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Rechtsberufe

Polen

Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über die Rechtsberufe in Polen.

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Polen
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Staatsanwälte (Prokuratorzy)

Organisation

Im Folgenden erfahren Sie, wie die Staatsanwaltschaft und die anderen zuständigen Dienststellen nach dem Gesetz vom 9. Oktober 2009 aufgebaut sind.

Zur Staatsanwaltschaft in Polen gehören:

  • der Generalstaatsanwalt;
  • die dem Generalstaatsanwalt unterstellten Staatsanwälte der ordentlichen Abteilungen der Staatsanwaltschaft und militärischen Staatsanwälte;
  • Staatsanwälte des Institutes des Nationalen Gedenkens und der Kommission für die Verfolgung von Verbrechen gegen die polnische Nation.

Das Amt des Generalstaatsanwalts ist das höchste Amt innerhalb der Staatsanwaltschaft. Der Generalstaatsanwalt wird vom Präsidenten Polens berufen, der ihn aus einer Kandidatenliste auswählt, die ihm vom Landesjustizrat und vom Landesrat der Staatsanwaltschaft empfohlen wird. Der Generalstaatsanwalt unterbreitet dem Premierminister einen Jahresbericht über die Tätigkeit der Staatsanwaltschaften. Die ordentlichen und militärischen Staatsanwälte werden vom Generalstaatsanwalt berufen; er wählt sie aus einer Kandidatenliste aus, die ihm vom Landesrat der Staatsanwaltschaft vorgeschlagen wird.

Die Staatsanwaltschaft der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist vierstufig gegliedert:

  • Generalstaatsanwaltschaft;
  • Appellationsstaatsanwaltschaft;
  • Regionale Staatsanwaltschaft;
  • Kreisstaatsanwaltschaft.

Die Staatsanwaltschaft der militärischen Gerichtsbarkeit ist dreistufig gegliedert:

  • Oberste Militärische Staatsanwaltschaft;
  • Militärische Kreisstaatsanwaltschaft;
  • Militärische Garnisonsstaatsanwaltschaft.

Staatsanwälte des Institutes des Nationalen Gedenkens und der Kommission für die Verfolgung von Verbrechen gegen die polnische Nation arbeiten in den folgenden Organisationseinheiten:

  • die Kommission für die Verfolgung von Verbrechen gegen die polnische Nation;
  • die Abteilungen der Kommission für die Verfolgung von Verbrechen gegen die polnische Nation;
  • das Büro für Lustration;
  • die Abteilungen des Büros für Lustration.

Das polnische Recht unterscheidet zwischen Berufsstaatsanwälten, die vom Generalstaatsanwalt berufen werden, und Privatklägern, die als Parteien in Strafverfahren beteiligt sind und die nach Maßgabe der Strafprozessordnung die Staatsanwälte bei ihrer Arbeit unterstützen können.

Das polnische Recht sieht vielfältige Berufsvereinigungen vor. Diese sind unter anderem der Landesrat der Staatsanwaltschaft bei der Generalstaatsanwaltschaft sowie die Versammlungen und Kammern der Staatsanwälte bei den Appellationsstaatsanwaltschaften. Allerdings handelt es sich hier um rein interne Organe mit organisatorischen Aufgaben; sie unterhalten keine Websites und stellen auch keine elektronischen Dienste zur Verfügung.

Nähere Informationen zu der Staatsanwaltschaft finden Sie auf der Website der Generalstaatsanwaltschaft.

Rollen und Zuständigkeiten der Staatsanwaltschaft:

Die wichtigsten Aufgaben der Staatsanwaltschaft sind die Durchsetzung des Rechts und die Aufsicht der Strafverfolgung.

