All EU member countries have insolvency and bankruptcy registers for which you can find information. These registers are in the process of being connected and becoming searchable from a central point.
The registers record, analyse and store insolvency information and make it available to the public, albeit in different forms, depending on the country:
Information on national registers
Please select the relevant country's flag to obtain detailed national information.
One-stop search
Use the link below to search – in any official EU language – national insolvency registers for:
The information and documents you can find in these registers should be available for free.
Currently not all EU countries are available via this service. The system of interconnection contains in a harmonised way a predefined set of information ("mandatory information") on insolvency proceedings wherever they are opened in the EU.
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Dieser Abschnitt informiert über die Register in Belgien, in denen Insolvenzfälle erfasst werden.
In Belgien muss zwischen Unternehmen, bei denen es sich um juristische Personen oder um natürliche Personen handeln kann, und natürlichen Personen, bei denen es sich nicht um Unternehmen handelt (Privatpersonen), unterschieden werden.
Ja, die Einsichtnahme ist kostenlos.
Es werden aber Gebühren für die Hinterlegung bestimmter Dokumente und die Führung der Akten erhoben.
Weitere Informationen unter folgendem Link: https://dp-a.be/fr/tarifs-dpa-regsol.
Der erste Schritt besteht darin, einen Account zu erstellen.
Jeder kann beantragen, die Akte zu einem laufenden Verfahren einzusehen. Um sie zu suchen, klicken Sie auf der Startseite auf „Zugang zu einer offenen Akte beantragen“. Ihr Antrag auf Zugang wird geprüft von
Sobald Ihnen der Zugang gewährt worden ist, erhalten Sie eine E-Mail und eine Benachrichtigung. Wird Ihnen der Zugang verweigert, so wird Ihnen in der Benachrichtigung und der E-Mail auch der Grund dafür mitgeteilt.
Wenn Sie Zugang zu einer Akte haben und die Akte geschlossen wird, haben Sie Zugang zum RegSol-Archiv.
Wenn Sie noch keinen Zugang zu einer Akte haben, die in der Zwischenzeit geschlossen wurde, wird der Antrag der Kanzlei des zuständigen Unternehmensgerichts (tribunal de l’entreprise / ondernemingsrechtbank) übermittelt, das Ihnen dann Zugang gewähren kann, indem es Sie auffordert, die geschlossene Akte im Archiv einzusehen.
Das Register enthält alle Daten und Dokumente zu Insolvenzfällen, d. h. allen laufenden Konkursverfahren und Verfahren der gerichtlichen Reorganisation, die seit dem 1. Mai 2018 eingeleitet wurden und noch nicht abgeschlossen sind.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Dieser Abschnitt gibt Ihnen einen Überblick über das bulgarische Insolvenzregister.
Das bulgarische Insolvenzregister besteht aus drei Teilen:
Die Einsichtnahme in das bulgarische Insolvenzregister ist kostenlos.
Sie können auf der Website durch Eingabe des Namens nach einem Insolvenzverwalter suchen.
Insolvenzverkäufe und -versteigerungen werden auf der Website des bulgarischen Wirtschaftsministeriums bekanntgemacht.
Eingerichtet wurde das System 2009 als Teil des Projekts „Transparenz und Effizienz von Insolvenzverfahren“, Teilpriorität 1.5 „Transparentes und effizientes Justizsystem“, im Rahmen des Operationellen Programms „Verwaltungskapazität“ (OPAC), das auf der Grundlage der Finanzhilfevereinbarung Nr. K09-15-5-C/9.10.2009 durchgeführt wurde. Das Projekt wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Staatshaushalts der Republik Bulgarien finanziert.
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Dieser Abschnitt gibt einen kurzen Überblick über das tschechische Insolvenzregister.
Das Insolvenzregister der Tschechischen Republik wird vom Justizministerium geführt.
Ja.
Alle Dokumente im Register können mithilfe der erweiterten Suche im Volltext im PDF-Format abgerufen werden.
Das Register enthält Daten ab dem 1. Januar 2008.
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In Dänemark wird kein Insolvenzregister geführt.
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Diese Seite gibt einen kurzen Überblick über das Insolvenzregister in Deutschland.
Die öffentlichen Bekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte werden gemäß § 9 Insolvenzordnung auf der Internetseite Insolvenzbekanntmachungen veröffentlicht. Die Bekanntmachungen sind rechtsverbindlich und öffentlich zugänglich.
Das Register wird von der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz verwaltet und beim Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen geführt.
Ja.
Die Suche ist nur über die Internetseite Insolvenzbekanntmachungen möglich. Die einzelnen Suchschritte werden, soweit erforderlich, auf der Internetseite erläutert. Informationen sind nur auf Deutsch erhältlich. Zu beachten ist, dass eine uneingeschränkte Suche in den Daten aller deutschen Insolvenzgerichte nur innerhalb von zwei Wochen nach dem ersten Tag der Veröffentlichung möglich ist. Nach Ablauf dieser Frist ist es erforderlich, bei der Suche den Sitz des Insolvenzgerichts und mindestens eine der folgenden Angaben einzugeben: den Namen bzw. die Firma, den Sitz bzw. den Wohnsitz des Schuldners, das Aktenzeichen des Verfahrens oder das Registergericht, die Registerart und die Registernummer.
Die Internetseite Insolvenzbekanntmachungen stellt seit dem 1. April 2002 Informationen über Insolvenzen zur Verfügung. Genaue Angaben dazu, für welche Zeiträume und Verfahren die Daten verfügbar sind, können auf der Internetseite eingesehen werden.
Die zur Verfügung gestellten Informationen beziehen sich auf Verfahren, die noch nicht abgeschlossen sind. Die Daten werden spätestens sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Diese Seite bietet einen Überblick über die Informationen zu Insolvenzverfahren im estnischen Handelsregister und in den Amtlichen Bekanntmachungen (Ametlikud Teadaanded).
Estland hat kein eigenes Insolvenzregister. Informationen zu Insolvenz- und Schuldenbereinigungsverfahren gegen natürliche und juristische Personen finden sich in den elektronischen Amtlichen Bekanntmachungen (Ametlikud Teadaanded). Angaben zur Insolvenz von juristischen Personen und Selbstständigen sind auch im estnischen Handelsregister und im Register gemeinnütziger Vereine und Stiftungen enthalten.
Nachstehend einige Beispiele für von den Gerichten und Insolvenzverwaltern veranlasste Einträge in den Amtlichen Bekanntmachungen:
Ein vollständiges Verzeichnis der zu veröffentlichenden Bekanntmachungen findet sich auf der Website der Amtlichen Bekanntmachungen.
In das estnische Handelsregister und das Register gemeinnütziger Vereine und Stiftungen werden folgende auf einem gerichtlichen Beschluss basierende Vorgänge eingetragen:
Nicht in das Register eingetragen werden Handels- oder Tätigkeitsverbote, die einem Schuldner oder der zu seiner Vertretung bevollmächtigten Person auferlegt werden.
