Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Kommunikation mit Gerichten

Schweden
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European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Ist es möglich, über das Internet ein Gerichtsverfahren anzustrengen?

Es ist derzeit nicht möglich, Gerichtsverfahren in Zivilsachen über das Internet einzuleiten. In Schweden müssen Anträge auf Klagezustellung bei Gerichtsverfahren in schriftlicher Form eingereicht und eigenhändig vom Kläger oder seinem Rechtsvertreter unterschrieben werden. Die Anforderung der Unterschrift hat zur Folge, dass die Einreichung von Anträgen auf Klagezustellung nicht auf elektronischem Wege erfolgen kann.

In summarischen Verfahren kann der schwedischen Beitreibungsstelle (Kronofogdemyndigheten) ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids per Internet übermittelt werden.

2 Wenn ja, für welche Arten von Rechtssachen steht der Online-Dienst zur Verfügung? Gibt es Verfahren, die ausschließlich über das Internet eingeleitet werden?

Wie aus der Antwort auf Frage 1 hervorgeht, ist dies nur in summarischen Verfahren möglich.

3 Ist der Online-Dienst rund um die Uhr oder nur zu bestimmten Zeiten verfügbar? Falls Letzteres zutrifft, zu welchen Zeiten ist der Dienst verfügbar?

Es ist kein Internetdienst für die Einreichung von Klagen verfügbar.

4 Müssen die Klagegründe in einem bestimmten Format übermittelt werden?

Es ist kein Internetdienst für die Einreichung von Klagen verfügbar.

5 Wie wird die Sicherheit der Datenübermittlung und Datenspeicherung gewährleistet?

Es ist kein Internetdienst für die Einreichung von Klagen verfügbar.

6 Bedarf es einer Art von elektronischer Signatur und/oder eines Zeitstempels?

Es ist kein Internetdienst für die Einreichung von Klagen verfügbar.

7 Fallen Gerichtsgebühren an? Wenn ja, wie sehen die Zahlungsmodalitäten aus und unterscheiden sie sich in ihrer Höhe von den Gebühren für nicht elektronische Verfahren?

Es ist kein Internetdienst für die Einreichung von Klagen verfügbar.

Elektronische Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids, die der schwedische Beitreibungsstelle übermittelt werden, sind mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur nach Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juni 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG zu unterzeichnen.

Die schwedische Beitreibungsstelle kann von der vorgeschriebenen Signatur absehen, wenn ein Antragsteller voraussichtlich eine große Anzahl von Anträgen in technisch sicherer Weise einreichen muss. Wenn ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids an ein Gericht verwiesen wird und als normales Verfahren geführt wird, ist zusätzlich zu einem elektronischen Antrag keine handschriftliche Unterschrift erforderlich.

8 Ist es möglich, eine Klage, die über das Internet erhoben wurde, zurückzuziehen?

Es ist kein Internetdienst für die Einreichung von Klagen verfügbar.

9 Wenn über das Internet Klage erhoben wurde, kann bzw. muss der Beklagte auf demselben Weg antworten?

Es ist kein Internetdienst für die Einreichung von Klagen verfügbar. Wie aus der Antwort auf Frage Nr. 12 hervorgeht, ist es in der Regel möglich, Antworten und andere Schriftstücke, die nicht persönlich unterschrieben werden müssen, über das Internet einzureichen.

10 Wie verläuft das elektronische Verfahren, wenn der Beklagte auf die Klage antwortet?

Es ist kein Internetdienst für die Einreichung von Klagen verfügbar.

11 Wie verläuft das elektronische Verfahren, wenn der Beklagte nicht auf die Klage antwortet?

Es ist kein Internetdienst für die Einreichung von Klagen verfügbar.

12 Können einem Gericht Unterlagen in elektronischer Form zugeleitet werden? Wenn ja, in welcher Art von Verfahren und unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich?

Schriftstücke, die nicht eigenhändig unterschrieben werden müssen, können elektronisch eingereicht werden. Damit ist es grundsätzlich möglich, alle Schriftstücke mit Ausnahme von Klageeinreichungen auf elektronischem Wege einzureichen. Das Gericht kann jedoch in Einzelfällen verfügen, dass ein elektronisch eingereichtes Dokument ohne handschriftliche Unterschrift durch ein eigenhändig unterschriebenes Original zu bestätigen ist.

13 Können gerichtliche Schriftstücke sowie insbesondere gerichtliche Entscheidungen über das Internet zugestellt werden?

Es steht dem Gericht frei, Schriftstücke elektronisch zu übermitteln und eine Empfangsbestätigung per E-Mail anzufordern, beispielsweise wenn dies gemäß geltenden Datenschutzbestimmungen usw. angezeigt ist.

14 Können gerichtliche Entscheidungen in elektronischer Form ergehen?

Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, werden Gerichtsurteile per Post zugestellt. Wenn es z. B. mit Blick auf geltende Datenschutzbestimmungen zulässig ist, können Schriftstücke stattdessen per Fax oder E-Mail verschickt bzw. auf sonstige Weise elektronisch bereitgestellt werden.

15 Ist es möglich, über das Internet Rechtsmittel einzulegen, und kann die diesbezügliche Entscheidung über das Internet zugestellt werden?

Es ist möglich, Rechtsmittel per E-Mail einzulegen. Erforderlichenfalls kann das Gericht verfügen, dass ein solcher Widerspruch vom Absender mit Hilfe eines eigenhändig unterschriebenen Originals zu bestätigen ist.

Bezüglich der Zustellung siehe die Antwort auf Frage Nr. 13.

16 Ist es möglich, Vollstreckungsverfahren über das Internet einzuleiten?

Anträge auf Vollstreckung können vom Antragsteller persönlich oder von seinem Rechtsvertreter mündlich oder schriftlich gestellt werden. Im Falle des mündlichen Antrags ist der Antragsteller (die Partei, die eine Vollstreckung zu erwirken versucht) aufgefordert, die schwedische Beitreibungsstelle aufzusuchen. Der schriftliche Antrag kann vom Antragsteller oder seiner Rechtsvertretung unterzeichnet werden. Die Vollstreckungsbehörde kann jedoch Antragstellern, die in großem Umfang Anträge einreichen, Ausnahmen gewähren.

17 Können sich die Parteien oder ihre Rechtsvertreter online über eine Rechtssache informieren? Wenn ja, wie?

Nein.

Letzte Aktualisierung: 02/09/2020

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