Insbesondere nehmen die Staatsanwälte ihre Aufgaben wie folgt wahr:

  • Durchführung und Überwachung von Vorverfahren in Strafsachen;
  • Handeln als Staatsanwalt vor Gericht;
  • Einleitung von Verfahren in Straf- und Zivilsachen, Einreichung von Anträgen und Einschaltung in bereits anhängige Verfahren in Zivilsachen bzw. Verfahren des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts, wenn dies zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit, des öffentlichen Interesses, des Eigentums oder der Rechte der Bürger nötig ist;
  • Ergreifen gesetzlich vorgesehener Maßnahmen zur Gewährleistung einer korrekten und einheitlichen Anwendung des Rechts;
  • Verbrechenserforschung und Ergreifen von Maßnahmen zu Verbrechensbekämpfung und Verbrechensvorbeugung;
  • Erhebung, Verarbeitung und Auswertung von Daten aus den aufgrund des Gesetzes durchgeführten oder überwachten Verfahren;
  • Unterstützung der Behörden bei der Vorbeugung von Verbrechen und anderen Rechtsverstößen;
  • Unterstützung und Beteiligung an Maßnahmen zur Strafverfolgung und Verbrechensverhütung unter der Aufsicht internationaler Organisationen.

Rechte und Pflichten der Staatsanwälte:

Staatsanwälte sind an das geltende Recht gebunden und den Grundsätzen der Unparteilichkeit und der Gleichbehandlung aller Bürger verpflichtet. Ungeachtet des hierarchischen Aufbaus der Staatsanwaltschaft sind die Staatsanwälte bei der Ausübung ihres Amtes unabhängig. Die Staatsanwälte dürfen sich nicht an dem politischen Leben beteiligen oder andere Beschäftigung aufnehmen und sind verpflichtet, ihre Fachkenntnisse kontinuierlich zu verbessern.

Staatsanwälte befassen sich in erster Linie mit Strafsachen. Gelegentlich sind sie aber auch an Zivilsachen beteiligt, bei denen es im Wesentlichen um Vaterschaftsklagen, Aberkennung der elterlichen Verantwortung, Geschäftsunfähigkeit und Verwaltungssachen im Zusammenhang mit Immobilien- oder Baurecht geht. In jeder regionalen Staatsanwaltschaft gibt es zudem einen Staatsanwalt, der für die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen zuständig ist.

Ordentliche Gerichte (Sądy powszechne)

Organisation

Die ordentlichen Gerichte in Polen sind:

  • Kreisgerichte
  • Regionalgerichte
  • Appellationsgerichte

Die ordentlichen Gerichte sind für die Rechtsprechung (in Sachen außerhalb der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte, Militärgerichte und des Obersten Gerichtshofes) zuständig und nehmen sonstige Aufgaben in Verbindung mit der Justiz wahr, die ihnen kraft Gesetzes übertragen wurden. Die Gerichtsentscheidungen unterliegen nach Maßgabe des Gesetzes der Aufsicht des Obersten Gerichtshofes.

Die Kreisgerichte sind für eine oder mehrere Gemeinden zuständig (in begründeten Fällen, zum Beispiel in Großstädten, können mehrere Kreisgerichte in einer Gemeinde tätig sein).

Das Regionalgericht ist das Appellationsgericht der Kreisgerichte und in bestimmten Sachen Gericht erster Instanz. Es ist mindestens für zwei Kreisgerichte zuständig (Verwaltungsbezirk des Gerichts).

Wenn das erstinstanzliche Verfahren vor dem Regionalgericht läuft, wird das Rechtsmittelverfahren vor dem Appellationsgericht verhandelt. Das Appellationsgericht ist mindestens für zwei Regionalgerichte zuständig (Appellationsgebiet).

Das Gericht wird von dem vorsitzenden Richter geleitet. Der vorsitzende Richter wird für eine feste Amtszeit (vier Jahre in Kreisgerichten und sechs Jahre in Regional- und Appellationsgerichten) ernannt.

Rechtberufe an den Gerichten (Zawody prawnicze w sądach)

In Polen sind die ordentlichen Gerichte für die Rechtsprechung (in Sachen außerhalb der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte, Militärgerichte und des Obersten Gerichtshofes) zuständig und nehmen sonstige Aufgaben in Verbindung mit der Justiz wahr, die ihnen kraft Gesetzes übertragen wurden. Die Rechtsprechung ist den Richtern vorbehalten. Die Justizaufgaben außer der Rechtsprechung werden von Gerichtsbediensteten und leitenden Gerichtsbediensteten erfüllt (gegebenenfalls auch von Richtern, wenn die Gerichtsbediensteten dazu nicht in der Lage sind).

Richter (Sędziowie)

Das polnische Rechtssystem unterscheidet zwischen Berufsrichtern und Laienrichtern.