Das estnische Handelsregister enthält folgende Informationen zu insolventen juristischen Personen:
Registerdaten können online und in Notarkanzleien eingesehen werden.
Der Zugang zu den Amtlichen Bekanntmachungen (Ametlikud Teadaanded) ist kostenlos.
Für die Online-Suche nach juristischen Personen, Selbstständigen und Niederlassungen ausländischer Unternehmen, nach Informationen zu Gerichtsverfahren oder den Zugang zu Registerkartendaten wird keine Gebühr erhoben. Alle anderen Abfragen, einschließlich nach archivierten Registerkartendaten, sowie der Zugriff auf Jahresberichte, Satzungen und andere Dokumente sind hingegen gebührenpflichtig. Die Gebührensätze für die Verwendung der Computerdaten im Handelsregister sind in einer Verordnung des Justizministers festgelegt.
Für die Einsichtnahme in Registerdaten und Aktenunterlagen in einer Notarkanzlei wird eine Gebühr erhoben. Die Gebühren sind im Gesetz über Notargebühren festgelegt. Danach muss die Notarkammer dafür Sorge tragen, dass öffentliche Akten und Geschäftsakten kostenlos bei einem Notar in den Provinzen Harjumaa, Tartumaa, Pärnumaa und Ida-Virumaa eingesehen werden können.
Angaben zu Handelsverboten werden veröffentlicht und können kostenlos online abgefragt werden.
In den Amtlichen Bekanntmachungen (Ametlikud Teadaanded) kann mit dem Namen oder der persönlichen Kennnummer/Registernummer einer natürlichen oder juristischen Person nach insolvenzbezogenen Informationen gesucht werden. Auch eine allgemeine Suche nach Stichwörtern ist möglich. Mit der Suchfunktion können alle veröffentlichten Bekanntmachungen zu laufenden Insolvenzverfahren leicht aufgefunden werden. Am Ende des Verfahrens werden alle Bekanntmachungen archiviert mit Ausnahme der Bekanntmachungen, die den Abschluss des Verfahrens betreffen. Diese Bekanntmachungen bleiben drei Jahre öffentlich zugänglich.
Juristische Personen oder Selbstständige können im elektronischen Handelsregister anhand des Firmennamens, des Eigennamens oder der Handelsregisternummer ausfindig gemacht werden. Der Statusangabe ist zu entnehmen, ob die betreffende Person insolvent ist oder nicht.
Das Handelsregister ist über die Suchschnittstelle des E-Justiz-Portals mit den Insolvenzregistern der Mitgliedstaaten verbunden, sodass Unternehmen, Kreditgeber und Anleger, die in anderen Mitgliedstaaten investieren wollen, direkt in deren Insolvenzregistern Hintergrundprüfungen vornehmen können. Durch die Bereitstellung einer mehrsprachigen Plattform ist die Suche nach Informationen über Insolvenzen in anderen Ländern transparenter und einfacher geworden. Die Informationen stehen kostenlos zur Verfügung. Das Portal verfügt über eine allgemeine Suchfunktion, sodass im gesamten Registerverbund eine Suche mit dem Namen des Schuldners möglich ist. Außerdem gibt es eine erweiterte Suchfunktion, die vom jeweiligen Landesregister abhängt. In Kürze (wohl noch 2021) werden die Amtlichen Bekanntmachungen (Ametlikud Teadaanded) mit dem E-Justiz-Portal verbunden sein, das alle Pflichtinformationen über Insolvenzverfahren nach Artikel 24 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält.
Im estnischen Register ist eine Suche mit dem Namen des Schuldners und seiner persönlichen Kennnummer bzw. mit der Registernummer möglich.
In Estland stehen Informationen über Insolvenzen seit dem 1. September 1995 zur Verfügung.
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Dieser Abschnitt informiert über das irische Insolvenzregister.
Der Insolvency Service of Ireland (ISI) ist eine unabhängige Einrichtung des öffentlichen Rechts, die am 1. März 2013 gegründet wurde. Sie verfolgt das Ziel, insolvente Personen wieder zahlungsfähig zu machen.
Der ISI nimmt seine Aufgaben in einer Reihe von Geschäftsbereichen wahr, nämlich:
Nach dem Privatinsolvenzgesetz (Personal Insolvency Act 2012) veröffentlicht der ISI die nachstehenden Informationen in seinen Registern. (Beachten Sie bitte, dass die ISI-Register nicht über die Browser Internet Explorer und /Edge zugänglich sind. Wir schlagen vor, Chrome, Firefox oder Safari zu verwenden.)
Wenn ein Schutzzertifikat (Protective Certificate) nach Section 61 des Privatinsolvenzgesetzes ausgestellt wird, muss der ISI zusätzlich zu den in den Personal Insolvency Act 2012 (Additional Information to be contained in the Registers) Regulations 2012 (S.I. 356 of 2013) vorgeschriebenen Informationen erfassen:
Nach Section 33 Absatz 4 des Privatinsolvenzgesetzes muss der ISI im Register der Entschuldungsmitteilungen (Debt Relief Notices – DRNs) erfassen:
Nach Section 76 Absatz 1 des Privatinsolvenzgesetzes muss der ISI im Register der Schuldenbereinigungsregelungen (Debt Settlement Arrangements – DSAs) erfassen:
Nach Section 113 Absatz 1 des Privatinsolvenzgesetzes muss der ISI im Register der Privatinsolvenzregelungen (Personal Insolvency Arrangements – PIAs) erfassen:
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Griechenland führt seit dem 1. Juni 2021 ein elektronisches Insolvenzregister.
Nach den griechischen Rechtsvorschriften wird das elektronische Insolvenzregister in folgenden Insolvenzverfahren verwendet:
Für die Prüfung von Insolvenzfällen und die Entscheidung über Insolvenzanträge sind die Gerichte erster Instanz (πρωτοδικεία) zuständig.
Für die Konkurserklärung im Falle von Konkursen geringen Umfangs sind die Friedensgerichte (ειρηνοδικεία) zuständig.
Für Verfahren im Zusammenhang mit der Abwicklung vor dem Konkurs sind die Gerichte erster Instanz zuständig.
Alle Veröffentlichungen, Offenlegungen oder Eintragungen von Insolvenzverfahren erfolgen im elektronischen Insolvenzregister. Falls vorgesehen, werden Eintragungen auch im Allgemeinen Handelsregister (Γενικό Εμπορικό Μητρώο – ΓΕΜΗ) erfasst.
Ja, über die Website:
Website: https://keyd.gsis.gr/dsae2/iif/faces/pages/static/publicationList.xhtml
Alle Veröffentlichungen seit dem 1. Juni 2021 sind über das Register auf der oben genannten Website öffentlich zugänglich.
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Öffentlich zugängliche Informationen über Insolvenzen und Insolvenzverfahren tragen wesentlich zu Transparenz und Rechtssicherheit bei. In Spanien sorgt hierfür das Öffentliche Insolvenzregister (Registro Público Concursal), das in Artikel 198 Insolvenzgesetz (Ley Concursal) geregelt ist. Das Öffentliche Insolvenzregister, das dem Justizministerium untersteht, wird laut Königlichem Dekret 892/2013 vom 15. November 2013 zur Durchführung des Insolvenzgesetzes von der Berufskammer der Registerführer (Colegio de Registradores) betreut.
