Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.
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Mediation in den Mitgliedstaaten

England und Wales

Rechtsstreitigkeiten lassen sich nicht nur vor Gericht beilegen, sondern auch durch Mediation. Dabei handelt es sich um ein alternatives Verfahren zur Streitbeilegung, bei dem ein neutraler Mediator die Konfliktparteien bei der Suche nach einer Einigung unterstützt. Sowohl die Regierung als auch die Angehörigen von Rechtsberufen in England und Wales sind sich der Vorteile der Mediation bewusst. Sie verpflichten sich zur Förderung und Anwendung der Mediation zur Lösung von Streitfällen, wenn diese als Alternative zu einem Gerichtsverfahren geeignet ist. Möglicherweise können Sie Prozesskostenhilfe erhalten (vorausgesetzt, Sie erfüllen die üblichen Voraussetzungen).

Inhalt bereitgestellt von
England und Wales

An welche Stellen kann man sich wenden?

Das Justizministerium ist zuständig für die politischen Rahmenbedingungen und die Förderung der Mediation in Zivil- und Familiensachen in England und Wales.

Mediation in Zivilsachen

Um die Qualität gerichtlich zugewiesener Mediationsverfahren in Zivilstreitigkeiten (ausgenommen Familiensachen unter der Rechtsprechung von England und Wales) zu gewährleisten, haben das Justizministerium und Her Majesty’s Courts and Tribunals Service (HMCTS, Gerichtsverwaltungsbehörde) zwei zivilrechtliche Mediationsverfahren entwickelt, über die die Parteien Streitigkeiten abhängig von der Höhe des Streitwerts lösen können. Der Small Claims Mediation Service ist ein vom HMCTS selbst angebotener interner Dienst in Bezug auf Fälle, die geringfügige Forderungen betreffen. Diese liegen üblicherweise unter 10 000 GBP. Für Fälle mit einem höheren, 10 000 GBP übersteigenden Streitwert hat das Justizministerium gemeinsam mit dem Civil Mediation Council (CMC, Rat für Mediation in Zivilsachen) ein Zulassungssystem erarbeitet, nach dem sich Anbieter von Mediationsdiensten um die Aufnahme in das Verzeichnis der Mediatoren in Zivilsachen bewerben können, damit die Gerichte die Parteien in geeigneten Fällen an sie verweisen. Der CMC vertritt öffentliche und private Anbieter von Mediationsdiensten.

Mediation in Familiensachen

Die Anbieter von Mediationsdiensten für Familienstreitigkeiten unterliegen keiner staatlichen Zulassung, sondern haben eigene Fachverbände und Zulassungsgremien, in denen sie Mitglied sind. Diese Organisationen haben sich im Family Mediation Council (FMC, Rat für Mediation in Familiensachen) zusammengeschlossen, um einheitliche Standards für die Familienmediation zu schaffen. Darüber hinaus vertritt der FMC seine Gründungsmitglieder und andere Anbieter von Familienmediationsdiensten gegenüber dem Staat.

Der FMC ist keine staatliche Einrichtung und spielt für seine Mitglieder, die ausnahmslos nichtstaatliche Organisationen oder Verbände sind, sowie für seine Gründungsmitglieder eine wichtige Rolle. Die bekanntesten FMC-Mitglieder sind:

  • ADR Group;
  • Family Mediators Association;
  • National Family Mediation;
  • College of Family Mediators;
  • Resolution;
  • The Law Society.

Derzeit ist die Einführung einer staatlichen Aufsichtsbehörde in Bezug auf die Mediation in Zivil- oder Familiensachen nicht vorgesehen.

Im Verzeichnis zur Mediation in Zivilsachen können Sie einen zugelassenen Mediator finden. Dieses Verzeichnis ist auf der justice Website verfügbar. Sie können das Verzeichnis nach einem in Ihrer Nähe niedergelassenen Mediator durchsuchen. Die Kosten für die Mediation basieren auf einer festen, streitwertabhängigen Gebühr. Für Parteien, die nicht dazu in der Lage sind, die Kosten der Mediation zu tragen, steht ein kostenloser Mediationsdienst zur Verfügung, der von LawWorks für die Personen bereitgestellt wird, die Anspruch auf kostenlose Hilfe haben. Sie können LawWorks unter der Nummer 01483 216 815 oder über die LawWorks Website kontaktieren.

Auf der Website GovUK (ehemals DirectGov) steht Ihnen unter Family Mediation Service Finder eine Suchfunktion für einen Familienmediator zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass es die Family Mediation Helpline nicht mehr gibt.

Mit Hilfe des neuen Legal Aid Information Service (Informationsdienst zur Prozesskostenhilfe) können Sie sich auf der Gov.UK Site unter check-legal-aid über Prozesskostenhilfe informieren und herausfinden, ob Sie zum Kreis der Berechtigten zählen.

In welchen Bereichen ist Mediation zulässig und/oder besonders verbreitet?

