Gerichtsorganisation der Mitgliedstaaten

Belgium

In diesem Abschnitt finden Sie einen Überblick über die Organisation der Gerichte.

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Gerichtsorganisation – Justizsystem

Das belgische Rechtssystem ist ein System zivilistischer Tradition, das eine Reihe von Regeln umfasst, die von den Richtern kodifiziert, angewandt und ausgelegt werden.

In Belgien fällt die Organisation der Gerichte ausschließlich in föderaler Zuständigkeit.

Grundsätze

Bevor mit der Vorstellung der Gerichtsorganisation in Belgien begonnen wird, müssen einige verfassungsrechtliche und allgemeine Grundsätze zur Organisation der Justiz in Erinnerung gerufen werden.

Mit der Verfassung wurde in gleicher Weise wie die beiden anderen Befugnisse, die Legislative und die Exekutive, eine Judikative geschaffen, die von den Gerichten wahrgenommen wird. Die Gerichte stellen somit neben den anderen verfassungsrechtlichen Befugnissen eine unabhängige Gewalt dar.

Die Justiz wird von den Gerichten im Rahmen verfassungsrechtlicher und gesetzlicher Bestimmungen wahrgenommen. Die Aufgabe der Judikative besteht darin, zu urteilen. Er wendet daher das Recht an, es entscheidet über zivilrechtliche Streitigkeiten und wendet das Strafrecht auf Personen an, die eine Straftat begangen haben. Es wird unterschieden zwischen etablierten Richtern (Richtern und Beratern an Gerichten) und ständigen Richtern (Staatsanwaltschaft oder Staatsanwaltschaft).

Nach den Artikeln 144 und 145 der Verfassung sind Streitigkeiten, die Bürgerrechte zum Gegenstand haben, ausschließlich Sache der Gerichte, und für Streitigkeiten, die politische Rechte zum Gegenstand haben, sind die Gerichte zuständig, mit Ausnahme der gesetzlich festgelegten Ausnahmen.

Ein Gericht, kein streitiges Gericht kann nur aufgrund eines Gesetzes errichtet werden. Gemäß Artikel 146 der Verfassung dürfen weder Sonderkommissionen noch außerordentliche Gerichte eingesetzt werden.

Gerichtsverhandlungen sind öffentlich‚es sei denn, dies wäre für Ordnung oder Sitten gefährlich; in diesem Fall erklärt das Gericht dies durch Urteil (Artikel 148 Absatz 1 der Verfassung). Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Anhörungen ermöglicht unter anderem die Gewährleistung der Transparenz der Justiz.

Jedes Urteil ist zu begründen. Er wird in öffentlicher Sitzung verkündet (Artikel 149 der Verfassung). Die in der Verfassung sowie in Artikel 780 des Gerichtsgesetzbuchs verankerte Begründungspflicht bedeutet, dass das Gericht auf die in den Anträgen der Parteien geltend gemachten tatsächlichen und rechtlichen Gründe zu antworten hat. Die Begründung muss vollständig, klar, genau und angemessen sein. Die Pflicht zur Begründung von Urteilen gewährleistet ebenso wie die Unabhängigkeit des Richters den Einzelnen vor einer etwaigen Willkür des Richters und ermöglicht es ihm, im Hinblick auf die Begründung die Einlegung eines Rechtsbehelfs beim Berufungsgericht oder bei der Cour de cassation zu beurteilen.

Die Unabhängigkeit der Richter bei der Ausübung ihrer Rechtsprechungsbefugnisse und der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft bei der Durchführung individueller Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen, unbeschadet des Rechts des zuständigen Ministers, die Strafverfolgung anzuordnen und verbindliche Leitlinien für die Kriminalpolitik, einschließlich der Ermittlungs- und Strafverfolgungspolitik, zu erlassen, ist in Artikel 151 Absatz 1 der Verfassung verankert.

Nach Abs. 4 dieser Bestimmung werden die Friedensrichter, die Richter an den Gerichten, die Berater der Gerichtshöfe und des Kassationshofs vom König nach den gesetzlich festgelegten Bedingungen und Verfahren ernannt.

