Familienmediation

Malta
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Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

Mediationsgesetz

Die Mediation ist in Malta durch Kapitel 474 (das Mediationsgesetz) geregelt.

Was ist Mediation?

Bei familienrechtlichen Streitigkeiten brauchen Paare kein förmliches Verfahren vor Gericht einzuleiten, sondern können einen Mediator hinzuziehen, der sie bei ihrem Bemühen um eine gütliche Beilegung unterstützt. Nach maltesischem Recht müssen sich Paare einer Mediation unterziehen, bevor ein Scheidungsverfahren vor einem Zivilgericht (Familiengericht) eingeleitet werden kann.

Wer ist der Mediator und welche Aufgabe hat er?

Der Mediator soll die Parteien beim Bemühen um eine gütliche Beilegung von Streitigkeiten unterstützen. Er ist unparteiisch und unabhängig und wird von einem Gericht benannt. Manchmal wählen die Parteien den Mediator selbst aus; in diesem Fall zahlen sie eine geringe Gebühr. Die Mediatoren sind für ihre Tätigkeit ausgebildet. Meist sind sie zusätzlich als Familientherapeuten, Sozialarbeiter oder Rechtsanwälte tätig.

Ein Mediator darf Äußerungen in einem Mediationsverfahren nie vor Gericht verwenden, sollten sich die Parteien am Ende doch entschließen, ein Gerichtsverfahren einzuleiten.

Wer kann eine Mediation beantragen?

Eine Mediation kommt in folgenden Fällen in Betracht:

  • Trennung oder Scheidung (sofern die Ehepartner – im Falle einer Scheidung – mindestens vier Jahre getrennt gelebt haben),
  • Unterhaltsleistungen durch den Ehemann/die Ehefrau,
  • Regelungen im Fall von unehelichen Kindern (beispielsweise elterliche Sorge, Umgangsrecht und Unterhaltspflicht),
  • Änderung einer Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung,
  • Änderung einer Vereinbarung zur Regelung des Sorgerechts, des Umgangsrechts oder der Unterhaltspflicht.

Eine Mediation kann auch von nicht Verheirateten beantragt werden.

Wie werden Mediationsverfahren eingeleitet und was beinhaltet ein Mediationsverfahren?

Wenn eine Mediation durchgeführt werden soll, muss die interessierte Partei die Genehmigung zur Aufnahme des Mediationsverfahrens bei der Geschäftsstelle des Gerichts schriftlich beantragen. Das Schreiben muss die Namen und die Anschriften beider Parteien sowie zumindest die Personalausweisnummer der Person enthalten, die das Schreiben unterzeichnet hat. Das Schreiben ist auch ohne die Unterschrift eines Rechtsanwalts gültig. Es wird in der Geschäftsstelle des Familiengerichts kostenlos erfasst und bearbeitet.

Außerdem kann eine Mediation durch eine Meditationsankündigung eingeleitet werden. Dieses Verfahren kommt jedoch nur dann in Betracht, wenn die beiden beteiligten Parteien sich hinsichtlich der rechtlichen Aspekte bereits weitgehend geeinigt haben. Die Ankündigung enthält die gleichen Angaben wie das Schreiben. Die Parteien legen jedoch darüber hinaus einen von ihren Rechtsanwälten oder von einem gemeinsamen Notar erstellten Entwurf einer Vereinbarung vor. Die Mitteilung muss von beiden Parteien gemeinsam mit ihrem Notar oder von den Rechtsanwälten beider Parteien und ihrem Notar unterzeichnet sein.

Nachdem das Schreiben oder die Meditationsankündigung registriert wurde, wird aus einer vom Gericht erstellten Liste ein Mediator benannt. Der Mediator kann auch einvernehmlich von den Parteien ausgewählt werden. Er teilt den Parteien auf dem Postweg einen Zeitpunkt für ihr Erscheinen bei Gericht mit. Die Sitzungen werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit und – auf Wunsch der Parteien – in Anwesenheit der Rechtsanwälte der Parteien durchgeführt. Bei der Mediation muss jedoch kein Rechtsanwalt anwesend sein.

Der Mediator klärt, ob die Möglichkeit besteht, dass sich die Parteien versöhnen. Wenn seinem Eindruck nach noch Hoffnung für die Ehe oder die Partnerschaft besteht, kann er die Parteien an eine Beratungsstelle verweisen und die Mediation aussetzen. Betrachten die Parteien ihre Ehe oder Partnerschaft als gescheitert, wird der Mediator versuchen, sie bei der Erzielung einer Vereinbarung über ihre Kinder und bei der Vermögensauseinandersetzung zu unterstützen.

Wenn die Parteien eine Einigung erzielen, wird ein Entwurf einer Vereinbarung formuliert und vom Mediator verlesen. Sind die Parteien mit der Vereinbarung einverstanden, reicht der Mediator sie förmlich bei der Geschäftsstelle ein, damit der Richter Einsicht nehmen kann. Wenn der Richter der Vereinbarung zustimmt, können die Parteien einen Notar aufsuchen, der die Vereinbarung veröffentlicht und sie dadurch amtlich macht.

Wenn die Parteien keine Einigung erzielen, wird die Mediation beendet, und die Parteien können ein Gerichtsverfahren einleiten. Die Parteien können innerhalb von zwei Monaten nach Beendigung der Mediation vor dem zuständigen Zivilgericht (Familiengericht) klagen. Wird die Klage nicht innerhalb dieser Frist erhoben, muss die Mediation erneut durchgeführt werden.

Was geschieht, wenn eine Partei im Ausland lebt?

Eine grenzüberschreitende Streitigkeit ist dann gegeben, wenn zu dem Zeitpunkt,

  • zu dem sich die Parteien nach dem Entstehen einer Streitigkeit auf die Durchführung einer Mediation verständigen,
  • zu dem die Mediation von einem Gericht angeordnet wird,
  • zu dem nach nationalem Recht die Pflicht zur Durchführung einer Mediation entsteht oder
  • zu dem ein Gerichtsurteil oder eine gerichtliche Entscheidung ergangen ist,

mindestens eine Partei ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Malta und die andere Partei in einem anderen Mitgliedstaat hat.

In diesen Fällen reist entweder die Person, die ihren Wohnsitz oder ihren regelmäßigen Aufenthalt im Ausland hat, nach Malta oder sie erteilt ihrem Rechtsanwalt in Malta Vertretungsvollmacht. Im letztgenannten Fall reist diese Person nur zur Unterzeichnung der Trennungsvereinbarung nach Malta. Wenn die Person, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Malta hat, nicht weiß, wo ihr(e) Partner(in) sich aufhält (weil er/sie z. B. nicht mehr auf Malta wohnt oder seine Partnerin/seinen Partner verlassen hat), muss sie im Rahmen der Mediation eine diesbezügliche schriftliche eidesstattliche Versicherung abgeben. In diesem Fall wird das Mediationsverfahren umgehend beendet, und die betreffende Person reicht Klage gegen den vom Gericht benannten rechtlichen Vertreter des abwesenden Partners/der abwesenden Partnerin ein.

Letzte Aktualisierung: 11/01/2018

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