktstelle ist beim Bundesamt für Justiz angesiedelt. Die Landeskontaktstellen sind je nach Organisation des einzelnen Bundeslandes entweder bei einem Gericht (Bayern [Oberlandesgericht München], Bremen [Landgericht Bremen], Hamburg [Amtsgericht Hamburg], Hessen [Oberlandesgericht Frankfurt am Main], Niedersachsen [Oberlandesgericht Celle], Nordrhein-Westfalen [Oberlandesgericht Düsseldorf] und Sachsen [Oberlandesgericht Dresden]) oder beim Landesjustizministerium angesiedelt. Insgesamt arbeiten damit für das EJN in Deutschland 17 Kontaktstellen. Der Bundeskontaktstelle obliegt, neben der Beantwortung von ein- und ausgehenden Ersuchen, die Koordination des nationalen Netzes und sie organisiert unter anderem den Europäischen Tag der Justiz und die Treffen der Mitglieder des deutschen EJN.

Die Aufgaben sind intern zwischen den Landeskontaktstellen und der Bundeskontaktstelle verteilt: Anfragen, die allgemein den Inhalt des deutschen Zivil- oder Handelsrechts oder die Gerichtsorganisation betreffen, werden von der Bundeskontaktstelle beantwortet. Dagegen werden Anfragen, die sich mit einem konkreten Verfahren befassen, regelmäßig von der Landeskontaktstelle beantwortet, in deren Bundesland das gerichtliche Verfahren anhängig ist. Allerdings stehen die deutschen Kontaktstellen gleichberechtigt nebeneinander, so dass sämtliche Anfragen an jede der 17 deutschen Kontaktstellen gerichtet werden können und auch die Bundeskontaktstelle in Einzelfällen für konkrete Verfahren Hilfestellungen leistet. Durch die oben beschriebene interne Aufgabenverteilung ist gewährleistet, dass immer die sachnächste Kontaktstelle auf die Anfrage antwortet.

Neben den Kontaktstellen stehen den Gerichten in Deutschland auf dem Gebiet der Verordnung (EU) 2019/1111 (Brüssel-IIb-Verordnung) insgesamt vier Richterinnen und -Richter zur Unterstützung zur Verfügung, deren Zuständigkeiten durch eine interne Vereinbarung ebenfalls nach Bundesländern aufgeteilt sind. Im Außenverhältnis kann jeder der vier Richterinnen und Richter kontaktiert werden. Die eventuell erforderliche Weiterleitung an die oder den Zuständige(n) erfolgt umgehend und berücksichtigt neben der internen Verteilung auch Sprachkenntnisse, besondere Kompetenzen und die Sachnähe zum einzelnen Fall.

Außerdem ist eine deutsche Verbindungsbeamtin im französischen Justizministerium zuständig für den deutsch-französischen Rechtshilfeverkehr. Treten im Einzelfall Probleme mit französischen Rechtshilfeersuchen auf oder muss der Inhalt französischen Rechts ermittelt werden, so kann – neben dem Weg über die Kontaktstellen – die deutsche Verbindungsbeamtin um Unterstützung gebeten werden.

Gemäß Art. 2 Abs. 1 Buchstabe e) der Entscheidung Nr. 2001/470/EG des Rates vom 28. Mai 2001 über die Einrichtung eines Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen, zuletzt geändert durch Entscheidung Nr. 568/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Änderung der Entscheidung Nr. 2001/470/EG des Rates vom 28. Mai 2001 über die Einrichtung eines Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen, hat Deutschland die Bundesrechtsanwaltskammer, die Bundesnotarkammer, die Patentanwaltskammer, den Deutschen Anwaltverein sowie den Deutschen Gerichtsvollzieher Bund e.V. und den Bund Deutscher Rechtspfleger als Mitglieder im EJN benannt.

Weitere Mitglieder des EJN in Deutschland sind die Zentralstellen nach Verordnung (EU) 2020/1784 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellungsverordnung) und nach Verordnung (EU) 2020/1783 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen (Beweisaufnahmeverordnung). Durch diese Zentralstellen sowie durch die Landesjustizverwaltungen erfolgen im Bereich der Zivilrechtshilfe laufend Informationen an die Gerichte, fortbildende Maßnahmen sowie Unterstützungen der Gerichte bei Zustellungen und Beweisaufnahmen mit Auslandsbezug. Darüber hinaus sind die Zentrale Behörde nach der Verordnung (EU) 2019/1111 (Brüssel-IIb-Verordnung) sowie die Zentrale Behörde nach der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen (Unterhaltsverordnung) Mitglieder des EJN.

Nähere Informationen zum EJN in Deutschland und den Ansprechpartnern sind auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz (Link öffnet neues Fensterhttp://www.bundesjustizamt.de/ejnzh) abrufbar.

Letzte Aktualisierung: 20/09/2023

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Die folgenden Sprachen wurden bereits übersetzt: Englisch.

Über das Netz - Estland

Nationale Kontaktstellen des Netzes sind die beiden Berater in der Abteilung für internationale justizielle Zusammenarbeit des Justizministeriums; sie fungieren beide zudem als Vertreter der zentralen Behörde. Die wichtigsten Aufgaben der Kontaktstelle bestehen darin,

  • dafür zu sorgen, dass die örtlichen Justizbehörden allgemeine Informationen über EU-Rechtsakte und internationale Übereinkünfte zur justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen erhalten;
  • den anderen Kontaktstellen und Behörden sowie den Justizbehörden im eigenen Land alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die reibungslose justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten notwendig sind, und ihnen dabei zu helfen, Ersuchen, um justizielle Zusammenarbeit ordnungsgemäß vorzubereiten und nützliche Direktkontakte herzustellen;
  • Informationen zur Verfügung zu stellen, mit denen die Anwendung des im Rahmen eines EU-Rechtsakts oder internationalen Übereinkommens anzuwendenden Rechts eines anderen Mitgliedstaats erleichtert wird;
  • Lösungen für Probleme zu finden, die sich im Zusammenhang mit einem Ersuchen um justizielle Zusammenarbeit stellen können;
  • die Koordinierung der Bearbeitung von Ersuchen um justizielle Zusammenarbeit im betreffenden Mitgliedstaat zu erleichtern, insbesondere in Fällen, in denen mehrere Ersuchen der Justizbehörden dieses Mitgliedstaats zur Bearbeitung in einem anderen Mitgliedstaat anstehen;
  • über die Website des Netzes die Öffentlichkeit über die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen in der Europäischen Union, einschlägige EU-Rechtsakte und internationale Übereinkünfte und über das nationale Recht der Mitgliedstaaten, vor allem in Fragen des Zugangs zum Recht, zu informieren;
  • Treffen der Mitglieder des EJN-Netzes zu organisieren und an ihnen teilzunehmen;
  • bei der Erstellung und Aktualisierung von Informationen für die Öffentlichkeit mitzuhelfen;
  • die Koordination zwischen den Mitgliedern des Netzes auf nationaler Ebene sicherzustellen;
  • alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zu erstellen, gegebenenfalls unter Hinweis auf empfehlenswerte Verfahren, der auf dem Netzwerktreffen vorgestellt wird, und Verbesserungen anzuregen.

Der Verbindungsrichter ist Richter am Landgericht Viru, der Estland auch in dem Gerichtsnetz vertritt, das im Rahmen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht eingerichtet wurde. Die Aufgabe des Verbindungsrichters bzw. der Verbindungsrichterin besteht darin, Gerichtsbedienstete zu Fragen des Zivil- und Handelsrechts mit europäischem Bezug zu beraten und das Netz an den mit der Anwendung unterschiedlicher Rechtsvorschriften gesammelten Erfahrungen teilhaben zu lassen.

Mit dem Inkrafttreten der zweiten Entscheidung über das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen (EJN-zivil) im Jahr 2011, mit der die Tätigkeiten des Netzes auch auf Berufskammern ausgedehnt wurden, traten die folgenden Organisationen dem EJN-zivil in Estland bei:

  • die estnische Kammer der Gerichtsvollzieher und Insolvenzverwalter;
  • die estnische Anwaltskammer, die Rechtsanwälte und Notare vertritt.

Bei den Treffen wurde die erste dieser Berufskammern je nach Thema durch verschiedene Vertreter/innen von Berufs- und Fachverbänden vertreten, und 2022 wurde eine spezielle Kontaktstelle benannt.

Die estnische Anwaltskammer wurde durch ihren Direktor vertreten.

Die Vertreter/innen der Berufskammern sind zuständig für:

  • den Austausch von Erfahrungen und Informationen im Hinblick auf eine effiziente praktische Anwendung von EU-Rechtsakten und internationalen Übereinkommen;
  • die Zusammenarbeit bei der Erarbeitung und Aktualisierung von Merkblättern;
  • die Teilnahme an wichtigen Zusammenkünften.

Je nach Themenbereich lädt die Kontaktstelle weitere nationale Experten zum Erfahrungsaustausch zu den EJN-Mitgliedertreffen ein. So haben beispielsweise neben dem Verbindungsrichter unter anderem bereits mehrere andere Richter und Richterinnen sowie Vertreter anderer Ministerien und der Notarkammer, Berater des Obersten Gerichtshofs, Vertreter des Verbraucherschutzbundes und Mitglieder der juristischen Fakultät der Universität Tartu an den Treffen teilgenommen.

Letzte Aktualisierung: 25/09/2023

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Über das Netz - Irland

Kontaktstellen

In Irland gibt es zwei Kontaktstellen - eine für den District Court und den Circuit Court und eine für die höherinstanzlichen Gerichte, also den High Court (Oberstes Zivil- und Strafgericht), den Court of Appeal (Rechtsmittelgericht) und den Supreme Court (Oberster Gerichtshof). Die Kontaktstellen arbeiten eng zusammen und kooperieren bei Angelegenheiten, die das Netz betreffen. Die irischen Kontaktstellen sind beim Courts Service (Gerichtsdienst) in Dublin angesiedelt. Auch wenn jedes Gericht eigenständig ist, gibt es Überschneidungen in den Tätigkeiten der Kontaktstellen, die in ihren Direktionen jeweils die alleinige Zuständigkeit für das EJN innehaben. EJN-Anfragen sollten an die Kontaktstelle gerichtet werden, die für das jeweilige Gericht zuständig ist. Jede Kontaktstelle hat ein eigenes Büro in den Direktionen des Courts Service of Ireland in Dublin. Die Tätigkeit für das EJN ist mit anderweitigen Aufgaben verbunden und die Kontaktstellen können bei der Erledigung der Geschäftsvorgänge des EJN auch Kollegen aus anderen Abteilungen hinzuziehen. Sie pflegen regelmäßigen Kontakt per E-Mail und Telefon sowie durch persönliche Zusammenkünfte mit den Mitgliedern des irischen Netzes einschließlich der Zentralbehörden, dem Director of Operations Supreme and High Court (Verwaltungsdirektor des Supreme Court und des High Court), dem Director of Reform and Development in the Courts Service (Direktor für Reform und Weiterentwicklung des Courts Service) sowie dem Department of Justice and Law Reform (Abteilung Justiz und Rechtsreform des Ministeriums für Justiz und Gleichberechtigung), wobei es sich hierbei um Mitglieder nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d der Entscheidung 2001/470/EG des Rates handelt. Darüber hinaus stehen die Kontaktstellen mit einem Vertreter der Richterschaft hinsichtlich der Entwicklungen innerhalb des EJN in regelmäßiger Verbindung.

Die Funktionsweise des EJN in Irland

In Irland gibt es kein formelles nationales Netz, sondern ein Netzwerk von Personen, die in bestimmten Politikbereichen als Experten gelten und die die Kontaktstellen zur Beantwortung etwaiger Fragen konsultieren können.

Darüber hinaus arbeiten die Kontaktstellen mit anderen Personen zusammen, die zum erweiterten irischen Netz zählen, insbesondere mit Richtern, die über Fachkenntnisse in bestimmten Rechtsgebieten verfügen oder für die internationale Zusammenarbeit zuständig sind. Die Kontaktstellen sind per E-Mail zu erreichen. Sie stellen sicher, dass einschlägige Experten im politischen, administrativen oder rechtlichen Bereich vor wichtigen Sitzungen des Netzes zurate gezogen sowie Sitzungsprotokolle und Aufzeichnungen über einschlägige Maßnahmen in angemessener Weise verbreitet werden.

