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Beschuldigte (Strafverfahren)

Finland

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Wo findet die Hauptverhandlung statt?

Die Hauptverhandlung findet in der Regel in einem ordentlichen erstinstanzlichen Gericht, also einem Amtsgericht, statt. Grundsätzlich ist das in der Region, in der die mutmaßliche Straftat begangen wurde, ansässige Gericht zuständig. Die Hauptverhandlung ist normalerweise öffentlich. Somit kann jedermann an Ihrer Hauptverhandlung teilnehmen. In bestimmten Fällen, etwa bei Sexualstraftaten, kann das Gericht jedoch die Öffentlichkeit ganz oder teilweise ausschließen. Dasselbe gilt, wenn Sie zum Zeitpunkt der Anklageerhebung noch nicht 18 Jahre alt sind.

Die Zusammensetzung des Gerichts hängt von der Art der Strafsache ab. Ihre Strafsache kann vor einem Richter, einem Richter und drei Laienrichtern, zwei Richtern und drei oder vier Laienrichtern oder vor drei Richtern verhandelt werden. In der Regel richtet sich die Zusammensetzung nach der Schwere der Straftat.

Kann die Anklage während der Hauptverhandlung geändert werden?

Normalerweise kann eine erhobene Anklage nicht mehr geändert werden. Der Staatsanwalt kann die Anklage jedoch auf weitere Taten ausdehnen, wenn das Gericht dies aufgrund der vorgelegten Beweismittel für geboten erachtet.

Es gilt nicht als Änderung der Anklage, wenn der Staatsanwalt die Anklage einschränkt oder eine in der Anklageschrift nicht genannte Gesetzesvorschrift einbezieht oder die Anklage durch neue Tatsachen untermauert.

Wenn Sie sich während der Hauptverhandlung in allen oder einigen Anklagepunkten schuldig bekennen, kann das Gericht die Beweisaufnahme verkürzen. In einfachen Strafsachen reicht ein Geständnis des Angeklagten gewöhnlich für eine Verurteilung aus. Je schwerer jedoch die Straftat ist, desto mehr Beweise sind zusätzlich zu einem Geständnis erforderlich.

Welche Rechte habe ich während der Hauptverhandlung?

Sie haben stets das Recht, an der Hauptverhandlung teilzunehmen, es sei denn, über Ihre Sache wird im schriftlichen Verfahren entschieden. In diesem Fall können Sie zu maximal neun Monaten Haft verurteilt werden. Allerdings muss Ihnen das Gericht Gelegenheit zur mündlichen Stellungnahme geben, wenn das Strafmaß mehr als sechs Monate Haft beträgt.

Bei bestimmten geringfügigen Vergehen können Sie auch in Abwesenheit verurteilt werden. In diesem Fall sind als Strafmaß eine Geldstrafe oder bis zu drei Monate Haft sowie die Beschlagnahme von maximal 10 000 EUR vorgesehen.

Wenn Sie zur Hauptverhandlung persönlich geladen werden, müssen Sie an der gesamten Hauptverhandlung teilnehmen, es sei denn, das Gericht gestattet Ihnen, die Verhandlung zu verlassen. Wenn Sie einen Dolmetscher benötigen, wird Ihnen einer zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen zu Ihren sprachbezogenen Rechten finden Sie im Informationsblatt 2.

Sie haben das Recht, sich selbst zu verteidigen oder sich einen Anwalt zu nehmen. Wenn Sie ohne Anwalt zur Hauptverhandlung erscheinen und nach Meinung des Gerichts nicht imstande sind, sich selbst zu verteidigen, kann Ihnen das Gericht, auch gegen Ihren Willen, einen Verteidiger beiordnen. Grundsätzlich haben Sie das Recht, Ihren Anwalt jederzeit zu wechseln.

Sie haben das Recht, aber nicht die Pflicht, während der Hauptverhandlung auszusagen. Als Angeklagter sind Sie nicht verpflichtet, dem Gericht bei der Feststellung Ihrer Schuld behilflich zu sein. Wenn Sie sich in der Sache äußern wollen, müssen Sie, abgesehen von den Angaben zu Ihrer Person und Ihrem Einkommen, nicht die Wahrheit sagen. Das Gericht vergleicht Ihre Angaben mit denen der anderen in der Sache vernommenen Personen und den Beweismitteln und beurteilt dann die Glaubwürdigkeit Ihrer Aussage.

Welche Rechte habe ich hinsichtlich der gegen mich vorgebrachten Beweise?

Sie haben das Recht, sich mit dem Beweismittel vertraut zu machen, sofern dies die Ermittlungen nicht beeinträchtigt. Grundsätzlich können jedwede Beweismittel gegen Sie vor Gericht verwendet werden. Das Gericht kann jedoch die Vorlage von Beweismitteln oder die Anhörung von Zeugen, die für die Urteilsfindung eindeutig irrelevant sind, einschränken.

Sie haben auch das Recht, eigene Beweismittel vorzulegen oder eigene Zeugen zu benennen. Dies sollte möglichst frühzeitig geschehen, Sie dürfen sie jedoch auch während der Hauptverhandlung und selbst noch in der Berufungsverhandlung vorlegen bzw. benennen. Wenn Sie jedoch zu einem sehr späten Zeitpunkt mit neuen Zeugen oder Beweismitteln aufwarten, wird das Gericht, wenn es über Ihre Schuld befindet, möglicherweise deren Bedeutung bezweifeln.

