Recht der Mitgliedstaaten

Bulgarien

Diese Seite bietet Informationen über die Rechtsordnung Bulgariens und vermittelt einen Überblick über das bulgarische Recht.

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Bulgarien

Rechtsquellen

Nationale Rechtsquellen

Als Rechtsquellen gelten:

  • die Verfassung der Republik Bulgarien (verkündet im bulgarischen Gesetzblatt (DV– Darzaven Vestnik  ) Nr. 56 vom 13. Juli 1991, geändert in DV Nr. 85 vom 26. September 2003, DV Nr. 18 vom 25. Februar 2005, DV Nr. 27 vom 31. März 2006, DV Nr. 78 vom 26. September 2006 – Urteil des Verfassungsgerichts Nr. 7/2006, DV Nr. 12 vom 6. Februar 2007, DV Nr. 100 vom 18. Dezember 2015 [DV1]);
  • das Primärrecht; und
  • das Sekundärrecht.

Die Rechtsprechung ist zwar keine förmliche Rechtsquelle, für die Strafverfolgungsbehörden jedoch bindend.

Europäische und internationale Rechtsquellen

Zu den schriftlich fixierten Rechtsinstrumenten gehören die Verfassung der Republik Bulgarien, die internationalen Verträge, die Gesetze und das abgeleitete Recht (Ministerratsverordnungen (Postanovlenie), Durchführungsbestimmungen (Naredbi und Pravilnici), Anordnungen (Instrukcij) und Verfügungen (Zapovedi)).

Die Verfassung der Republik Bulgarien (Konstitutsiata na Republika Balgaria) ist die oberste Rechtsnorm. Sie regelt den Aufbau, die Grundsätze, Befugnisse und Pflichten der Staatsorgane sowie die Rechte und Pflichten der Bürger.

Ein Gesetz (zakon) ist ein Rechtsakt, der entweder auf der Grundlage der Verfassung oder eigenständig eine öffentliche Angelegenheit dauerhaft je nach sachlichem oder persönlichem Anwendungsbereich durch eine oder mehrere gesetzgebende Körperschaften oder deren Unterabteilungen regelt.

Alle Rechtsakte müssen verkündet werden. Sie treten drei Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft, es sei denn, in den Rechtsakten selbst ist etwas anderes bestimmt.

Der Ministerrat erlässt zur Durchführung von Gesetzen und zur Regelung öffentlicher Belange, die keiner gesetzlichen Regelung bedürfen, im Rahmen seiner exekutiven und administrativen Zuständigkeiten sogenannte Postanovlenie

Als Pravilnik werden Rechtsakte bezeichnet, die zur vollständigen Durchführung eines Gesetzes erlassen werden. Sie regeln den Aufbau des Staates und der Gebietskörperschaften oder deren Tätigkeiten.

Eine Naredba ist ein normativer Akt zur Durchführung bestimmter Vorschriften oder Teile eines höherrangigen Rechtsakts.

Eine Instruktsia ist ein normativer Akt, mit dem ein höheres Organ nachgeordneten Stellen Anweisungen für die Durchführung eines Rechtsakts erteilt, den es selbst erlassen hat oder zu dessen Durchsetzung es verpflichtet ist.

Ungeschriebene Rechtsquellen wie das Gewohnheitsrecht (pravniyat obichay) und die allgemeinen Rechtsgrundsätze (obshtite printsipi na pravoto) sind ebenfalls von Bedeutung.

Die Rechtsauslegungsentscheidungen der obersten Gerichte können als Hilfsquelle des Rechts angesehen werden.

Das Verfassungsgericht (Konstitutsionen sad) wird im Wege von Entscheidungen, Beschlüssen und Verfügungen tätig.
Das Ergebnis seiner rechtlichen Prüfung ergeht in Form einer Entscheidung.
Entscheidungen des Verfassungsgerichts müssen innerhalb von 15 Tagen nach ihrem Erlass im Gesetzblatt verkündet werden. Sie treten drei Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Normenhierarchie

Die Verfassung der Republik Bulgarien ist die oberste Rechtsnorm. Zwar ist der Vorrang des EU-Rechts nicht ausdrücklich in der Verfassung verankert, aber das EU-Recht geht nach allgemeiner Auffassung innerstaatlichem Recht vor.

Nach Artikel 5 Absatz 4 der Verfassung werden internationale Verträge, die nach dem verfassungsmäßigen Verfahren ratifiziert und verkündet worden und für Bulgarien in Kraft getreten sind, Teil des nationalen Rechts. Sie haben Vorrang vor anderslautenden Bestimmungen des nationalen Rechts.

