Gesetzliche Zinssätze

Griechenland
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1 Sind in dem Mitgliedstaat „gesetzliche Zinsen“ vorgesehen? Wenn ja, wie sind „gesetzliche Zinsen“ in diesem Mitgliedstaat definiert?

Im griechischen Recht sind „gesetzliche Zinsen“ vorgesehen. Bei „gesetzlichen Zinsen“ handelt es sich um einen unmittelbar durch Gesetz vorgeschrieben Zinssatz, d. h. einen bestimmten Prozentanteil des Kapitals für einen festgelegten Zeitraum. Die häufigste Form „gesetzlicher Zinsen“ sind die Säumniszinsen, also die Zinsen, die ein Schuldner oder eine Schuldnerin zu zahlen hat, wenn er oder sie im Verzug ist. In den §§ 301, 346, 529, 720 usw. des Bürgerlichen Gesetzbuches sind darüber hinaus noch andere Fälle „gesetzlicher Zinsen“ vorgesehen.

2 Falls ja, welcher Betrag/Zinssatz gilt bzw. welche Beträge/Zinssätze gelten und in welchen Rechtsakten sind diese festgelegt? Falls verschiedene gesetzliche Zinssätze vorgesehen sind, unter welchen Umständen und Bedingungen gelten diese?

Der Satz der bei einem Zahlungsverzug fällig werdenden „gesetzlichen Zinsen“ wird gewöhnlich auf zwei Prozentpunkte über dem zuvor durch Beschluss des Gouverneurs der Bank von Griechenland bestimmten Höchstsatz vertraglicher Zinsen festgesetzt. Dieser Satz wurde 2001 mit dem entsprechenden Zinssatz der Europäischen Zentralbank harmonisiert (Gesetz Nr. 47/2000 des Rates für Geld- und Währungspolitik, § 3 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 2842/2000). Rein zu Informationszwecken: Die Strafzinsen für Nichtbanken bewegten sich bisher zwischen 12 % (dieser Satz galt von 1946 bis 1979 fortlaufend) und 44 % (1992, danach begann der Satz schrittweise zu fallen). Derzeit beträgt er 7,30 %.

3 Sind gegebenenfalls weitere Informationen zur Berechnung der gesetzlichen Zinsen verfügbar?

Auf der Website der Bank von Griechenland befindet sich eine Tabelle mit den Zinssätzen für Nichtbanken (seit 1946) (http://www.bankofgreece.gr/Pages/el/Statistics/rates_markets/monetary/exotrapezika.aspx). Allerdings wird auf dieser Website keine automatische Methode zur Berechnung der „gesetzlichen Zinsen“ bereitgestellt, wie dies auf anderen Websites, beispielsweise NOMOS oder ISOKRATIS (dsanet), der Fall ist.

4 Besteht ein kostenloser Online-Zugang zu der oben genannten Rechtsgrundlage?

Bei der Bank von Griechenland ja, bei anderen jedoch nicht, da es sich um Dienste auf Abonnementbasis handelt.

Letzte Aktualisierung: 07/02/2017

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