Bankruptcy and insolvency registers

All EU member countries have insolvency and bankruptcy registers for which you can find information. These registers are in the process of being connected and becoming searchable from a central point.

The registers record, analyse and store insolvency information and make it available to the public, albeit in different forms, depending on the country:

  • countries with dedicated registers – publish information on all stages of the insolvency proceedings and the parties to the proceedings.
  • countries using other registers – the situation is more diverse. Some only publish the name and the status of a company, others include information on all stages of the proceedings.

Information on national registers

Please select the relevant country's flag to obtain detailed national information.


One-stop search

Use the link below to search – in any official EU language – national insolvency registers for:

  • information and documents on insolvency proceedings
  • documents relating to debtors

Search national registers

The information and documents you can find in these registers should be available for free.

Currently not all EU countries are available via this service. The system of interconnection contains in a harmonised way a predefined set of information ("mandatory information") on insolvency proceedings wherever they are opened in the EU.

Related links

Insolvency

Last update: 22/03/2024

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Insolvenzregister - Belgien

Dieser Abschnitt informiert über die Register in Belgien, in denen Insolvenzfälle erfasst werden.

Wie verhält es sich mit den Insolvenzregistern in Belgien?

In Belgien muss zwischen Unternehmen, bei denen es sich um juristische Personen oder um natürliche Personen handeln kann, und natürlichen Personen, bei denen es sich nicht um Unternehmen handelt (Privatpersonen), unterschieden werden.

  • Für Unternehmen, gegen die ein Insolvenzverfahren läuft, nämlich ein Verfahren der gerichtlichen Reorganisation (réorganisation judiciairegerechtelijke reorganisatie) oder ein Konkursverfahren (procédure de failliteprocedure van faillissement), gibt es das nationale Zentrale Insolvenzregister (Registre Central de la SolvabilitéCentraal Register Solvabiliteit): Link öffnet neues Fensterhttps://www.regsol.be/.
  • Für Privatpersonen gibt es in Belgien eine Datenbank, in der Informationen über überschuldete Personen, die sich für das Verfahren der kollektiven Schuldenregelung (règlement collectif de dettescollectieve schuldenregeling) entschieden haben, zentral erfasst werden. Diese Datenbank wird bei der Belgischen Nationalbank geführt, ist jedoch nicht öffentlich zugänglich.

Ist die Einsichtnahme in die belgischen Insolvenzregister kostenlos?

Ja, die Einsichtnahme ist kostenlos.

Es werden aber Gebühren für die Hinterlegung bestimmter Dokumente und die Führung der Akten erhoben.

Weitere Informationen unter folgendem Link: Link öffnet neues Fensterhttps://dp-a.be/fr/tarifs-dpa-regsol.

Suche in einem belgischen Insolvenzregister

Der erste Schritt besteht darin, Link öffnet neues Fenstereinen Account zu erstellen.

Jeder kann beantragen, die Akte zu einem laufenden Verfahren einzusehen. Um sie zu suchen, klicken Sie auf der Startseite auf „Zugang zu einer offenen Akte beantragen“. Ihr Antrag auf Zugang wird geprüft von

  • dem Kurator (curateurcurator) − im Falle von Konkursen vor dem 1. Mai 2018;
  • dem Konkursrichter (juge-commissairerechter-commissaris) − im Falle von Konkursen nach dem 1. Mai 2018;
  • dem beauftragten Richter (juge déléguégedelegeerd rechter) – im Falle von Verfahren der gerichtlichen Reorganisation, wenn der Antrag auf Zugang von einer anderen Partei als einem Gläubiger gestellt wird;
  • dem Schuldner (oder seinem Beistand) – im Falle von Verfahren der gerichtlichen Reorganisation, wenn der Antrag auf Zugang von einem Gläubiger gestellt wird;
  • dem Schuldner im Verfahren der gerichtlichen Reorganisation oder im Konkursverfahren, allerdings nur wenn
    • der Antrag auf Zugang vom Beistand des Schuldners gestellt wird;
    • der Schuldner mit der betreffenden Akte tatsächlich in Verbindung steht;

      wenn kein Schuldner mit der Akte in Verbindung steht, wird der vom Beistand des Schuldners gestellte Antrag auf Zugang von folgenden Personen bearbeitet (siehe auch oben):
    • dem beauftragten Richter (Verfahren der gerichtlichen Reorganisation);
    • dem Konkursrichter (Konkurse, über die das Urteil nach dem 1. Mai 2018 ergangen ist);
    • dem Kurator (Konkurse, über die das Urteil vor dem 1. Mai 2018 ergangen ist).

Sobald Ihnen der Zugang gewährt worden ist, erhalten Sie eine E-Mail und eine Benachrichtigung. Wird Ihnen der Zugang verweigert, so wird Ihnen in der Benachrichtigung und der E-Mail auch der Grund dafür mitgeteilt.

Wenn Sie Zugang zu einer Akte haben und die Akte geschlossen wird, haben Sie Zugang zum RegSol-Archiv.

Wenn Sie noch keinen Zugang zu einer Akte haben, die in der Zwischenzeit geschlossen wurde, wird der Antrag der Kanzlei des zuständigen Unternehmensgerichts (tribunal de l’entrepriseondernemingsrechtbank) übermittelt, das Ihnen dann Zugang gewähren kann, indem es Sie auffordert, die geschlossene Akte im Archiv einzusehen.

Welchen Zeitraum decken die Insolvenzregister in Belgien ab?

Das Register enthält alle Daten und Dokumente zu Insolvenzfällen, d. h. allen laufenden Konkursverfahren und Verfahren der gerichtlichen Reorganisation, die seit dem 1. Mai 2018 eingeleitet wurden und noch nicht abgeschlossen sind.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterRegSol

Letzte Aktualisierung: 04/05/2023

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Insolvenzregister - Bulgarien

Dieser Abschnitt gibt Ihnen einen Überblick über das bulgarische Insolvenzregister.

Welche Informationen bietet das bulgarische Insolvenzregister?

Das bulgarische Insolvenzregister besteht aus drei Teilen:

  1. Link öffnet neues FensterVerzeichnis der Insolvenzverwalter – abrufbar auf der Website des bulgarischen Justizministeriums
  2. Bekanntmachung von Insolvenzverkäufen und -versteigerungen – über die Website des bulgarischen Wirtschaftsministeriums vollständig zugänglich
  3. Register der Insolvenzverfahren – Bestandteil einer zentralen Datenbank

Ist die Einsichtnahme in das bulgarische Insolvenzregister kostenlos?

Die Einsichtnahme in das bulgarische Insolvenzregister ist kostenlos.

Suche im bulgarischen Insolvenzregister

Sie können auf der Website durch Eingabe des Namens nach einem Link öffnet neues FensterInsolvenzverwalter suchen.

Suche nach Insolvenzverkäufen

Insolvenzverkäufe und -versteigerungen werden auf der Website des bulgarischen Wirtschaftsministeriums bekanntgemacht.

Entstehungsgeschichte des bulgarischen Insolvenzregisters

Eingerichtet wurde das System 2009 als Teil des Projekts „Transparenz und Effizienz von Insolvenzverfahren“, Teilpriorität 1.5 „Transparentes und effizientes Justizsystem“, im Rahmen des Operationellen Programms „Verwaltungskapazität“ (OPAC), das auf der Grundlage der Finanzhilfevereinbarung Nr. K09-15-5-C/9.10.2009 durchgeführt wurde. Das Projekt wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Staatshaushalts der Republik Bulgarien finanziert.

Letzte Aktualisierung: 29/06/2023

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Insolvenzregister - Tschechien

Dieser Abschnitt gibt einen kurzen Überblick über das tschechische Insolvenzregister.

Welche Informationen bietet das Insolvenzregister?

Das Link öffnet neues FensterInsolvenzregister der Tschechischen Republik wird vom Link öffnet neues FensterJustizministerium geführt.

Ist die Einsichtnahme in das Insolvenzregister kostenlos?

Ja.

Suche im Insolvenzregister

Alle Dokumente im Register können mithilfe der erweiterten Suche im Volltext im PDF-Format abgerufen werden.

Entstehungsgeschichte

Das Register enthält Daten ab dem 1. Januar 2008.

Letzte Aktualisierung: 15/06/2020

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Insolvenzregister - Dänemark

In Dänemark wird kein Insolvenzregister geführt.

Letzte Aktualisierung: 07/08/2019

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Insolvenzregister - Deutschland

Diese Seite gibt einen kurzen Überblick über das Insolvenzregister in Deutschland.

Deutsches Insolvenzregister

Die öffentlichen Bekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte werden gemäß § 9 Insolvenzordnung auf der Internetseite Link öffnet neues FensterInsolvenzbekanntmachungen veröffentlicht. Die Bekanntmachungen sind rechtsverbindlich und öffentlich zugänglich.

Das Register wird von der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz verwaltet und beim Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen geführt.

Ist die Einsichtnahme in das Insolvenzregister kostenlos?

Ja.

Suche im Insolvenzregister

Die Suche ist nur über die Internetseite Link öffnet neues FensterInsolvenzbekanntmachungen möglich. Die einzelnen Suchschritte werden, soweit erforderlich, auf der Internetseite erläutert. Informationen sind nur auf Deutsch erhältlich. Zu beachten ist, dass eine uneingeschränkte Suche in den Daten aller deutschen Insolvenzgerichte nur innerhalb von zwei Wochen nach dem ersten Tag der Veröffentlichung möglich ist. Nach Ablauf dieser Frist ist es erforderlich, bei der Suche den Sitz des Insolvenzgerichts und mindestens eine der folgenden Angaben einzugeben: den Namen bzw. die Firma, den Sitz bzw. den Wohnsitz des Schuldners, das Aktenzeichen des Verfahrens oder das Registergericht, die Registerart und die Registernummer.

Entstehungsgeschichte

Die Internetseite Insolvenzbekanntmachungen stellt seit dem 1. April 2002 Informationen über Insolvenzen zur Verfügung. Genaue Angaben dazu, für welche Zeiträume und Verfahren die Daten verfügbar sind, können auf der Internetseite eingesehen werden.

Die zur Verfügung gestellten Informationen beziehen sich auf Verfahren, die noch nicht abgeschlossen sind. Die Daten werden spätestens sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.

Links zum Thema

Link öffnet neues Fensterdeutsches Insolvenzregister

Letzte Aktualisierung: 05/11/2020

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Insolvenzregister - Estland

Diese Seite bietet einen Überblick über die Informationen zu Insolvenzverfahren im estnischen Handelsregister und in den Amtlichen Bekanntmachungen (Ametlikud Teadaanded).

Welche Informationen sind in Estland zu Insolvenzverfahren erhältlich?

Estland hat kein eigenes Insolvenzregister. Informationen zu Insolvenz- und Schuldenbereinigungsverfahren gegen natürliche und juristische Personen finden sich in den elektronischen Amtlichen Bekanntmachungen (Link öffnet neues FensterAmetlikud Teadaanded). Angaben zur Insolvenz von juristischen Personen und Selbstständigen sind auch im Link öffnet neues Fensterestnischen Handelsregister und im Register gemeinnütziger Vereine und Stiftungen enthalten.

Nachstehend einige Beispiele für von den Gerichten und Insolvenzverwaltern veranlasste Einträge in den Amtlichen Bekanntmachungen:

  • Zeit und Ort der Prüfung eines Antrags auf Insolvenzeröffnung und Verfügungsverbot
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
  • Einberufung einer Gläubigerversammlung
  • Genehmigung eines vorläufigen Verteilungsvorschlags
  • Beendigung eines Insolvenzverfahrens
  • Genehmigung eines Schuldentilgungsplans

Ein vollständiges Verzeichnis der zu veröffentlichenden Bekanntmachungen findet sich auf der Link öffnet neues FensterWebsite der Amtlichen Bekanntmachungen.

In das estnische Handelsregister und das Register gemeinnütziger Vereine und Stiftungen werden folgende auf einem gerichtlichen Beschluss basierende Vorgänge eingetragen:

  • Einstellung eines Insolvenzverfahrens ohne Feststellung der Insolvenz;
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie Name und persönliche Kennnummer des Insolvenzverwalters mit der Angabe, dass er das Unternehmen vertritt;
  • Abweisung eines Insolvenzantrags zusammen mit einem Eintrag über die Fortführung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens;
  • Abweisung eines Insolvenzantrags und Löschung des Unternehmens aus dem Register;
  • Abschluss eines Insolvenzverfahrens und Löschung des Unternehmens aus dem Register oder Fortführung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens;
  • befristeter Vergleich und Eintrag über die einstweilige Fortführung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens;
  • Aufhebung des Vergleichs und Neueröffnung des Insolvenzverfahrens mit einem Vermerk darüber, dass das Unternehmen von einem Insolvenzverwalter vertreten wird;
  • Ende der Vergleichsfrist und Entlastung des Insolvenzverwalters;
  • Bestellung eines besonderen Insolvenzverwalters nach dem Gesetz über gedeckte Schuldverschreibungen (pandikirjaseadus) sowie Name und persönliche Kennnummer des Insolvenzverwalters mit der Angabe, dass er das Kreditinstitut hinsichtlich der Verwaltung des betreffenden Portfolios einschließlich der Verfügung darüber vertritt.