Das Öffentliche Insolvenzregister hat drei Zweckbestimmungen:
Das Öffentliche Insolvenzregister ist über folgendes Internetportal zugänglich: http://www.publicidadconcursal.es/.
Im Öffentlichen Insolvenzregister werden die relevanten Informationen aus einem Insolvenzverfahren ausschließlich zu Informations- und Publizitätszwecken zusammengeführt.
Ja, die Einsichtnahme in das Öffentliche Insolvenzregister ist kostenlos.
Das Öffentliche Insolvenzregister ist in vier Abschnitte gegliedert, in denen die Einträge chronologisch nach Schuldner bzw. der vom Insolvenzverfahren betroffenen Partei gegliedert sind:
Gesucht werden kann im Insolvenzregister mit dem Namen des Insolvenzschuldners oder des Insolvenzverwalters. Dabei werden alle Abschnitte des Registers durchsucht.
Im Insolvenzgesetz von 2003 war kein Register für die Bekanntmachung von Insolvenzen vorgesehen. Hierzu wurde auf die gesellschaftsrechtlichen Publizitätsvorschriften verwiesen, nach denen Bekanntmachungen in den Tageszeitungen mit der höchsten Auflage in der betreffenden Provinz zu veröffentlichen waren. Dies führte dazu, dass Verfahren immer häufiger zum Stillstand kamen, weil die Publizitätskosten aus der Insolvenzmasse bestritten werden mussten und die Insolvenzmasse hierfür nicht immer ausreichte.
Artikel 198 Insolvenzgesetz sah damals ein öffentliches Register nur für Fälle von Insolvenzbetrug sowie für die Bestellung und Entlassung von Insolvenzverwaltern vor. Als Reaktion auf die sich wandelnde Wirtschaftslage wurde das Register mit dem Königlichen Gesetzesdekret 3/2009 vom 29. März 2009 über dringende Maßnahmen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Insolvenz (Real Decreto-ley 3/2009, de 27 de marzo, de medidas urgentes en materia tributaria, financiera y concursal) ausgeweitet und erhielt den Namen „Öffentliches Insolvenzregister“ (Registro Público Concursal). Seitdem ist die Regelung mehrfach geändert worden. Hiervon sind auch andere Rechtsvorschriften betroffen, die eine Bekanntmachung bestimmter Verfahrensschritte im Register vorsehen. Maßgebend für die Durchführung von Artikel 198 Insolvenzgesetz ist zurzeit das Königliche Dekret 892/2013 vom 15. November 2013 über das Öffentliche Insolvenzregister.
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In Frankreich gibt es kein spezielles Insolvenzregister. Es gibt mehrere Register, in denen Beschlüsse im Zusammenhang mit der Insolvenz von Schuldnern erfasst werden. Dazu gehören Beschlüsse über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Ausweitung des Insolvenzverfahrens, die Verlängerung des Beobachtungszeitraums, die Umwandlung des Verfahrens, die Feststellung oder Änderung des Sanierungsplans, den Abschluss des Verfahrens oder Entscheidungen, mit denen der persönliche Konkurs oder ein Geschäftsführungsverbot ausgesprochen wird. Dort ist auch der Name des Insolvenzverwalters vermerkt.
Bei den Registern handelt es sich um:
Darüber hinaus werden einige der oben genannten Entscheidungen im Anzeiger für zivil- und handelsrechtliche Bekanntmachungen (Bulletin officiel des annonces civiles et commerciales) und in einem amtlichen Verkündungsblatt bekannt gemacht.
Die Informationen aus den amtlichen Verkündungsblättern, dem Anzeiger für zivil- und handelsrechtliche Bekanntmachungen und dem Handels- und Gesellschaftsregister können zentral über ein Online-Portal (Portail de la Publicité Légale des Entreprises) abgerufen werden: https://www.bodacc.fr/
Die Einsichtnahme ist kostenlos.
Über das Portal können die seit dem 1. Januar 2010 veröffentlichten amtlichen Bekanntmachungen und die seit dem 1. Januar 2008 im Anzeiger für zivil- und handelsrechtliche Bekanntmachungen veröffentlichten Bekanntmachungen abgerufen werden.
Die Website des Handels- und Gesellschaftsregisters kann aufgerufen werden unter: https://www.infogreffe.fr/
Die meisten Informationen sind dort gebührenpflichtig.
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Das nationale Insolvenzregister ist ein öffentlich zugängliches elektronisches Register, das es Gerichten und betroffenen Gläubigern leichter machen soll, sich über laufende Insolvenzverfahren zu informieren, und das gleichzeitig die Eröffnung paralleler Insolvenzverfahren verhindern soll.
Am 26. Juni 2018 schloss das Justizministerium die erste Phase des Projekts „IRI for Europe“ („Vernetzung der Insolvenzregister in Europa“) ab, das zum Teil aus dem Programm der Fazilität „Connecting Europe“ der Europäischen Kommission (Fazilität „Connecting Europe“ im Bereich transeuropäischer Telekommunikationsnetze: CEF-TC-2016-2 – Europäisches e-Justiz-Portal“) finanziert wird. Kroatien hatte sich als Mitglied eines Konsortiums mit Deutschland, Frankreich, Italien und Rumänien beworben.
Dieses Projekt dient in erster Linie der Finanzierung und Bereitstellung der elektronischen Dienste, die für die Kommunikation innerhalb des Verbunds der Insolvenzregister erforderlich sind.
Das Insolvenzregister wurde auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eingerichtet.
Das Insolvenzregister wird mindestens einmal täglich aktualisiert. Erfasst sind:
Für alle Registerdaten sind die Gerichte zuständig, bei denen die Verfahren anhängig sind.
In der zweiten Phase des Projekts „IRI for Europe“ wurden die nationalen Insolvenzregister über das Europäische Justizportal miteinander verknüpft.
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Das italienische Justizministerium richtet gerade ein neues elektronisches System zur Verwaltung von Insolvenzdaten ein.
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Dieser Abschnitt der Webseite enthält eine kurze Einführung in das zyprische Insolvenz- und Liquidationsregister (Μητρώο Πτωχευσάντων και Εκκαθαρίσεων Εταιρειών).
Die Insolvenzabteilung (Κλάδος Πτωχεύσεων και Εκκαθαρίσεων) nimmt das Vermögen insolventer natürlicher und juristischer Personen entgegen und verwaltet es. Sie untersteht dem Unternehmens- und Insolvenzregisteramt (Τμήμα Εφόρου Εταιρειών και Επίσημου Παραλήπτη) des Ministeriums für Handel, Industrie und Tourismus (Υπουργείο Εμπορίου, Βιομηχανίας και Τουρισμού). Dort wird ein Register über die Insolvenz natürlicher Personen geführt. Wenn ein Unternehmen abgewickelt wird, wird dies dem Unternehmensregister gemeldet. Weitere Informationen können beim Unternehmens- und Insolvenzregisteramt eingeholt werden.