Die Kontaktstellen stehen zudem bei politischen Fragen mit dem Justizministerium sowie bei grenzüberschreitenden Problemen und Unterhaltssachen mit der Zentralbehörde in regelmäßiger Verbindung.

Bereitstellung von Informationen

In Irland gibt es keine nationale EJN-Website. Informationen werden über den Internetauftritt des Courts Service und die Websites verschiedener anderer irischer Stellen zur Verfügung gestellt. Die Kontaktstellen arbeiten mit anderen Abteilungen und Einrichtungen zusammen, wenn sie verschiedene Informationsquellen für die im EJN vertretenen Mitgliedstaaten und für das EJN bereitstellen.

Letzte Aktualisierung: 12/04/2023

Die landessprachliche Fassung dieser Seite wird von der entsprechenden EJN-Kontaktstelle verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Weder das Europäische Justizielle Netz (EJN) noch die Europäische Kommission übernimmt Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Über das Netz - Griechenland

Der Aufbau des Netzes

Anzahl der Kontaktstellen: Insgesamt wurden zweiundzwanzig Kontaktstellen benannt. Bei neunzehn dieser Kontaktstellen handelt es sich um Richter und Richterinnen, die dem nationalen Netz angehören und parallel zu dieser Arbeit ihre richterlichen Pflichten ausüben. Bei drei weiteren Kontaktstellen handelt es sich um Beamte und Beamtinnen im Ministerium für Justiz, Transparenz und Menschenrechte, und zwar in der Abteilung für internationale justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, die für die Zwecke der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung (Brüssel IIa-Verordnung) (zur Ergänzung des Haager Übereinkommens von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung), der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates (Unterhaltssachen) und der Richtlinie 2002/8/EG (Prozesskostenhilfe) die Aufgaben der Zentralen Behörde wahrnimmt. Ferner handelt sie als Zentrale Behörde für die Zwecke der Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates (Beweisaufnahme) und der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 (Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke).

Nationales Netz: Es wurde ein informelles nationales Netz mit zentralisiertem Aufbau geschaffen, dessen Hauptbestandteile die Zentrale Behörde, Richter und Richterinnen aus Athen und drei Vertretungen der Rechtsberufe (die Kammern der Anwälte, Gerichtsvollzieher und Notare) sind. Die Abteilung für internationale justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen ist für die Beobachtung der Arbeit des Europäischen Justiziellen Netzes und die Koordination der Arbeit der Kontaktstellen auf nationaler Ebene zuständig. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf den Pflichten Griechenlands im Rahmen des EJN und den Inhalten, die im EU-Justizportal veröffentlicht werden. Die nationalen Kontaktstellen des Netzes tragen zur Fertigstellung von Factsheets und zur Aktualisierung der formellen Benachrichtigungen Griechenlands über EU-Rechtsvorschriften bezüglich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen bei. Sie wirken beim Ausfüllen von Fragebögen des EJN oder von anderen Einrichtungen der EU mit und beantworten Fragen anderer Kontaktstellen oder von EU-Behörden, die sich hauptsächlich auf die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften in Griechenland beziehen.

Es finden regelmäßige, von der Abteilung für internationale justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen koordinierte Sitzungen statt, die zwei bis vier Mal im Jahr abgehalten werden. Diese Sitzungen dienen dem Austausch von Meinungen, Erfahrungen und Informationen. Im Mittelpunkt stehen meist auf den EJN-Tagungen auf europäischer Ebene erörterte Themen, Fragen, die sich bei der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften (Verordnungen und Richtlinien) auf nationaler Ebene ergeben können, und die vorstehend erwähnten Pflichten Griechenlands im Rahmen des EJN und des EU-Justizportals.

Verbreitung von Informationen für die Öffentlichkeit

Die Website des Ministeriums für Justiz, Transparenz und Menschenrechte enthält besondere Hinweise auf das EJN. Derzeit laufen Arbeiten zur Aktualisierung der Website mit dem Ziel, eine umfassende, klare Beschreibung der Rolle und des Nutzens des EJN im Zusammenhang mit den EU-Rechtsvorschriften für die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen zu vermitteln.

Auf nationaler Ebene werden Informationen über EU-Rechtsvorschriften zu Zivil- und Handelssachen durch die Verteilung von Druckerzeugnissen des EJN verbreitet. Ein weiterer Verbreitungsweg sind Seminare und eintägige Veranstaltungen in Athen und anderen Städten Griechenlands, in denen über Entwicklungen der europäischen Gesetzgebung auf dem Gebiet der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen und deren Auswirkungen auf nationaler Ebene berichtet wird (mitunter treten Mitglieder des nationalen Netzes als Referenten auf). Diese Veranstaltungen finden unter der Schirmherrschaft des Justizministeriums statt und werden von den Anwaltskammern im ganzen Land, der nationalen Ausbildungsstätte für Richter, dem staatlichen juristischen Dienst, zivil- und handelsrechtlichen Vereinigungen und anderen unterstützt.

Darüber hinaus dient auch der eintägige Europäische Tag der Justiz als „Weckruf“ für die Mitglieder der Rechtsberufe in Europa und als „Startschuss“ für einen Dialog über den Fortschritt von Gesetzgebungsinitiativen auf EU-Ebene. Diese Veranstaltung fand in jüngster Zeit beinahe jedes Jahr unter der Schirmherrschaft des Ministeriums für Justiz, Transparenz und Menschenrechte statt.

Letzte Aktualisierung: 11/12/2017

Die landessprachliche Fassung dieser Seite wird von der entsprechenden EJN-Kontaktstelle verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Weder das Europäische Justizielle Netz (EJN) noch die Europäische Kommission übernimmt Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Über das Netz - Spanien

Funktionsweise des EJN in Spanien

Gemäß Artikel 33 des Gesetzes 16/2015 vom 7. Juli 2015 über den Status des spanischen nationalen Mitglieds bei Eurojust unterliegen in Spanien Zuständigkeitskonflikte, internationale Netze für justizielle Zusammenarbeit, im Ausland stationierte Bedienstete des Justizministeriums, die Benennung und Absetzung der spanischen Kontaktstellen der internationalen Netze für justizielle Zusammenarbeit – im Rahmen der bei der Einrichtung dieser Netze festgelegten Bestimmungen – der Zuständigkeit des Justizministeriums.

Benannt werden dürfen ausschließlich Personen mit nachweislicher Erfahrung in der internationalen justiziellen Zusammenarbeit und mit guten Fremdsprachenkenntnissen entweder in der englischen oder französischen Sprache; dabei müssen sie mindestens die Vertretung des Justizwesens, der Staatsanwaltschaft (Ministerio Fiscal) und des Justizministeriums gewährleisten. Zu diesem Zweck liegt es in der Verantwortung des Allgemeinen Rats der rechtsprechenden Gewalt (Consejo General del Poder Judicial) und des Generalstaatsanwalts (Fiscal General del Estado), dem Justizminister Vorschläge für die Benennung und Absetzung der Kontaktstellen für die entsprechenden Berufe zu machen. Der Status als Kontaktstelle endet zu dem Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis der betreffenden Person mit der Einrichtung endet, durch die der Vorschlag für die Benennung erfolgte. Dies ist an das Justizministerium zu melden, das wiederum das Sekretariat des Netzes darüber unterrichten muss.

Die spanischen Kontaktstellen für die internationalen Netze für justizielle Zusammenarbeit sind aktive Vermittler; ihre Aufgabe ist es, die Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden der verschiedenen Staaten zu erleichtern. Sie stehen sowohl den entsprechenden spanischen Behörden als auch den anderen Kontaktstellen zur Verfügung und stellen dabei die notwendigen rechtlichen und praktischen Informationen bereit, um die justizielle Zusammenarbeit zu verbessern. Die spanischen Kontaktstellen müssen jährlich die statistischen Daten in Bezug auf ihre Aktivitäten an die Einrichtung weiterleiten, der sie angehören.

Kontaktstellen

In Spanien befinden sich die Kontaktstellen des Netzes im Justizministerium, im Allgemeinen Rat der rechtsprechenden Gewalt und in der Generalstaatsanwaltschaft (Fiscalía General del Estado). Derzeit gibt es acht Kontaktstellen, die wie folgt verteilt sind:

  • sechs vom Justizministerium benannte Kontaktstellen – zwei davon aus der Untergeneraldirektion für internationale justizielle Zusammenarbeit (Subdirección General de Cooperación Jurídica Internacional) und vier Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (Letrados de la Administración de la Justicia);
  • eine vom Allgemeinen Rat der rechtsprechenden Gewalt benannte Kontaktstelle;
  • eine von der Generalstaatsanwaltschaft benannte Kontaktstelle.

Zentralbehörde

In Spanien ist die dem Justizministerium unterstellte Generaldirektion für internationale justizielle Zusammenarbeit und Menschenrechte (Dirección General de Cooperación Jurídica Internacional y Derechos Humanos) die Zentralbehörde im Bereich der internationalen justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen.

Verbindungsrichter

In Spanien gibt es bereits eine Rechtsvorschrift, nach der wichtige Verbindungsrichter eines Mitgliedstaats der Europäischen Union als Kontaktstellen des Europäischen Justiziellen Netzes benannt werden und gemäß Artikel 34 des Gesetzes 16/2015 vom 7. Juli 2015 als solche dienen sollen. Ihr Status als Kontaktstelle endet, sobald ihr Status als Verbindungsrichter endet. Spanien hat in den folgenden Ländern Verbindungsrichter benannt: Vereinigtes Königreich und Irland, Vereinigte Staaten von Amerika und Kanada, Marokko, Belgien, Niederlande und Luxemburg.

Sonstige für die justizielle Zusammenarbeit zuständige Justiz- oder Verwaltungsbehörden

In Spanien sind die folgenden internen Mechanismen mit Zuständigkeit für die internationale justizielle Zusammenarbeit in Kraft:

  • Das Spanische Justizielle Netz für Internationale Justizzusammenarbeit (Red Española de Cooperación Judicial Internacional, REJUE), das dem Allgemeinen Rat der rechtsprechenden Gewalt unterstellt ist und das spanische Justizbehörden auf Ersuchen bei der justiziellen Zusammenarbeit – sowohl bei ausgehenden, als auch bei eingehenden Ersuchen – in der Ausübung ihrer justiziellen Tätigkeiten sowie andere Mitglieder der Netze für justizielle Zusammenarbeit unterstützen soll. Die Mitgliedschaft beim Spanischen Justiziellen Netz für Internationale Justizzusammenarbeit ist mit der Mitgliedschaft in den europäischen Netzen für justizielle Zusammenarbeit vereinbar. Demzufolge sind die spanischen Richter des Spanischen Justiziellen Netzes für Internationale Justizzusammenarbeit (Zivilkammer) Mitglied beim Europäischen Justiziellen Netz für Zivil- und Handelssachen und können so im Rahmen der Ausübung ihrer Aufgaben leichter mit den Kontaktstellen anderer dem Netz angeschlossener Länder in Verbindung treten.
  • Das Netz der Staatsanwälte für internationale justizielle Zusammenarbeit (Red de Fiscales de Cooperación Jurídica Internacional), das 2002 eingerichtet wurde, um durch jede Generalstaatsanwaltschaft Dienstleistungen im Rahmen der internationalen justiziellen Zusammenarbeit anbieten zu können.
  • Die Staatsanwälte dieses Netzes, die Experten in der internationalen Zusammenarbeit sind; sie tragen dazu dabei, rasch und wirksam internationale Rechtshilfe zur Verfügung zu stellen, zu kanalisieren und zu lenken.
  • Das Netz der Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (Red de Letrados de la Administración de Justicia, RECILAJ), das 2010 vom Justizministerium als Koordinierungsstruktur auf nationaler Ebene geschaffen wurde. Es setzt sich aus Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zusammen, die auf die internationale justizielle Zusammenarbeit spezialisiert sind und die verschiedenen Gerichtsgeschäftsstellen (Oficinas Judiciales) bei der Lösung von Fragen und Anfragen in Bezug auf die internationale justizielle Zusammenarbeit unterstützen.