Nicht in das Register eingetragen werden Handels- oder Tätigkeitsverbote, die einem Schuldner oder der zu seiner Vertretung bevollmächtigten Person auferlegt werden.

Das estnische Handelsregister enthält folgende Informationen zu insolventen juristischen Personen:

  • Name der juristischen Person
  • Registernummer
  • Anschrift
  • Angaben zum Insolvenzverwalter
  • Angaben zur den Mitgliedern der Geschäftsführung
  • Angaben zum besonderen Insolvenzverwalter (nach dem Gesetz über gedeckte Schuldverschreibungen)
  • Datum des Insolvenzbeschlusses sowie Nummer des Beschlusses oder Aktenzeichen der Zivilsache.

Ist der Zugang zu den Insolvenzdaten kostenlos?

Registerdaten können Link öffnet neues Fensteronline und in Link öffnet neues FensterNotarkanzleien eingesehen werden.

Der Zugang zu den Amtlichen Bekanntmachungen (Link öffnet neues FensterAmetlikud Teadaanded) ist kostenlos.

Für die Online-Suche nach juristischen Personen, Selbstständigen und Niederlassungen ausländischer Unternehmen, nach Informationen zu Gerichtsverfahren oder den Zugang zu Registerkartendaten wird keine Gebühr erhoben. Alle anderen Abfragen, einschließlich nach archivierten Registerkartendaten, sowie der Zugriff auf Jahresberichte, Satzungen und andere Dokumente sind hingegen gebührenpflichtig. Die Gebührensätze für die Verwendung der Computerdaten im Handelsregister sind in einer Link öffnet neues FensterVerordnung des Justizministers festgelegt.

Für die Einsichtnahme in Registerdaten und Aktenunterlagen in einer Notarkanzlei wird eine Gebühr erhoben. Die Gebühren sind im Link öffnet neues FensterGesetz über Notargebühren festgelegt. Danach muss die Notarkammer dafür Sorge tragen, dass öffentliche Akten und Geschäftsakten kostenlos bei einem Notar in den Provinzen Harjumaa, Tartumaa, Pärnumaa und Ida-Virumaa eingesehen werden können.

Angaben zu Handelsverboten werden veröffentlicht und können kostenlos Link öffnet neues Fensteronline abgefragt werden.

Suche nach Informationen über Insolvenzen

In den Amtlichen Bekanntmachungen (Ametlikud Teadaanded) kann mit dem Namen oder der persönlichen Kennnummer/Registernummer einer natürlichen oder juristischen Person nach insolvenzbezogenen Informationen gesucht werden. Auch eine allgemeine Suche nach Stichwörtern ist möglich. Mit der Suchfunktion können alle veröffentlichten Bekanntmachungen zu laufenden Insolvenzverfahren leicht aufgefunden werden. Am Ende des Verfahrens werden alle Bekanntmachungen archiviert mit Ausnahme der Bekanntmachungen, die den Abschluss des Verfahrens betreffen. Diese Bekanntmachungen bleiben drei Jahre öffentlich zugänglich.

Juristische Personen oder Selbstständige können im elektronischen Handelsregister anhand des Firmennamens, des Eigennamens oder der Handelsregisternummer ausfindig gemacht werden. Der Statusangabe ist zu entnehmen, ob die betreffende Person insolvent ist oder nicht.

Das Handelsregister ist über die Suchschnittstelle des E-Justiz-Portals mit den Insolvenzregistern der Mitgliedstaaten verbunden, sodass Unternehmen, Kreditgeber und Anleger, die in anderen Mitgliedstaaten investieren wollen, direkt in deren Insolvenzregistern Hintergrundprüfungen vornehmen können. Durch die Bereitstellung einer mehrsprachigen Plattform ist die Suche nach Informationen über Insolvenzen in anderen Ländern transparenter und einfacher geworden. Die Informationen stehen kostenlos zur Verfügung. Das Portal verfügt über eine allgemeine Suchfunktion, sodass im gesamten Registerverbund eine Suche mit dem Namen des Schuldners möglich ist. Außerdem gibt es eine erweiterte Suchfunktion, die vom jeweiligen Landesregister abhängt. In Kürze (wohl noch 2021) werden die Amtlichen Bekanntmachungen (Ametlikud Teadaanded) mit dem E-Justiz-Portal verbunden sein, das alle Pflichtinformationen über Insolvenzverfahren nach Artikel 24 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält.

Im estnischen Register ist eine Suche mit dem Namen des Schuldners und seiner persönlichen Kennnummer bzw. mit der Registernummer möglich.

Insolvenzdatenbestand

In Estland stehen Informationen über Insolvenzen seit dem 1. September 1995 zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 06/09/2021

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Insolvenzregister - Irland

Dieser Abschnitt informiert über das irische Insolvenzregister.

Der Link öffnet neues FensterInsolvency Service of Ireland (ISI) ist eine unabhängige Einrichtung des öffentlichen Rechts, die am 1. März 2013 gegründet wurde.  Sie verfolgt das Ziel, insolvente Personen wieder zahlungsfähig zu machen.

Der ISI nimmt seine Aufgaben in einer Reihe von Geschäftsbereichen wahr, nämlich:

  • Fallbearbeitung
  • Konkurs
  • Regulierung und Politik
  • Rechtsfragen
  • Unternehmensangelegenheiten

Nach dem Privatinsolvenzgesetz (Personal Insolvency Act 2012) veröffentlicht der ISI die nachstehenden Informationen in seinen Link öffnet neues FensterRegistern(Beachten Sie bitte, dass die ISI-Register nicht über die Browser Internet Explorer und /Edge zugänglich sind.  Wir schlagen vor, Chrome, Firefox oder Safari zu verwenden.)

Schutzzertifikate

Wenn ein Schutzzertifikat (Protective Certificate) nach Section 61 des Privatinsolvenzgesetzes ausgestellt wird, muss der ISI zusätzlich zu den in den Personal Insolvency Act 2012 (Additional Information to be contained in the Registers) Regulations 2012 (S.I. 356 of 2013) vorgeschriebenen Informationen erfassen:

  • den Namen und die Anschrift des Schuldners und den Tag der Ausstellung des Schutzzertifikats
  • gegebenenfalls die Verlängerung des Schutzzertifikats nach Section 61 des Privatinsolvenzgesetzes
  • gegebenenfalls den Erlass eines Gerichtsbeschlusses nach Section 63 des Privatinsolvenzgesetzes und den Gläubiger, gegen den der Beschluss ergangen ist
  • den Tag, an dem die Gültigkeit des Schutzzertifikats nach Kapitel 3 des Privatinsolvenzgesetzes endet
  • Register der Schutzzertifikate

Register der Entschuldungsmitteilungen

Nach Section 33 Absatz 4 des Privatinsolvenzgesetzes muss der ISI im Register der Entschuldungsmitteilungen (Debt Relief Notices – DRNs) erfassen:

  • die Tatsache, dass eine Entschuldungsmitteilung ausgestellt wurde
  • den Tag der Ausstellung der Entschuldungsmitteilung
  • den Namen und die Anschrift des betreffenden Schuldners
  • die weiteren Angaben, die gegebenenfalls nach Section 133 Absatz 3 Buchstabe b vorgeschrieben sind
  • Register der Entschuldungsmitteilungen

Register der Schuldenbereinigungsregelungen

Nach Section 76 Absatz 1 des Privatinsolvenzgesetzes muss der ISI im Register der Schuldenbereinigungsregelungen (Debt Settlement Arrangements – DSAs) erfassen:

  • Angaben mit dem Ergebnis der Abstimmung in der Gläubigerversammlung
  • die Tatsache, dass eine Schuldenbereinigungsregelung getroffen wurde
  • gegebenenfalls Änderungen, die an der Schuldenbereinigungsregelung vorgenommen wurden
  • gegebenenfalls Mitteilungen über die Nichteinhaltung der Regelung, die beim ISI eingegangen sind
  • den erfolgreichen Abschluss der Umsetzung der Regelung
  • Register der Schuldenbereinigungsregelungen

Register der Privatinsolvenzregelungen

Nach Section 113 Absatz 1 des Privatinsolvenzgesetzes muss der ISI im Register der Privatinsolvenzregelungen (Personal Insolvency Arrangements – PIAs) erfassen:

  • die Tatsache, dass eine Privatinsolvenzregelung getroffen wurde
  • Angaben mit dem Ergebnis der Abstimmung in der Gläubigerversammlung
  • gegebenenfalls Änderungen, die an der Privatinsolvenzregelung vorgenommen wurden
  • gegebenenfalls Mitteilungen über die Nichteinhaltung der Regelung, die beim ISI eingegangen sind
  • den erfolgreichen Abschluss der Umsetzung der Regelung
  • Register der Privatinsolvenzregelungen
Letzte Aktualisierung: 18/01/2024

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Insolvenzregister - Griechenland

Griechenland führt seit dem 1. Juni 2021 ein elektronisches Insolvenzregister.

Welche Informationen bietet das griechische Insolvenzregister?

Nach den griechischen Rechtsvorschriften wird das elektronische Insolvenzregister in folgenden Insolvenzverfahren verwendet:

  • Konkurs (πτώχευση) (Artikel 75 bis 211 des Gesetzes 4738/2020 – Buch II)
  • Konkurs geringen Umfangs (πτώχευση μικρού αντικειμένου) (Artikel 172 bis 188 des Gesetzes 4738/2020 – Buch II Teil VI)
  • Abwicklung vor dem Konkurs (προπτωχευτική διαδικασία εξυγίανσης) (Artikel 31 bis 64 des Gesetzes 4738/2020 – Buch I Teil II Kapitel II)

Für die Prüfung von Insolvenzfällen und die Entscheidung über Insolvenzanträge sind die Gerichte erster Instanz (πρωτοδικεία) zuständig.

Für die Konkurserklärung im Falle von Konkursen geringen Umfangs sind die Friedensgerichte (ειρηνοδικεία) zuständig.

Für Verfahren im Zusammenhang mit der Abwicklung vor dem Konkurs sind die Gerichte erster Instanz zuständig.

Alle Veröffentlichungen, Offenlegungen oder Eintragungen von Insolvenzverfahren erfolgen im elektronischen Insolvenzregister. Falls vorgesehen, werden Eintragungen auch im Link öffnet neues FensterAllgemeinen Handelsregister (Γενικό Εμπορικό Μητρώο – ΓΕΜΗ) erfasst.

Ist die Einsichtnahme in das griechische Insolvenzregister kostenlos?

Ja, über die Website:

Link öffnet neues Fensterhttps://www.gov.gr/ipiresies/periousia-kai-phorologia/diakheirise-opheilon/elektroniko-metroo-pheregguotetas-demosieuseis

Suche im griechischen Insolvenzregister

Website: Link öffnet neues Fensterhttps://keyd.gsis.gr/dsae2/iif/faces/pages/static/publicationList.xhtml

Entstehungsgeschichte des griechischen Insolvenzregisters

Alle Veröffentlichungen seit dem 1. Juni 2021 sind über das Register auf der oben genannten Website öffentlich zugänglich.

Letzte Aktualisierung: 04/05/2023

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Insolvenzregister - Spanien

Das spanische Insolvenzregister

Öffentlich zugängliche Informationen über Insolvenzen und Insolvenzverfahren tragen wesentlich zu Transparenz und Rechtssicherheit bei. In Spanien sorgt hierfür das Öffentliche Insolvenzregister (Registro Público Concursal), das in Artikel 198 Insolvenzgesetz (Ley Concursal) geregelt ist. Das Öffentliche Insolvenzregister, das dem Justizministerium untersteht, wird laut Königlichem Dekret 892/2013 vom 15. November 2013 zur Durchführung des Insolvenzgesetzes von der Berufskammer der Registerführer (Colegio de Registradores) betreut.

