Prozessuale Fristen

Portugal
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Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Welche Arten von Fristen gibt es in Zivilverfahren?

Bei prozessualen Fristen handelt es sich um Verwirkungsfristen (prazos perentórios), wenn mit ihrem Ablauf das Recht zur Vornahme einer Handlung erlischt, oder um Aufschubfristen (prazos dilatórios), wenn sie die Möglichkeit zur Vornahme einer Handlung oder den Beginn einer anderen Frist bis zu einem bestimmten Zeitpunkt aufschieben.

Für prozessuale Fristen gelten die Artikel 138 bis 143 der Zivilprozessordnung.

Die Berechnung prozessualer oder gerichtlich festgesetzter Fristen richtet sich nach den Vorschriften der Artikel 278, 279 und 296 des Zivilgesetzbuchs.

Die Länge der Fristen in Zivilsachen und ihre Auswirkungen auf die Rechtsbeziehungen sind in den Artikeln 296 bis 333 des Zivilgesetzbuchs geregelt.

Insbesondere enthalten die Artikel 300 bis 327 bzw. die Artikel 328 bis 333 des Zivilgesetzbuchs Vorschriften für Verjährungsfristen (prazos de prescrição) und Ausschlussfristen (prazos de caducidade).

2 Liste der Tage, die nach der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1182/71 vom 3. Juni 1971 als arbeitsfreie Tage vorgesehen sind.

Portugal hat der Europäischen Kommission die folgenden arbeitsfreien Tage mitgeteilt:

1. Januar, 7. April (Karfreitag), 9. April (Ostersonntag), 25. April, 1. Mai, 8. Juni (Fronleichnam), 10. Juni, 15. August, 5. Oktober, 1. November, 1., 8. und 25. Dezember

Die Kommission hat diese Liste im Amtsblatt der Europäischen Union C 39 von 1.2.2023, S. 20 veröffentlicht, abrufbar hier.

Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission jedes Jahr eine solche Liste. Einige Feiertage sind beweglich und fallen nicht immer auf das oben genannte Datum.

3 Welche allgemeinen Regeln sind auf die Fristen für die verschiedenen Zivilverfahren anwendbar?

Sofern nichts anderes bestimmt ist, haben die Parteien nach portugiesischem Zivilprozessrecht eine Frist von 10 Tagen für Anträge auf eine gerichtliche Handlung oder auf Einleitung eines Gerichtsverfahrens, für den Einwand der Nichtigkeit, für das Verkünden eines Zwischenstreits oder für die Ausübung anderer prozessualer Rechte. Die Frist für die Klageerwiderung einer Partei beträgt ebenfalls 10 Tage (Artikel 149 der Zivilprozessordnung).

4 Wenn eine Handlung oder eine Formalität innerhalb einer bestimmten Frist ausgeführt werden muss, wann beginnt die Frist zu laufen?

Eine Antwortfrist beginnt in der Regel mit der Zustellung des Schriftstücks, auf das geantwortet wird (Artikel 149 Absatz 2 der Zivilprozessordnung).

Die Zustellung an die Parteien eines laufenden Verfahrens erfolgt über deren Prozessbevollmächtigte.

Dient die Zustellung der persönlichen Ladung einer Partei, so ist die Ladung nicht nur dem Prozessbevollmächtigten zuzustellen, sondern auch der Partei selbst in einem Einschreiben mit Rückschein zuzusenden, in dem Tag, Ort und Zweck des persönlichen Erscheinens angegeben sind.

Die Zustellung an den Prozessbevollmächtigten erfolgt per E-Mail (siehe Erlass (Portaria) Nr. 280/13 vom 26. August 2013, abrufbar hier), wobei das Computersystem den Tag der Zustellung bescheinigen muss; es gilt die Vermutung, dass die Zustellung am dritten darauf folgenden Tag bzw., wenn dieser kein Arbeitstag ist, am ersten darauf folgenden Arbeitstag erfolgt ist.