Berufsverbände

In Spanien gibt es folgende die Rechtsberufe vertretenden Berufsverbände, die direkt zur Anwendung der Rechtsakte der Union sowie internationaler Rechtsakte in Bezug auf die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen beitragen:

  • der Allgemeine Rat der Notarschaft (Consejo General del Notariado)
  • der Allgemeine Rat der Spanischen Anwaltschaft (Consejo General de la Abogacía Española)
  • die Nationale Kammer der Grundbuch- und Handelsregisterführer Spaniens (Colegio de Registradores de la Propiedad y Mercantiles de España)
  • der Allgemeine Rat der Prozessbevollmächtigten Spaniens (Consejo General de Procuradores de España)

Informationen über das Netz

Das spanische Justizministerium stellt auf seiner Website Informationen über die internationale justizielle Zusammenarbeit und die internationale Rechtshilfe sowie einen Link zur Website des Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen zur Verfügung: Link öffnet neues FensterCooperación Jurídica Internacional (mjusticia.gob.es)

Der spanische Allgemeine Rat der rechtsprechenden Gewalt stellt auf seiner Website Link öffnet neues Fensterhttps://www.poderjudicial.es/cgpj/es/Temas/Redes-Judiciales/Otras-redes-judiciales/Red-Judicial-Europea-Civil-y-Mercantil/ Informationen über das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen sowie Links zum Europäischen Gerichtsatlas für Zivil- und Handelssachen und zum Europäischen E-Justiz-Portal zur Verfügung.

Die Generalstaatsanwaltschaft stellt auf ihrer Link öffnet neues FensterWebsite Informationen über das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 28/03/2024

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Über das Netz - Frankreich

In Frankreich gehören dem Europäischen Justiziellen Netz für Zivil- und Handelssachen Richter, Rechtsanwälte, Notare und Gerichtsvollzieher an. Das Netz steht jedoch allen interessierten Angehörigen der Rechtsberufe offen, insbesondere, wenn sie an der Anwendung des Unionsrechts in Zivil- und Handelssachen beteiligt sind (Urkundsbeamte (greffiers), Geschäftsstellenleiter, Richter und Urkundsbeamte an Handelsgerichten).

Seit Einrichtung des Netzes ist die französische Kontaktstelle stets mit einem Richter/einer Richterin besetzt, der/die im Justizministerium in der Direktion Zivilsachen und Siegel (Direction des affaires civiles et du Sceau) tätig ist, genauer gesagt, in der Abteilung Rechtshilfe, Internationales Privatrecht und Europarecht (Département de l’entraide, du droit international privé et européen (DEDIPE)). Diese Abteilung ist zugleich die zentrale Behörde für die Anwendung zahlreicher internationaler Kooperationsinstrumente in Zivil- und Handelssachen. Die Kontaktstelle kann französische Rechtsanwender und andere europäische Mitglieder des Netzes mit ihren praktischen Erfahrungen bei der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen unterstützen und bei der Beseitigung von Hindernissen in grenzüberschreitenden Fällen Hilfestellung geben.

Das französische Netz ist sowohl national als auch lokal aufgestellt. So gibt es bei jedem französischen Rechtsmittelgericht (Cour d’appel) und beim Kassationsgerichtshof (Cour de cassation) einen Richter oder eine Richterin, der bzw. die als Kontaktperson (magistrat référent) fungiert. Sie sollen die Zusammenarbeit auf lokaler Ebene erleichtern und über den Umgang mit den Instrumenten für die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen, insbesondere über die Anwendung des Unionsrechts, informieren. Sie können der nationalen Kontaktstelle auch Schwierigkeiten bei der Anwendung europäischer Rechtsvorschriften melden. Die nationale Kontaktstelle leitet diese Informationen dann an das Sekretariat des Netzes bei der Europäischen Kommission weiter.

Die übrigen Rechtsberufe sind ebenfalls Mitglieder des Netzes und nehmen über ihr nationales Vertretungsorgan an den Tätigkeiten des Netzes teil:

Die Gerichtsvollzieher (commissaires de justice, vormals huissiers de justice) werden von der Link öffnet neues FensterNationalen Kammer der Gerichtsvollzieher (Chambre nationales des commissaires de justice – CNCJ) vertreten.

- Die Rechtsanwälte werden vom Link öffnet neues FensterNationalen Rat der Rechtsanwaltskammern (Conseil national des barreaux (CNB)) und von dessen Delegation in Brüssel – der Delegation der Rechtsanwaltskammern Frankreichs (Délégation des barreaux de France (DBF) – vertreten. Der Reiter RJECC auf der Website der DBF enthält umfassende Informationen über die Tätigkeiten des Netzes der Rechtsanwälte in Frankreich.

- Die Notare werden vom Link öffnet neues FensterObersten Rat der Notare (Conseil supérieur du notariat (CSN)) vertreten.

Auch die in Ländern der Europäischen Union tätigen französischen Verbindungsrichter gehören dem Netz an, ebenso die zentralen Behörden, die mit der Anwendung der Kooperationsinstrumente in Zivil- und Handelssachen betraut sind (z. B. das Amt für die Eintreibung von Unterhaltsforderungen (Bureau de recouvrement des créances alimentaires) beim Ministerium für Europa und auswärtige Angelegenheiten).

Dank der Finanzhilfe aus dem Programm „Justiz“ der Europäischen Kommission konnten mit dem Projekt CLUE („Connaître la législation de l‘Union européenne“ (Das Recht der Europäischen Union kennen) zahlreiche Aktionen durchgeführt werden, um das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen in Frankreich besser bekanntzumachen.

In den letzten Jahren wurde mit dem Projekt CLUE I Folgendes erreicht: Die Sichtbarkeit der Instrumente der justiziellen Zusammenarbeit und des Unionsrechts wurde erhöht (durch die Verbreitung eines monatlichen Newsletters, eines Link öffnet neues FensterVideos über das Justizielle Netz und einer eigenen Webseite im Intranet des Ministeriums). Gleichzeitig wurde der Austausch bewährter Verfahren zwischen den Angehörigen der Rechtsberufe gefördert (durch Schulungsseminare im Bereich des Internationalen Familienprivatrechts und einen praktischen Leitfaden für die Kontaktpersonen des Netzes an den Rechtsmittelgerichten). Das neue Projekt CLUE II, das im Februar 2021 angelaufen ist, führt diese Aktionen mit zusätzlichen Angeboten (mehr Seminare, mehr Themen, mehr Instrumente zur Verbreitung des Unionsrechts) und dem Austausch bewährter Verfahren mit anderen nationalen Netzen fort.

Einmal im Jahr treffen sich alle Mitglieder des französischen Netzes in Paris zu einem Rückblick auf die Tätigkeiten des Netzes und zu Gesprächen über die Entwicklungen des Unionsrechts im Zivil- und Handelsrecht.

Informationen über das französische Netz finden Sie Link öffnet neues Fensterauf der Website justice.gouv.fr.

Letzte Aktualisierung: 16/01/2023

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Über das Netz - Kroatien

In der Republik Kroatien sind zwei Kontaktstellen im Rahmen des Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen tätig.

Die Kontaktstellen sind in der Direktion für europäische Angelegenheiten, internationale und justizielle Zusammenarbeit und Korruptionsbekämpfung sowie in der Abteilung für internationale Rechtshilfe und justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen des Ministerium für Justiz und Verwaltung der Republik Kroatien angesiedelt.

Die Kontaktstellen in der genannten Abteilung verfügen über mehrere Beamte, die die Kontaktstellen neben der sonstigen Arbeit im Tätigkeitsfeld dieser Abteilung unterstützt.

Die Republik Kroatien hat zwar kein offizielles nationales Netz, aber die Kontaktstellen arbeiten mit Richtern und anderen Experten im Justizministerium sowie mit weiteren zuständigen Behörden, Rechtsprofessoren, Notaren und sonstigen Fachleuten sowie Rechtsanwendern in unterschiedlichen Rechtsgebieten zusammen. Auch das Ministerium für Arbeit, Rentenwesen, Familie und Sozialpolitik beteiligt sich an dieser Arbeit und nimmt als Zentrale Behörde für bestimmte EU-Verordnungen aktiv an den von der Europäischen Kommission organisierten Zusammenkünften des Netzes teil. Das Netz steht allen Angehörigen der Rechtsberufe offen, die sich für die Anwendung der europäischen Rechtsinstrumente in Kroatien interessieren und sich daran beteiligen möchten.

Die Kommunikation in Kroatien erfolgt über E-Mail und Telefon; Tagungen finden nach Bedarf statt.

Die Kommunikation mit Kontaktstellen in anderen Mitgliedstaaten erfolgt per E-Mail. Die Kontaktstellen und anderen Netzmitglieder nehmen regelmäßig an den von der Europäischen Kommission veranstalteten EJN-Tagungen teil.

Da das Ministerium für Justiz und Verwaltung die Zentrale Behörde für bestimmte Verordnungen ist, führen die Kontaktstellen Tätigkeiten der Zentralen Behörde aus, d. h. sie richten Anfragen an Kontaktstellen anderer Mitgliedstaaten und beantworten deren Anfragen (in Zusammenarbeit mit Richtern und anderen Rechtsanwendern und Fachleuten, sofern dies angemessen und erforderlich ist), sie übermitteln die angeforderten Daten an die Kommission und treffen die erforderlichen Maßnahmen zur Veröffentlichung von Informationen in den maßgeblichen Portalen der Europäischen Kommission. Die Kontaktstellen verteilen die Publikationen der Europäischen Kommission an Gerichte, Mitglieder der Öffentlichkeit sowie andere Zielgruppen und sorgen für eine bessere Sichtbarkeit des Justiziellen Netzes.

Kontakt: Link öffnet neues FensterEJNcontact@mpu.hr

Letzte Aktualisierung: 30/03/2024

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Über das Netz - Italien

Die italienische Zweigstelle des Europäischen Justiziellen Netzes ist im italienischen Justizministerium, und zwar im Referat für internationale justizielle Zusammenarbeit in der Abteilung für Angelegenheiten der Justiz der Generaldirektion für internationale Angelegenheiten und justizielle Zusammenarbeit, angesiedelt.

Zurzeit gibt es fünf Kontaktstellen.

Die Kontaktstellen stehen in ständiger Verbindung mit anderen Mitgliedern des Netzes und arbeiten mit ihnen bei der Bearbeitung von Kooperationsersuchen oder der Erstellung von zur Veröffentlichung im Europäischen Justizportal bestimmten Merkblättern zusammen.

Weitere Mitglieder des italienischen Netzes sind:

Abteilung für Jugend- und Gemeinschaftsgerichtsbarkeit (Dipartimento per la giustizia minorile e di comunità)

– die Generaldirektion für automatische Informationssysteme (Direzione generale per i sistemi informativi automatizzati als Kontaktstelle für das Europäische Justizportal)

– die zentrale Behörde für die Zustellung gerichtlicher Schriftstücke

– der nationale Rat der Rechtsanwaltskammern (Consiglio Nationale Forense) und

– der italienische Rat der Notariate (Consiglio Italiano del Notariato).

Die Kontaktstellen für das EJN verfügen außerdem über Verbindungen zu

– der Richterakademie (Scuola Superiore della Magistratura)

– der italienischen Zweigstelle des Netzes der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net)

– der italienischen Zweigstelle des Binnenmarkt-Informationssystems und

– Pietro Franzina, Professor für internationales Privatrecht an der Katholischen Universität vom Heiligen Herzen (Università Cattolica del Sacro Cuore), der die Kontaktstellen mit seiner Expertise unterstützt.

In der Regel kommen die italienischen Mitglieder des EJN einmal jährlich zusammen.

Die Kontaktstellen leisten mit grenzübergreifenden Fragen befassten Gerichten und Mitarbeitern der Justiz Unterstützung.

Alle von der Kommission übermittelten Veröffentlichungen (Broschüren, zusammenfassende Informationen usw.) werden an die Gerichte, Mitarbeiter der Justiz und Betroffene weitergeleitet.

Gelegentlich empfangen die Kontaktstellen Abordnungen anderer Mitgliedstaaten, die im Rahmen ihrer juristischen Ausbildung Italien besuchen.