Das Öffentliche Insolvenzregister hat drei Zweckbestimmungen:

  • Verbreitung und Veröffentlichung von Entscheidungen und Verfahrenshandlungen auf der Grundlage des Insolvenzgesetzes sowie von Registereinträgen im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren
  • Koordinierung der verschiedenen öffentlichen Register, in denen die Insolvenzanmeldung und der Fortgang des Verfahrens eingetragen werden müssen.
  • Auflistung der Insolvenzverwalter, die die gesetzlichen und administrativen Anforderungen erfüllen. Diese Registerfunktion ist jedoch noch nicht aktiv.

Das Öffentliche Insolvenzregister ist über folgendes Internetportal zugänglich: Link öffnet neues Fensterhttp://www.publicidadconcursal.es/.

Im Öffentlichen Insolvenzregister werden die relevanten Informationen aus einem Insolvenzverfahren ausschließlich zu Informations- und Publizitätszwecken zusammengeführt.

¿Ist die Einsichtnahme in das Insolvenzregister kostenlos?

Ja, die Einsichtnahme in das Öffentliche Insolvenzregister ist kostenlos.

¿Suche im Insolvenzregister

Das Öffentliche Insolvenzregister ist in vier Abschnitte gegliedert, in denen die Einträge chronologisch nach Schuldner bzw. der vom Insolvenzverfahren betroffenen Partei gegliedert sind:

  1. Abschnitt 1 (Insolvenzbekanntmachungen): Hierbei handelt es sich um Entscheidungen, die nach Artikel 23 Insolvenzgesetz bekanntzumachen sind, und um Entscheidungen über die Aufnahme von Verhandlungen nach Artikel 5 bis Insolvenzgesetz. Auch Informationen über die Eröffnung von Insolvenzverfahren in einem anderen EU-Mitgliedstaat auf der Grundlage des EU-Insolvenzrechts zählen hierzu.
  2. Abschnitt 2 (Informationen in öffentlichen Registern): Hierzu zählen Vermerke und Einträge in öffentlichen Registern, die Personen betreffen, auf die in Artikel 24 Insolvenzgesetz Bezug genommen wird.
  3. Abschnitt 3 (außergerichtliche Vereinbarungen): Dieser Abschnitt umfasst Informationen über Schritte im Hinblick auf eine außergerichtliche Einigung über Zahlungsvereinbarungen nach Titel X Insolvenzgesetz sowie über die gerichtliche Genehmigung von Refinanzierungsvereinbarungen auf der Grundlage der vierten Zusatzbestimmung zum Insolvenzgesetz.
  4. Abschnitt 4 (Insolvenzverwalter und ihre Stellvertreter – noch in der Planung).

Gesucht werden kann im Insolvenzregister mit dem Namen des Insolvenzschuldners oder des Insolvenzverwalters. Dabei werden alle Abschnitte des Registers durchsucht.

Entstehungsgeschichte des spanischen Insolvenzregisters

Im Insolvenzgesetz von 2003 war kein Register für die Bekanntmachung von Insolvenzen vorgesehen. Hierzu wurde auf die gesellschaftsrechtlichen Publizitätsvorschriften verwiesen, nach denen Bekanntmachungen in den Tageszeitungen mit der höchsten Auflage in der betreffenden Provinz zu veröffentlichen waren. Dies führte dazu, dass Verfahren immer häufiger zum Stillstand kamen, weil die Publizitätskosten aus der Insolvenzmasse bestritten werden mussten und die Insolvenzmasse hierfür nicht immer ausreichte.

Artikel 198 Insolvenzgesetz sah damals ein öffentliches Register nur für Fälle von Insolvenzbetrug sowie für die Bestellung und Entlassung von Insolvenzverwaltern vor. Als Reaktion auf die sich wandelnde Wirtschaftslage wurde das Register mit dem Königlichen Gesetzesdekret 3/2009 vom 29. März 2009 über dringende Maßnahmen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Insolvenz (Real Decreto-ley 3/2009, de 27 de marzo, de medidas urgentes en materia tributaria, financiera y concursal) ausgeweitet und erhielt den Namen „Öffentliches Insolvenzregister“ (Registro Público Concursal). Seitdem ist die Regelung mehrfach geändert worden. Hiervon sind auch andere Rechtsvorschriften betroffen, die eine Bekanntmachung bestimmter Verfahrensschritte im Register vorsehen. Maßgebend für die Durchführung von Artikel 198 Insolvenzgesetz ist zurzeit das Königliche Dekret 892/2013 vom 15. November 2013 über das Öffentliche Insolvenzregister.

Links zum Thema

Link öffnet neues Fensterhttps://www.mjusticia.gob.es

Link öffnet neues Fensterhttp://www.publicidadconcursal.es/

Link öffnet neues Fensterhttps://www.registradores.org

Letzte Aktualisierung: 26/02/2024

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Insolvenzregister - Frankreich

Welche Informationen bietet das französische Insolvenzregister?

In Frankreich gibt es kein spezielles Insolvenzregister. Es gibt mehrere Register, in denen Beschlüsse im Zusammenhang mit der Insolvenz von Schuldnern erfasst werden. Dazu gehören Beschlüsse über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Ausweitung des Insolvenzverfahrens, die Verlängerung des Beobachtungszeitraums, die Umwandlung des Verfahrens, die Feststellung oder Änderung des Sanierungsplans, den Abschluss des Verfahrens oder Entscheidungen, mit denen der persönliche Konkurs oder ein Geschäftsführungsverbot ausgesprochen wird. Dort ist auch der Name des Insolvenzverwalters vermerkt.

Bei den Registern handelt es sich um:

  • das Handels- und Gesellschaftsregister für Kaufleute und Handelsgesellschaften (Registre du commerce et des sociétés)
  • die Handwerksrolle für Handwerker und Handwerksbetriebe (Répertoire des métiers)
  • das Unternehmensregister (Répertoire des entreprises) in den Departements Bas-Rhin, Haut-Rhin und Moselle für dort ansässige Handwerksbetriebe
  • das Register der landwirtschaftlichen Betriebe (Registre de l’agriculture)

Darüber hinaus werden einige der oben genannten Entscheidungen im Anzeiger für zivil- und handelsrechtliche Bekanntmachungen (Bulletin officiel des annonces civiles et commerciales) und in einem amtlichen Verkündungsblatt bekannt gemacht.

Suche in den französischen Insolvenzregistern

Die Informationen aus den amtlichen Verkündungsblättern, dem Anzeiger für zivil- und handelsrechtliche Bekanntmachungen und dem Handels- und Gesellschaftsregister können zentral über ein Online-Portal (Portail de la Publicité Légale des Entreprises) abgerufen werden: Link öffnet neues Fensterhttps://www.bodacc.fr/

Ist die Einsichtnahme in die französischen Insolvenzregister kostenlos?

Die Einsichtnahme ist kostenlos.

Welchen Zeitraum decken die französischen Insolvenzregister ab?

Über das Portal können die seit dem 1. Januar 2010 veröffentlichten amtlichen Bekanntmachungen und die seit dem 1. Januar 2008 im Anzeiger für zivil- und handelsrechtliche Bekanntmachungen veröffentlichten Bekanntmachungen abgerufen werden.

Die Website des Handels- und Gesellschaftsregisters kann aufgerufen werden unter: Link öffnet neues Fensterhttps://www.infogreffe.fr/

Die meisten Informationen sind dort gebührenpflichtig.

Letzte Aktualisierung: 30/12/2020

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Insolvenzregister - Kroatien

Das Link öffnet neues Fensternationale Insolvenzregister ist ein öffentlich zugängliches elektronisches Register, das es Gerichten und betroffenen Gläubigern leichter machen soll, sich über laufende Insolvenzverfahren zu informieren, und das gleichzeitig die Eröffnung paralleler Insolvenzverfahren verhindern soll.

Am 26. Juni 2018 schloss das Justizministerium die erste Phase des Projekts „IRI for Europe“ („Vernetzung der Insolvenzregister in Europa“) ab, das zum Teil aus dem Programm der Fazilität „Connecting Europe“ der Europäischen Kommission (Fazilität „Connecting Europe“ im Bereich transeuropäischer Telekommunikationsnetze: CEF-TC-2016-2 – Europäisches e-Justiz-Portal“) finanziert wird. Kroatien hatte sich als Mitglied eines Konsortiums mit Deutschland, Frankreich, Italien und Rumänien beworben.

Dieses Projekt dient in erster Linie der Finanzierung und Bereitstellung der elektronischen Dienste, die für die Kommunikation innerhalb des Verbunds der Insolvenzregister erforderlich sind.

Das Insolvenzregister wurde auf der Grundlage der Link öffnet neues FensterVerordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eingerichtet.

Das Insolvenzregister wird mindestens einmal täglich aktualisiert. Erfasst sind:

  • Verfahren zur Konkursabwendung und Konkursverfahren, die seit dem 1. September 2015 eröffnet wurden
  • Verbraucherinsolvenzverfahren, die seit dem 1. Januar 2016 eröffnet wurden

Für alle Registerdaten sind die Gerichte zuständig, bei denen die Verfahren anhängig sind.

In der zweiten Phase des Projekts „IRI for Europe“ wurden die nationalen Insolvenzregister über das Europäische Justizportal miteinander verknüpft.

Letzte Aktualisierung: 04/05/2023

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Insolvenzregister - Italien

Das italienische Justizministerium richtet gerade ein neues elektronisches System zur Verwaltung von Insolvenzdaten ein.

Letzte Aktualisierung: 24/02/2020

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Insolvenzregister - Zypern

Dieser Abschnitt der Webseite enthält eine kurze Einführung in das zyprische Insolvenz- und Liquidationsregister (Μητρώο Πτωχευσάντων και Εκκαθαρίσεων Εταιρειών).

Die Link öffnet neues FensterInsolvenzabteilung (Κλάδος Πτωχεύσεων και Εκκαθαρίσεων) nimmt das Vermögen insolventer natürlicher und juristischer Personen entgegen und verwaltet es. Sie untersteht demLink öffnet neues Fenster Unternehmens- und Insolvenzregisteramt (Τμήμα Εφόρου Εταιρειών και Επίσημου Παραλήπτη) des Link öffnet neues FensterMinisteriums für Handel, Industrie und Tourismus (Υπουργείο Εμπορίου, Βιομηχανίας και Τουρισμού). Dort wird ein Register über die Insolvenz natürlicher Personen geführt. Wenn ein Unternehmen abgewickelt wird, wird dies dem Unternehmensregister gemeldet. Weitere Informationen können beim Link öffnet neues FensterUnternehmens- und Insolvenzregisteramt eingeholt werden.

Was bietet das Insolvenzregister?

Nicht anwendbar.

Ist die Einsichtnahme in das Insolvenzregister kostenlos?

Nicht anwendbar

Suche im Insolvenzregister

Nicht anwendbar.

Entstehungsgeschichte

Das Insolvenzregister enthält Informationen über Insolvenzen seit 1931.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterUnternehmens- und Insolvenzregisteramt (Τμήμα Εφόρου Εταιρειών και Επίσημου Παραλήπτη)

Link öffnet neues FensterMinisterium für Handel, Industrie und Tourismus (Υπουργείο Εμπορίου, Βιομηχανίας και Τουρισμού)

Letzte Aktualisierung: 11/03/2024

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Insolvenzregister - Lettland

Dieser Abschnitt gibt Ihnen einen Überblick über das lettische Insolvenzregister.

Welche Informationen bietet das lettische Insolvenzregister?

Das Link öffnet neues Fensterlettische Insolvenzregister enthält folgende Angaben:

  • Insolvenzverwalter
  • Insolvenzverfahren gegen natürliche und juristische Personen
  • Rechtsschutzverfahren
  • Außergerichtliche Rechtsschutzverfahren

Das Insolvenzregister ist allgemein zugänglich. Jeder kann sich auf die Richtigkeit der Einträge berufen. Das Insolvenzregister gehört zum Link öffnet neues FensterUnternehmensregister der Republik Lettland.

Ist die Einsichtnahme in das lettische Insolvenzregister kostenlos?

Die Einsichtnahme in das lettische Insolvenzregister ist kostenlos, aber für einen Auszug aus dem Register (in Form eines Dokuments) wird eine Gebühr erhoben.

Um einen Auszug aus dem Register oder ein sonstiges Dokument mit der persönlichen Identifikationsnummer eines Schuldners (natürliche Person) oder eines Insolvenzverwalters zu erhalten, richten Sie Ihr Auskunftsersuchen bitte direkt an das Unternehmensregister oder beantragen Sie die Informationen elektronisch über das Portal Link öffnet neues FensterLatvija.lv.