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar.
Das Insolvenzregister enthält Informationen über Insolvenzen seit 1931.
Unternehmens- und Insolvenzregisteramt (Τμήμα Εφόρου Εταιρειών και Επίσημου Παραλήπτη)
Ministerium für Handel, Industrie und Tourismus (Υπουργείο Εμπορίου, Βιομηχανίας και Τουρισμού)
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Das lettische Insolvenzregister enthält folgende Angaben:
Das Insolvenzregister ist allgemein zugänglich. Jeder kann sich auf die Richtigkeit der Einträge berufen. Das Insolvenzregister gehört zum Unternehmensregister der Republik Lettland.
Die Einsichtnahme in das lettische Insolvenzregister ist kostenlos, aber für einen Auszug aus dem Register (in Form eines Dokuments) wird eine Gebühr erhoben.
Um einen Auszug aus dem Register oder ein sonstiges Dokument mit der persönlichen Identifikationsnummer eines Schuldners (natürliche Person) oder eines Insolvenzverwalters zu erhalten, richten Sie Ihr Auskunftsersuchen bitte direkt an das Unternehmensregister oder beantragen Sie die Informationen elektronisch über das Portal Latvija.lv.
Dieser Abschnitt enthält Angaben zu Insolvenzverwaltern:
Informationen über Insolvenzverwalter, deren Zulassung abgelaufen ist, finden sich unter Vēsturiskie dati. Über die Seite „Izziņa‟ können Sie auf alle Informationen im lettischen Insolvenzregister zu einzelnen Insolvenzverwaltern zugreifen.
Die Suche nach Informationen über eine bestimmte natürliche oder juristische Person im Insolvenzregister erfolgt über „Meklēt‟. Die Informationen können nach folgenden Kriterien gefiltert werden:
Die Suchergebnisse werden mit einem Link zu einem Unternehmensregister-Verweis („Uzņēmumu reģistra izziņa‟) angezeigt. Dort können alle Informationen zu einer bestimmten Person (einschließlich gescannter Dokumente des Insolvenzverwalters über Gläubigerversammlungen, deren Tagesordnung und Mitteilungen an die Gläubiger) abgerufen werden.
Die Anzeige der zu einem bestimmten Datum im Insolvenzregister vorgenommenen Einträge erfolgt über „Žurnāls‟. Angezeigt werden grundsätzlich die Einträge des laufenden Tags. Durch Auswahl im Kalender können die Einträge eines anderen Tags angezeigt bzw. durch Klicken auf den Link „Mēneša žurnāls‟ nach Monat gefiltert werden. Jeder Datensatz enthält einen Link zu einem Unternehmensregister-Verweis („Uzņēmumu reģistra izziņu‟) mit ausführlichen Angaben zum jeweiligen Insolvenzverfahren.
Dieser Abschnitt enthält verschiedene statistische Angaben zu Insolvenz- und Rechtsschutzverfahren sowie einen Link zum Unternehmensregister („Uzņēmumu reģistra izziņa‟), wo alle Informationen abgerufen werden können, die im Insolvenzregister zu einer bestimmten Person vorhanden sind.
Die Angaben im Register gehen bis zum 1. Januar 2008 zurück.
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In Litauen wird kein separates Insolvenzregister geführt. Der diesbezügliche Status von Unternehmen kann auf der Website des Registers juristischer Personen (Juridinių asmenų registras) überprüft werden. Die Anzeige des Unternehmensstatus im Register juristischer Personen erfolgt kostenlos.
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In Luxemburg gibt es kein Insolvenzregister.
In Luxemburg gibt es kein Insolvenzregister. Die Gerichte melden die von ihnen eröffneten Insolvenzverfahren dem Handels- und Unternehmensregister (RCS), das diese Informationen in seine Datenbank eingibt.
Das Verzeichnis der Insolvenzeröffnungsbeschlüsse wird monatlich im Amtsblatt (Mémorial B – Recueil administratif et économique) veröffentlicht und kann kostenlos im luxemburgischen Justizportal Legilux eingesehen werden.
Darüber hinaus stellt das RCS der Öffentlichkeit auf seiner Website unter der Rubrik „Consultations – statistiques de dépôt“ (Abfragen / Insolvenzstatistik) Statistiken zur Verfügung, die Auskunft über die während eines bestimmten Monats beim RCS gemeldeten Insolvenzeröffnungsbeschlüsse geben. Hier finden Sie eine Auflistung der gemeldeten Insolvenzen. Die Daten können auch als „flat file“ abgerufen werden.
Erste Methode: Es kann eine Abfrage über die Website des Handels- und Unternehmensregisters (RCS) vorgenommen werden, und zwar mit Hilfe des Namens (oder eines Teils des Namens) oder der Registernummer der betreffenden Person.
Die Suchmaschine der Website zeigt dann eine Liste von Namen an, die dem betreffenden Suchvorgang entsprechen.
Klickt man auf einen der aufgeführten Namen, werden die folgenden Basisinformationen kostenlos angezeigt.
Zweite Methode: Es kann eine Abfrage über die Website des Handels- und Unternehmensregister (RCS) unter der Rubrik „Consultations – statistiques de dépôt“ (Abfragen / Konkursstatistik) mit Hilfe der Statistiken vorgenommen werden, die über die beim RCS während eines bestimmten Monats gemeldeten Insolvenzeröffnungsbeschlüsse Auskunft geben.
Dritte Methode: Die Internetsite der Anwaltschaft Luxemburg kann unter der Rubrik „Faillites“ (Konkurse) anhand der Firmenbezeichnung, des Datums des Insolvenzurteils und des Namens des Insolvenzverwalters abgefragt werden.
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Diese Seite gibt Ihnen einen kurzen Überblick über das ungarische Insolvenzregister.
In Ungarn wurde der Dienst des Justizministeriums für Unternehmensinformationen und Online-Registrierung von Unternehmen (Céginformációs és az Elektronikus Cégeljárásban Közreműködő Szolgálat) von der Regierung mit der Einrichtung und Pflege des Insolvenzregisters betraut.
Die Datenverarbeitung, IT-Entwicklung, der technische Betrieb und die Aufgaben im Zusammenhang mit der technischen Sicherheit der Datenbank wurden dem ungarischen Amt für Veröffentlichungen (Magyar Közlöny Lap- és Könyvkiadó Kft.) übertragen.
Das Insolvenzregister ist unter folgendem Link abrufbar: https://fizeteskeptelenseg.im.gov.hu/.
Das Insolvenzregister enthält Angaben zu allen Wirtschaftsbeteiligten und zivilgesellschaftlichen Organisationen, gegen die ein Insolvenzverfahren in Ungarn eröffnet wurde.