Verweise auf das Netz sind auf der Website des Justizministeriums zu finden: Link öffnet neues Fensterhttps://www.giustizia.it/giustizia/it/mg_2_1_2_1.wp?previsiousPage=mg_14_7

Verzeichnis der Behörden, die mit den für die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen wichtigsten Verordnungen befasst sind:

Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates vom 28. Mai 2001

Richtlinie 2003/8/EG über die Prozesskostenhilfe.

Die zentrale Behörde ist in beiden Fällen:

Justizministerium (Ministero della Giustizia)

Abteilung für Angelegenheiten der Justiz (Dipartimento Affari di Giustizia)

Generaldirektion für internationale Angelegenheiten und justizielle Zusammenarbeit – Referat I Internationale justizielle Zusammenarbeit (Direzione Generale degli Affari internazionali e della Cooperazione Giudiziaria)

Via Arenula, 70

00186 Rom

Telefon: +39 06 68852633, +39 06 68852180

E-Mail: Link öffnet neues Fenstercooperation.dginternazionale@giustizia.it

Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über die Zustellung von Schriftstücken

Zentrale Behörde in Italien:

Zentralstelle der Gerichtsvollzieher am Berufungsgericht Rom (Ufficio Unico degli Ufficiali Giudiziari presso la Corte d’Appello di Roma)

Viale Giulio Cesare, 52

00192 Rom

Telefon: +39 06 328361

Fax: +39 06 328367933

Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 (Justizministerium („Brüssel IIa“)

Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 (Unterhaltspflichten)

Zentrale Behörde in Italien:

Justizministerium (Ministero della Giustizia)

Abteilung für Jugend- und Gemeinschaftsgerichtsbarkeit (Dipartimento per la giustizia minorile e di comunità)

Via Damiano Chiesa, 24

00136 Rom

Telefon: +39 06 68188 535/331/326

Fax: +39 06 68808085

E-Mail: Link öffnet neues Fensterautoritacentrali.dgmc@giustizia.it

Letzte Aktualisierung: 21/07/2022

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Über das Netz - Zypern

In Zypern ist das Netz in nationale Kontaktstellen (NKS) gegliedert. Zurzeit gibt es sechs (6) NKS: einen Richter, zwei Anwälte bei der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Zypern, zwei Beamte beim Ministerium der Justiz und der öffentlichen Ordnung (ein Rechtspfleger und ein Verwaltungsbeamter) sowie ein Mitglied der zyprischen Anwaltskammer.

Die NKS des Ministeriums der Justiz und der öffentlichen Ordnung sind für die Koordinierung der sechs NKS verantwortlich. Bei Eingang einer Frage oder eines Auskunftsersuchens aus dem Netz oder einer Anfrage der nationalen Kontaktstellen eines anderen Mitgliedstaats stellen die NKS des Ministeriums der Justiz und der öffentlichen Ordnung sicher, dass die Anfrage weitergeleitet und mit den anderen NKS abgesprochen wird, welche zyprische Behörde oder Agentur die Anfrage bearbeiten oder die gewünschten Informationen bereitstellen soll.

Letzte Aktualisierung: 07/12/2023

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Über das Netz - Lettland

Nationale Kontaktstelle des Netzes und Vertreter der Zentralbehörde ist die Link öffnet neues FensterAbteilung für internationale Zusammenarbeit des Justizministeriums (Tieslietu ministrijas Starptautiskās sadarbības departments).

Die Kontaktstelle soll vor allem

- sicherstellen, dass die örtlichen Justizbehörden allgemeine Informationen über Unionsrechtsakte und internationale Übereinkünfte zur justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen erhalten, und die Informationen bereitstellen, die für die erfolgreiche justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erforderlich sind, um sie bei der Erstellung zweckdienlicher Ersuchen um justizielle Zusammenarbeit zu unterstützen;

- Lösungen für Probleme finden, die sich im Zusammenhang mit einem Ersuchen um justizielle Zusammenarbeit stellen können;

- über die Website des Netzes dazu beitragen, dass die Öffentlichkeit Informationen über die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen in der Europäischen Union sowie über die maßgeblichen Unionsrechtsakte und internationalen Übereinkünfte erhält;

- bei der Veranstaltung von Sitzungen des Netzes mitarbeiten und an diesen Sitzungen teilnehmen;

- zur Einrichtung und Aktualisierung der Informationen beitragen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind;

- die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern des Netzes auf nationaler Ebene gewährleisten.

Je nach behandeltem Thema lädt die Kontaktstelle auch Experten anderer Institutionen zu einem Erfahrungsaustausch bei Sitzungen des Netzes ein. So haben zum Beispiel Richter, Vertreter des Justizministeriums mit verschiedenen Zuständigkeitsbereichen, Notare, zertifizierte Mediatoren, Vertreter des Unterhaltsgarantiefondsfonds (Uzturlīdzekļu garantijas fonds), Vertreter der Kammer der Gerichtsvollzieher (Tiesu izpildītāju padome) und Wissenschaftsvertreter zusammen mit der Kontaktstelle an Sitzungen teilgenommen.

Am 11. Januar 2023 schlossen das Justizministerium und die Europäische Kommission einen Vertrag über die Durchführung des Projekts „Stärkung der Kapazitäten des nationalen lettischen Netzes für justizielle Zusammenarbeit im Rahmen des EJN“ (Stiprināt Latvijas Nacionālā tiesiskās sadarbības tīkla kapacitātes Eiropas Tiesiskās sadarbības tīkla ietvaros) (Link öffnet neues FensterLVJUCO-Projekt). Ziel des Projektes ist es, die justizielle Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden zu fördern und die Öffentlichkeit für das nationale justizielle Netz zu sensibilisieren.

Letzte Aktualisierung: 05/04/2024

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Über das Netz - Litauen

Kontaktperson für das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen ist der Rechtsanwalt in der Gruppe Internationales Recht des Justizministeriums, der auch als zentrale Behörde bzw. zuständige Stelle im Sinne der EU-Regelungen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen fungiert. Neben diesen Aufgaben nimmt die Kontaktperson auch Aufgaben im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen wahr, wie sie sowohl in EU-Rechtsakten als auch in internationalen multilateralen und bilateralen Verträgen festgelegt sind, und beteiligt sich darüber hinaus an den Tätigkeiten der Arbeitsgruppen des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission, die sich mit Zivilsachen befassen.

In Litauen wurde keine formelle nationale Justizstruktur eingerichtet, in der die Mitglieder des nationalen Netzes zusammengeführt werden. Die Zusammenarbeit und Kommunikation in netzbezogenen Fragen erfolgt in der Regel ad hoc per E-Mail.

Informationen der Europäischen Kommission über Sitzungen des Netzes und andere Fragen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Netzes werden von der im Justizministerium benannten Kontaktperson des Netzes entgegengenommen, die diese Informationen je nach Thema oder Gegenstand der Sitzung an die zuständigen nationalen Behörden oder Gerichte (über die nationale Gerichtsverwaltung) weiterleitet. Dadurch wird sichergestellt, dass Informationen und Fragen, die das Netz betreffen, die zuständige Stelle erreichen.

Soweit erforderlich, bleiben die Kontaktperson und die Vertreter der zuständigen nationalen Behörden und Gerichte miteinander in Verbindung und befassen sich nicht nur per E-Mail, sondern auch telefonisch mit Problemen. Die Kontaktperson beantwortet Anfragen von Kontaktpersonen aus anderen Ländern entweder persönlich oder leitet sie zur Beantwortung unverzüglich an die zuständige Behörde weiter. Die Kontaktperson koordiniert auch die Übermittlung der Antwort an den Kollegen, der die Anfrage gestellt hatte. Die Kontaktperson unterstützt die Gerichte zudem bei der Beantwortung praktischer Fragen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten, die sich aus ihrer Tätigkeit ergeben, und verweist Vertreter von Gerichten oder Antragsteller bei der Suche nach einschlägigen Informationen auf die entsprechenden Abschnitte des Europäischen Justizportals.

In Litauen sind die Netzmitglieder und/oder zentralen Behörden, die für die Wahrnehmung der in der Verordnung festgelegten Aufgaben zuständig sind, das Justizministerium (und seine jeweiligen internen Abteilungen), die Verbindungsrichter/-staatsanwälte, die nationale Gerichtsverwaltung, der Dienst für staatlich garantierte Prozesskostenhilfe, der Staatliche Dienst für den Schutz von Kinderrechten und Adoption, die litauische Kammer der Gerichtsvollzieher, die litauische Notarkammer und die Zweigstelle des staatlichen Sozialversicherungsfonds in Mažeikiai.

Letzte Aktualisierung: 10/04/2020

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Über das Netz - Luxemburg

In Luxemburg gibt es folgende Kontaktstellen und Mitglieder des Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen (im Folgenden „Netz“):

Kontaktstellen

– Eine Kontaktstelle bei der Generalstaatsanwaltschaft, die gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a benannt wurde und die Aufgaben der „justiziellen Zusammenarbeit“ gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 5 Absatz 2 Buchstaben a bis c und Artikel 5 Absätze 3 und 4 der Entscheidung 2001/470/EG des Rates über die Einrichtung eines Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen, geändert durch die Entscheidung Nr. 568/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009, wahrnimmt.

Der zuständige Staatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft bearbeitet die Ersuchen um Informationen und um justizielle Zusammenarbeit im Rahmen des Netzes.

Die Kontaktstelle bei der Generalstaatsanwaltschaft fungiert auch als zentrale Behörde, insbesondere im Zusammenhang mit der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und dem Haager Übereinkommen von 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen.

– Eine Kontaktstelle beim Justizministerium, die die administrativen Aufgaben gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b, Artikel 5 Absatz 2 Buchstaben d und e und Artikel 5 Absätze 3, 4, 14, 15 und 18 der Entscheidung 2001/470/EG des Rates über die Einrichtung die Entscheidung eines Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen, geändert durch die Entscheidung Nr. 568/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009, wahrnimmt.

Sie stellt die administrativen Folgemaßnahmen, die Koordinierung und die Kommunikation mit der Europäischen Kommission, insbesondere dem Sekretariat des Netzes, sowie mit den Mitgliedern des Netzes auf nationaler Ebene sicher.

Mitglieder des Netzes:

– Die Experten, die gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d der Entscheidung 2001/470/EG des Rates über die Einrichtung eines Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen benannt wurden.

– Die Berufskammern, die gemäß den Artikeln 2 und 5a der Entscheidung 2001/470/EG des Rates über die Einrichtung eines Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen, geändert durch die Entscheidung Nr. 568/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009, benannt wurden.

  • Die Gerichtsvollzieher, die durch die Gerichtsvollzieherkammer (Chambre des huissiers de justice) des Großherzogtums Luxemburg vertreten werden.
  • Die durch die Rechtsanwaltskammer Luxemburg (Barreau de Luxembourg) und die Rechtsanwaltskammer Diekirch (Barreau de Diekirch) vertretenen Rechtsanwälte.
  • Die durch die Notarkammer des Großherzogtums Luxemburg (Chambre des notaires du Grand-Duché de Luxembourg) vertretenen Notare.

Interaktion zwischen den Kontaktstellen und den Mitgliedern des Netzes:

Luxemburg verfügt über kein formalisiertes Netz auf nationaler Ebene.

Die Mitglieder des Netzes werden je nach Tagesordnung zu den Sitzungen des Netzes eingeladen.

Der Informations- und Koordinierungsaustausch zwischen den Mitgliedern und Kontaktstellen des Netzes erfolgt über elektronische Kommunikationsmittel oder telefonisch.

Letzte Aktualisierung: 31/03/2023

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Über das Netz - Ungarn

Die Abteilung für internationales Privatrecht (Nemzetközi Magánjogi Főosztály) im Justizministerium (Igazságügyi Minisztérium) fungiert in Ungarn als nationale Kontaktstelle. Die entsprechenden Aufgaben werden zusätzlich zu ihren anderen Tätigkeiten auf mehrere Mitarbeiter innerhalb der Abteilung aufgeteilt.