Suche im lettischen Insolvenzregister

Insolvenzverwalter

Dieser Abschnitt enthält Angaben zu Insolvenzverwaltern:

  • Vorname
  • Familienname
  • Büroadresse und Kontaktangaben
  • Zulassungsnummer
  • Gültigkeitsdauer der Zulassung

Informationen über Insolvenzverwalter, deren Zulassung abgelaufen ist, finden sich unter Link öffnet neues FensterVēsturiskie dati. Über die Seite „Izziņa‟ können Sie auf alle Informationen im lettischen Insolvenzregister zu einzelnen Insolvenzverwaltern zugreifen.

Suche

Die Suche nach Informationen über eine bestimmte natürliche oder juristische Person im Insolvenzregister erfolgt über „Meklēt‟. Die Informationen können nach folgenden Kriterien gefiltert werden:

  • Registernummer (für juristische Personen) oder Personenkennziffer (für natürliche Personen)
  • Name oder Bezeichnung des Schuldners
  • Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens
  • Art des Verfahrens (Insolvenzverfahren, Verfahren des gerichtlichen oder außergerichtlichen Rechtsschutzes)
  • Einzugsbereich des Verfahrens (lokales Insolvenzverfahren, grenzüberschreitendes Hauptinsolvenzverfahren, grenzüberschreitendes sekundäres Insolvenzverfahren)
  • Stand des Verfahrens (laufendes Verfahren, abgeschlossenes Verfahren, alle Verfahren)

Die Suchergebnisse werden mit einem Link zu einem Unternehmensregister-Verweis („Uzņēmumu reģistra izziņa‟) angezeigt. Dort können alle Informationen zu einer bestimmten Person (einschließlich gescannter Dokumente des Insolvenzverwalters über Gläubigerversammlungen, deren Tagesordnung und Mitteilungen an die Gläubiger) abgerufen werden.

Journal

Die Anzeige der zu einem bestimmten Datum im Insolvenzregister vorgenommenen Einträge erfolgt über „Žurnāls‟. Angezeigt werden grundsätzlich die Einträge des laufenden Tags. Durch Auswahl im Kalender können die Einträge eines anderen Tags angezeigt bzw. durch Klicken auf den Link „Mēneša žurnāls‟ nach Monat gefiltert werden. Jeder Datensatz enthält einen Link zu einem Unternehmensregister-Verweis („Uzņēmumu reģistra izziņu‟) mit ausführlichen Angaben zum jeweiligen Insolvenzverfahren.

Statistik

Dieser Abschnitt enthält verschiedene statistische Angaben zu Insolvenz- und Rechtsschutzverfahren sowie einen Link zum Unternehmensregister („Uzņēmumu reģistra izziņa‟), wo alle Informationen abgerufen werden können, die im Insolvenzregister zu einer bestimmten Person vorhanden sind.

Entstehungsgeschichte des lettischen Insolvenzregisters

Die Angaben im Register gehen bis zum 1. Januar 2008 zurück.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterWeitere Informationen über das lettische Insolvenzregister

Link öffnet neues FensterStaatliche Insolvenzverwaltungsbehörde

Letzte Aktualisierung: 04/10/2021

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Insolvenzregister - Litauen

In Litauen wird kein separates Insolvenzregister geführt. Der diesbezügliche Status von Unternehmen kann auf der Website des Link öffnet neues FensterRegisters juristischer Personen (Juridinių asmenų registras) überprüft werden. Die Anzeige des Unternehmensstatus im Register juristischer Personen erfolgt kostenlos.

Letzte Aktualisierung: 07/04/2023

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Insolvenzregister - Luxemburg

In Luxemburg gibt es kein Insolvenzregister.

Gibt es Stellen in Luxemburg, bei denen ich Auskunft über Insolvenzen erhalte?

In Luxemburg gibt es kein Insolvenzregister. Die Gerichte melden die von ihnen eröffneten Insolvenzverfahren dem Handels- und Unternehmensregister (RCS), das diese Informationen in seine Datenbank eingibt.

Ist die Abfrage des Insolvenzverzeichnisses in Luxemburg kostenpflichtig?

Das Verzeichnis der Insolvenzeröffnungsbeschlüsse wird monatlich im Amtsblatt (Mémorial B – Recueil administratif et économique) veröffentlicht und kann kostenlos im luxemburgischen Justizportal Link öffnet neues FensterLegilux eingesehen werden.

Darüber hinaus stellt das RCS der Öffentlichkeit auf Link öffnet neues Fensterseiner Website unter der Rubrik „Consultations – statistiques de dépôt“ (Abfragen / Insolvenzstatistik) Statistiken zur Verfügung, die Auskunft über die während eines bestimmten Monats beim RCS gemeldeten Insolvenzeröffnungsbeschlüsse geben. Hier finden Sie eine Auflistung der gemeldeten Insolvenzen. Die Daten können auch als „flat file“ abgerufen werden.

Wie findet man Informationen zu Insolvenzen in Luxemburg?

Erste Methode: Es kann eine Abfrage über die Website des Handels- und Unternehmensregisters (Link öffnet neues FensterRCS) vorgenommen werden, und zwar mit Hilfe des Namens (oder eines Teils des Namens) oder der Registernummer der betreffenden Person.

Die Suchmaschine der Website zeigt dann eine Liste von Namen an, die dem betreffenden Suchvorgang entsprechen.

Klickt man auf einen der aufgeführten Namen, werden die folgenden Basisinformationen kostenlos angezeigt.

  • RCS-Nummer
  • Datum der Eintragung
  • Firmenname
  • Rechtsform
  • Anschrift des Gesellschaftssitzes
  • Verzeichnis der seit 2003 hinterlegten Dokumente
  • Angabe, ob die betreffende Person zahlungsunfähig ist

Zweite Methode: Es kann eine Abfrage über die Website des Handels- und Unternehmensregister (Link öffnet neues FensterRCS) unter der Rubrik „Consultations – statistiques de dépôt“ (Abfragen / Konkursstatistik) mit Hilfe der Statistiken vorgenommen werden, die über die beim RCS während eines bestimmten Monats gemeldeten Insolvenzeröffnungsbeschlüsse Auskunft geben.

Dritte Methode: Die Internetsite der Link öffnet neues FensterAnwaltschaft Luxemburg kann unter der Rubrik „Faillites“ (Konkurse) anhand der Firmenbezeichnung, des Datums des Insolvenzurteils und des Namens des Insolvenzverwalters abgefragt werden.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterHandels- und Unternehmensregister (RCS)

Link öffnet neues FensterAnwaltschaft Luxemburg

Letzte Aktualisierung: 10/01/2020

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Insolvenzregister - Ungarn

Diese Seite gibt Ihnen einen kurzen Überblick über das ungarische Insolvenzregister.

Welche Informationen bietet das ungarische Insolvenzregister?

In Ungarn wurde der Dienst des Justizministeriums für Unternehmensinformationen und Online-Registrierung von Unternehmen (Céginformációs és az Elektronikus Cégeljárásban Közreműködő Szolgálat) von der Regierung mit der Einrichtung und Pflege des Insolvenzregisters betraut.

Die Datenverarbeitung, IT-Entwicklung, der technische Betrieb und die Aufgaben im Zusammenhang mit der technischen Sicherheit der Datenbank wurden dem ungarischen Amt für Veröffentlichungen (Magyar Közlöny Lap- és Könyvkiadó Kft.) übertragen.

Das Insolvenzregister ist unter folgendem Link abrufbar: Link öffnet neues Fensterhttps://fizeteskeptelenseg.im.gov.hu/.

Das Insolvenzregister enthält Angaben zu allen Wirtschaftsbeteiligten und zivilgesellschaftlichen Organisationen, gegen die ein Insolvenzverfahren in Ungarn eröffnet wurde.

Insolvenzverfahren sind im Gesetz XLIX von 1991 über Konkurs- und Liquidationsverfahren (a csődeljárásról és a felszámolási eljárásról szóló 1991. évi XLIX. törvény (Cstv.)) geregelt. Für Konkurs- und Liquidationsverfahren, die sich gegen zivilgesellschaftliche Vereine und Stiftungen richten, gilt das Gesetz über zivilgesellschaftliche Organisationen von 2011 (a civil szervezetekről szóló 2011. évi CLXXV. törvény). Alle anderen Aspekte sind im Gesetz XLIX von 1991 geregelt.

Ist die Einsichtnahme in das ungarische Insolvenzregister kostenlos?

Die Einsichtnahme in das Insolvenzregister ist kostenlos. Jeder Nutzer muss allerdings zuvor eine Erklärung abgeben, dass die Abfrage des Insolvenzregisters weder zu gewerblichen Zwecken noch zur Einrichtung einer gewerblichen Datenbank genutzt wird.

Im Register sind nach § 6/N des Gesetzes XLIX von 1991 folgende Angaben zu finden:

  • Datum der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Gericht, das das Insolvenzverfahren eröffnet hat, und Aktenzeichen
  • Unterart des in Ungarn eröffneten Insolvenzverfahrens: Konkurs- oder Liquidationsverfahren
  • Rechtsgrundlage für die Verfahrenseröffnung (Hauptinsolvenz- oder Sekundärinsolvenzverfahren)
  • Name, Registernummer, Sitz oder, sofern davon abweichend, Postanschrift des Schuldners, wenn es sich um eine Gesellschaft oder eine juristische Person handelt
  • Name und Postanschrift oder E-Mail-Adresse des für das Verfahren bestellten Verwalters (Konkursverwalter oder Liquidator)
  • gegebenenfalls die Frist für die Anmeldung der Forderungen bzw. einen Verweis auf die Kriterien für die Berechnung dieser Frist
  • gegebenenfalls das Datum der Beendigung des Hauptinsolvenzverfahrens
  • Gericht, das gemäß Artikel 5 der Insolvenzverordnung für eine Anfechtung der Entscheidung zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens zuständig ist, und gegebenenfalls die Frist für die Anfechtung bzw. einen Verweis auf die Kriterien für die Berechnung dieser Frist
  • Datum der Eröffnung und Beendigung von Anfechtungsverfahren in Bezug auf Vermögensgegenstände des Schuldners, Name des betreffenden Gerichts und Aktenzeichen
  • Datum der Eröffnung und Beendigung von Verfahren zur Feststellung der Haftung eines Geschäftsführers, ehemaligen Geschäftsführers, von Mitgliedern der juristischen Person oder Eigentümern für Handlungen zum Nachteil der Gläubigerinteressen, Name des betreffenden Gerichts und Aktenzeichen
  • Angabe, ob das Verfahren als vereinfachtes Liquidationsverfahren durchgeführt wurde

Suche im ungarischen Insolvenzregister

Das Suchkriterium kann aus einem Dropdown-Menü ausgewählt werden. Für die Suche im Insolvenzregister stehen folgende Kriterien zur Verfügung:

  • Name des Schuldners
  • Registernummer des Unternehmens/der zivilgesellschaftlichen Organisation
  • Aktenzeichen

Weiterführende Informationen über die Suche im Insolvenzregister bietet die Webseite: Link öffnet neues Fensterhttps://fizeteskeptelenseg.im.gov.hu/#/help.

Die direkte Abfrage großer Datenmengen oder Datendownloads aus dem Insolvenzregister sind nach geltendem Recht nicht möglich.

Letzte Aktualisierung: 09/07/2020

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Insolvenzregister - Malta

Welche Informationen bietet das maltesische Insolvenzregister?

Das maltesische Insolvenzregister enthält Angaben zu vor maltesischen Gerichten verhandelten Rechtssachen, die die Insolvenz natürlicher und juristischer Personen zum Gegenstand haben, sowie Handelsregisterinformationen zu Insolvenzanmeldungen.

Ist die Einsichtnahme in das Insolvenzregister kostenlos?

Die Einsichtnahme in das Insolvenzregister ist kostenlos. Der Zugang erfolgt über folgendem Link:

Link öffnet neues Fensterhttps://ecourts.gov.mt/onlineservices/Insolvencies

Suche im maltesischen Insolvenzregister

Eine Suche im Insolvenzregister ist mit dem Namen des Schuldners, der Nummer seines Personalausweises oder der Handelsregisternummer des Unternehmens möglich.

Entstehungsgeschichte des maltesischen Insolvenzregisters

Vor Einrichtung des Insolvenzregisters wurden Informationen über insolvente Unternehmen beim Handelsregister geführt, während Informationen über Insolvenzsachen beim Gericht geführt wurden. Die beim Gericht geführten Informationen wurden zusammen mit Angaben zu Rechtssachen allgemein auf einer Website veröffentlicht. Die Öffentlichkeit erhielt im Januar 2018 Zugang zum Insolvenzregister. Die Informationen über Firmen- und Privatinsolvenzen gehen bis zum 1. Januar 2014 zurück.