Insolvenzverfahren sind im Gesetz XLIX von 1991 über Konkurs- und Liquidationsverfahren (a csődeljárásról és a felszámolási eljárásról szóló 1991. évi XLIX. törvény (Cstv.)) geregelt. Für Konkurs- und Liquidationsverfahren, die sich gegen zivilgesellschaftliche Vereine und Stiftungen richten, gilt das Gesetz über zivilgesellschaftliche Organisationen von 2011 (a civil szervezetekről szóló 2011. évi CLXXV. törvény). Alle anderen Aspekte sind im Gesetz XLIX von 1991 geregelt.
Die Einsichtnahme in das Insolvenzregister ist kostenlos. Jeder Nutzer muss allerdings zuvor eine Erklärung abgeben, dass die Abfrage des Insolvenzregisters weder zu gewerblichen Zwecken noch zur Einrichtung einer gewerblichen Datenbank genutzt wird.
Im Register sind nach § 6/N des Gesetzes XLIX von 1991 folgende Angaben zu finden:
Das Suchkriterium kann aus einem Dropdown-Menü ausgewählt werden. Für die Suche im Insolvenzregister stehen folgende Kriterien zur Verfügung:
Weiterführende Informationen über die Suche im Insolvenzregister bietet die Webseite: https://fizeteskeptelenseg.im.gov.hu/#/help.
Die direkte Abfrage großer Datenmengen oder Datendownloads aus dem Insolvenzregister sind nach geltendem Recht nicht möglich.
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Das maltesische Insolvenzregister enthält Angaben zu vor maltesischen Gerichten verhandelten Rechtssachen, die die Insolvenz natürlicher und juristischer Personen zum Gegenstand haben, sowie Handelsregisterinformationen zu Insolvenzanmeldungen.
Die Einsichtnahme in das Insolvenzregister ist kostenlos. Der Zugang erfolgt über folgendem Link:
https://ecourts.gov.mt/onlineservices/Insolvencies
Eine Suche im Insolvenzregister ist mit dem Namen des Schuldners, der Nummer seines Personalausweises oder der Handelsregisternummer des Unternehmens möglich.
Vor Einrichtung des Insolvenzregisters wurden Informationen über insolvente Unternehmen beim Handelsregister geführt, während Informationen über Insolvenzsachen beim Gericht geführt wurden. Die beim Gericht geführten Informationen wurden zusammen mit Angaben zu Rechtssachen allgemein auf einer Website veröffentlicht. Die Öffentlichkeit erhielt im Januar 2018 Zugang zum Insolvenzregister. Die Informationen über Firmen- und Privatinsolvenzen gehen bis zum 1. Januar 2014 zurück.
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Dieser Abschnitt gibt einen kurzen Überblick über das niederländische Insolvenzregister.
In den Niederlanden sind drei Formen der Insolvenz möglich:
Für alle Insolvenzverfahren sind die Bezirksgerichte (rechtbanken) zuständig, die Register mit den relevanten Daten führen. Die Bezirksgerichte sind auch für die (automatisierte) Übermittlung der Insolvenzanmeldungen an den Rat für das Justizwesen (Raad voor de rechtspraak) zuständig. Der Rat für das Justizwesen zieht diese Anmeldungen heran oder nutzt das Zentrale Insolvenzregister (Centraal Insolventieregister – CIR)
Das CIR enthält alle Informationen aus veröffentlichten Insolvenzanmeldungen, z. B.:
Das Zentrale Insolvenzregister enthält Daten aus den bei den Bezirksgerichten geführten Registern über Konkurse, Vergleiche und Privatinsolvenzverfahren.
Ja, die Einsichtnahme ist kostenlos.
Für die Online-Abfrage des CIR bestehen keine Beschränkungen.
Es gibt einen Online-Dienst für gewerbliche Nutzer, über den sich diese schneller über die neuesten Veröffentlichungen informieren können.
Die Suche nach natürlichen Personen kann nur erfolgen mit:
Nach Unternehmen und juristischen Personen kann gesucht werden mit:
Gesucht werden kann auch anhand des Datums, Bezirksgerichts, der Art der Veröffentlichung, der Nummer der Veröffentlichung oder der Insolvenznummer.
Das CIR besteht seit dem 1. Januar 2005. Alle nach diesem Datum eröffneten oder angemeldeten Insolvenzvorgänge sind im CIR zu finden.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Dieser Teil des Portals gibt eine kurze Einführung in das Insolvenzregister Österreichs.
Das österreichische Insolvenzregister, „Insolvenzdatei“ genannt, gehört zum Bundesministerium für Justiz und wird von diesem betrieben. Es enthält Informationen über die Eröffnung und wichtige Verfahrensschritte von Insolvenzverfahren.
Es wird unter der Rubrik Ediktsdatei veröffentlicht.
Ja.
Detaillierte Informationen sind nur auf Deutsch unter der Rubrik Ediktsdatei auf dem Portal des Bundesministeriums für Justiz erhältlich.
Das österreichische Insolvenzregister wird seit 1999 geführt.
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Dieser Abschnitt gibt Ihnen einen kurzen Überblick über das polnische Insolvenzregister.
Die Website des polnischen Insolvenzregisters (rejestr podmiotów w upadłości) gilt als Teil des Landesgerichtsregisters (Krajowy Rejestr Sądowy). Sie enthält die gleiche Art von Unternehmensinformationen, die normalerweise im Landesgerichtsregister erfasst werden. Zusätzlich bietet sie Informationen über
Darüber hinaus enthält das Register Informationen über den Zeitpunkt und den Inhalt von Insolvenzanmeldungen.
Eigentümer des Insolvenzregisters und zuständig für dessen Unterhaltung ist das polnische Justizministerium. Die Informationen sind auf Polnisch und zum Teil auf Englisch verfügbar.
Ja, die Einsichtnahme in das Register ist kostenlos.
Seit 1. April 2009 steht im polnischen Insolvenzregister eine neue Suchfunktion zur Verfügung, mit der nach zahlungsunfähigen Rechtsträgern und anderen Begriffen gesucht werden kann.
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Dieser Abschnitt gibt Ihnen einen kurzen Überblick über das portugiesische Insolvenzregister.
Das elektronische Insolvenzregister enthält folgende Informationen:
Das elektronische Insolvenzregister bietet detaillierte Auskünfte zu Insolvenzfällen (siehe unten).
Ja, die Einsichtnahme ist kostenlos.
Das portugiesische Insolvenzregister ist in Artikel 38 der Insolvenzordnung (Código da Insolvência e da Recuperação de Empresas) geregelt, die mit Gesetzesdekret Nr. 53/2004 vom 18. März 2004 in der zuletzt geänderten Fassung erlassen wurde.
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Dieser Abschnitt bietet einen Überblick über den rumänischen Insolvenzanzeiger (Buletinul procedurilor de insolvență – BPI), der beim Justizministerium von der nationalen Handelsregisterbehörde (Oficiul Național al Registrului Comerțului) geführt wird.