In ihrer Funktion als zentrale Behörden sind das Justizministerium (Abteilung für internationales Privatrecht) und das Innenministerium Mitglieder des Netzes. Das Landesgerichtsamt (Országos Bírósági Hivatal) als weitere Justizbehörde, die ungarische Landesnotarkammer (Magyar Országos Közjegyzői Kamara), die ungarische Anwaltskammer (Magyar Ügyvédi Kamara) und die ungarische Gerichtsvollzieherkammer (Magyar Bírósági Végrehajtói Kamara) sind als Berufsverbände ebenfalls Mitglieder des Netzes. Die Vertreter der Mitglieder nehmen regelmäßig an den Tagungen des Netzes teil, wobei die Teilnahme natürlich auch von der jeweiligen Tagesordnung abhängt.

Die ungarischen Mitglieder des Netzes verfügen in Ungarn über kein offizielles internes Netz. Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern erfolgt je nach Bedarf auf Einzelfallbasis.

Link öffnet neues FensterHier finden Sie Zugang zu von der Abteilung für internationales Privatrecht des Justizministeriums erstellten Dokumenten mit praxisbezogenen Informationen über die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen innerhalb der EU und mit Drittländern.

Letzte Aktualisierung: 15/01/2024

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Über das Netz - Malta

Derzeit bestehen in Malta drei (3) Kontaktstellen des EJN. Die Koordination zwischen diesen Kontaktstellen wird dadurch gewährleistet, dass sie im gleichen Büro arbeiten und sich in allen Belangen, die die Arbeit des Netzes in Malta betreffen, absprechen. Die Kontaktstellen haben bestimmte Formen der Zusammenarbeit untereinander entwickelt, die den Betrieb des Netzes effizienter machen. Dies erleichtert vor allem die Bearbeitung von Informationsanfragen von privaten Rechtsanwendern.

Das nationale Netz

  • Prozesskostenhilfe

Übermittlungs- und Empfangsstelle auf dem Gebiet der Prozesskostenhilfe ist ein Anwalt (Advocate for Legal Aid), der seine Tätigkeit in der Geschäftsstelle der Zivilgerichte (the Law Courts, Republic Street, Valletta, Malta) ausübt.

  • Zustellung von Schriftstücken

Das Büro des Generalstaatsanwalts mit Sitz in The Palace, St. George's Square, Valletta, erfüllt auf dem Gebiet der Zustellung von Schriftstücken als Zentralstelle sowohl die Aufgaben einer Übermittlungs- als auch einer Empfangsstelle. Die Stelle ist für die Versendung der Formblätter mit den Zustellungsanträgen zuständig und nimmt von ausländischen Übermittlungsstellen Schriftstücke zur Zustellung entgegen. Diese Schriftstücke werden anschließend im Einklang mit dem auf die Zustellung von Schriftstücken anwendbaren Verfahrensrecht Maltas an einen Zustellungsbeauftragten im Justizpalast (Law Courts) weitergleitet.

Im Rahmen seiner Zustellungstätigkeiten setzt sich das Büro des Generalstaatsanwalts in seiner Eigenschaft als Übermittlungs- bzw. Empfangsstelle bei anstehenden Zustellungen auch mit den Antragstellern bzw. deren gesetzlichen Vertretern in Verbindung.

  • Geringfügige Forderungen

Zuständig hierfür ist das Gericht für geringfügige Forderungen (Small Claims Tribunal), das seinen Sitz im Justizpalast (Law Courts) in Valletta hat. Gegen Entscheidungen dieses Gerichts eingelegte Rechtsbehelfe werden in der unteren Instanz des ebenfalls im Justizpalast in Valletta angesiedelten Berufungsgerichts verhandelt.

Welche Behörde jeweils zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Person ab, gegen die Vollstreckung beantragt wird. Vollstreckungssachen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Court of Magistrates von Malta bzw. Gozo. Gemäß Artikel 10 Absatz 4 des Link öffnet neues FensterSmall Claims Tribunal Act (Kapitel 380 des Gesetzbuches von Malta) erstreckt sich ihre Zuständigkeit auch auf die Zwecke des Artikels 23.

  • Beweisaufnahme

Zentralstelle ist das Büro des Generalstaatsanwalts in Valletta.

An folgende Gerichte werden Ersuchen gerichtet:

  1. die Zivilgerichte erster Instanz – Civil Courts, First Hall
  2. das Zivilgericht (Abteilung für Familienrecht) – Civil Court (Family Section)
  3. das Amtsgericht Malta – Court of Magistrates (Malta)
  4. das Amtsgericht Gozo, obere Instanz oder untere Instanz –Court of Magistrates (Gozo) (Superior Jurisdiction ) oder (Inferior Jurisdiction)

Diese Gerichte sind für die Durchführung von Rechtshilfeersuchen zuständig, die im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen gestellt werden.

Letzte Aktualisierung: 22/05/2017

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Über das Netz - Niederlande

Kontaktstellen und Netzmitglieder in den Niederlanden

In den Niederlanden wurde im Ministerium für Sicherheit und Justiz eine zentrale Kontaktstelle benannt. Auch für Fragen der gerichtlichen Zuständigkeit wurde eine Kontaktstelle eingerichtet.

Neben den Kontaktstellen sind auch die Vereinigungen der freien Rechtsberufe (Anwälte, Notare und Gerichtsvollzieher) Mitglieder des Netzes.

Auf der Grundlage verschiedener Verordnungen (darunter der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003, der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007) sind auch die Zentralen Behörden Mitglieder des Europäischen Justiziellen Netzes.

Die Kommunikation mit der Europäischen Kommission (hier dem Sekretariat des EJN-zivil) erfolgt gewöhnlich über die zentrale Kontaktstelle. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Informationen und Fragen die richtige Behörde erreichen.

Kontaktstellen und Netzmitglieder, insbesondere die Zentralen Behörden, kommunizieren häufig direkt miteinander sowie mit den Kontaktstellen und Mitgliedern in anderen Mitgliedstaaten.

Die Mitglieder werden je nach Tagesordnung zur Teilnahme an Tagungen des Justiziellen Netzes eingeladen.

Darüber hinaus halten die niederländischen Kontaktstellen und Netzmitglieder eine Jahrestagung ab. Diese Tagung bietet die Gelegenheit, die Tätigkeiten des Netzes zu erörtern und zu prüfen, in welchen Bereichen die Kommunikation verbessert werden könnte.

Letzte Aktualisierung: 16/11/2022

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Über das Netz - Österreich

Österreich hat im Bundesministerium für Justiz, Abteilung I 9, eine zentrale Kontaktstelle eingerichtet, die über das Netz gestellte Rechtsanfragen ausländischer Kontaktstellen beantwortet, zahlreiche Koordinierungs- und organisationsaufgaben wahrnimmt und auch die österreichischen Beiträge für die im Europäischen Justizportal veröffentlichten Merkblätter (Factsheets) des Netzwerks organisiert und redigiert.

Darüber hinaus wurden für jeden der vier Oberlandesgerichtssprengel zwei (für den Sprengel des OLG Wien und des OLG Linz jeweils drei) Richter als Kontaktstellen des Netzes nominiert, die den ausländischen Kontaktstellen und den österreichischen Gerichten in Einzelfällen der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit (etwa bei Schwierigkeiten bei grenzüberschreitender Beweisaufnahme oder Zustellung) Hilfe und Unterstützung bieten. In solchen Einzelfällen sollten sich ausländische Kontaktstellen daher nicht an die zentrale Kontaktstelle im Bundesministerium für Justiz sondern an die jeweils örtlich zuständige richterliche Kontaktstelle wenden. Der Sprengel des Oberlandesgerichtes Wien umfasst die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland, der des Oberlandesgerichtes Linz die Bundesländer Oberösterreich und Salzburg, jener des Oberlandesgerichtes Innsbruck die Bundesländer Tirol und Vorarlberg und das Oberlandesgericht Graz ist für die Bundesländer Steiermark und Kärnten zuständig.

Die Namen und Kontaktdaten der österreichischen (und auch der ausländischen) EJNZ-Kontaktstellen sind unter folgendem Link abrufbar: Link öffnet neues Fensterhttps://e-justice.europa.eu/contactPoint.do.

Privatpersonen/Verfahrensparteien oder ihre Rechtsvertreter dürfen sich nicht direkt an Kontaktstellen des Netzes wenden, sie können jedoch beim verfahrensführenden Richter die Befassung einer Kontaktstelle anregen.

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag und die Österreichische Notariatskammer nehmen seit dem 1. Jänner 2011 am EJNZ teil, haben jedoch gemäß der EJNZ-Entscheidung vom 28. Mai 2001(2001/470/EG) in der Fassung der Entscheidung vom 18. Juni 2009 (568/2009/EG) keine Zuständigkeit bei der Bearbeitung von Einzelfällen.

Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
1010 Wien, Wollzeile 1-3
Tel.: +43/1/535-1275, Fax: +43/1/535-1275-13
E-Mail: Link öffnet neues Fensterrechtsanwaelte@oerak.at
Sprachen: Deutsch und Englisch

Österreichische Notariatskammer
1010 Wien, Landesgerichtsstraße 20
Tel.: +43/1/402 45 09 0, Fax: +43/1/406 34 75
E-Mail: Link öffnet neues Fensterkammer@notar.or.at
Sprachen: Deutsch, Französisch und Englisch

Letzte Aktualisierung: 05/06/2023

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Über das Netz - Polen

In Polen gibt es zwölf Kontaktstellen des Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen. Eine Kontaktstelle befindet sich im Justizministerium, die übrigen sind bei elf Bezirksgerichten angesiedelt und für den Zuständigkeitsbereich des übergeordneten Appellationsgerichts zuständig (im Folgenden „gerichtliche Kontaktstellen“).

Die Kontaktstelle im Justizministerium beantwortet Anfragen zum polnischen Zivil- und Handelsrecht und leitet Fragen zur Erledigung von Rechtshilfeersuchen an die zuständige gerichtliche Kontaktstelle weiter, es sei denn, die Anfrage wurde direkt an die gerichtliche Kontaktstelle gerichtet.

Die Kontaktstelle im Justizministerium erhält von der Europäischen Kommission Informationen über Sitzungen des Netzes und andere Angelegenheiten und leitet sie je nach Thema oder Gegenstand der Sitzung an die zuständigen nationalen Behörden oder Gerichte weiter.

Für die Koordinierung der Tätigkeiten der Kontaktstellen in Polen sorgt das Justizministerium.

Das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen umfasst auch die richterlichen Koordinatoren für internationale Zusammenarbeit und Menschenrechte in Zivilsachen, die Personen unterstützen und dabei als gerichtliche Kontaktstellen fungieren. Die richterlichen Koordinatoren nehmen ihre Aufgaben bei allen Gerichten im Zuständigkeitsbereich des betreffenden Bezirksgerichts wahr, d. h. beim Bezirksgericht und bei den diesem unterstehenden Kreisgerichten. Befindet sich das Appellationsgericht im Zuständigkeitsbereich des Bezirksgerichts, so nehmen die Koordinatoren ihre Aufgaben auch bei diesem Gericht wahr.

Das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen umfasst zudem die Zentralstellen, die in der Verordnung (EU) 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) (Neufassung) genannt sind, Verordnung (EU) 2020/1783 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen (Beweisaufnahme) (Neufassung), die Zentrale Behörde im Sinne der Verordnung (EU) 2019/1111 des Rates vom 25. Juni 2019 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen (Neufassung) und die Zentrale Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen.

Letzte Aktualisierung: 15/09/2023

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Über das Netz - Portugal

Die Kontaktstelle

Portugal hat für das EJN (das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen) eine Kontaktstelle benannt. Dabei handelt es sich um einen vom Obersten Justizrat (Conselho Superior da Magistratura) im Rahmen eines Auswahlverfahrens (concurso) bestellten Richter.

Das nationale Netz

Das nationale Netz besteht aus: in den Rechtsakten der EU, in anderen, von Portugal mitunterzeichneten internationalen Übereinkommen, sowie in nationalen Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen vorgesehenen Zentralstellen/zentralen Behörden. Weitere Mitglieder sind Verwaltungsbehörden mit Zuständigkeiten auf dem Gebiet der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen sowie Berufskammern, die an der Anwendung internationaler Übereinkommen und Rechtsakte der EU im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen unmittelbar mitwirkende Juristen vertreten.