Links zum Thema

Link öffnet neues Fensterhttps://ecourts.gov.mt/onlineservices/Insolvencies

Letzte Aktualisierung: 04/05/2021

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Insolvenzregister - Niederlande

Dieser Abschnitt gibt einen kurzen Überblick über das niederländische Insolvenzregister.

Welche Informationen bietet das niederländische Insolvenzregister?

In den Niederlanden sind drei Formen der Insolvenz möglich:

  • Konkurs (Faillissement)
  • Vergleich (Surseance van betaling)
  • Privatinsolvenz (Schuldsanering)

Für alle Insolvenzverfahren sind die Bezirksgerichte (rechtbanken) zuständig, die Register mit den relevanten Daten führen. Die Bezirksgerichte sind auch für die (automatisierte) Übermittlung der Insolvenzanmeldungen an den Rat für das Justizwesen (Raad voor de rechtspraak) zuständig. Der Rat für das Justizwesen zieht diese Anmeldungen heran oder nutzt das Link öffnet neues FensterZentrale Insolvenzregister (Centraal Insolventieregister – CIR)

Das CIR enthält alle Informationen aus veröffentlichten Insolvenzanmeldungen, z. B.:

  • Angaben zur Person
  • Firmennamen
  • Unternehmensregisternummern
  • Angaben zu Treuhändern und Insolvenzverwaltern
  • alle früheren Anmeldungen

Haftungsausschluss des niederländischen Insolvenzregisters

Das Link öffnet neues FensterZentrale Insolvenzregister enthält Daten aus den bei den Bezirksgerichten geführten Registern über Konkurse, Vergleiche und Privatinsolvenzverfahren.

Ist die Einsichtnahme in das niederländische Insolvenzregister kostenlos?

Ja, die Einsichtnahme ist kostenlos.

Für die Online-Abfrage des CIR bestehen keine Beschränkungen.

Es gibt einen Online-Dienst für gewerbliche Nutzer, über den sich diese schneller über die neuesten Veröffentlichungen informieren können.

Suche im niederländischen Insolvenzregister

Die Suche nach natürlichen Personen kann nur erfolgen mit:

  • Name und Geburtsdatum
  • Name, Postleitzahl und Hausnummer
  • Geburtsdatum, Postleitzahl und Hausnummer

Nach Unternehmen und juristischen Personen kann gesucht werden mit:

  • Name der juristischen Person/Firma
  • Nummer der Handelskammer (Kamer van Koophandel)
  • Postleitzahl und Hausnummer

Gesucht werden kann auch anhand des Datums, Bezirksgerichts, der Art der Veröffentlichung, der Nummer der Veröffentlichung oder der Insolvenznummer.

Entstehungsgeschichte des niederländischen Insolvenzregisters

Das CIR besteht seit dem 1. Januar 2005. Alle nach diesem Datum eröffneten oder angemeldeten Insolvenzvorgänge sind im CIR zu finden.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterZentrales Insolvenzregister der Niederlande

Letzte Aktualisierung: 12/02/2021

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Insolvenzregister - Österreich

Dieser Teil des Portals gibt eine kurze Einführung in das Insolvenzregister Österreichs.

Welche Informationen bietet das Insolvenzregister?

Das Link öffnet neues Fensterösterreichische Insolvenzregister, „Insolvenzdatei“ genannt, gehört zum Bundesministerium für Justiz und wird von diesem betrieben. Es enthält Informationen über die Eröffnung und wichtige Verfahrensschritte von Insolvenzverfahren.

Es wird unter der Rubrik Ediktsdatei veröffentlicht.

Ist die Einsichtnahme in das Insolvenzregister kostenlos?

Ja.

Suche im Insolvenzregister

Detaillierte Informationen sind nur auf Deutsch unter der Rubrik Link öffnet neues FensterEdiktsdatei auf dem Portal des Bundesministeriums für Justiz erhältlich.

Entstehungsgeschichte

Das österreichische Insolvenzregister wird seit 1999 geführt.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterGerichtsorganisation - Österreich

Letzte Aktualisierung: 06/04/2023

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Insolvenzregister - Polen

Dieser Abschnitt gibt Ihnen einen kurzen Überblick über das polnische Insolvenzregister.

Welche Informationen bietet das polnische Insolvenzregister?

Die Website des Link öffnet neues Fensterpolnischen Insolvenzregisters (rejestr podmiotów w upadłości) gilt als Teil des Landesgerichtsregisters (Krajowy Rejestr Sądowy). Sie enthält die gleiche Art von Unternehmensinformationen, die normalerweise im Landesgerichtsregister erfasst werden. Zusätzlich bietet sie Informationen über

  • Unternehmen
  • Stiftungen
  • Vereine
  • andere Rechtsträger, die ihre Zahlungsunfähigkeit erklärt haben.

Darüber hinaus enthält das Register Informationen über den Zeitpunkt und den Inhalt von Insolvenzanmeldungen.

Eigentümer des Insolvenzregisters und zuständig für dessen Unterhaltung ist das Link öffnet neues Fensterpolnische Justizministerium. Die Informationen sind auf Polnisch und zum Teil auf Englisch verfügbar.

Ist die Einsichtnahme in das polnische Insolvenzregister kostenlos?

Ja, die Einsichtnahme in das Register ist kostenlos.

Suche im polnischen Insolvenzregister

Seit 1. April 2009 steht im polnischen Insolvenzregister eine neue Suchfunktion zur Verfügung, mit der nach zahlungsunfähigen Rechtsträgern und anderen Begriffen gesucht werden kann.

Letzte Aktualisierung: 10/02/2017

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Insolvenzregister - Portugal

Dieser Abschnitt gibt Ihnen einen kurzen Überblick über das portugiesische Insolvenzregister.

Welche Informationen bietet das portugiesische Insolvenzregister?

Das elektronische Link öffnet neues FensterInsolvenzregister enthält folgende Informationen:

  • Aktenzeichen des Insolvenzverfahrens
  • Gericht, an dem das Insolvenzverfahren geführt wird bzw. geführt wurde
  • Angaben zur insolventen Partei
  • Angaben zum Insolvenzverwalter
  • Fristen für die Anmeldung von Forderungen
  • Datum der Insolvenzeröffnung

Das elektronische Insolvenzregister bietet detaillierte Auskünfte zu Insolvenzfällen (siehe unten).

Ist die Einsichtnahme in das portugiesische Insolvenzregister kostenlos?

Ja, die Einsichtnahme ist kostenlos.

Rechtsvorschriften zum Insolvenzregister

Das portugiesische Insolvenzregister ist in Artikel 38 der Insolvenzordnung (Código da Insolvência e da Recuperação de Empresas) geregelt, die mit Gesetzesdekret Nr. 53/2004 vom 18. März 2004 in der zuletzt geänderten Fassung erlassen wurde.

Letzte Aktualisierung: 07/04/2024

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Insolvenzregister - Rumänien

Dieser Abschnitt bietet einen Überblick über den rumänischen Insolvenzanzeiger (Buletinul procedurilor de insolvență – BPI), der beim Justizministerium von der nationalen Handelsregisterbehörde (Oficiul Național al Registrului Comerțului) geführt wird.

Welche Informationen bietet das rumänische Insolvenzregister?

Insolvenzverfahren in Rumänien

Vorladungen, Mitteilungen, Einberufungen und Bekanntmachungen von Verfahrensschriftstücken, die Gerichte und Insolvenzverwalter/Liquidatoren im Rahmen von Insolvenzverfahren nach dem Gesetz Nr. 85/2014 über Insolvenzverfahren und Verfahren zur Insolvenzvermeidung ausstellen, werden von der rumänischen Handelsregisterbehörde (Oficiul Național al Registrului Comerțului) im elektronischen Link öffnet neues FensterInsolvenzanzeiger (BIP) veröffentlicht.

Im Bereich des Insolvenzanzeigers „Schuldner – natürliche Personen mit Verbindlichkeiten, die nicht aus dem Betrieb eines Unternehmens entstanden sind“, werden unter Beachtung der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten die Entscheidungen des Insolvenzausschusses und des Insolvenzgerichts sowie andere nach dem Gesetz Nr. 151/2015 über die Insolvenz natürlicher Personen zu veröffentlichende Vorgänge bekannt gemacht.

Insolvenzverfahren für juristische Personen

Das allgemeine Insolvenzverfahren gilt für:

Unternehmer (alle Personen, die unternehmerisch tätig sind) ausgenommen Angehörige der Freien Berufe und jene, für die eine besondere Insolvenzregelung gilt.

Das vereinfachte Insolvenzverfahren gilt für:

1. Unternehmer:

  • Einzelunternehmer
  • Einzelunternehmen und Familienunternehmen

2. Schuldner, die folgende besondere Kriterien erfüllen:

  • Sie verfügen nicht über betriebliches Vermögen.
  • Die Gründungs- oder Buchführungsunterlagen sind nicht auffindbar.
  • Der Geschäftsführer ist nicht auffindbar.
  • Der eingetragene Geschäftssitz existiert nicht mehr oder stimmt nicht mehr mit dem im Handelsregister eingetragenen Sitz überein. Die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen wurden nicht eingereicht.
  • Die Firma befindet sich in Auflösung, noch bevor der Antrag auf Einleitung des Verfahrens gestellt wurde.
  • Der Schuldner hat angekündigt, Insolvenz anzumelden, oder hat keinen Anspruch auf ein gerichtliches Sanierungsverfahren.

Seit Ende Juni 2014 gilt für juristische Personen das Gesetz Nr. 85/2014 über Insolvenzverfahren und Verfahren zur Insolvenzvermeidung. Es gilt für Gerichtsverfahren, die nach Inkrafttreten dieses Gesetzes eingeleitet worden sind. Für vor Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 85/2014 eingeleitete Verfahren gilt weiterhin das Gesetz Nr. 85/2006 über Insolvenzverfahren.

Für natürliche Personen gilt das Gesetz Nr. 151/2015 über die Insolvenz natürlicher Personen, das seit 1. Januar 2018 in Kraft ist und auf Personen Anwendung findet, deren Schulden nicht aus dem Betrieb eines Unternehmens entstanden sind und

  • die mindestens sechs Monate vor der Insolvenzanmeldung ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Rumänien hatten,
  • zahlungsunfähig sind,
  • ausstehende Verbindlichkeiten in Höhe eines bestimmten Mindestwerts haben (15 x den Betrag des branchenübergreifenden Mindestlohns).

Das Insolvenzverfahren für natürliche Personen kann ausgestaltet sein als:

  • Verfahren auf der Grundlage eines Schuldentilgungsplans
  • auf die Verwertung des Vermögens gerichtetes gerichtliches Verfahren
  • vereinfachtes Insolvenzverfahren

Der rumänische Insolvenzanzeiger (BPI)

Welche Informationen enthält der BPI?

Der BPI enthält sämtliche Verfahrenshandlungen und -schriftstücke der Gerichte und Insolvenzverwalter/Liquidatoren, und zwar:

  • Vorladungen
  • Mitteilungen
  • Bekanntmachungen
  • Einberufung von Sitzungen
  • gerichtliche Entscheidungen
  • sonstige gesetzlich erforderliche Verfahrensschriftstücke (Berichte des Insolvenzverwalters/Liquidators, gerichtlich angeordnete Sanierungspläne, Bekanntmachungen)

Der Teil „Schuldner – natürliche Personen mit Verbindlichkeiten, die nicht aus dem Betrieb eines Unternehmens entstanden sind“ enthält Verfahrensschriftstücke, die nach dem Gesetz Nr. 151/2015 über die Insolvenz natürlicher Personen veröffentlicht werden müssen.

Wie ist die Website des Insolvenzanzeigers aufgebaut?

Die Link öffnet neues FensterWebsite des Insolvenzanzeigers bietet Zugang zu:

  • kostenlosen Informationen
  • Informationen über den Aufbau des für den Insolvenzanzeiger zuständigen Direktorats der nationalen Handelsregisterbehörde
  • einschlägigen Rechtsvorschriften, Formularen und Verfahrensdokumenten

Die Website des Insolvenzanzeigers (BPI) ist in folgende Abschnitte gegliedert:

  • Informationen über die Entstehungsgeschichte des BPI
  • Rechtsvorschriften
  • Organigramm der rumänischen Handelsregisterbehörde, der Handelsregisterstellen bei den Gerichten und des BPI
  • Rechtswörterbuch (Insolvenzrecht)
  • Statistiken des BPI
  • Gebühren
  • Kontaktdaten

BPI-Formulare stehen im Link öffnet neues FensterPortal für Online-Dienste der nationalen Handelsregisterbehörde in dem Teil, der dem Insolvenzanzeiger vorbehalten ist, zur Verfügung. Dieser Bereich ist wie folgt gegliedert:

1. Dienste des BPI:

  • „Insolvenzanzeiger online“ (gebührenpflichtig)
  • „Insolvenzanzeiger – Zusammenfassung der Einzelausgaben“ (kostenlos)
  • „Verzeichnis der im Insolvenzanzeiger geführten Personen“ (kostenlos)

2. Formulare für Veröffentlichungen im BPI:

  • Online-Formulare
  • Offline-Formulare

3. Formulare für die Anforderung von Informationen aus dem BPI:

  • Online-Formulare
  • Offline-Formulare

4. Statistiken

Ist die Einsichtnahme in das rumänische Insolvenzregister kostenlos?