Die Mediation kann zur Lösung einer ganzen Reihe von alltäglichen zivil- und handelsrechtlichen Streitigkeiten herangezogen werden. Dazu zählen unter anderem Wohnungsprobleme, Handelsstreitigkeiten, Konflikte am Arbeitsplatz, geringfügige Forderungen, Geldschulden, Grenzstreitigkeiten, Beschäftigungs- und Vertragsstreitigkeiten, Forderungen wegen Körperverletzungen oder Fahrlässigkeit sowie Konflikte in der Gemeinde wie Belästigung oder Unterdrückung.

Mediation kann auch in Bezug auf Familienstreitigkeiten wie Scheidung, Trennung, Auflösung einer Zivilpartnerschaft, auf Anträge im Zusammenhang mit dem Children Act, einschließlich Umgangsrecht und Aufenthalt eingesetzt werden. Die Mediation ist nicht auf ehemalige Partner oder Ehegatten beschränkt. So können auch Großeltern versuchen, mit Hilfe der Mediation in Familiensachen Vereinbarungen zu treffen, um die Beziehung zu ihren Enkelkindern weiterzuführen.

Sind besondere Vorschriften zu beachten?

Verlauf einer Mediation bei zivilrechtlichen Streitigkeiten

Die Mediation in Zivilstreitigkeiten ist nicht gesetzlich geregelt und auch keine Voraussetzung für ein Gerichtsverfahren. Dennoch wird den Parteien in Zivilsachen nahegelegt, eine Mediation ernstlich zu erwägen, bevor sie ein Verfahren anstrengen.

Die Praktiken und Verfahren der zivilrechtlichen Kammern des Court of Appeal, des High Court und der County Courts sind in der Zivilprozessordnung festgelegt. Das übergeordnete Ziel der Zivilprozessordnung besteht darin, den Gerichten dabei zu helfen, gerechte Entscheidungen zu fällen. In diesem Zusammenhang ist eine aktive Herangehensweise der Gerichte gefordert. Sie sind gehalten, die Parteien zur Nutzung alternativer Verfahren der Streitbeilegung aufzufordern, wenn das Gericht dies für sachdienlich und angemessen hält.

Die Entscheidung für eine Mediation ist den Parteien zwar völlig freigestellt, dennoch sieht die Zivilprozessordnung vor, dass bei der Festsetzung der Verfahrenskosten verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. So hat das Gericht zu berücksichtigen, ob und gegebenenfalls welche Anstrengungen bereits vor dem Verfahren und in seinem Verlauf zur Beilegung des Konflikts unternommen wurden. Wenn die obsiegende Partei im Vorfeld ein vernünftiges Mediationsangebot ausgeschlagen hat, kann der Richter die unterlegene Partei von der Erstattung der Prozesskosten an die siegreiche Partei freistellen.

Verlauf einer Familienmediation

Eine Familienmediation erfolgt gegenwärtig auf rein freiwilliger Basis. Seit April 2011 müssen gemäß dem President’s Pre Application Protocol alle Antragsteller (nicht nur diejenigen, die Prozesskostenhilfe erhalten) an einem Mediation Information and Assessment Meeting (MIAM, Beratung über eine Mediation) teilnehmen, bevor sie bei Gericht einen Antrag stellen können. Auch der zukünftige Antragsgegner sollte an dem Treffen teilnehmen, wenn er dazu aufgefordert wird. Reicht der Antragsteller einen Antrag bei Gericht ein, sollte er zusammen mit seinem Antrag das Formular FM1 vorlegen, um nachzuweisen, dass er von der Teilnahme an einer MIAM befreit ist, an einer MIAM teilgenommen hat, eine Mediation jedoch nicht für sachdienlich angesehen wurde oder dass er eine Mediation durchgeführt hat, diese jedoch abgebrochen wurde oder nicht alle Probleme gelöst werden konnten.

Aufgrund der Empfehlungen der Family Justice Review hat die Regierung in Februar 2013 eine Bestimmung in die Children und Families Bill (Gesetzentwurf Kinder und Familien) aufgenommen, mit der die Teilnahme an einem Mediation Information and Assessment Meeting (MIAM) nicht mehr nur erwartet, sondern zu einer rechtlichen Verpflichtung wird (mit wenigen Ausnahmen, beispielsweise bei Vorliegen von Nachweisen häuslicher Gewalt).

Es wird auch rechtlich verpflichtend, das vorgenannte Formular FM1 zusammen mit dem Antrag einzureichen. Der Erlass und die Umsetzung dieses Gesetzentwurfs wurde für das Frühjahr 2014 erwartet.

Nicht nur in der Zivilprozessordnung, sondern auch in der Familienprozessordnung (Family Procedure Rules, ein umfassendes Regelwerk für Gerichtsverfahren) wird die Anwendung alternativer Verfahren zur Streitbeilegung befürwortet.

Gewährleistung beruflicher Standards

Es gibt keinen nationalen Verhaltenskodex für Mediatoren in England und Wales. Allerdings werden Anbieter von Mediationsdiensten nur dann vom CMC zugelassen, wenn sie einen Verhaltenskodex unterschreiben, der sich am Verhaltenskodex der EU orientiert. Der Berufsstand setzt sich seine Regeln selbst, und der Staat übt in dieser Hinsicht keinerlei Druck aus.