Die Richter nehmen Aufgaben in Verbindung mit der Rechtsprechung wahr. Sie werden von dem Präsidenten der Republik auf Vorschlag des Landesjustizrates für unbestimmte Zeit bestellt.

Bei der Ausübung ihrer Aufgaben sind die Richter unabhängig und unterliegen ausschließlich der Verfassung und dem Gesetz.

Die Unabhängigkeit der Gerichte und Richter wird durch den Landesjustizrat garantiert, der ein Verfassungsorgan ist.

Die richterliche Unabhängigkeit wird durch die in der Verfassung verankerte richterliche Immunität und Amtssicherheit garantiert.

Im Falle beruflicher Pflichtverletzungen unterliegen Richter disziplinarischen Maßnahmen. Disziplinarangelegenheiten von Richtern werden in erster Instanz vor den Appellationsgerichten und in zweiter Instanz vor dem Obersten Gerichtshof verhandelt.

Laienrichter (Ławnicy)

Die Rolle der Laienrichter in der Rechtsprechung ist in der polnischen Verfassung verankert. Die Laienrichter sind unabhängig und unterliegen – wie auch die Berufsrichter – ausschließlich der Verfassung und dem Gesetz. Bei der Beilegung von Rechtsstreiten stehen Laienrichtern die gleichen Rechte wie Richtern zu. Im Gegensatz zu Richtern dürfen sie jedoch weder den Vorsitz in einem Gerichtsverfahren oder einer Verhandlung führen, noch üben sie (grundsätzlich) außerhalb eines Gerichtsverfahrens die Aufgaben eines Berufsrichters aus.

Sowohl in Zivil- als auch in Strafverfahren werden die Anhörungen grundsätzlich durch einen Einzelrichter – ohne die Mitwirkung von Laienrichtern – durchgeführt. Die gesetzlichen Bestimmungen zu beiden Verfahrenstypen sehen jedoch Kategorien von Fällen vor, die in Anbetracht ihrer gesellschaftlichen Bedeutung unter Mitwirkung von Laienrichtern verhandelt werden.

Laienrichter werden von den Gemeinderäten bestellt, die innerhalb der geographischen Zuständigkeit der betroffenen Gerichte tätig sind. Ihre Amtszeit beträgt vier Jahre.

Rechtspfleger (Referendarze sądowi)

Gerichtsbedienstete nehmen an den Kreis- und Regionalgerichten Justizaufgaben wahr, die ihnen kraft Gesetzes übertragen wurden. Ihre Ernennung auf ihren Dienstposten gilt ab dem in der Ernennungsurkunde festgelegten Tag. Sie werden von dem vorsitzenden Richter des Appellationsgerichtes ernannt.

In zivilrechtlichen Verfahren nehmen die Gerichtsbediensteten die Befugnisse des Gerichtes im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben wahr, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. In den Verfahren jedoch, die Strafsachen, geringfügige Vergehen und Steuerdelikte betreffen, sind die Gerichtsbediensteten berechtigt, Empfehlungen bzw. – in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen – Entscheidungen und Anordnungen zu erlassen.

In dieser Eigenschaft gehören die Gerichtsbediensteten zu dem Gerichtspersonal, das zur Erfüllung von Justizaufgaben berechtigt ist und im Rahmen des ihm übertragenen Mandats im Namen des Gerichts vorgeht. Im Rahmen des ihnen übertragenen Mandats sind die Gerichtsbediensteten in der Sache der gesetzlich festgelegten gerichtlichen Entscheidungen und Anordnungen unabhängig. Aus dieser Unabhängigkeit ergibt sich, dass ihre Justiztätigkeiten organisatorisch und funktionell von denen der sonstigen Organe abgegrenzt sind, damit sichergestellt ist, dass sie die gesetzlich festgelegten Tätigkeiten unabhängig ausüben.

Informationsblatt über Gerichtsbedienstete PDF (374 Kb) en

Gerichtsassistenten (Asystenci sędziego)

Gerichtsassistenten sind für die Vorbereitung von Gerichtsverhandlungen und die Sicherstellung der reibungslosen internen Organisation des Gerichtes (einschließlich der Rechtsprechung und der sonstigen Justizaufgaben) verantwortlich. Die Bewerber werden im Rahmen eines Auswahlverfahrens ausgewählt.