Die Richter werden auf Lebenszeit ernannt. Sie werden mit einem gesetzlich festgelegten Rentenalter in den Ruhestand versetzt und beziehen die gesetzlich vorgesehene Rente. Ein Richter kann nur durch ein Urteil seines Sitzes beraubt oder suspendiert werden. Die Versetzung eines Richters kann nur durch eine neue Ernennung und seine Zustimmung erfolgen (Artikel 152 der Verfassung). Der König ernennt auch die Beamten der Staatsanwaltschaft bei den Gerichten und ernennt sie (Artikel 153 der Verfassung).

Die Behandlung der Mitglieder der Justiz ist gesetzlich geregelt (Artikel 154 der Verfassung).

Darüber hinaus darf ein Richter von einer Regierung keine Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis annehmen, es sei denn, er übt diese unentgeltlich aus, es sei denn, das Gesetz sieht Unvereinbarkeiten vor (Artikel 155 der Verfassung).

Art des Gerichts

In Belgien gibt es fünf große Gerichtsbezirke, die fünf Gerichtshöfe: Brüssel, Lüttich, Mons, Gent und Antwerpen.

Diese Instanzen sind in Gerichtsbezirke mit jeweils einem erstinstanzlichen Gericht unterteilt. Für das gesamte belgische Hoheitsgebietgibt es 12 Gerichtsbezirke. Im Gerichtsbezirk Brüssel gibt es zwei erstinstanzliche Gerichte, ein niederländischsprachiges und ein französischsprachiges Gericht.

Darüber hinaus gibt es in den Gerichtsbezirken 9 Arbeitsgerichte und 9 Betriebsgerichte.

Die Landkreise wiederum sind in Justizkantone unterteilt, die jeweils eine Friedensgerichtsbarkeit haben. Für das gesamte belgische Hoheitsgebiet gibt es 187 Kantone.

Jede der zehn Provinzen sowie der Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt hat ein Sitzgericht. Das Sitzgericht ist kein ständiges Gericht. Sie wird immer dann gebildet, wenn Angeklagte an sie zurückgeschickt werden.

Die Art und Schwere einer Straftat, die Art des Konflikts und die Höhe der auf dem Spiel stehenden Beträge bestimmen die Art des Gerichts, vor das zu reisen ist.

In einigen Fällen bestimmt sich das Gericht, welches Gericht angerufen werden soll, nach der Art des Rechtsstreits. So ist der Friedensrichter für nachbarschaftliche Konflikte zuständig, und das erstinstanzliche Gericht ist für Scheidungsfälle zuständig. In anderen Fällen ist das Kriterium die Qualität der Parteien. Grundsätzlich ist das Betriebsgericht ein Fachgericht, das von Streitigkeiten zwischen Unternehmen Kenntnis nimmt.

Sobald die Art des zuständigen Gerichts bestimmt ist, ist der Ort zu bestimmen, an dem der Fall zu prüfen ist.

In Zivilsachen kann die Klage vor dem Gericht des Wohnsitzes des Beklagten oder vor dem Gericht des Ortes erhoben werden, an dem die Verpflichtung eingegangen worden ist oder zu erfüllen wäre.

In Strafsachen sind auch das Gericht des Ortes, an dem die Straftat begangen wurde, das Gericht des Ortes, an dem die beschuldigte Person ihren Wohnsitz hat, und das Gericht des Ortes, an dem sie aufgefunden werden kann, zuständig. Bei juristischen Personen ist dies das Gericht des Sitzes und des Geschäftssitzes der juristischen Person.

Die Gerichte und ihre Vorgesetzten:

Die Gerichtshöfe und Gerichte sind hierarchisch organisiert. Die Gerichte sind wie folgt aufgebaut:

4

KASSATIONSGERICHTSHOF

3

Appellationshof

Arbeitsunterricht

Sitzkurs

2

Erstinstanzliche Gerichte

Arbeitsgerichte

Betriebsgerichte

1

Friedensgerichte

Polizeigerichte

Gerichtsentscheidungen sind Urteile. Die Entscheidungen der Berufungsgerichte, der Arbeitsgerichte, der Anwesenheitsgerichte und der Cour de cassation sind Urteile.