Vorladungen, Mitteilungen, Einberufungen und Bekanntmachungen von Verfahrensschriftstücken, die Gerichte und Insolvenzverwalter/Liquidatoren im Rahmen von Insolvenzverfahren nach dem Gesetz Nr. 85/2014 über Insolvenzverfahren und Verfahren zur Insolvenzvermeidung ausstellen, werden von der rumänischen Handelsregisterbehörde (Oficiul Național al Registrului Comerțului) im elektronischen Insolvenzanzeiger (BIP) veröffentlicht.
Im Bereich des Insolvenzanzeigers „Schuldner – natürliche Personen mit Verbindlichkeiten, die nicht aus dem Betrieb eines Unternehmens entstanden sind“, werden unter Beachtung der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten die Entscheidungen des Insolvenzausschusses und des Insolvenzgerichts sowie andere nach dem Gesetz Nr. 151/2015 über die Insolvenz natürlicher Personen zu veröffentlichende Vorgänge bekannt gemacht.
Insolvenzverfahren für juristische Personen
Das allgemeine Insolvenzverfahren gilt für:
Unternehmer (alle Personen, die unternehmerisch tätig sind) ausgenommen Angehörige der Freien Berufe und jene, für die eine besondere Insolvenzregelung gilt.
Das vereinfachte Insolvenzverfahren gilt für:
1. Unternehmer:
2. Schuldner, die folgende besondere Kriterien erfüllen:
Seit Ende Juni 2014 gilt für juristische Personen das Gesetz Nr. 85/2014 über Insolvenzverfahren und Verfahren zur Insolvenzvermeidung. Es gilt für Gerichtsverfahren, die nach Inkrafttreten dieses Gesetzes eingeleitet worden sind. Für vor Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 85/2014 eingeleitete Verfahren gilt weiterhin das Gesetz Nr. 85/2006 über Insolvenzverfahren.
Für natürliche Personen gilt das Gesetz Nr. 151/2015 über die Insolvenz natürlicher Personen, das seit 1. Januar 2018 in Kraft ist und auf Personen Anwendung findet, deren Schulden nicht aus dem Betrieb eines Unternehmens entstanden sind und
Das Insolvenzverfahren für natürliche Personen kann ausgestaltet sein als:
Der BPI enthält sämtliche Verfahrenshandlungen und -schriftstücke der Gerichte und Insolvenzverwalter/Liquidatoren, und zwar:
Der Teil „Schuldner – natürliche Personen mit Verbindlichkeiten, die nicht aus dem Betrieb eines Unternehmens entstanden sind“ enthält Verfahrensschriftstücke, die nach dem Gesetz Nr. 151/2015 über die Insolvenz natürlicher Personen veröffentlicht werden müssen.
Die Website des Insolvenzanzeigers bietet Zugang zu:
Die Website des Insolvenzanzeigers (BPI) ist in folgende Abschnitte gegliedert:
BPI-Formulare stehen im Portal für Online-Dienste der nationalen Handelsregisterbehörde in dem Teil, der dem Insolvenzanzeiger vorbehalten ist, zur Verfügung. Dieser Bereich ist wie folgt gegliedert:
Der Insolvenzanzeiger wird in elektronischer Form veröffentlicht. Die Online-Ausgabe kann eingesehen werden auf dem
Die Dienste des BPI werden zu unterschiedlichen Konditionen angeboten:
Die Suche in der Online-Ausgabe des Insolvenzanzeigers ist mit folgenden Indikatoren möglich: Nummer und Jahr der Ausgabe, Name der im BPI geführten Person, Steuernummer, Handelsregisternummer, Aktenzeichen des Gerichtsverfahrens und Zeitraum der Veröffentlichung im Insolvenzregister. Abonnenten können im BPI Verfahrensunterlagen in Vollform einsehen.
Die „Zusammenfassung der Einzelausgaben des Insolvenzanzeigers“ kann anhand der Nummer und des Datums der betreffenden Ausgabe durchsucht werden. Folgende Informationen sind kostenlos einsehbar:
Das „Verzeichnis der im BPI geführten Personen“ kann anhand folgender Indikatoren durchsucht werden: Nummer und Jahr der Ausgabe des BPI, Name des Schuldners, Steuernummer, Handelsregisternummer, Aktenzeichen des Gerichtsverfahrens und Zeitraum der Veröffentlichung im BPI. Folgende Informationen sind kostenlos einsehbar:
Das „Verzeichnis der im BPI geführten Personen“ im Teil „„Schuldner – natürliche Personen mit Verbindlichkeiten, die nicht aus dem Betrieb eines Unternehmens entstanden sind“ kann anhand des Nachnamens, Vornamens, der persönlichen Kennnummer, des Geburtsdatums und Geburtsorts des Schuldners, der Nummer und des Jahres der BPI-Ausgabe, des Aktenzeichens des Insolvenzverfahrens und des Zeitraums der Veröffentlichung durchsucht werden. Folgende Informationen sind einsehbar:
Der Bereich „„Schuldner – natürliche Personen mit Verbindlichkeiten, die nicht aus dem Betrieb eines Unternehmens entstanden sind“ kann anhand des Nachnamens, Vornamens, der persönlichen Kennnummer, des Geburtsdatums und Geburtsorts des Schuldners, der Nummer und des Jahres der BPI-Ausgabe, des Aktenzeichens des Insolvenzverfahrens und des Zeitraums der Veröffentlichung durchsucht werden. In diesem Teil können die Nummern, in denen Verfahrensdokumente angegeben sind, eingesehen werden.
Der Insolvenzanzeiger wurde im Jahr 2006 auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 86/2006 über Insolvenzverfahren eingerichtet.
Der Bereich „Schuldner – natürliche Personen mit Verbindlichkeiten, die nicht aus dem Betrieb eines Unternehmens entstanden sind“ wurde 2018 eingeführt.
Der rumänische Insolvenzanzeiger dient in erster Linie dazu, das elektronische System für Vorladungen, Mitteilungen, Einberufungen von Gläubigern oder anderen Betroffenen sowie die Bekanntmachung der veröffentlichten Verfahrensschriftstücke kontinuierlich zu verbessern.
Der Insolvenzanzeiger bringt eindeutige Vorteile mit sich:
Amtliche Website des rumänischen Insolvenzanzeigers
Amtliche Website des rumänischen Handelsregisters
Portal für Online-Dienste der nationalen Handelsregisterbehörde Rumäniens
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Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum slowenischen Insolvenzregister. Zusammenfassende Angaben und veröffentlichte Informationen zu slowenischen Insolvenzverfahren stehen online zur Verfügung.
Die Datenbank e-INSOLV enthält zusammenfassende Angaben zu Insolvenzverfahren. Folgende Daten zu Insolvenzverfahren können abgerufen werden:
Die Datenbank e-Publications bietet Zugriff auf:
Darüber hinaus enthält die Datenbank e-Publications ein Verzeichnis aller Verwalter (seznam vseh upraviteljev) und der Insolvenzverfahren, in denen sie tätig sind. Die Verzeichnisse werden täglich aktualisiert.
Beide Datenbanken werden von AJPES, der Agentur der Republik Slowenien für öffentlich-rechtliche Datenerfassung und Leistungen (Agencija Republike Slovenije za javnopravne evidence in storitve) geführt.