Informationsblatt über Gerichtsassistenten PDF (374 Kb) en

Gerichtsbedienstete (Urzędnicy sądowi)

Rechtspfleger sind an ordentlichen Gerichten beschäftigt und nehmen Aufgaben in Verbindung mit der administrativen Unterstützung der Gerichte wahr. Ausgenommen hiervon sind die Aufgaben, die anderen Berufsgruppen vorbehalten sind, wie zum Beispiel Protokollführung bei Verhandlungen, Verwaltung der Richter und Organisierung des Gerichtssekretariats. Ihre Rechte und Pflichten und Beschäftigungsbedingungen sind im Gesetz über das Gerichtspersonal geregelt und werden vom Staatsanwalt bestimmt. Die Bewerber werden im Rahmen eines Auswahlverfahrens ausgewählt.

Informationsblatt über Gerichtspersonal PDF (379 Kb) en

Organisation der Rechtsberufe

Rechtsanwälte (Adwokaci)

Rechtsanwälte in Polen leisten juristische Dienste zum Schutz der Bürgerrechte und Grundfreiheiten. Sie leisten Rechtsbeistand und erstellen Rechtsgutachten. Des Weiteren vertreten sie Parteien in Rechtssachen im Bereich des Strafrechts, des Zivilrechts, des Familien- und Jugendrechts, des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts sowie in Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht.

Eine berufliche Spezialisierungspflicht gibt es in Polen nicht – jeder Rechtsanwalt kann sein jeweiliges Spezialgebiet selbst bestimmen. Da finanziell benachteiligten Parteien nach polnischem Recht jedoch ein vom Staat gestellter Rechtsberater zusteht, muss ein Rechtsanwalt in der Lage sein, Rechtsdienstleistungen in unterschiedlichen Rechtsbereichen zu erbringen.

Es gibt 24 regionale Rechtsanwaltskammern und die Oberste Rechtsanwaltskammer, die auf Landesebene tätig ist. Diese Berufsverbände sind für die Vertretung und den Schutz der beruflichen Rechte von Rechtsanwälten, die Verbesserung der fachlichen Kompetenzen von Rechtsanwälten, die Schulung von Rechtsreferendaren sowie die Förderung und Geltendmachung von Standesregeln zuständig.

Rechtsdatenbanken

Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Obersten Rechtsanwaltskammer.

Rechtsberater (Radcowie prawni)

Rechtsberater erteilen Gesellschaften, anderen Unternehmen, Organisationseinheiten und natürlichen Personen Rechtsberatung. Sie leisten Rechtsbeistand und erstellen Rechtsgutachten. Im Gegensatz zu Rechtsanwälten dürfen sie Angestellte anderer Parteien sein. Seit dem 1. Juli 2015 gelten für Rechtsanwälte und Rechtsberater die gleichen Verfahrensrechte – Rechtsberater können als Berater für die Verteidigung in Strafsachen handeln, soweit sie nicht Angestellte einer anderen Partei sind. Sie können auch in Rechtsachen betreffend geringfügige Vergehen und als Berater für die Verteidigung in Disziplinarverfahren handeln.

Die Rechtsberater sind durch 19 regionale Kammern der Rechtsberater und die Landeskammer der Rechtsberater vertreten, die auf Landesebene tätig ist. Diese Berufsverbände sind für die Vertretung und den Schutz der beruflichen Rechte von Rechtsberatern, die Verbesserung der fachlichen Kompetenzen von Rechtsberatern, die Schulung von Rechtsreferendaren sowie die Förderung und Geltendmachung von Standesregeln zuständig.

Rechtsdatenbanken

Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Landeskammer der Justiziare.

Notare (Notariusze)

Organisation

Der Justizminister benennt und beruft Notare im Zuge der Bewerbung der betroffenen Personen nach Anhörung des Rates der zuständigen Notariatskammer in ihr Amt. Der Justizminister ist auch berechtigt, die Notare ihres Amtes zu entheben.

Der Justizminister führt das Notarregister und legt die maximalen Notargebühren fest.

Die Notare sind in einer beruflichen Vereinigung zusammengeschlossen, die aus elf Notariatskammern und der Nationalen Notariatskammer besteht.