Die Zivilgerichte befassen sich im Wesentlichen mit privaten Streitigkeiten zwischen natürlichen und juristischen Personen.

Ziel der Strafgerichte ist es, die Täter mit den gesetzlich vorgesehenen Strafen (Freiheitsstrafe, Arbeitsstrafe, Geldstrafe usw.) zu bestrafen.

Es kommt vor, dass eine der Parteien mit einem Gerichtsurteil nicht einverstanden ist. Es gibt mehrere Rechtsbehelfe, die es den Parteien oder in bestimmten Fällen Dritten ermöglichen‚in einem bereits von einem Gericht entschiedenen Fall eine neue Entscheidung zu erwirken. Die Rechtsbehelfe sind in zwei Kategorien unterteilt: ordentliche und außerordentliche Rechtsbehelfe.

Es gibt zwei ordentliche Rechtsbehelfe: Widerspruch und Berufung.
Mit demEinspruch kann der Beklagte, der in Abwesenheit verurteilt worden ist, Einspruch gegen das Urteil einlegen. In diesem Fall wird das Gericht, das die Entscheidung getroffen hat, mit der gesamten Rechtssache befasst.
Abgesehen von einer begrenzten Zahl von Fällen, in denen dies nicht möglich ist, ist die Berufung ein Recht, das von allen betroffenen Parteien geltend gemacht werden kann. Sowohl der Verurteilte, der Zivilkläger, der Kläger und der Beklagte als auch die Staatsanwaltschaft haben die Möglichkeit, das Verfahren ein zweites Mal zu entscheiden. Die Berufung wird immer von einem Gericht geprüft, das höher ist als das Gericht, das das erste Urteil erlassen hat.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Gerichte, die sich mit Berufungen befassen werden, je nachdem, welche Instanz das Urteil erlassen hat, gegen das Rechtsmittel eingelegt werden soll:

Urteil

Berufung

Friedensrichter

Zivilsachen

Gericht erster Instanz (Zivilabteilung)

— Handelsfragen

Gericht des Unternehmens

Polizeigericht

— Strafsachen

Gericht erster Instanz (Strafgericht)

Zivilsachen

Gericht erster Instanz (Zivilgericht)

Arbeitsgericht

Cour du travail (Arbeitsgerichtshof)

Gericht erster Instanz

Berufungsgericht

Gericht des Unternehmens

Berufungsgericht

Inder Berufungsinstanz beraten die Richter (in einem Gericht) oder die Berater (in einem Gericht) ein zweites und letztes Mal über die Begründetheit der Rechtssache und entscheiden in letzter Instanz. Die Parteien haben jedoch noch die Möglichkeit, Kassationsbeschwerde einzulegen.

Neben diesen ordentlichen Rechtsbehelfen gibt es nämlich „außerordentliche“ Rechtsbehelfe‚deren Hauptgegenstand die Kassationsbeschwerde ist. Dieses Rechtsmittel vor der Cour de cassation stellt keine dritte Instanz oder einen dritten Rechtszug dar. Die Cour de cassation prüft nicht den Sachverhalt des ihr unterbreiteten Falles, sondern überwacht die Einhaltung der Rechtmäßigkeit.

Neben den genannten Gerichten und Gerichten gibt es in Belgien zwei weitere Gerichte. Sie nehmen eine Kontrollaufgabe wahr: Der Conseil d’État und der Verfassungsgerichtshof. Der Conseil d’État ist eine hohe Verwaltungsgerichtsbarkeit und kontrolliert die Verwaltung. Er wird tätig, wenn der Bürger der Ansicht ist, dass die Verwaltung gegen das Gesetz verstoßen hat. Aufgabe des Verfassungsgerichts ist es, dafür zu sorgen, dass Gesetze, Dekrete und Beschlüsse mit der Verfassung in Einklang stehen, und die ordnungsgemäße Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Behörden in Belgien zu überwachen.

Rechtsdatenbanken

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Föderaler Öffentlicher Dienst Justiz

Letzte Aktualisierung: 13/01/2021

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