Die zweithöchste Ebene sind die Gesetze. Die Exekutive erlässt das Sekundärrecht, wie Verordnungen, Verfügungen und Beschlüsse, Durchführungsbestimmungen, Richtlinien und Anordnungen.

Institutioneller Rahmen

Für den Erlass von Rechtsvorschriften zuständige Organe

Die gesetzgebende Gewalt liegt bei der Nationalversammlung (Narodno sabranie). Die Nationalversammlung kann Gesetze verabschieden, ändern, ergänzen und aufheben.

Auf Grundlage und in Ausführung der Gesetze erlässt der der Ministerrat (Ministerski savet) Verordnungen, Verfügungen und Beschlüsse. Durch Verordnung erlässt der Ministerrat auch Durchführungsbestimmungen und sonstige Regelungen(Pavilnici und Naredbi).

Die Minister erlassen ihrerseits Regelungen in Form von Pravilnici, Naredbi, Instrukcij und Zapovedi.

Der Ministerrat schließt internationale Verträge, wenn er per Gesetz dazu ermächtigt ist. Die Nationalversammlung ratifiziert internationale Verträge (oder lehnt sie ab), die

  • politischer oder militärischer Natur sind;
  • die Beteiligung der Republik Bulgarien an internationalen Organisationen betreffen;
  • Änderungen der Grenzen der Republik Bulgarien vorsehen;
  • mit finanziellen Verpflichtungen für den Staat verbunden sind;
  • die Beteiligung des Staates an internationalen Schieds‑ oder Gerichtsverfahren vorsehen;
  • die Grundrechte betreffen;
  • sich auf die Wirkung eines Gesetzes beziehen oder gesetzgeberische Maßnahmen zu ihrer Durchführung erfordern;
  • ausdrücklich eine Ratifizierung erfordern;
  • der Europäischen Union sich aus der Verfassung ergebende Befugnisse verleihen.

Gesetzgebungsverfahren

Annahme der Verfassung

Eine aus 400 Mitgliedern bestehende Große Nationalversammlung (Veliko narodno sabranie) nimmt eine neue Verfassung an.

Die Nationalversammlung kann alle Vorschriften der Verfassung ändern mit Ausnahme derjenigen, für die die Große Nationalversammlung zuständig ist. Eine Änderung der Verfassung muss in drei Lesungen an drei verschiedenen Tagen von drei Vierteln aller Mitglieder der Nationalversammlung gebilligt werden. Das Gesetz zur Änderung oder Ergänzung der Verfassung wird vom Präsidenten der Großen Nationalversammlung unterschrieben und innerhalb von sieben Tagen nach seiner Verabschiedung im bulgarischen Gesetzblatt verkündet.

Gesetzesinitiative

Nach Artikel 87 der Verfassung hat jedes Mitglied der Nationalversammlung sowie der Ministerrat das Recht, eine Gesetzesvorlage einzubringen.

Eine Gesetzesvorlage wird von der Nationalversammlung in zwei Lesungen verabschiedet. In der ersten Lesung wird die Gesetzesvorlage in ihrer Gänze erörtert. Die Mitglieder der Nationalversammlung können innerhalb einer von der Nationalversammlung festgelegten Frist schriftliche Änderungsanträge zu einer in erster Lesung angenommenen Gesetzesvorlage einreichen. Die Gesetzesvorlage wird von der Nationalversammlung ausführlich erörtert und in zweiter Lesung verabschiedet. Das verabschiedete Gesetz wird dem Präsidenten der Republik Bulgarien zugeleitet, der einen Erlass zur Verkündung des Gesetzes erlässt. Das Gesetz wird im Gesetzblatt verkündet und tritt drei Tage nach der Verkündung in Kraft, es sei denn, im Gesetz selbst ist etwas anderes bestimmt.

Rechtsdatenbanken

Das Gesetzblatt (Darzaven Vestnik) ist auf der Website des bulgarischen Gesetzblatts kostenlos einsehbar. Die Online-Version des Gesetzblatts enthält die von der Nationalversammlung verabschiedeten Gesetze, die Erlasse des Ministerrats, internationale Verträge und sonstige Rechtsakte sowie Bekanntmachungen von öffentlichen Ausschreibungen, Zuschlagserteilungen usw.

Kommerziell betriebene Rechtsdatenbanken wie ApisCiela und die Juristische Enzyklopädie enthalten ein vollständiges Angebot an Rechtsinformationen, die jedoch nicht kostenlos verfügbar sind.

Letzte Aktualisierung: 20/07/2022

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