Rolle und Zuständigkeiten

Notare sind zur Abwicklung von Rechtsgeschäften bestellt, die Notariatsurkunden erfordern (zum Beispiel Übertragung von Immobilieneigentumsrechten) bzw. wenn die Parteien diesen Weg wählen.

Notare sind Träger des öffentlichen Vertrauens. Als Träger des öffentlichen Vertrauens, die im Namen des Staates handeln, haben die Notare die Sicherheit von Immobiliengeschäften zu gewährleisten.

Notare nehmen die folgenden Notariatsaufgaben wahr: Ausfertigung von Notariatsurkunden, Erbscheinen und anderen Bescheinigungen, Abgabe von Erklärungen, Erstellung von Protokollen, Ausfertigung von Einreden gegen Schuldbriefe und Schecks, Aufbewahrung von Bargeld, Wertpapieren, Dokumenten und Daten auf Datenträgern, Einfügen von Eintragungen in Dokumente, Erstellung von Kopien und Auszügen von Dokumenten, Ausfertigung von Urkunden, Erklärungen und anderen Dokumenten auf Antrag der Parteien, Ausübung der in gesonderten Bestimmungen vorgesehenen sonstigen Tätigkeiten.

Durch einen Notar nach Maßgabe des Gesetzes vorgenommene notarielle Amtshandlungen sind als amtliche Dokumente anzusehen.

Notare üben ihre Tätigkeit in privaten Notariaten aus. Ein Notar darf nur ein Notariat führen; mehrere Notare können gemeinsam ein Notariat gemäß den Vorschriften der Gesellschaften bürgerlichen Rechts betreiben. In diesem Fall übt jeder Notar seine Tätigkeiten in eigenem Namen aus und ist für die von ihm vorgenommenen Amtshandlungen verantwortlich.

Rechtsdatenbanken

Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Notariatskammer (auf Deutsch erreichbar).

Andere Rechtsberufe

Das polnische Recht sieht die folgenden Rechtsberufe vor: Gerichtsvollzieher.

Gerichtsvollzieher (Komornicy sądowi)

Im Sinne des polnischen Rechts sind Gerichtsvollzieher Vollstreckungsbeamte der Gerichte. Sie haben auch Beamtenstatus, der ihnen genügend Legitimität zur Ausübung ihrer Aufgaben verleiht, die wesentlich in Bürgerrechte und -freiheiten eingreifen. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere die für die Vollstreckung der gerichtlichen Entscheidungen erforderlichen Zwangsmaßnahmen und die Geltendmachung des Grundrechts auf ein faires Verfahren.

Zu dem Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers gehört auch die Durchführung von Vollstreckungsverfahren in Zivilsachen.

Gerichtsvollzieher werden vom Justizminister auf der Grundlage einer Auswahlliste von Bewerbern ernannt, die den Anforderungen des Gesetzes über die Gerichtsvollzieher und Zwangsvollstreckung genügen müssen. Sie müssen unter anderem über ein Rechtsdiplom verfügen, ein Praktikum absolvieren, die Prüfung für Gerichtsvollzieher ablegen und eine Probezeit von mindestens zwei Jahren als zu beurteilende Gerichtsvollzieher absolvieren.

Für die Aufsicht über die Gerichtsvollzieher sind der Justizminister, die vorsitzenden Richter der Gerichte, an denen Gerichtsvollzieher arbeiten, sowie die Berufsverbände der Gerichtsvollzieher, d. h. der Landesrat der Gerichtsvollzieher und die Gerichtsvollzieherkammern, zuständig.

Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Justizministeriums und des Landesrates der Gerichtsvollzieher.

Organisationen, die Rechtsdienstleistungen kostenlos erbringen

Viele Organisationen in Polen bieten Rechtsdienstleistungen kostenlos an. Dazu gehören:

  • Blaue Hotline“, die der Bekämpfung häuslicher Gewalt dient, und unter der Leitung des Ministeriums für Familie, Arbeit und Soziales arbeitet. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Blauen Hotline; telefonische Erreichbarkeit: +48 22 668 70 00;
  • Rechtskliniken, die ebenfalls kostenlose Rechtshilfe anbieten und von Studenten betriebenen werden, die Verbänden angeschlossen sind, die an den juristischen Fakultäten aller großen Universitäten in Polen tätig sind.
Letzte Aktualisierung: 29/11/2022

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