Beschränkungen bei der Rechtsnachfolge von Todes wegen – besondere Regelungen

Niederlande
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1 Gibt es in dem betreffenden nationalen Recht besondere Regelungen, welche aus wirtschaftlichen, familiären oder sozialen Erwägungen Beschränkungen vorsehen, die die Rechtsnachfolge von Todes wegen in Bezug auf in diesem Mitgliedstaat belegene unbewegliche Sachen, Unternehmen oder andere besondere Arten von Vermögenswerten betreffen oder berühren?

In den Niederlanden gibt es keine besonderen Vermögenswerte im Sinne des Artikels 30 der Europäischen Erbrechtsverordnung. Nicht alle Vermögenswerte sind jedoch frei handelbar und übertragbar.

2 Gelten diese besonderen Regelungen für die Rechtsnachfolge von Todes wegen nach dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats für die genannten Vermögenswerte unabhängig von dem auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendenden Recht?

In den Niederlanden nicht zutreffend.

3 Sind in dem betreffenden nationalen Recht besondere Verfahren vorgesehen, um die Einhaltung dieser Regelungen zu gewährleisten?

In den Niederlanden nicht zutreffend.

Letzte Aktualisierung: 06/02/2024

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