Dem nationalen Netz gehören keine Verbindungsrichter oder Sachverständige an.

Nationale Netzmitglieder

Über die Kontaktstelle hinaus gehören dem nationalen Netz die folgenden 13 Mitglieder an:

  • die Generaldirektion für Justizpolitik (Direcção-Geral da Política de Justiça)
  • die Generaldirektion für Justizverwaltung (Direcção-Geral da Administração da Justiça)
  • die Generaldirektion für Resozialisierung und Strafvollzug (Direcção-Geral de Reinserção e Serviços Prisionais)
  • das Institut für Register- und Notariatswesen (Instituto dos Registos e do Notariado, I.P.)
  • das Institut für Haushaltsführung und Infrastruktur der Justiz (Instituto de Gestão Financeira e Equipamentos da Justiça, I.P.)
  • den Rat der Friedensrichter (Conselho dos Julgados de Paz)
  • die Sozialversicherungsanstalt (Instituto de Segurança Social, I.P.)
  • den Ausschuss für den Schutz der Opfer von Straftaten (Comissão de Protecção às Vítimas de Crimes)
  • einen Richter des Internationalen Haager Richternetzwerks
  • die Kammer plädierender Rechtsanwälte (Ordem dos Advogados)
  • die Kammer nicht plädierender Anwälte und Gerichtsvollzieher (Ordem dos Solicitadores e dos Agentes de Execução)
  • die Notarkammer (Ordem dos Notários)
  • die Generalstaatsanwaltschaft (Procuradoria-Geral da República)

Zentralstellen/zentrale Behörden

Die folgenden vorstehend genannten Netzmitglieder fungieren zugleich auch als Zentralstellen/zentrale Behörden, die nach Maßgabe des EU-Rechts bestimmte Aufgaben wahrnehmen:

Generaldirektion für Justizverwaltung – Justizministerium

  • Verordnung (EG) Nr. 4/2009 vom 18. Dezember 2008
  • Verordnung (EU) 2020/1784 vom 25. November 2020
  • Verordnung (EU) 2020/1783 vom 25. November 2020
  • Haager Übereinkommen von 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- und Handelssachen
  • Haager Übereinkommen von 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- und Handelssachen
  • Haager Übereinkommen von 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen
  • New Yorker Übereinkommen von 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland

Generaldirektion für Resozialisierung und Strafvollzug – Justizministerium

  • Verordnung (EU) 2019/1111 vom 25. Juni 2019
  • Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung
  • Haager Übereinkommen von 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern

Institut für Register- und Notariatswesen – Justizministerium

  • Verordnung (EG) Nr. 650/2012 vom 4. Juli 2012

Sozialversicherungsanstalt – Ministerium für Solidarität und soziale Sicherheit (Ministério da Solidariedade e da Segurança Social)

  • Richtlinie 2003/8/EG vom 27. Januar 2003

Ausschuss für den Schutz der Opfer von Straftaten (Comissão de Protecção às Vítimas de Crimes)

  • Richtlinie 2004/80/EG vom 29. April 2004

Generalstaatsanwaltschaft

  • Haager Übereinkommen von 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen

Koordination des nationalen Netzes in einem dezentralen System

Das nationale Netz in Portugal zeichnet sich durch eine dezentrale Struktur aus. Die Koordination des Netzes wird von der Kontaktstelle sichergestellt und basiert auf einer freiwilligen Zusammenarbeit zwischen den nationalen Mitgliedern, die regelmäßig an vierteljährlichen, von der Kontaktstelle organisierten Zusammenkünften teilnehmen. Erfordert die Anwendung von EU-Recht eine Änderung des nationalen Systems, wird eine Zusammenkunft einberufen, an der nur die betroffenen nationalen Mitglieder teilnehmen.

Dem Netz gehören keine Sachverständigen an. Erfordert eine Sache die Stellungnahme eines Sachverständigen, bittet die Kontaktstelle die jeweils geeignete nationale Behörde um ihre Mitarbeit auf freiwilliger und informeller Grundlage. Alle nationalen Mitglieder werden von der Kontaktstelle regelmäßig darin bestärkt, in ihren jeweiligen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereichen auf dem Gebiet der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen zusammenzuarbeiten.

Letzte Aktualisierung: 10/08/2023

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Über das Netz - Rumänien

Das Netz örtlicher Korrespondenten für internationale Rechtshilfe (Rețeaua de corespondenți locali în domeniul asistenței judiciare internaționale) wurde 2001 gemäß Erlass des Justizministers nach dem Vorbild des Europäischen Justiziellen Netzes eingerichtet. Im März 2004 wurde das Netz nach zwei weiteren Erlassen des Justizministers in zwei spezialisierte Netze aufgeteilt, nämlich das Rumänische Justizielle Netz für Strafsachen (Rețeaua Judiciară Română în materie penală, das dem Europäischen Justiziellen Netz Eurojust entspricht) und das Rumänische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen (Rețeaua Judiciară Română în materie civilă și comercială, das dem Europäischen Justiziellen Netz für Zivil- und Handelssachen entspricht). In den Jahren 2005, 2007, 2010, 2014, 2016 2019 und 2022 wurden die beiden Netze nach Änderungen im maßgeblichen EU-Recht sowie personellen Veränderungen im nationalen Justizwesen mehrfach umstrukturiert.

Die letzte Aktualisierung erfolgte mit Erlass Nr. 3501/C des Justizministers vom 25. Juli 2022 aus Anlass der Entscheidung Nr. 568/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Änderung der Entscheidung 2001/470/EG des Rates vom 28. Mai 2001. Dem Erlass des Justizministers lag der Regierungserlass Nr. 123/2007 über bestimmte Maßnahmen zur Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in der durch Gesetz Nr. 85/2008 mit Änderungen gebilligten Fassung zugrunde.

Das Rumänische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen entspricht auf nationaler Ebene dem Europäischen Justiziellen Netz für Zivil- und Handelssachen.

Rumänien hat zwei nationale Kontaktstellen für das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen benannt. Diese Kontaktstellen sind im Justizministerium angesiedelt. Dadurch ist sichergestellt, dass die Pflichten des Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen ordnungsgemäß wahrgenommen werden.

Den Bestimmungen des Artikels 6 [der Entscheidung 2001/470/EG des Rates] entsprechend umfasst das rumänische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen einen Richter der Abteilung I – Zivilsachen – und einen Richter der Abteilung II – Zivilsachen (früher Handelssachen) – des Obersten Kassations- und Gerichtshofs (Înalta Curte de Casaţie şi Justiţie), jeweils einen Richter der Abteilung I – Zivilsachen – und der Abteilung II – Zivilsachen (früher Handelssachen) – der Appellationshöfe, jeweils einen Richter der Fachgerichte bzw. -abteilungen für Kinder-, Jugend- und Familiensachen, der auf zivilrechtliche Fragen im Bereich internationale Kindesentführung und Entschädigung von Opfern von Straftaten spezialisiert ist, Weitere Mitglieder sind Bedienstete der Direktion für internationales Recht und justizielle Zusammenarbeit, die darüber hinaus die Aufgaben des Justizministeriums als zentrale Behörde auf dem Gebiet der internationalen justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen wahrnehmen. Dem Netz gehört ferner jeweils ein benannter Vertreter der rumänischen Berufskammern der Notare (notari publici), Gerichtsvollzieher (executori judecătoreşti) und Rechtsanwälte (avocaţi) an. Die nationalen Kontaktstellen für das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen sind ordentliche Mitglieder des Rumänischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen.

Die Richter/innen, die dem Rumänischen Justiziellen Netz für Zivil- und Handelssachen angehören, wurden durch Beschluss des Obersten Rats der Magistratur (Consiliul Superior al Magistraturii) berufen.

Die Mitglieder des rumänischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen sind im Anhang des Erlasses Nr. 3501/C des Justizministers vom 25. Juli 2022 namentlich aufgeführt. Dieser Anhang ist Teil des Erlasses.

Mitglieder des rumänischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen – Richter des Obersten Kassations- und Gerichtshofs, der Appellationshöfe, der Fachgerichte/-abteilungen für Kinder-, Jugend- und Familiensachen, des Kreisgerichts Bukarest (Verbindungsrichter im Internationalen Haager Richternetzwerk für das Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung und ein benannter Richter des Ausschusses für die Entschädigung von Opfern von Straftaten):

Oberster Kassations- und Gerichtshof (Înalta Curte de Casaţie şi Justiţie)

Denisa-Livia BĂLDEAN, Richterin, Abteilung I – Zivilsachen

Adina-Georgeta PONEA, Richterin, Abteilung I – Zivilsachen

Andreia-Liana CONSTANDA, Richterin, Abteilung I – Zivilsachen

Roxana POPA, Richterin, Abteilung II – Zivilsachen

Appellationshof (Curtea de Apel) Alba Iulia

Cristina-Gheorghina NICOARĂ, Richterin, Abteilung I – Zivilsachen

Adina-Camelia IFTIMUȘ, Richterin, Abteilung II – Zivilsachen

Appellationshof Bacău

Sorina CIOBANU, Richterin, Vorsitzende, Abteilung I – Zivilsachen

Loredana ALBESCU, Richterin, Vorsitzende, Appellationshof Bacău

Appellationshof Braşov

Elena-Clara CIAPĂ, Richterin, Abteilung Zivilsachen

Simona-Petrina GAVRILĂ, Richterin, Abteilung Zivilsachen

Gericht für Kinder-, Jugend- und Familiensachen Brașov (Tribunalul pentru Minori și Familie)

Andrei IACUBA, Richter, Gericht für Kinder-, Jugend- und Familiensachen Brașov

Appellationshof Bukarest

Andreea-Florina MATEESCU, Richterin, Abteilung III – Zivilsachen

Dorina ZECA, Richterin, Abteilung IV – Zivilsachen

Maria-Cristina FINTOC, Richterin, Abteilung IV – Zivilsachen

Ștefan-Ciprian CMECIU, Richter, Abteilung V – Zivilsachen

Felix-Lucian ȘALAR, Richter, Abteilung VI – Zivilsachen

Romeo GLODEANU, Richter, Abteilung V – Zivilsachen

Bogdan CRISTEA, Richter, Abteilung VIII – Verwaltungs- und steuerrechtliche Verfahren

Kreisgericht Bukarest

Anca Magda VOICULESCU, Richterin, Abteilung IV – Zivilsachen (Verbindungsrichterin im internationalen Haager Richternetzwerk für das Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung)

Sorin-Vasile IVANCIUC, Richter, Präsident der Abteilung I – Strafsachen, Kreisgericht Bukarest, Ausschuss für die Entschädigung von Opfern von Straftaten

Appellationshof Cluj

Axente-Irinel ANDREI, Richter, Vorsitzender der Abteilung II – Zivilsachen

Appellationshof Constanţa

Luminița-Marinela DAN, Richterin, Abteilung II – Zivilsachen

Ecaterina GRIGORE, Richterin, Abteilung für verwaltungs- und steuerrechtliche Verfahren

Appellationshof Craiova

Lotus-Manuela GHERGHINĂ, Richterin, Abteilung II – Zivilsachen

Gabriela IONESCU, Richterin, Vorsitzende der Abteilung I – Zivilsachen

Appellationshof Galaţi

Aneta-Luminița CRISTEA, Richterin, Abteilung I – Zivilsachen

Cosmin-Răzvan MIHĂILĂ, Richter, Vorsitzender des Appellationshofs Galați

Andreea ARHIP, Richterin, Vorsitzende der Abteilung II – Zivilsachen

Alexandru BLEOANCĂ, Richter, Abteilung II – Zivilsachen, stellvertretender Vorsitzender des Appellationshofs Galați

Appellationshof Iaşi

Maria-Cristina POPA, Richterin, Vorsitzende der Abteilung Zivilsachen

Elena-Crizantema PANAINTE, Richterin, Abteilung für arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Verfahren

Alina-Gianina PRELIPCEAN, Richterin, Abteilung für verwaltungs- und steuerrechtliche Verfahren, stellvertretende Vorsitzende des Appellationshofs Iași