Ja, die Einsichtnahme ist kostenlos. Um Zugang zu erhalten, müssen Sie sich jedoch auf der AJPES-Website anmelden und einen Benutzernamen sowie ein Passwort festlegen.
Beide Datenbanken einschließlich der Suchmaschinen stehen nur in slowenischer Sprache zur Verfügung. Bei der Suche nach Daten und Dokumenten zu Insolvenzverfahren, die juristische Personen und Einzelunternehmen betreffen, können alle verfügbaren Suchkriterien verwendet werden, während bei der Suche nach Daten und Dokumenten zu Verbrauchern (natürliche Personen, die keine Einzelunternehmen sind) lediglich bestimmte Datenkombinationen zulässig sind, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten.
In der Datenbanke-Publications können Sie nach im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren veröffentlichten Dokumenten unter Verwendung folgender Suchkriterien suchen:
In e-INSOLV können Daten zu Insolvenzverfahren nach folgenden Kriterien gesucht werden:
Das Register besteht seit dem 1. Oktober 2008. Davor wurden einige Daten, etwa die öffentliche Bekanntmachung der Insolvenzeröffnung, im Amtsblatt der Republik Slowenien (Uradni list Republike Slovenije; UL RS) veröffentlicht.
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Diese Seite gibt Ihnen einen kurzen Überblick über das Insolvenzregister der Slowakei.
Das Insolvenzregister (Register úpadcov) ist ein Informationssystem der öffentlichen Verwaltung, das vom slowakischen Justizministerium betreut wird und über dessen Website zugänglich ist. Das Insolvenzregister enthält Informationen über Insolvenz-, Sanierungs- und Entschuldungsverfahren im Sinne von §10a (2) des Gesetzes Nr. 7/2005 über Insolvenz und Restrukturierung und zur Änderung einer Reihe anderer Gesetze in der zuletzt geänderten Fassung.
Folgende Daten stehen im Insolvenzregister zur Verfügung:
Ja, der Zugang zum Insolvenzregister und die Abfrage sind kostenlos.
Auf der Startseite des Insolvenzregisters gibt es ein Suchfeld, in dem direkt ein Suchtext eingegeben werden oder die Suche auf bestimmte Rubriken wie Verfahren, Verwalter, Vermögenswerte oder Dienstleistungen beschränkt werden kann.
Entstehungsgeschichte des slowakischen Insolvenzregisters
Das Register ist seit dem 7. Dezember 2015 voll funktionsfähig.
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In Finnland gibt es zwei öffentliche Insolvenzregister: das Konkurs- und Unternehmenssanierungsregister (konkurssi- ja yrityssaneerausrekisteri) und das Register für die Regelung privater Schulden (velkajärjestelyrekisteri). Diese beiden Register können über den Informationsdienst des finnischen Zentralregisters (oikeusrekisterikeskus) kostenlos abgefragt werden.
Bei dem Insolvenzregister handelt es sich um einen Informationsdienst des finnischen Zentralregisters.
Das Register enthält insolvenzbezogene Informationen aus dem Konkurs- und Unternehmenssanierungsregister und dem Register für die Regelung privater Schulden, die im Zuge der Geschäftstätigkeit einer natürlichen Person angefallen sind. Es enthält unter anderem Angaben zu Anträgen und Beschlüssen im Zusammenhang mit Insolvenzen und Unternehmungsrestrukturierungen sowie Angaben zu Zeit und Ort von Gläubigerversammlungen, Fristen für die Anmeldung von Forderungen und Angaben zum Insolvenzverwalter.
Informationen über die Regelung privater Schulden können direkt beim finnischen Zentralregister kostenlos angefordert werden.
Ja, die Einsichtnahme in das Register ist kostenlos.
Eine Abfrage des Insolvenzregisters ist innerhalb eines bestimmten Zeitraums mit dem Namen des Schuldners, der Kennnummer der Person oder des Unternehmens sowie mit dem Namen des Insolvenzverwalters oder Liquidators möglich.
Für Auskünfte beim Zentralregister über private Schulden sind folgende Angaben erforderlich:
Die Register enthalten Informationen ab 1995.
Finnisch
Oikeusrekisterikeskus: rekisterit
Konkurssi- ja yrityssaneerausrekisteri
Deutsch
Konkurs- und Unternehmenssanierungsregister
Register für die Regelung privater Schulden
Schwedisch
Rättsregistercentralen: registers
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Diese Seite informiert über das schwedische Insolvenzregister.
Das schwedische Unternehmensregisteramt verwaltet eine Reihe von Registern, die Informationen zu eingetragenen Gesellschaften enthalten. Das schwedische Unternehmensregisteramt unterhält kein einheitliches Register über natürliche und juristische Personen, die für insolvent erklärt wurden. Das Amt verwaltet ein Register, in das natürliche Personen und Vermögensmassen eingetragen werden, die für insolvent erklärt wurden. Informationen über Unternehmen, die in Insolvenz gefallen sind, werden dagegen in unterschiedlichen Unternehmensregistern eingetragen, die durch das schwedische Unternehmensregisteramt geführt werden. Der Zugang zu Informationen über natürliche Personen, Vermögensmassen und Unternehmen in den Registern des schwedischen Unternehmesregisteramtes ist über eine Internet-Suchmaschine möglich.
Im Folgenden werden Informationen über die Insolvenz von Unternehmen, natürlichen Personen und Vermögensmassen, die in den verschiedenen Registern des schwedischen Unternehmensregisteramtes gespeichert sind, als „Das Insolvenzregister von Schweden“ bezeichnet (hierunter fallen sowohl die Informationen, die über die Internet Suchmaschine zugänglich sind, als auch diejenigen, für die das schwedische Unternehmensregisteramt direkt kontaktiert wird).
Das Register enthält Informationen zu Unternehmen, natürlichen Personen und Vermögensmassen in unterschiedlichen Phasen der Insolvenz. Grob gesagt, umfasst das Register die folgenden Informationen:
Das Register wird beim schwedischen Unternehmensregisteramt geführt und von diesem verwaltet.
In das Register werden ausschließlich Informationen der Gerichte aufgenommen. Die Informationen werden an dem Tag eingegeben, an dem sie dem schwedischen Unternehmensregisteramt durch das Gericht mitgeteilt werden. Wenn eine natürliche Person für insolvent erklärt wird, werden die entsprechenden Informationen in das Unternehmensregister aufgenommen, in dem diese Person eingetragen sein könnte.
Wenn die Informationen telefonisch über das schwedische Unternehmensregisteramt abgerufen werden, ist dies kostenlos. Für schriftliche Informationen muss meistens eine Gebühr entrichtet werden.
Die Internet-Suchmaschine bietet kostenlose Informationen zum Insolvenzstatus von Unternehmen. Zusätzliche Informationen stehen nur registrierten und zahlenden Nutzern zur Verfügung:
Es kann sich jeder per Post, per E-Mail oder telefonisch mit dem schwedischen Unternehmensregisteramt in Verbindung setzen, um Informationen zu erhalten. Die Suchmaschine ermöglicht eine Suche im Register über die Eingabe des Firmennamens, des Namens der natürlichen Person, der Registernummer oder der Personennummer.