Der Insolvenzanzeiger wird in elektronischer Form veröffentlicht. Die Online-Ausgabe kann eingesehen werden auf dem

Die Dienste des BPI werden zu unterschiedlichen Konditionen angeboten:

  • Der Zugang zur amtlichen Website des Insolvenzanzeigers ist kostenlos und setzt keine Anmeldung als Nutzer voraus.
  • Zum Portal für Online-Dienste der nationalen Handelsregisterbehörde hingegen haben nur registrierte Nutzer Zugang.
  • Der Zugang zur Online-Ausgabe des Insolvenzanzeigers wird registrierten Nutzern gegen Zahlung einer Abonnementsgebühr gewährt.
  • Der Zugang zu der „Zusammenfassung der Einzelausgaben des Insolvenzregisters“ und zum „Verzeichnis der im Insolvenzregister geführten Personen“ ist kostenlos und setzt nur eine Anmeldung als Nutzer voraus.
  • Zugang zu einzelnen Leistungen: Die Teile „Verzeichnis der im BPI geführten Personen“ und „Schuldner – natürliche Personen mit Verbindlichkeiten, die nicht aus dem Betrieb eines Unternehmens entstanden sind“ sind anmeldepflichtig und können von Schuldnern, Gläubigern, Insolvenzverwaltern und Liquidatoren (in jedem Insolvenzverfahren, in dem sie diesen Status haben) gebührenfrei eingesehen werden. Insolvenzausschüsse und Gerichte haben kostenlosen Zugang zu allen Insolvenzsachen.

Suche im rumänischen Insolvenzregister

Die Suche in der Online-Ausgabe des Insolvenzanzeigers ist mit folgenden Indikatoren möglich: Nummer und Jahr der Ausgabe, Name der im BPI geführten Person, Steuernummer, Handelsregisternummer, Aktenzeichen des Gerichtsverfahrens und Zeitraum der Veröffentlichung im Insolvenzregister. Abonnenten können im BPI Verfahrensunterlagen in Vollform einsehen.

Die „Zusammenfassung der Einzelausgaben des Insolvenzanzeigers“ kann anhand der Nummer und des Datums der betreffenden Ausgabe durchsucht werden. Folgende Informationen sind kostenlos einsehbar:

  • Art des im BPI veröffentlichten Verfahrensdokuments (z. B. Vorladung, Insolvenzeröffnungsbeschluss, Bekanntmachung der Insolvenzeröffnung, Einberufung einer Gläubigerversammlung, Tätigkeitsbericht, Sanierungsplan, Konkurseröffnungsbeschluss, Bekanntmachung der Konkurseröffnung, Verteilungsplan, Abschlussbericht, Beschluss über den Abschluss des Insolvenzverfahrens)
  • Name der im BPI geführten Person
  • Sitzland der im BPI geführten juristischen Person
  • Steuernummer
  • Nummer der Eintragung im Register

Das „Verzeichnis der im BPI geführten Personen“ kann anhand folgender Indikatoren durchsucht werden: Nummer und Jahr der Ausgabe des BPI, Name des Schuldners, Steuernummer, Handelsregisternummer, Aktenzeichen des Gerichtsverfahrens und Zeitraum der Veröffentlichung im BPI. Folgende Informationen sind kostenlos einsehbar:

  • Name
  • Steuernummer
  • Name der im BPI geführten Person
  • Sitzland der im BPI geführten juristischen Person
  • Nummer des Insolvenzverfahrens und Name des Gerichts, bei dem das Verfahren anhängig ist
  • die Nummern/Jahre der Ausgaben, in denen die Verfahrensdokumente veröffentlicht wurden
  • Art des Insolvenzverfahrens
  • ggf. erster Gerichtstermin nach Verfahrenseröffnung

Das „Verzeichnis der im BPI geführten Personen“ im Teil „„Schuldner – natürliche Personen mit Verbindlichkeiten, die nicht aus dem Betrieb eines Unternehmens entstanden sind“ kann anhand des Nachnamens, Vornamens, der persönlichen Kennnummer, des Geburtsdatums und Geburtsorts des Schuldners, der Nummer und des Jahres der BPI-Ausgabe, des Aktenzeichens des Insolvenzverfahrens und des Zeitraums der Veröffentlichung durchsucht werden. Folgende Informationen sind einsehbar:

  • Vor- und Nachname des Schuldners (natürliche Person)
  • persönliche Kennnummer des Schuldners
  • Anschrift des Schuldners
  • Insolvenzverwalter/Liquidator mit Anschrift
  • veröffentlichte Verfahrensdokumente – Name, Nummer und Datum, Gericht/Insolvenzausschuss, Nummer und Datum der BPI-Ausgabe, Art des Insolvenzverfahrens

Der Bereich „„Schuldner – natürliche Personen mit Verbindlichkeiten, die nicht aus dem Betrieb eines Unternehmens entstanden sind“ kann anhand des Nachnamens, Vornamens, der persönlichen Kennnummer, des Geburtsdatums und Geburtsorts des Schuldners, der Nummer und des Jahres der BPI-Ausgabe, des Aktenzeichens des Insolvenzverfahrens und des Zeitraums der Veröffentlichung durchsucht werden. In diesem Teil können die Nummern, in denen Verfahrensdokumente angegeben sind, eingesehen werden.

Entstehungsgeschichte des rumänischen Insolvenzregisters

Der Insolvenzanzeiger wurde im Jahr 2006 auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 86/2006 über Insolvenzverfahren eingerichtet.

Der Bereich „Schuldner – natürliche Personen mit Verbindlichkeiten, die nicht aus dem Betrieb eines Unternehmens entstanden sind“ wurde 2018 eingeführt.

Der rumänische Insolvenzanzeiger dient in erster Linie dazu, das elektronische System für Vorladungen, Mitteilungen, Einberufungen von Gläubigern oder anderen Betroffenen sowie die Bekanntmachung der veröffentlichten Verfahrensschriftstücke kontinuierlich zu verbessern.

Vorteile des rumänischen Insolvenzregisters

Der Insolvenzanzeiger bringt eindeutige Vorteile mit sich:

  • Beschleunigung der Insolvenzverfahren und Vereinfachung der Benachrichtigung von Vorladungen, Einberufungen, Bekanntmachungen, Gerichtsentscheidungen und anderen Verfahrenshandlungen der Gerichte und Insolvenzverwalter/Liquidatoren – und damit Ermöglichung der elektronischen Kommunikation
  • Vereinheitlichung und Standardisierung der Verfahrensschriftstücke der Gerichte und der Insolvenzverwalter/Liquidatoren
  • Beitrag zum Aufbau einer nationalen Datenbank von Verfahrensschriftstücken der Gerichte und Insolvenzverwalter/Liquidatoren (Vorladungen, Mitteilungen, Gerichtsentscheidungen, Einberufungen, Bekanntmachungen, Berichte, Sanierungspläne)
  • Beschleunigung der Eintragung von Bekanntmachungen nach dem Gesetz Nr. 85/2014 über Insolvenzverfahren und Verfahren zur Insolvenzvermeidung in das Handelsregister/andere Register
  • Einsichtnahme für interessierte Personen in Verfahrensschriftstücke der Gerichte und der Insolvenzverwalter/Liquidatoren

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterAmtliche Website des rumänischen Insolvenzanzeigers

Link öffnet neues FensterAmtliche Website des rumänischen Handelsregisters

Link öffnet neues FensterBereich des BPI: „Schuldner – natürliche Personen mit Verbindlichkeiten, die nicht aus dem Betrieb eines Unternehmens entstanden sind“

Link öffnet neues FensterPortal für Online-Dienste der nationalen Handelsregisterbehörde Rumäniens

Letzte Aktualisierung: 05/05/2023

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Insolvenzregister - Slowenien

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum slowenischen Insolvenzregister. Zusammenfassende Angaben und veröffentlichte Informationen zu slowenischen Insolvenzverfahren stehen online zur Verfügung.

Welche Informationen bietet das slowenische Insolvenzregister?

Die Datenbank Link öffnet neues Fenstere-INSOLV enthält zusammenfassende Angaben zu Insolvenzverfahren. Folgende Daten zu Insolvenzverfahren können abgerufen werden:

  • ausgewählte Angaben zur Identität des Insolvenzschuldners,
  • das Gericht, an dem das Verfahren geführt wird, und das Aktenzeichen des Verfahrens,
  • ausgewählte Angaben zum Insolvenzverwalter,
  • Beginn des Verfahrens, Ablauf der Frist zur Anmeldung von Forderungen und Angaben zu anderen Prozesshandlungen während des Verfahrens,
  • im Falle eines Konkursverfahrens auch Angaben zum Wert der Konkursmasse und der Anteile zur Befriedigung der Gläubiger.

Die Datenbank Link öffnet neues Fenstere-Publications bietet Zugriff auf:

  • sämtliche Gerichtsbeschlüsse (Singular: sklep; Plural: sklepi) im Insolvenzverfahren, ausgenommen Beschlüsse zur Einziehung regulärer Vergütungen, Beschlüsse zur Einziehung von finanziellen Vermögenswerten, Beschlüsse zur Beendigung der Einziehung regulärer Vergütungen oder finanzieller Vermögenswerte;
  • Bekanntmachungen zur Insolvenzeröffnung, Bekanntmachungen zu anberaumten Gerichtsterminen und sonstige gesetzlich vorgeschriebene gerichtliche Bekanntmachungen oder Aufforderungen zur Abstimmung;
  • sämtliche Protokolle von Anhörungen und Gläubigerversammlungen;
  • Berichte des Insolvenzverwalters nebst Anlagen;
  • im Zwangsvergleichsverfahren auch die Berichte des Insolvenzschuldners nebst Anlagen;
  • Verzeichnis der geprüften Forderungen;
  • von den Verfahrensbeteiligten eingereichte Unterlagen und andere veröffentlichungspflichtige Gerichtsakten;
  • im Konkursverfahren auch sämtliche Versteigerungsbekanntmachungen und Aufforderungen zur Einreichung von Angeboten zur Verwertung der Konkursmasse.

Darüber hinaus enthält die Datenbank e-Publications ein Verzeichnis aller Verwalter (seznam vseh upraviteljev) und der Insolvenzverfahren, in denen sie tätig sind. Die Verzeichnisse werden täglich aktualisiert.

Beide Datenbanken werden von AJPES, derLink öffnet neues Fenster Agentur der Republik Slowenien für öffentlich-rechtliche Datenerfassung und Leistungen (Agencija Republike Slovenije za javnopravne evidence in storitve) geführt.

Ist die Einsichtnahme in das slowenische Insolvenzregister kostenlos?

Ja, die Einsichtnahme ist kostenlos. Um Zugang zu erhalten, müssen Sie sich jedoch auf der AJPES-Website anmelden und einen Benutzernamen sowie ein Passwort festlegen.

Suche im slowenischen Insolvenzregister

Beide Datenbanken einschließlich der Suchmaschinen stehen nur in slowenischer Sprache zur Verfügung. Bei der Suche nach Daten und Dokumenten zu Insolvenzverfahren, die juristische Personen und Einzelunternehmen betreffen, können alle verfügbaren Suchkriterien verwendet werden, während bei der Suche nach Daten und Dokumenten zu Verbrauchern (natürliche Personen, die keine Einzelunternehmen sind) lediglich bestimmte Datenkombinationen zulässig sind, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten.

In der DatenbankLink öffnet neues Fenstere-Publications können Sie nach im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren veröffentlichten Dokumenten unter Verwendung folgender Suchkriterien suchen:

  • Art des Schuldners (juristische Person, natürliche Person usw.),
  • Art des Verfahrens (Konkurs, Zwangsvergleich usw.),
  • Art des Dokuments,
  • Schuldner (Suche nach Firmenname, Steuernummer oder Identifikationsnummer),
  • Rechtsform des Unternehmens (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung usw.)
  • Aktenzeichen,
  • Gericht,
  • Datum des Aktes oder der Veröffentlichung des Dokuments.
    Die Suchergebnisse sind nach dem Veröffentlichungsdatum sortiert.