Appellationshof Oradea

Dorina-Mihaela BEREȘ, Richterin, Abteilung I – Zivilsachen

Marcela FILIMON, Richterin, Vorsitzende der Abteilung II – Zivilsachen – Verwaltungs- und steuerrechtliche Verfahren

Appellationshof Piteşti

Emilia-Raluca TRANDAFIR, Vorsitzende, Appelationshof Pitești

Corina PINCU IFRIM, Richterin, Abteilung I – Zivilsachen

Maria-Ruxandra DANCIU, Richterin, Abteilung II – Zivilsachen – Verwaltungs- und steuerrechtliche Verfahren

Alina PAVELESCU, Richterin, Abteilung Zivilsachen, Kreisgericht Argeș

Beatrix-Yvone Vesna PIESS-MALIMARCOV, Richterin, Zivilkammer, Kreisgericht Vâlcea

Appellationshof Ploieşti

Adriana-Maria RADU, Richterin, Vorsitzende der Abteilung I – Zivilsachen

Aida-Liliana STAN, Richterin, Abteilung II – Zivilsachen – Verwaltungs- und steuerrechtliche Verfahren

Ionel STĂNESCU, Richter, Abteilung II –Zivilsachen – Verwaltungs- und steuerrechtliche Verfahren, stellvertretender Vorsitzender des Appellationshofs Ploiești

Appellationshof Suceava

Ștefania-Fulga ANTON, Richterin, Abteilung I – Zivilsachen

Ana-Maria TURCULET, Richterin, Vorsitzende der Abteilung II – Zivilsachen

Marius-Ionel GALAN, Richter, Vorsitzender der Abteilung für verwaltungs- und steuerrechtliche Verfahren

Appellationshof Târgu Mureş

Andreea CIUCĂ, Richterin, Vorsitzende des Appellationshofs Târgu Mureș

Adriana-Loredana BERINDEAN, Richterin, Abteilung II – Zivilsachen – Verwaltungs- und steuerrechtliche Verfahren

Appellationshof Timişoara

Mădălina JEBELEAN, Richterin, Abteilung I – Zivilsachen

Ramona-Ioana RISTEA, Richterin, Abteilung II – Zivilsachen

Nationale Kontaktstellen für das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen – Juristen mit Status eines Richters oder Staatsanwalts

Flavius-George PĂNCESCU, Dienstleiter, internationale justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen, Direktion für internationales Recht und justizielle Zusammenarbeit, Justizministerium

Ioana BURDUF (Juristin mit Status eines Richters oder Staatsanwalts), Direktion für internationales Recht und justizielle Zusammenarbeit, Justizministerium

Mitglieder des rumänischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen – Juristen mit Status eines Richters oder Staatsanwalts der Direktion für internationales Recht und justizielle Zusammenarbeit, die die Aufgaben des Justizministeriums als zentrale Behörde im Bereich der internationalen justiziellen Zusammenarbeit sowie die Sekretariatsaufgaben des Netzes wahrnehmen

Camelia TOBĂ (Juristin mit Status eines Richters oder Staatsanwalts), Direktion für internationales Recht und justizielle Zusammenarbeit, Justizministerium

Mitglieder des rumänischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen – jeweils ein von den Präsidenten der rumänischen Berufskammern der Notare, Gerichtsvollzieher und Rechtsanwälte benannter Vertreter

Octavian ROGOJANU, Notar (notar public), Sekretär des Rates der rumänischen Notarkammer

Constantin Adrian STOICA, Gerichtsvollzieher, rumänische Gerichtsvollzieherkammer (Uniunea Executorilor Judecătorești din România)

Costea-Corin C. DĂNESCU, Rechtsanwalt, rumänische Rechtsanwaltskammer (Uniunea Națională a Barourilor din România)

Letzte Aktualisierung: 03/04/2024

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Die folgenden Sprachen wurden bereits übersetzt: Englisch.

Über das Netz - Slowenien

Die Arbeit des Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen (EJN) erfolgt in Slowenien über drei Kontaktstellen und 16 Netzmitglieder.

Bei den Kontaktstellen handelt es sich um Bedienstete des Justizministeriums der Republik Slowenien. Auf diese Weise kann die Arbeit der Kontaktstellen täglich abgestimmt und koordiniert werden.

Die Bezirksgerichte, von denen es in der Republik Slowenien elf gibt, leisten internationale Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen. Infolgedessen bestellte Slowenien im Einklang mit Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d der Entscheidung des Rates vom 28. Mai 2001 über die Einrichtung eines Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen jeweils einen Vertreter eines jeden Bezirksgerichts zum Mitglied des EJN. Zusätzlich berief Slowenien zwei Richter mit besonderen Kenntnissen auf dem Gebiet des Familienrechts zu Mitgliedern des Netzes, die speziell für Angelegenheiten der justiziellen Zusammenarbeit in Familiensachen zuständig sind. Einer dieser Richter ist am Bezirksgericht angestellt, der andere arbeitet im Justizministerium.

Seit der 2009 erfolgten Neufassung der Entscheidung des Rates über die Einrichtung des EJN ist auch die Zusammenarbeit mit anderen Rechtsberufen im Rahmen des EJN möglich. Seit 2011 zählen auch die Notarkammer Sloweniens (Notarska zbornica Republike Slovenije), die Anwaltskammer Sloweniens (Odvetniška zbornica Republike Slovenije) und die Kammer der Vollstreckungsbeamten Sloweniens (Zbornica izvršiteljev Slovenije) zu den Netzmitgliedern.

Die Beteiligung von Richtern und Angehörigen anderer Rechtsberufe am EJN spielt für die Erreichung der Ziele des EJN eine wichtige Rolle, denn sie gewährleistet eine unmittelbare Zusammenarbeit zwischen Richtern und Angehörigen anderer Rechtsberufe. Diese Zusammenarbeit wiederum ist wichtig, damit besonders gelagerte Fälle in den Gerichten reibungsloser entschieden werden können.

Die Kontaktstellen und die EJN-Mitglieder kommunizieren häufig per E-Mail, Telefon oder im persönlichen Gespräch miteinander, wenn entsprechender Bedarf besteht. Zudem kommen sie auf nationaler Ebene zu jährlichen Sitzungen zusammen.

Letzte Aktualisierung: 01/02/2017

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Über das Netz - Slowakei

Derzeit sind die slowakischen Mitglieder des Netzes:

  • vier Kontaktstellen des Justizministeriums der Slowakischen Republik (Referat für internationales Privatrecht (Odbor medzinárodného práva súkromného) der Abteilung für internationales Recht (Sekcia medzinárodného práva));
  • ein Verbindungsrichter für Familienrecht;
  • Vertreter anderer zentraler Behörden im Sinne der EU-Instrumente:

Zentrum für den internationalen rechtlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen (Centrum pre medzinárodnoprávnu ochranu detí a mládeže),
Rechtshilfezentrum (Centrum právnej pomoci);

  • Vertreter von Berufsverbänden:

slowakische Anwaltskammer (Slovenská advokátska komora),
Notarkammer der Slowakischen Republik (Notárska komora Slovenskej republiky),
slowakische Gerichtsvollzieherkammer (Slovenská komora exekútorov).

Nach der Entscheidung 2001/470/EG des Rates über die Einrichtung eines Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen wurde in der Slowakei ein Justizielles Netz für Zivilsachen (Súdna sieť pre občianske veci Slovenskej republiky) eingerichtet, um eine wirksame Beteiligung der Slowakischen Republik am Europäischen Justiziellen Netz für Zivil- und Handelssachen zu gewährleisten. Das slowakische Justizielle Netz für Zivilsachen umfasst Kontaktstellen (Richter oder leitende Justizbeamte) von jedem Bezirksgericht (okresný súd), Regionalgericht (krajský súd) sowie dem Obersten Gerichtshof (Najvyšší súd).

Letzte Aktualisierung: 06/04/2023

Die landessprachliche Fassung dieser Seite wird von der entsprechenden EJN-Kontaktstelle verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Weder das Europäische Justizielle Netz (EJN) noch die Europäische Kommission übernimmt Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Über das Netz - Finnland

Kontaktstellen in Finnland

Die Kontaktstelle in Finnland besteht aus zwei aus dem Referat für internationale Rechtshilfe im Justizministerium abgestellten Beamten. Die Kontaktstelle gehört zu einem Referat, das für mehrere EU-Verordnungen und internationale Übereinkommen auf dem Gebiet des Zivil- und Strafrechts die Aufgaben einer zentralen Behörde wahrnimmt. Abgesehen von der Arbeit für das EJN-Netz gehören zu den Pflichten der Kontaktstelle zentralbehördliche Aufgaben und sonstige Kooperationsaufgaben im Bereich des Zivilrechts.

Die Kontaktstelle verfügt über eine separate E-Mailadresse für Gerichte und andere Justiz- und Verwaltungsbehörden, die an der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen beteiligt sind und praktische Unterstützung bei Problemen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Fällen benötigen.

Die Kontaktstelle arbeitet aktiv mit nationalen Justizbehörden, Rechtsanwälten und Angehörigen anderer Rechtsberufe zusammen. Zu den Aufgaben der Kontaktstelle gehören die Verbreitung von Informationen über EU-Vorschriften zu Fragen des Zivil- und Handelsrechts und deren praktische Anwendung und auch einschlägige Fortbildungsmaßnahmen. Die Kontaktstelle unterstützt darüber hinaus die örtlichen Justizbehörden bei Problemen mit grenzüberschreitenden Rechtshilfeersuchen und beteiligt sich aktiv an einschlägigen Netzen und Arbeitsgruppen.

Die finnische Rechtsanwaltskammer wurde gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe e der EJN-Entscheidung als Mitglied des EJN-Netzes benannt.

Neben der Kontaktstelle und der finnischen Rechtsanwaltskammer beteiligen sich auch Mitglieder des finnischen Zivilrechtsnetzes an den Arbeiten des EJN-Netzes (Näheres siehe unten).

Finnisches Netz für grenzüberschreitende Zivilsachen

2016 wurde in Finnland ein nationales Netz für Zivilsachen mit Auslandsbezug eingerichtet.

Zu den Aufgaben dieses nationalen Netzes zählen Wissensaustausch und Informationsvermittlung über EU-Zivilrechtsvorschriften und damit verbundene Informationsquellen zwischen dem EJN-Netz einerseits und den finnischen Justizbehörden und Angehörigen der Rechtsberufe andererseits.

Im nationalen Netz sind vertreten die Amtsgerichte, die Rechtsmittelgerichte, die Prozesskostenhilfebüros, die Vollzugsbehörden, die finnische Rechtsanwaltskammer und das Justizministerium. Koordiniert wird das Netz von der finnischen Kontaktstelle des EJN.

Das nationale Netz kommt zweimal im Jahr zusammen. Die Vertreter des nationalen Netzes nehmen auch an den Sitzungen und Arbeiten des Europäischen Justiziellen Netzes teil.

Letzte Aktualisierung: 15/02/2024

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Über das Netz - Schweden

Schweden hat eine Person aus der Abteilung für Verfahrensrecht und gerichtliche Angelegenheiten im Justizministerium als Kontaktstelle für das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen benannt. Kontaktstelle für das Europäische Justizportal ist eine Person aus der Abteilung für Strafrechtspolitik im Justizministerium.

Die schwedischen Mitglieder des Netzwerks sind die schwedische nationale Gerichtsverwaltung, die schwedische Anwaltskammer, die schwedische Vollstreckungsbehörde, die schwedische Sozialversicherungsagentur, die Behörde für Familienrecht und elterliche Unterstützung sowie die schwedische Behörde für die Entschädigung und Unterstützung von Verbrechensopfern. Weitere Mitglieder sind zwei Zentrale Behörden, nämlich die Abteilung für Kriminalfälle und internationale justizielle Zusammenarbeit im Justizministerium und die Abteilung für konsularische Angelegenheiten und Zivilrecht im Außenministerium.