Die Ladung durch Einschreiben mit Rückschein gilt als am Tag der Unterzeichnung des Rückscheins erfolgt, selbst wenn der Rückschein nicht von der zu ladenden Person selbst, sondern von einem Dritten unterzeichnet wurde, wobei die Vermutung gilt, dass das Schreiben dem Empfänger unverzüglich ausgehändigt wurde, sofern es keinen Beweis für das Gegenteil gibt (Artikel 230 Absatz 1 der Zivilprozessordnung).

Erfolgt die Ladung dadurch, dass der Prozessbevollmächtigte, ein Gerichtsvollzieher oder ein Gerichtsbediensteter mit der zu ladenden Person Kontakt aufnimmt, so läuft die Frist ab dem Zeitpunkt, zu dem die Person die Zustellungsbescheinigung unterzeichnet.

5 Kann der Beginn der Frist durch die Art der Übermittlung oder Zustellung von Schriftstücken (persönliche Übergabe durch einen Gerichtsvollzieher oder Postweg) beeinflusst oder verändert werden?

Ja. Siehe die Antwort auf die vorstehende Frage.

6 Wenn die Frist durch ein Ereignis in Gang gesetzt wird, wird dann der Tag, an dem das Ereignis stattfand, bei der Berechnung der Frist berücksichtigt?

Der Tag der Handlung, des Ereignisses, der Entscheidung, der Ladung oder der Zustellung wird nicht mitgezählt (Artikel 279 Buchstabe b des Zivilgesetzbuchs).

7 Werden bei einer nach Tagen bemessenen Frist Kalendertage oder Arbeitstage gezählt?

Endet die Frist zur Vornahme einer Verfahrensverhandlung an einem Tag, an dem die Gerichte geschlossen sind, so verlängert sich die Frist bis zum nächsten Arbeitstag (Artikel 138 Absatz 2 der Zivilprozessordnung).

Gerichtsferien sind in der Zeit vom 22. Dezember bis zum 3. Januar, von Palmsonntag bis Ostermontag sowie vom 16. Juli bis zum 31. August.

Nach Artikel 269 Absatz 1 Buchstabe c der Zivilprozessordnung kann das Gericht die prozessuale Frist nach Anhörung der Parteien durch einen mit Gründen versehenen Beschluss aussetzen.

8 Was ist, wenn die Frist nach Wochen, Monaten oder Jahren bemessen ist?

Nach Artikel 279 Buchstabe b der Zivilprozessordnung wird bei der Berechnung einer Frist der Tag bzw. im Falle einer Stundenfrist die Stunde des für den Fristbeginn maßgebenden Ereignisses nicht berücksichtigt.

9 Wann läuft eine nach Wochen, Monaten oder Jahren bemessene Frist ab?

Eine nach Wochen, Monaten oder Jahren bemessene Frist, die an einem bestimmten Tag beginnt, endet um 24.00 Uhr des entsprechenden Tages der letzten Woche, des letzten Monats oder des letzten Jahres. Sollte der entsprechende Tag in dem letzten Monat nicht vorkommen, so endet die Frist am letzten Tag dieses Monats (Artikel 279 Buchstabe c des Zivilgesetzbuchs).

10 Verlängert sich eine Frist, die an einem Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder arbeitsfreien Tag abläuft, bis zum nächsten Arbeitstag?

Da die Gerichte nur an Arbeitstagen geöffnet sind und Sonn- und Feiertage den Gerichtsferien gleichgestellt sind, verlängern sich Fristen, die an einem Sonn- oder Feiertag enden, bis zum nächsten Arbeitstag, wenn die betreffende Handlung vor Gericht vorgenommen werden muss.

Für die Berechnung sämtlicher prozessualer Fristen gilt der Grundsatz, dass sich die Frist für die Vornahme einer Verfahrensverhandlung bis zum darauf folgenden Arbeitstag verlängert, wenn das Fristende auf einen Tag fällt, an dem die Gerichte geschlossen sind (Artikel 138 Absatz 2 der Zivilprozessordnung).

11 Gibt es Fälle, in denen eine Frist verlängert wird? Unter welchen Voraussetzungen kann eine solche Fristverlängerung in Anspruch genommen werden?

