Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.

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Schottland
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European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

Kontaktstellen

Für jede der vier Rechtsordnungen des Vereinigten Königreichs gibt es eine EJN-Kontaktstelle. Da diese Rechtsordnungen getrennt voneinander existieren, gibt es keine Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten der Kontaktstellen, die in ihrem Rechtskreis jeweils allein für das EJN-Netz zuständig sind. EJN-Anfragen sollten an die Kontaktstelle gerichtet werden, die für die betreffende Rechtsordnung zuständig ist.

Die Kontaktstelle für Schottland arbeitet im EU-Büro der schottischen Regierung in Brüssel. Sie kann sich in das EJN-Netz betreffenden Angelegenheiten auf eine Reihe von Kollegen stützen. Zusätzlich zu ihren Arbeiten im Rahmen des Netzes ist die Kontaktstelle noch mit anderen Aufgaben betraut.

Funktionsweise des EJN in Schottland

In Schottland gibt es kein formelles nationales Netz. Innerhalb des schottischen Justizministeriums ist jedoch ein Netz von Experten in bestimmten Politikbereichen entstanden. Die Kontaktstelle kann sich an diese Kollegen wenden, um spezifische Fragen zu beantworten.

Auch zu anderen Teilen der schottischen Regierung wurden Kontakte geknüpft. Die Kontaktstelle wendet sich an diese Personen mit der Bitte um Rat oder Auskunft zu Fragen im Zusammenhang mit deren Aufgabenbereich. Die Kontaktstelle arbeitet gegebenenfalls auch mit anderen Personen außerhalb der Regierung zusammen. Beispiele hierfür sind die Law Society of Scotland und die Faculty of Advocates, die Berufsverbände der Rechtsbeistände und Notare (solicitors) und der bei den höheren Gerichten zugelassenen Rechtsanwälte (advocates). Die Kontaktstelle unterhält auch Verbindungen zum Vertretungsorgan der Gerichtsvollzieher, der Society of Messengers at Arms and Sheriff Officers (SMASO).

Informationen werden in der Regel per E-Mail eingeholt und ausgetauscht. Die Kontaktstelle nimmt auch an Sitzungen teil.

Die Kontaktstelle sorgt dafür, dass vor einer Sitzung des EJN-Netzes Experten aus Politik und Verwaltung oder sonstigen relevanten Bereichen konsultiert werden. Gegebenenfalls werden Sitzungsprotokolle und relevante Tagesordnungspunkte mitgeteilt.

Bereitstellung von Informationen

In Schottland gibt es keine nationale EJN-Website. Die Informationen werden über andere bestehende Websites bereitgestellt. Es wird zunehmend auf das E-Justiz-Portal verwiesen. Die Kontaktstelle arbeitet mit anderen Stellen zusammen, die Informationsquellen zur Verfügung stellen, darunter mit dem schottischen Gerichtsdienst (Scottish Courts and Tribunals Service (SCTS)). Die SCTS-Website bietet Bürgerinnen und Bürgern Orientierungshilfen bei grenzüberschreitenden Forderungen, insbesondere in Bezug auf den Europäischen Vollstreckungstitel, den Europäischen Zahlungsbefehl und die europäische Verordnung für geringfügige Forderungen. Bei Sitzungen und Konferenzen sowie in einschlägigen Veröffentlichungen wird auf das EJN und die Seiten des E-Justiz-Portals verwiesen, um deren Bekanntheitsgrad zu erhöhen.

Letzte Aktualisierung: 03/02/2021

Die landessprachliche Fassung dieser Seite wird von der entsprechenden EJN-Kontaktstelle verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Weder das Europäische Justizielle Netz (EJN) noch die Europäische Kommission übernimmt Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.