Letzte Aktualisierung: 12/12/2017

Die landessprachliche Fassung dieser Seite wird von der entsprechenden EJN-Kontaktstelle verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Weder das Europäische Justizielle Netz (EJN) noch die Europäische Kommission übernimmt Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Über das Netz - England und Wales

Kontaktstellen

Für jede der vier Rechtsordnungen des Vereinigten Königreichs gibt es eine EJN-Kontaktstelle. Da diese Rechtsordnungen getrennt voneinander existieren, gibt es keine Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten der Kontaktstellen, die in ihrem Rechtskreis jeweils allein für das EJN-Netz zuständig sind. EJN-Anfragen sollten an die Kontaktstelle gerichtet werden, die für den betreffenden Rechtskreis zuständig ist.

Die Kontaktstelle für England und Wales ist beim Justizministerium in London angesiedelt. Sie beschäftigt einen Mitarbeiter und kann sich in das EJN-Netz betreffenden Angelegenheiten auf eine Reihe anderer Kollegen stützen. Zusätzlich zu ihren Arbeiten im Rahmen des Netzes ist die Kontaktstelle noch mit anderen Aufgaben betraut.

Funktionsweise des EJN in England und Wales

In England und Wales gibt es kein formelles nationales Netz. Innerhalb des Justizministeriums ist jedoch ein Netz von Experten in bestimmten Politikbereichen entstanden, an die sich die Kontaktstelle wenden kann.

Die Kontaktstelle unterhält auch Verbindungen zu anderen Ministerien, bei denen sie Rat und Auskunft in Angelegenheiten einholen kann, die in den Zuständigkeitsbereich des betreffenden Ministeriums fallen. Darüber hinaus arbeitet die Kontaktstelle eng mit Personen zusammen, die zum erweiterten Kreis des EJN-Netzes in England und Wales zählen, insbesondere mit Richtern, die über Fachkenntnisse auf bestimmten Rechtsgebieten verfügen oder für die internationale Zusammenarbeit zuständig sind wie der Leiter des Amts für internationales Familienrecht und der Senior Master, der als oberster Richter für die EU-Verordnungen über die Zustellung von Schriftstücken und die Beweisaufnahme zuständig ist.

Alle Mitglieder des erweiterten EJN-Netzes und des informellen interministeriellen Netzes können per E-Mail kontaktiert werden. Den Beschäftigten im Justizministerium und im Gerichtsdienst steht ein Intranet zur Verfügung, das sie zur Verbreitung von EJN-Informationen nutzen können. Auch Richter können per E-Mail kontaktiert werden. Informationen über das EJN-Netz sind auch im Justiz-Intranet für England und Wales verfügbar.

Die Kontaktstelle sorgt dafür, dass vor einer Sitzung des EJN-Netzes Experten aus Politik, Verwaltung oder Justiz konsultiert werden. Gegebenenfalls werden Sitzungsprotokolle und relevante Tagesordnungspunkte mitgeteilt.

Die Kontaktstelle ist im Ausschuss für Internationales Familienrecht (International Family Law Committee) vertreten, dem ranghohe Familienrichter, Rechtsanwälte, Juristen und die zentralen Behörden für England und Wales angehören. Der Ausschuss tritt vierteljährlich zusammen und tauscht sich über die jüngsten Entwicklungen im EU-Recht und die Aktivitäten des EJN-Netzes aus. Die Kontaktstelle nimmt mitunter auch an Sitzungen des Beratenden Ausschusses für Internationales Privatrecht (Lord Chancellor’s Advisory Committee on Private International Law) teil. Dieser Ausschuss, dem hochrangige Richter und Wissenschaftler angehören, berät den Justizminister zu EU-Vorschlägen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen.

Die Kontaktstelle unterhält darüber hinaus regelmäßige Kontakte zu den Berufsvertretungen der Rechtsanwälte (barristers und solicitors) in England und Wales (Bar Council und Law Society of England and Wales) sowie zum UK-Vertreter im Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren, der für das gesamte Vereinigte Königreich zuständig ist. Auch mit den britischen Kontaktpersonen von SOLVIT haben Treffen stattgefunden.

Bereitstellung von Informationen

In England und Wales gibt es keine nationale EJN-Website. Die Informationen werden über andere bestehende Websites bereitgestellt, unter anderem wie oben erwähnt über das Justiz-Intranet. Die Kontaktstelle hat unter anderem auf der Website des Gerichtsdienstes Hinweise für Bürgerinnen und Bürger veröffentlicht, wie sie im Ausland Forderungen geltend machen können oder auf Forderungen aus dem Ausland reagieren können, insbesondere im Zusammenhang mit den EU-Verordnungen zum Europäischen Vollstreckungstitel, zum Europäischen Zahlungsbefehl und zum Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen. Die Kontaktstelle hat auch mit dem Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren im Vereinigten Königreich zusammengearbeitet, das einen Leitfaden zur europäischen Verordnung für geringfügige Forderungen herausgegeben hat. Sitzungen und Konferenzen sowie einschlägige Veröffentlichungen werden zum Anlass genommen, um das EJN und das E-Justiz-Portal bekanntzumachen.

Letzte Aktualisierung: 02/02/2021

Die landessprachliche Fassung dieser Seite wird von der entsprechenden EJN-Kontaktstelle verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Weder das Europäische Justizielle Netz (EJN) noch die Europäische Kommission übernimmt Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Über das Netz - Nordirland

Kontaktstellen

Für jede der vier Rechtsordnungen des Vereinigten Königreichs gibt es eine EJN-Kontaktstelle. Da diese Rechtsordnungen getrennt voneinander existieren, gibt es keine Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten der Kontaktstellen, die in ihrem Rechtskreis jeweils allein für das EJN-Netz zuständig sind. EJN-Anfragen sollten an die Kontaktstelle gerichtet werden, die für die betreffende Rechtsordnung zuständig ist.

Die Kontaktstelle für Nordirland ist im nordirischen Justizministerium angesiedelt. Sie arbeitet zwar nicht in Vollzeit für das EJN-Netz, kann aber bei Bedarf auf Kollegen in den Bereichen Politik und Verwaltung zurückgreifen, wenn sie für das EJN-Netz tätig ist. Zusätzlich zu der Arbeit für das EJN-Netz ist die Kontaktstelle mit einer Reihe weiterer Aufgaben betraut.

Funktionsweise des EJN in Nordirland

In Nordirland gibt es kein formelles nationales Netz. Innerhalb des nordirischen Justizministeriums ist jedoch ein Netz von Experten in bestimmten Politikbereichen entstanden. Die Kontaktstelle unterhält auch Verbindungen zu anderen Ministerien, an die Anfragen gerichtet werden können, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums der Kontaktstelle fallen. Da Nordirland relativ klein ist, verfügt die Kontaktstelle über ein gut etabliertes Netz interner Kontakte, die bei den meisten Anfragen und Informationsersuchen helfen können.

Anfragen und Informationen lassen sich am besten per E-Mail übermitteln. Auf diese Weise können Nachrichten, insbesondere an externe Kontakte, schnell und vollständig weitergeleitet werden, sodass die betreffenden Personen über die notwendigen Hintergrundinformationen verfügen, um die Anfragen beantworten zu können.

Die Kontaktstelle sorgt dafür, dass vor einer Sitzung des EJN-Netzes oder bei bestimmten Anfragen die einschlägigen Experten aus Politik, Verwaltung oder Justiz konsultiert werden. Gegebenenfalls werden Sitzungsprotokolle und relevante Tagesordnungspunkte mitgeteilt.

Bereitstellung von Informationen

In Nordirland gibt es keine nationale EJN-Website. Die Informationen werden über andere bestehende Websites bereitgestellt. Es wird dabei auch zunehmend auf das E-Justiz-Portal verwiesen. Die Kontaktstelle arbeitet mit anderen Stellen zusammen, die Informationsquellen zur Verfügung stellen, darunter mit dem nordirischen Gerichtsdienst (Northern Ireland Courts and Tribunals Service – Link öffnet neues Fensterhttps://www.justice-ni.gov.uk/topics/courts-and-tribunals). Dessen öffentlich zugängliche Website enthält für die Arbeit des Netzes relevante Informationen, beispielsweise Informationen über die Vollstreckung ausländischer Urteile, über europäische Verfahren für geringfügige Forderungen und europäische Mahnverfahren. Informationen über das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen bietet auch die Website der nordirischen Regierung (Link öffnet neues Fensterhttp://www.nidirect.gov.uk).

Bei Sitzungen und Konferenzen sowie in einschlägigen Veröffentlichungen wird auf das EJN und die Seiten des E-Justiz-Portals verwiesen, um deren Bekanntheitsgrad zu erhöhen.

Letzte Aktualisierung: 03/02/2021

Die landessprachliche Fassung dieser Seite wird von der entsprechenden EJN-Kontaktstelle verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Weder das Europäische Justizielle Netz (EJN) noch die Europäische Kommission übernimmt Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Über das Netz - Schottland

Kontaktstellen

Für jede der vier Rechtsordnungen des Vereinigten Königreichs gibt es eine EJN-Kontaktstelle. Da diese Rechtsordnungen getrennt voneinander existieren, gibt es keine Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten der Kontaktstellen, die in ihrem Rechtskreis jeweils allein für das EJN-Netz zuständig sind. EJN-Anfragen sollten an die Kontaktstelle gerichtet werden, die für die betreffende Rechtsordnung zuständig ist.

Die Kontaktstelle für Schottland arbeitet im EU-Büro der schottischen Regierung in Brüssel. Sie kann sich in das EJN-Netz betreffenden Angelegenheiten auf eine Reihe von Kollegen stützen. Zusätzlich zu ihren Arbeiten im Rahmen des Netzes ist die Kontaktstelle noch mit anderen Aufgaben betraut.

Funktionsweise des EJN in Schottland

In Schottland gibt es kein formelles nationales Netz. Innerhalb des schottischen Justizministeriums ist jedoch ein Netz von Experten in bestimmten Politikbereichen entstanden. Die Kontaktstelle kann sich an diese Kollegen wenden, um spezifische Fragen zu beantworten.

Auch zu anderen Teilen der schottischen Regierung wurden Kontakte geknüpft. Die Kontaktstelle wendet sich an diese Personen mit der Bitte um Rat oder Auskunft zu Fragen im Zusammenhang mit deren Aufgabenbereich. Die Kontaktstelle arbeitet gegebenenfalls auch mit anderen Personen außerhalb der Regierung zusammen. Beispiele hierfür sind die Law Society of Scotland und die Faculty of Advocates, die Berufsverbände der Rechtsbeistände und Notare (solicitors) und der bei den höheren Gerichten zugelassenen Rechtsanwälte (advocates). Die Kontaktstelle unterhält auch Verbindungen zum Vertretungsorgan der Gerichtsvollzieher, der Society of Messengers at Arms and Sheriff Officers (SMASO).

Informationen werden in der Regel per E-Mail eingeholt und ausgetauscht. Die Kontaktstelle nimmt auch an Sitzungen teil.

Die Kontaktstelle sorgt dafür, dass vor einer Sitzung des EJN-Netzes Experten aus Politik und Verwaltung oder sonstigen relevanten Bereichen konsultiert werden. Gegebenenfalls werden Sitzungsprotokolle und relevante Tagesordnungspunkte mitgeteilt.

Bereitstellung von Informationen

In Schottland gibt es keine nationale EJN-Website. Die Informationen werden über andere bestehende Websites bereitgestellt. Es wird zunehmend auf das E-Justiz-Portal verwiesen. Die Kontaktstelle arbeitet mit anderen Stellen zusammen, die Informationsquellen zur Verfügung stellen, darunter mit dem schottischen Gerichtsdienst (Scottish Courts and Tribunals Service (SCTS)). Die Link öffnet neues FensterSCTS-Website bietet Bürgerinnen und Bürgern Orientierungshilfen bei grenzüberschreitenden Forderungen, insbesondere in Bezug auf den Europäischen Vollstreckungstitel, den Europäischen Zahlungsbefehl und die europäische Verordnung für geringfügige Forderungen. Bei Sitzungen und Konferenzen sowie in einschlägigen Veröffentlichungen wird auf das EJN und die Seiten des E-Justiz-Portals verwiesen, um deren Bekanntheitsgrad zu erhöhen.

Letzte Aktualisierung: 03/02/2021

Die landessprachliche Fassung dieser Seite wird von der entsprechenden EJN-Kontaktstelle verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Weder das Europäische Justizielle Netz (EJN) noch die Europäische Kommission übernimmt Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.