Im Gesetz festgelegte prozessuale Fristen können in den dort vorgesehenen Fällen verlängert werden.

Wenn sich die Parteien einig sind, kann die Frist einmal um die Dauer der ursprünglichen Frist verlängert werden (Artikel 141 der Zivilprozessordnung).

Im Falle einer gerechtfertigten Verhinderung lässt das Gesetz eine Verlängerung der Frist zu (Artikel 140 der Zivilprozessordnung).

Das Gesetz lässt auch zu, dass die Handlung innerhalb der ersten drei Arbeitstage nach Fristablauf vorgenommen wird, sofern eine Geldbuße gezahlt wird (Artikel 139 der Zivilprozessordnung).

12 Welche Fristen gelten für Rechtsmittelverfahren?

Die Frist für die Einlegung eines Rechtsmittels beträgt 30 Tage ab Zustellung der Entscheidung (Artikel 638 der Zivilprozessordnung) bzw. 15 Tage in dringenden Fällen und in den in Artikel 644 Absatz 2 und Artikel 677 der Zivilprozessordnung genannten Fällen.

Wenn die Entscheidung nicht zugestellt wird, beginnt die Frist an dem Tag, an dem die betreffende Person von der Entscheidung Kenntnis erlangt hat.

13 Können Gerichte Fristen abändern, insbesondere Ladungsfristen, oder für die Ladung eine spezielle Frist setzen?

Im Gesetz festgelegte prozessuale Fristen können nicht abgekürzt werden. Das Gericht kann jedoch einen Termin oder eine Frist für das Erscheinen der Beteiligten festsetzen.

14 Geht eine Partei, die an einem Ort ansässig ist, an dem ihr eine Fristverlängerung gewährt würde, dieses Vorteils verlustig, wenn sie über eine vorzunehmende Handlung an einem Ort unterrichtet wird, an dem ihr keine derartige Fristverlängerung gewährt würde?

Wird die Ladung außerhalb des Bezirks des Gerichts, bei dem die Klage anhängig ist, zugestellt, so verlängert sich die Frist für die Klageerwiderung der zu ladenden Person auf eine bestimmte Zivilklage (Artikel 245 der Zivilprozessordnung).

15 Welche Folgen hat die Nichteinhaltung von Fristen?

Mit Ablauf einer Verwirkungsfrist erlischt das Recht zur Vornahme der betreffenden Handlung. Die Handlung kann jedoch auch noch nach Ablauf der Frist vorgenommen werden, wenn eine gerechtfertigte Verhinderung vorlag, und unabhängig davon innerhalb der ersten drei Arbeitstage nach Fristablauf, sofern unverzüglich eine Geldbuße gezahlt wird (Artikel 139 der Zivilprozessordnung).

16 Welche Rechtsbehelfe stehen Parteien, die eine Frist versäumt haben, zur Verfügung?

Die Handlung kann auch noch nach Ablauf der Frist vorgenommen werden, wenn eine gerechtfertigte Verhinderung vorlag.

Als gerechtfertigte Verhinderung wird nach Artikel 140 der Zivilprozessordnung ein Ereignis angesehen, das weder der Partei noch ihren Vertretern oder Bevollmächtigten anzulasten ist und das die rechtzeitige Vornahme einer bestimmten Handlung unmöglich macht. In einem solchen Fall muss die Partei, die sich auf die gerechtfertigte Verhinderung beruft, unverzüglich einen entsprechenden Beweis anbieten.

Unabhängig von einer gerechtfertigten Verhinderung kann die Handlung – wie oben dargelegt – auch noch innerhalb der ersten drei Arbeitstage nach Fristablauf vorgenommen werden, sofern eine Geldbuße gezahlt wird. Zudem kann das Gericht in Ausnahmefällen die Geldbuße ermäßigen oder erlassen, wenn eine offensichtliche finanzielle Notlage vorliegt oder wenn es den Betrag als offensichtlich unverhältnismäßig ansieht, insbesondere in Rechtssachen, in denen kein Anwaltszwang besteht und die Handlung von der Partei selbst vorgenommen wurde.

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Letzte Aktualisierung: 11/12/2023

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