Alle Gründungsmitglieder des Family Mediation Council (FMC) haben dafür zu sorgen, dass ihre Mitglieder den Verhaltenskodex des FMC einhalten.

Information und Ausbildung

Informationen über die Mediation in Zivilsachen, über Dienste und Kosten können auf der Website der Regierung auf der Seite des Justizministeriums: civil mediation (Mediation in Zivilsachen) abgerufen werden.

Das Civil Mediation Directory (Verzeichnis zur Mediation in Zivilsachen) bietet eine Suchfunktion für die Suche nach einem Mediator, der an einem für die Parteien günstig gelegenen Ort Mediationsdienste anbietet. Die CMC Website und die Websites der CMC Anbieterorganisationen bieten mehr Informationen zur Mediation und zu Mediationsdiensten.

Der Family Mediation Service Finder bietet eine Suchfunktion, mit dem ein Mediator in der Nähe gefunden werden kann. Die Websites der FMC-Mitgliedsorganisationen bieten mehr Informationen zu Mediationsdiensten.

Es gibt in England und Wales keine nationale Ausbildungsstelle für Mediatoren in Zivilsachen. Ihre Ausbildung erfolgt durch private Einrichtungen, die ihre eigenen Regeln festsetzen. Der Berufsstand setzt sich seine Regeln selbst und kümmert sich um die Ausbildung seiner Mitglieder.

Familienmediatoren kommen aus verschiedenen Berufsgruppen, die beispielsweise im juristischen, therapeutischen oder sozialen Bereich angesiedelt sind und unterliegen keiner gesetzlich geregelten Qualifikationspflicht. Allerdings unterhalten die entsprechenden Verbände und deren Zulassungsstellen eigene Ausbildungs- und Berufsstandards, die bestimmte Anforderungen vorsehen. Von Mediatoren, die vertraglich zur Bereitstellung öffentlich finanzierter Mediationsdienste befugt sind, wird ein besonders hoher Zulassungs- und Ausbildungsstandard für die Durchführung des einleitenden Mediation Information Assessment Meeting (MIAM) und der Mediation erwartet.

Wie viel kostet die Mediation?

Die Kosten einer Mediation hängen vom Anbieter ab und sind nicht staatlich vorgegeben. Bei zivilrechtlichen Konflikten hängen sie unter anderem vom Streitwert und der Zeit ab, die für die Durchführung der Mediation benötigt wurde. Die Gebühren für die Mediation können über das Online-Verzeichnis für die Mediation in Zivilsachen auf der Justice Website eingesehen werden. Die gemeinnützige Einrichtung LawWorks bietet kostenlose Mediation für diejenigen, die sich eine Mediation finanziell nicht leisten können. Sie können LawWorks unter der Nummer 01483216815 216 815 oder über die Website LawWorks Mediation kontaktieren.

Sind Mediationsvereinbarungen vollstreckbar?

Richtlinie 2008/52/EG, die im Vereinigten Königreich durch die Cross-Border Mediation (EU Directive) Regulations 2011 (SI 2011 Nr. 1133) (Rechtsverordnung zur grenzüberschreitenden Mediation) umgesetzt wurde, ermöglicht den Parteien in einer grenzüberschreitenden Streitigkeit die Forderung, dass eine im Mediationsverfahren erzielte schriftliche Vereinbarung vollstreckbar gemacht wird, wenn zum Zeitpunkt der Streitigkeit eine der Parteien ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat hat. Die Mitgliedstaaten setzen die Gerichte und andere zur Entgegennahme entsprechender Anträge befugte Stellen hiervon in Kenntnis.

Für England und Wales können Angaben zu den zuständigen Gerichten auf der Website Her Majesty's Courts and Tribunals Service abgerufen werden.

Parteien einer zivilrechtlichen, vor Gericht anhängig gemachten Streitigkeit, die im Rahmen einer Mediation eine Vereinbarung getroffen haben, können bei Gericht beantragen, dass ihre Vereinbarung von einem Richter unterzeichnet wird. Sobald die Vereinbarung von einem Richter unterzeichnet wurde, wird sie ein rechtsverbindlicher und vollstreckbarer „Zustimmungsbeschluss“, sofern das Gericht von der Gerechtigkeit der erzielten Vereinbarung überzeugt ist.

Parteien einer Familienstreitigkeit, die durch ihre Anwälte oder im Rahmen einer Mediation zu einer Einigung gelangt sind, können beim Gericht den Antrag stellen, dass ihre Einigung in einen rechtsverbindlichen „Zustimmungsbeschluss“ umgewandelt wird, sofern das Gericht von der Gerechtigkeit der betreffenden Einigung überzeugt ist. Dies findet eher bei finanziellen als bei Kinder betreffenden Vereinbarungen Anwendung.

Links zum Thema

Civil Mediation Council, Family Mediation Council, Civil Mediation Online Directory (Online-Verzeichnis), Family Mediation Service Finder, Verhaltenskodex der EU für Mediatoren Verhaltenskodex des FMC, LawWorks Mediation

Letzte Aktualisierung: 07/10/2014

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