In Link öffnet neues Fenstere-INSOLV können Daten zu Insolvenzverfahren nach folgenden Kriterien gesucht werden:

  • Aktenzeichen,
  • Schuldner (Vor- und Zuname oder Firmenname, Identifikationsnummer, Anschrift, Geburtsdatum)

Entstehungsgeschichte des slowenischen Insolvenzregisters

Das Register besteht seit dem 1. Oktober 2008. Davor wurden einige Daten, etwa die öffentliche Bekanntmachung der Insolvenzeröffnung, im Amtsblatt der Republik Slowenien (Uradni list Republike Slovenije; UL RS) veröffentlicht.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterInsolvenzregister

Letzte Aktualisierung: 23/03/2018

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Insolvenzregister - Slowakei

Diese Seite gibt Ihnen einen kurzen Überblick über das Insolvenzregister der Slowakei.

Welche Informationen bietet das Insolvenzregister der Slowakei?

Link öffnet neues FensterDas Insolvenzregister (Register úpadcov) ist ein Informationssystem der öffentlichen Verwaltung, das vom slowakischen Justizministerium betreut wird und über dessen Website zugänglich ist. Das Insolvenzregister enthält Informationen über Insolvenz-, Sanierungs- und Entschuldungsverfahren im Sinne von §10a (2) des Gesetzes Nr. 7/2005 über Insolvenz und Restrukturierung und zur Änderung einer Reihe anderer Gesetze in der zuletzt geänderten Fassung.

Folgende Daten stehen im Insolvenzregister zur Verfügung:

  1. Informationen über Verfahren nach dem Gesetz Nr. 7/2005 mit folgenden Angaben:
    1. Name des Gerichts
    2. Aktenzeichen des Verfahrens
    3. Vor- und Nachname des für das Verfahren zuständigen Richters
    4. Name des Antragstellers und des Schuldners
      4.1 bei einer natürlichen Person: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Anschrift
      4.2 bei einer natürlichen Person, die als Unternehmer tätig ist: Firma, Vor- und Nachname, falls nicht mit der Firma identisch, Kennnummer oder sonstiger Identitätsnachweis, Geschäftssitz
      4.3 bei einer juristischen Person: Firma, Kennnummer oder sonstiger Identitätsnachweis und Satzungssitz
    5. Name des bestellten Verwalters oder Treuhänders
    6. Büroanschrift des bestellten Verwalters oder Treuhänders
    7. Tag der Anmeldung des Insolvenzverfahrens oder des Sanierungsverfahrens oder der Genehmigung des Schuldnerschutzes
    8. Tag der Insolvenzeröffnung, der Genehmigung der Sanierung oder der Feststellung eines Tilgungsplans
    9. Tag des Abschlusses des Insolvenz- oder Sanierungsverfahrens
    10. Angabe, ob es sich bei der fraglichen Insolvenz um einen Fall von geringerer Relevanz handelt
    11. Angaben zu den angemeldeten Forderungen entsprechend den inhaltlichen Anforderungen an ein Forderungsverzeichnis
    12. Angaben zu den nachträglich angemeldeten Forderungen entsprechend den inhaltlichen Anforderungen an ein nachträgliches Forderungsverzeichnis
    13. Angaben zu dem vom Treuhänder erstellten Entwurf eines Tilgungsplans
    14. Angaben zum Schuldnervermögen entsprechend den inhaltlichen Anforderungen an eine Bestandsaufnahme der Insolvenzmasse
    15. Informationen zur Gläubigerversammlung und zum Gläubigerausschuss einschließlich Ort, Zeit und Gegenstand der Versammlung, Vor- und Nachname der Gläubiger, sofern es sich um natürliche Personen handelt, bzw. Firma bei juristischen Personen, Angaben dazu, ob der Gläubiger Mitglied des Gläubigerausschusses ist, Angaben zum Umfang der Stimmrechte des Gläubigers und Sitzungsprotokoll des Gläubigerausschusses
    16. Informationen zur Gläubigerversammlung im Fall eines Insolvenzverfahrens nach Teil Vier des Insolvenzgesetzes unter Angabe von Ort, Zeit und Gegenstand der Gläubigerversammlung
    17. Verteilung des Erlöses
    18. Datum der Entlastung des Schuldners, falls die Insolvenz nach Teil Vier des Insolvenzgesetzes eröffnet bzw. ein Tilgungsplan festgelegt wurde
    19. Information über die Bestellung eines Treuhänders mit Aufsichtsfunktion
    20. Information über den Verfahrensparteien auferlegte Fristen für die Vornahme von Verfahrenshandlungen nach Maßgabe des Insolvenzgesetzes
    21. Angabe dazu, ob es sich bei dem Insolvenzverfahren um ein Hauptinsolvenzverfahren, ein Sekundärinsolvenzverfahren oder ein Partikularverfahren auf der Grundlage besonderer Rechtsvorschriften handelt
    22. Angabe zu der Möglichkeit, auf der Grundlage besonderer Rechtsvorschriften einen Rechtsbehelf einzulegen
    23. Insolvenzquote gesicherter und ungesicherter Gläubiger in Verfahren nach Teil Zwei und Drei des Insolvenzgesetzes
    24. Insolvenzquote für Gläubiger in Verfahren nach Teil Vier des Insolvenzgesetzes
  2. Verzeichnis der insolventen Parteien im Fall eines Insolvenzverfahrens und Verzeichnis der Schuldner im Fall eines Sanierungsverfahrens mit den Angaben unter 4 a)
  3. Verzeichnis der insolventen Parteien im Fall eines Insolvenzverfahrens nach Teil Vier des Insolvenzgesetzes mit den Angaben unter 4 a)
  4. weitere Angaben zu den Verfahren nach dem Insolvenzgesetz, die im Handelsblatt (Obchodný vestník) veröffentlicht werden
  5. Informationen über die Leistungen des Verwalters

Ist die Einsichtnahme in das slowakische Insolvenzregister kostenlos?

Ja, der Zugang zum Insolvenzregister und die Abfrage sind kostenlos.

Suche im slowakischen Insolvenzregister

Auf der Link öffnet neues FensterStartseite des Insolvenzregisters gibt es ein Suchfeld, in dem direkt ein Suchtext eingegeben werden oder die Suche auf bestimmte Rubriken wie Verfahren, Verwalter, Vermögenswerte oder Dienstleistungen beschränkt werden kann.

Entstehungsgeschichte des slowakischen Insolvenzregisters

Das Register ist seit dem 7. Dezember 2015 voll funktionsfähig.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterInsolvenzregister

Letzte Aktualisierung: 27/02/2023

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Insolvenzregister - Finnland

In Finnland gibt es zwei öffentliche Insolvenzregister: das Konkurs- und Unternehmenssanierungsregister (konkurssi- ja yrityssaneerausrekisteri) und das Register für die Regelung privater Schulden (velkajärjestelyrekisteri). Diese beiden Register können über den Informationsdienst des finnischen Zentralregisters (oikeusrekisterikeskus) kostenlos abgefragt werden.

Bei dem Link öffnet neues FensterInsolvenzregister handelt es sich um einen Informationsdienst des finnischen Zentralregisters.

Welche Informationen bietet das finnische Insolvenzregister?

Das Register enthält insolvenzbezogene Informationen aus dem Link öffnet neues FensterKonkurs- und Unternehmenssanierungsregister und dem Link öffnet neues FensterRegister für die Regelung privater Schulden, die im Zuge der Geschäftstätigkeit einer natürlichen Person angefallen sind. Es enthält unter anderem Angaben zu Anträgen und Beschlüssen im Zusammenhang mit Insolvenzen und Unternehmungsrestrukturierungen sowie Angaben zu Zeit und Ort von Gläubigerversammlungen, Fristen für die Anmeldung von Forderungen und Angaben zum Insolvenzverwalter.

Informationen über die Regelung privater Schulden können direkt beim finnischen Link öffnet neues FensterZentralregister kostenlos angefordert werden.

Ist die Einsichtnahme in das finnische Insolvenzregister kostenlos?

Ja, die Einsichtnahme in das Register ist kostenlos.

Suche im finnischen Insolvenzregister

Eine Abfrage des Insolvenzregisters ist innerhalb eines bestimmten Zeitraums mit dem Namen des Schuldners, der Kennnummer der Person oder des Unternehmens sowie mit dem Namen des Insolvenzverwalters oder Liquidators möglich.

Für Auskünfte beim Zentralregister über private Schulden sind folgende Angaben erforderlich:

  • Name der Person, deren Daten angefordert werden
  • Kennnummer dieser Person
  • Name und Telefonnummer des Antragstellers und Anschrift, an die die Informationen gerichtet werden sollen

Inhalt des finnischen Insolvenzregisters

Die Register enthalten Informationen ab 1995.

Links zum Thema

Finnisch

Link öffnet neues FensterMaksukyvyttömyysrekisteri

Link öffnet neues FensterOikeusrekisterikeskus: rekisterit

Link öffnet neues FensterKonkurssi- ja yrityssaneerausrekisteri

Link öffnet neues FensterVelkajärjestelyrekisteri

Deutsch

Link öffnet neues FensterZentralregister: Register

Link öffnet neues FensterKonkurs- und Unternehmenssanierungsregister

Link öffnet neues FensterRegister für die Regelung privater Schulden

Schwedisch

Link öffnet neues FensterRättsregistercentralen: registers

Link öffnet neues FensterKonkurs- och företagssaneringsregistret

Link öffnet neues FensterSkuldsaneringsregistret

Letzte Aktualisierung: 10/07/2020

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Insolvenzregister - Schweden

Diese Seite informiert über das schwedische Insolvenzregister.

Welche Informationen bietet das Insolvenzregister?

Das schwedische Unternehmensregisteramt verwaltet eine Reihe von Registern, die Informationen zu eingetragenen Gesellschaften enthalten. Das schwedische Unternehmensregisteramt unterhält kein einheitliches Register über natürliche und juristische Personen, die für insolvent erklärt wurden. Das Amt verwaltet ein Register, in das natürliche Personen und Vermögensmassen eingetragen werden, die für insolvent erklärt wurden. Informationen über Unternehmen, die in Insolvenz gefallen sind, werden dagegen in unterschiedlichen Unternehmensregistern eingetragen, die durch das schwedische Unternehmensregisteramt geführt werden. Der Zugang zu Informationen über natürliche Personen, Vermögensmassen und Unternehmen in den Registern des schwedischen Unternehmesregisteramtes ist über eine Internet-Suchmaschine möglich.

Im Folgenden werden Informationen über die Insolvenz von Unternehmen, natürlichen Personen und Vermögensmassen, die in den verschiedenen Registern des schwedischen Unternehmensregisteramtes gespeichert sind, als „Das Insolvenzregister von Schweden“ bezeichnet (hierunter fallen sowohl die Informationen, die über die Internet Link öffnet neues FensterSuchmaschine zugänglich sind, als auch diejenigen, für die Link öffnet neues Fensterdas schwedische Unternehmensregisteramt direkt kontaktiert wird).

Das Register enthält Informationen zu Unternehmen, natürlichen Personen und Vermögensmassen in unterschiedlichen Phasen der Insolvenz. Grob gesagt, umfasst das Register die folgenden Informationen:

  • Datum, an welchem das Insolvenzverfahren eingeleitet wurde
  • Name des zuständigen Gerichts
  • Name, Anschrift und Registernummer/Personennummer des Insolvenzschuldners
  • Stand des Verfahrens
  • Name und Anschrift des Insolvenzverwalters

Das Register wird beim schwedischen Unternehmensregisteramt geführt und von diesem verwaltet.

In das Register werden ausschließlich Informationen der Gerichte aufgenommen. Die Informationen werden an dem Tag eingegeben, an dem sie dem schwedischen Unternehmensregisteramt durch das Gericht mitgeteilt werden. Wenn eine natürliche Person für insolvent erklärt wird, werden die entsprechenden Informationen in das Unternehmensregister aufgenommen, in dem diese Person eingetragen sein könnte.

Ist die Einsichtnahme in das Insolvenzregister kostenlos?

Wenn die Informationen telefonisch über das schwedische Unternehmensregisteramt abgerufen werden, ist dies kostenlos. Für schriftliche Informationen muss meistens eine Gebühr entrichtet werden.