Die Informationen werden für die Dauer von fünf Jahren im Register gespeichert.
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Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Individual Insolvency Register (Insolvenzregister) von England und Wales
Der Insolvenzdienst von England und Wales ist gesetzlich zur Führung der Register über Insolvenzen, Veräußerungsbeschränkungen bei Insolvenzen und vereinfachten Privatinsolvenzen verpflichtet. Das Insolvenzregister ist eine Zusammenlegung dieser Register und enthält Angaben zu:
Ja, die Einsichtnahme ist kostenlos.
Das Register befindet sich auf der Website von The Insolvency Service unter der Rubrik „Find someone“. Wenn Sie den Link für Individual Insolvency Register (Insolvenzregister) anklicken, können Sie das Register nach dem Namen einer Person oder einer Firma durchsuchen.
Der Insolvenzdienst ist eine Exekutivagentur des Department for Business, Innovation and Skills (Ministerium für Unternehmen, Innovation und berufliche Qualifizierung). Durch den amtlichen Treuhänder (official receiver):
Weitere Aufgaben des Insolvenzdienstes:
Die Website des Insolvenzdiensts enthält einen Haftungsausschluss mit folgendem Wortlaut:
„Die hier bereitgestellten Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Wenn Sie feststellen, dass bestimmte Informationen unrichtig sind oder fehlen, dann benachrichtigen Sie uns bitte unter Verwendung der Feedback-Funktion auf dieser Website, damit wir der Sache nachgehen und die Datenbank gegebenenfalls berichtigen können.
Der Insolvenzdienst übernimmt keine Verantwortung für falsche oder lückenhafte Angaben, gleich, ob sie auf Nachlässigkeit oder andere Ursachen zurückzuführen sind. Der Insolvenzdienst und die Treuhänder sind nicht befugt, rechtliche oder finanzielle Beratung zu leisten. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an eine Bürgerberatungsstelle (Citizen's Advice Bureau), einen Rechtsberater, einen qualifizierten Rechnungsprüfer, einen zugelassenen Insolvenzverwalter, einen Finanzberater oder ein Finanzberatungszentrum.
Das Individual Insolvency Register ist ein öffentlich zugängliches Register, und der Insolvenzdienst übernimmt keine Haftung für die Verwendung der darin enthaltenen Daten durch Dritte.“
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Es gibt in Nordirland kein zentrales Insolvenzregister. Der Northern Ireland Court and Tribunals Service verfügt über Informationen zu Personen, die in den letzten zehn Jahren in Konkurs gegangen sind. Diese Angaben sind in einer öffentlich zugänglichen Online-Datenbank gespeichert, die gegen Gebühr durchsucht werden kann.
Weitere Informationen zur dortigen Online-Suche nach Insolvenzfällen bietet die Website des Northern Ireland Courts and Tribunals Service.
Der Insolvenzdienst des Ministeriums für Unternehmen, Handel und Investitionen (Online DETI) befasst sich mit Insolvenzangelegenheiten.
Zweck und Aufgaben des Insolvenzdienstes:
Die Website von DETI (Online DETI) wird vom Ministerium für Unternehmen, Handel und Investitionen verwaltet und gepflegt.
Ja die Einsichtnahme ist kostenlos.
Der Insolvenzdienst führt aktuelle Register, die Angaben zu folgenden Verfahren enthalten: Individual Voluntary Arrangements (IVA, individuelle freiwillige Vergleiche) und Fast-track Voluntary Arrangements (FTVA, beschleunigte freiwillige Vergleiche), Bankruptcy Restrictions Orders oder Undertakings (BRO / BRU, insolvenzrechtliche Beschränkungsanordnungen oder Beschränkungsverpflichtungen), Debt Relief Orders (DRO, Restschuldbefreiungen), Debt Relief Restriction Orders oder Undertakings (DRRO / DRRU, Beschränkungsanordnungen oder Beschränkungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Restschuldbefreiung).
Sie können das IVA-, das DRO- und das DRRO- bzw. DRRU-Register online nach Personen durchsuchen.
Weitere Informationen zu den Insolvenzregistern finden Sie hier.
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Auf dieser Seite finden Sie Informationen über das schottische Insolvenzregister.
Die Website Accountant in Bankruptcy enthält Tipps und Informationen zur Insolvenz in Schottland. Sie bietet:
Das schottische Insolvenzregister enthält keine Details zu Insolvenzplanverfahren von Unternehmen.
Die Website DAS Scotland erteilt Ratschläge zum Thema Finanzen und Schulden, bietet Informationen für zugelassene Schuldenberater sowie Informationen zur gesetzlichen Schuldentilgungsregelung „Debt Arrangement Scheme“, das eine Rückzahlung innerhalb eines angemessenen Zeitraums mit Maßnahmen zum Schuldnerschutz vorsieht.
Das schottische Insolvenzregister wird von der staatlichen Stelle „Accountant in Bankruptcy“ geführt und gepflegt.
Im DAS Register of Scotland sind alle genehmigten und beantragten Schuldentilgungsprogramme verzeichnet. Es enthält auch Angaben zu bestehenden Stillhaltevereinbarungen. Das DAS-Register wird von der staatlichen Stelle „Accountant in Bankruptcy“, die die Schuldentilgungsregelung verwaltet, geführt und gepflegt.
Die Einsichtnahme in das schottische Insolvenzregister ist kostenlos. Ein gewerblicher Daten-Download steht ebenfalls täglich zur Verfügung. Weitere Auskünfte erhalten Sie unter: roienquiries@aib.gsi.gov.uk
Die Einsichtnahme in das DAS-Register ist kostenlos.
Das schottische Insolvenzregister steht online zur Verfügung.
Das DAS-Register steht online zur Verfügung.
Das Insolvenzregister lässt sich nach allen laufenden Insolvenzverfahren sowie nach den Insolvenzverfahren der letzten zwei Jahre durchsuchen. Was die Entschuldungsverträge betrifft, so findet man im Register Einzelheiten zu allen laufenden Verfahren sowie den Verfahren des letzten Jahres. Bei Zwangsverwaltungen oder Liquidationen sind ebenfalls Einzelheiten zu allen laufenden Verfahren und den Verfahren des letzten Jahres abrufbar.
Das Register kann zudem nach allen bestehenden Stillhaltevereinbarungen durchsucht werden. Eine Stillhaltevereinbarung wird nach sechs Wochen entfernt oder nach Eröffnung der Insolvenz, nach Abschluss eines Entschuldungsvertrags oder nach Genehmigung von Schuldentilgungsmaßnahmen im Rahmen des DAS.
Die Website des DAS-Registers bietet Informationen zu genehmigten und beantragten Schuldentilgungsprogrammen. Sie enthält auch Angaben zu bestehenden Stillhaltevereinbarungen.
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