Die Internet-Suchmaschine bietet kostenlose Informationen zum Insolvenzstatus von Unternehmen. Zusätzliche Informationen stehen nur registrierten und zahlenden Nutzern zur Verfügung:

Suche im Insolvenzregister

Es kann sich jeder per Post, per E-Mail oder telefonisch mit dem schwedischen Unternehmensregisteramt in Verbindung setzen, um Informationen zu erhalten. Die Suchmaschine ermöglicht eine Suche im Register über die Eingabe des Firmennamens, des Namens der natürlichen Person, der Registernummer oder der Personennummer.

Entstehungsgeschichte

Die Informationen werden für die Dauer von fünf Jahren im Register gespeichert.

Letzte Aktualisierung: 01/05/2010

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Insolvenzregister - England und Wales

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Individual Insolvency Register (Insolvenzregister) von England und Wales

Welche Informationen bietet der Insolvency Service (Insolvenzdienst) von England und Wales?

Der Insolvenzdienst von England und Wales ist gesetzlich zur Führung der Register über Insolvenzen, Veräußerungsbeschränkungen bei Insolvenzen und vereinfachten Privatinsolvenzen verpflichtet. Das Insolvenzregister ist eine Zusammenlegung dieser Register und enthält Angaben zu:

  • aktuellen Insolvenzen und zu Insolvenzen, die in den letzten drei Monaten beendet wurden;
  • aktuellen Debt Relief Orders (vereinfachte Privatinsolvenzen) und zu vereinfachten Privatinsolvenzen, die in den letzten drei Monaten beendet wurden;
  • aktuellen Individual Voluntary Arrangements (Vergleichsverfahren) und zu beschleunigten Vergleichsverfahren einschließlich der Verfahren, die in den letzten drei Monaten abgeschlossen wurden;
  • aktuellen Veräußerungsverboten oder Verpflichtungserklärungen im Zusammenhang mit der Insolvenz und zu vorläufigen Veräußerungsverboten;
  • aktuellen Veräußerungsverboten oder zu Verpflichtungserklärungen im Zusammenhang mit der Privatinsolvenz und zu vorläufigen Veräußerungsverboten.

Ist die Einsichtnahme in das Insolvenzregister von England und Wales kostenlos?

Ja, die Einsichtnahme ist kostenlos.

Suche im Insolvenzregister von England und Wales

Das Register befindet sich auf der Website von Link öffnet neues FensterThe Insolvency Service unter der Rubrik „Find someone“. Wenn Sie den Link für Link öffnet neues FensterIndividual Insolvency Register (Insolvenzregister) anklicken, können Sie das Register nach dem Namen einer Person oder einer Firma durchsuchen.

Entstehungsgeschichte des Insolvenzdienstes für England und Wales

Der Insolvenzdienst ist eine Exekutivagentur des Department for Business, Innovation and Skills (Ministerium für Unternehmen, Innovation und berufliche Qualifizierung). Durch den amtlichen Treuhänder (official receiver):

  • verwaltet und untersucht er die Angelegenheiten von Insolvenzschuldnern, Personen, die eine vereinfachte Privatinsolvenz durchlaufen und von Kapital- und Personengesellschaften, die gerichtlich abgewickelt wurden, und ermittelt die Gründe für die Insolvenz;
  • tritt als Verwalter oder Liquidator auf, wenn kein Insolvenzverwalter aus der Privatwirtschaft bestellt wurde;
  • tritt als benannte Person und Supervisor bei beschleunigten Vergleichsverfahren auf.

Weitere Aufgaben des Insolvenzdienstes:

  • Prüfung von Meldungen über das Fehlverhalten von Insolvenzschuldnern, Personen, die eine vereinfachte Privatinsolvenz durchlaufen und Geschäftsführern;
  • Feststellung der Ungeeignetheit („Disqualification“) von Geschäftsführern insolventer Unternehmen;
  • Eröffnungsbeschlüsse und Verpflichtungserklärungen in Bezug auf Insolvenzen und vereinfachte Privatinsolvenzen;
  • Zulassung von Insolvenzverwaltern und Regelung des Berufsstands;
  • Prüfung und Auszahlung gesetzlicher Abfindungsansprüche von Beschäftigten zahlungsunfähiger Arbeitgeber;
  • Buchhaltungs- und Finanzdienstleistungen für Einrichtungen, die die Insolvenz-/Liquidationsmasse verwalten;
  • Durchführung vertraulicher Untersuchungen über Unternehmen im öffentlichen Interesse;
  • Beratung von Ministerien, Behörden und Agenturen in Sachen Insolvenzen, Entlassungen und sonstiger verwandter Themen;
  • Bereitstellung von Informationen über Insolvenzen, Entlassungen und Untersuchungen für die Öffentlichkeit auf seiner Website, in Publikationen und über die Insolvency Enquiry Line (Telefonanfragen zu Insolvenzen) bereit.

Der Haftungsausschluss des Insolvenzregisters von England und Wales

Die Website des Insolvenzdiensts enthält einen Haftungsausschluss mit folgendem Wortlaut:

„Die hier bereitgestellten Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Wenn Sie feststellen, dass bestimmte Informationen unrichtig sind oder fehlen, dann benachrichtigen Sie uns bitte unter Verwendung der Feedback-Funktion auf dieser Website, damit wir der Sache nachgehen und die Datenbank gegebenenfalls berichtigen können.

Der Insolvenzdienst übernimmt keine Verantwortung für falsche oder lückenhafte Angaben, gleich, ob sie auf Nachlässigkeit oder andere Ursachen zurückzuführen sind. Der Insolvenzdienst und die Treuhänder sind nicht befugt, rechtliche oder finanzielle Beratung zu leisten. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an eine Bürgerberatungsstelle (Citizen's Advice Bureau), einen Rechtsberater, einen qualifizierten Rechnungsprüfer, einen zugelassenen Insolvenzverwalter, einen Finanzberater oder ein Finanzberatungszentrum.

Das Individual Insolvency Register ist ein öffentlich zugängliches Register, und der Insolvenzdienst übernimmt keine Haftung für die Verwendung der darin enthaltenen Daten durch Dritte.“

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterThe Insolvency Service (Der Insolvenzdienst)

Link öffnet neues FensterIndividual Insolvency Register (Insolvenzregister)

Letzte Aktualisierung: 04/12/2015

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Insolvenzregister - Nordirland

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über das Insolvenzregister in Nordirland.

Welche Informationen bietet das Insolvenzregister in Nordirland?

Es gibt in Nordirland kein zentrales Insolvenzregister. Der Northern Ireland Court and Tribunals Service verfügt über Informationen zu Personen, die in den letzten zehn Jahren in Konkurs gegangen sind. Diese Angaben sind in einer öffentlich zugänglichen Online-Datenbank gespeichert, die gegen Gebühr durchsucht werden kann.

Weitere Informationen zur dortigen Online-Suche nach Insolvenzfällen bietet die Website des Link öffnet neues FensterNorthern Ireland Courts and Tribunals Service.

Der Insolvenzdienst des Link öffnet neues FensterMinisteriums für Unternehmen, Handel und Investitionen (Online DETI) befasst sich mit Insolvenzangelegenheiten.

Zweck und Aufgaben des Insolvenzdienstes:

  • Verwaltung und Untersuchung von Insolvenzen und Zwangsliquidationen von Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Ermittlung der Gründe für die Insolvenz
  • Bearbeitung aller Fälle, in denen im Zuge einer Unternehmensinsolvenz einem Geschäftsführer die weitere Geschäftstätigkeit untersagt wird
  • Vorgehen gegen betrügerische Machenschaften in der Geschäftsführung insolventer Unternehmen
  • Regulierung des Berufsstands des Insolvenzverwalters
  • Erstellung einer Insolvenzbilanz
  • Ausgestaltung des Insolvenzrechts und der entsprechenden Politik für Nordirland

Die Website von DETI (Online DETI) wird vom Ministerium für Unternehmen, Handel und Investitionen verwaltet und gepflegt.

Ist die Einsichtnahme in Online DETI für Nordirland kostenlos?

Ja die Einsichtnahme ist kostenlos.

Suche in Online DETI für Nordirland

Der Insolvenzdienst führt aktuelle Register, die Angaben zu folgenden Verfahren enthalten: Individual Voluntary Arrangements (IVA, individuelle freiwillige Vergleiche) und Fast-track Voluntary Arrangements (FTVA, beschleunigte freiwillige Vergleiche), Bankruptcy Restrictions Orders oder Undertakings (BRO / BRU, insolvenzrechtliche Beschränkungsanordnungen oder Beschränkungsverpflichtungen), Debt Relief Orders (DRO, Restschuldbefreiungen), Debt Relief Restriction Orders oder Undertakings (DRRO / DRRU, Beschränkungsanordnungen oder Beschränkungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Restschuldbefreiung).

Sie können das Link öffnet neues FensterIVA-, das DRO- und das DRRO- bzw. DRRU-Register online nach Personen durchsuchen.

Weitere Informationen zu den Insolvenzregistern finden Sie Link öffnet neues Fensterhier.

Links zum Thema

Link öffnet neues FensterOnline DETINI

Link öffnet neues FensterNorthern Ireland Court and Tribunals Service

Letzte Aktualisierung: 14/08/2017

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Insolvenzregister - Schottland

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über das schottische Insolvenzregister.

Welche Informationen bietet das schottische Insolvenzregister?

Die Website Link öffnet neues FensterAccountant in Bankruptcy enthält Tipps und Informationen zur Insolvenz in Schottland. Sie bietet:

  • Zugang zur einschlägigen Gesetzgebung
  • einen Link zum Link öffnet neues FensterInsolvenzregister mit Angaben zu:
    • Insolvenzverfahren
    • Insolvenzbeschränkungen
    • Entschuldungsverträgen (protected trust deeds)
    • Liquidationen und Zwangsverwaltungen von Unternehmen in Schottland (einschließlich freiwilliger Liquidationen).
    • Stillhaltevereinbarungen

Das schottische Insolvenzregister enthält keine Details zu Insolvenzplanverfahren von Unternehmen.

Die Website Link öffnet neues FensterDAS Scotland erteilt Ratschläge zum Thema Finanzen und Schulden, bietet Informationen für zugelassene Schuldenberater sowie Informationen zur gesetzlichen Schuldentilgungsregelung „Debt Arrangement Scheme“, das eine Rückzahlung innerhalb eines angemessenen Zeitraums mit Maßnahmen zum Schuldnerschutz vorsieht.

Das schottische Insolvenzregister wird von der staatlichen Stelle „Accountant in Bankruptcy“ geführt und gepflegt.

Das schottische DAS-Register (Debt Arrangement Scheme Register)

Im Link öffnet neues FensterDAS Register of Scotland sind alle genehmigten und beantragten Schuldentilgungsprogramme verzeichnet. Es enthält auch Angaben zu bestehenden Stillhaltevereinbarungen. Das DAS-Register wird von der staatlichen Stelle „Accountant in Bankruptcy“, die die Schuldentilgungsregelung verwaltet, geführt und gepflegt.

Ist die Einsichtnahme in das schottische Insolvenzregister kostenlos?

Die Einsichtnahme in das schottische Insolvenzregister ist kostenlos. Ein gewerblicher Daten-Download steht ebenfalls täglich zur Verfügung. Weitere Auskünfte erhalten Sie unter: Link öffnet neues Fensterroienquiries@aib.gsi.gov.uk

Ist die Einsichtnahme in das schottische DAS-Register kostenlos?

Die Einsichtnahme in das DAS-Register ist kostenlos.

Suche im schottischen Insolvenzregister

Das schottische Insolvenzregister steht online zur Verfügung.

Suche im DAS-Register

Das DAS-Register steht online zur Verfügung.

Inhalt des schottischen Insolvenzregisters

Das Insolvenzregister lässt sich nach allen laufenden Insolvenzverfahren sowie nach den Insolvenzverfahren der letzten zwei Jahre durchsuchen. Was die Entschuldungsverträge betrifft, so findet man im Register Einzelheiten zu allen laufenden Verfahren sowie den Verfahren des letzten Jahres. Bei Zwangsverwaltungen oder Liquidationen sind ebenfalls Einzelheiten zu allen laufenden Verfahren und den Verfahren des letzten Jahres abrufbar.

Das Register kann zudem nach allen bestehenden Stillhaltevereinbarungen durchsucht werden. Eine Stillhaltevereinbarung wird nach sechs Wochen entfernt oder nach Eröffnung der Insolvenz, nach Abschluss eines Entschuldungsvertrags oder nach Genehmigung von Schuldentilgungsmaßnahmen im Rahmen des DAS.

Inhalt des DAS-Registers

Die Website des DAS-Registers bietet Informationen zu genehmigten und beantragten Schuldentilgungsprogrammen. Sie enthält auch Angaben zu bestehenden Stillhaltevereinbarungen.

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Letzte Aktualisierung: 14/07/2020

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