Sie und Ihr Anwalt haben das Recht, sämtliche Zeugen zu befragen. Wenn Sie einen Anwalt haben, stellt dieser in der Regel für Sie die Fragen.

Die finnischen Gerichte sind in der Beweiswürdigung frei. Das bedeutet, dass das Gericht die Bedeutung jedes Beweisstücks und Zeugen selbst beurteilt.

Werden Informationen über meine Vorstrafen berücksichtigt?

Wenn Sie in Finnland vorbestraft sind, wird dies bei der Strafzumessung berücksichtigt. Von Ihren Vorstrafen kann abhängen, ob Sie zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung oder zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden. Außerdem kann es sich strafverschärfend auswirken, wenn das Gericht Sie aufgrund Ihrer Vorstrafen für einen notorischen Gesetzesbrecher hält.

Eine Vorstrafe in Finnland kann sich auch strafmildernd auswirken, wenn die Möglichkeit bestanden hätte, die aktuell verhandelte Straftat in die frühere Anklage einzubeziehen. Das Gericht kann bei der Strafzumessung auch in anderen Mitgliedstaaten verhängte Freiheitsstrafen ohne Bewährung und gemeinnützige Arbeit berücksichtigen.

Wie endet die Hauptverhandlung?

Die Hauptverhandlung endet mit dem Urteil, das entweder am selben Tag oder später in nichtöffentlicher Sitzung verkündet wird. In dem Urteil werden Sie entweder in allen oder einigen Anklagepunkten schuldig gesprochen oder das Verfahren wird eingestellt.

Im Falle eines Schuldspruchs können folgende Strafen verhängt werden:

Freiheitsstrafe ohne Bewährung

Bei einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung ist ein Strafmaß von 14 Tagen bis lebenslang möglich. Eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

Zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe

Eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren kann, wenn es das Gericht für zweckmäßig erachtet, zur Bewährung ausgesetzt werden. Zusätzlich zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe können Sie zu einer Geldstrafe oder, wenn die zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe mehr als ein Jahr beträgt, zu 20 bis 90 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt werden.

Bei einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe wird stets eine Bewährungsfrist von einem bis zu drei Jahren festgesetzt. Wenn Sie während dieser Frist keine neuen Straftaten begehen, wird Ihre Freiheitsstrafe nicht vollstreckt. Falls Sie jedoch innerhalb dieser Frist eine neue Straftat begehen und dafür zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt werden, kann das Gericht anordnen, dass Ihre zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe ebenfalls vollstreckt wird.

Gemeinnützige Arbeit

Eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung bis zu acht Monaten kann in gemeinnützige Arbeit umgewandelt werden. Dafür müssen Sie grundsätzlich einen Wohnsitz in Finnland haben. Gemeinnützige Arbeit kann möglicherweise nicht als Strafe verhängt werden, wenn Sie bereits früher zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung oder zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden sind.

Jugendstrafe

Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind und eine Straftat begehen, können Sie zu einer Jugendstrafe verurteilt werden. Dabei handelt es sich um eine spezielle Strafe für jugendliche Straftäter, die härter als eine Geldstrafe, aber milder als eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung ist.

Geldstrafe

Bei geringfügigen Vergehen kann gegen Sie eine Geldstrafe verhängt werden. Geldstrafen werden in Einzelsätzen bemessen. Das mögliche Strafmaß reicht von einem Einzelsatz bis zu 120 Einzelsätzen. Wenn Sie für mehrere Straftaten gleichzeitig verurteilt werden, ist auch eine höhere Zahl von Einzelsätzen möglich.

Die Höhe eines Einzelsatzes richtet sich nach Ihrem Einkommen zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung. Derzeit liegt der Mindestsatz bei sechs Euro.

Wenn Sie die vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht bezahlen, wird diese in eine Freiheitsstrafe umgewandelt. Dabei entsprechen drei nicht bezahlte Einzelsätze einem Tag Haft.

Welche Rolle spielt das Opfer in der Hauptverhandlung?

In Finnland spielt das Opfer oder der Geschädigte in der Hauptverhandlung eine bedeutende Rolle. Der Geschädigte kann sich der vom Staatsanwalt erhobenen Anklage anschließen oder selbst Anklage erheben. Das Opfer ist auch berechtigt, Anklage zu erheben, falls der Staatsanwalt von der Anklageerhebung absieht. Darüber hinaus kann der Geschädigte von dem der Straftat Verdächtigten Schadenersatz fordern.

Der Geschädigte wird in der Regel während der Ermittlungen gefragt, ob er eine Bestrafung des Verdächtigten und/oder eine Entschädigung für die Straftat fordert. Das Opfer bzw. der Geschädigte können ihre Forderungen auch während der Hauptverhandlung vorbringen.

Links zum Thema

Gesetz über die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen in ordentlichen Gerichten (in englischer Sprache) und in schwedischer Sprache (nichtamtliche Übersetzung)

Strafprozessordnung (in englischer Sprache) und in schwedischer Sprache (nichtamtliche Übersetzung)

Strafgesetzbuch (in englischer Sprache) und in schwedischer Sprache (nichtamtliche Übersetzung)

Broschüre des Justizministeriums zum Strafverfahren in Amtsgerichten (in schwedischer Sprache)

Broschüre des Justizministeriums für Opfer von Straftaten

Gerichtsordnung (in englischer Sprache) und in schwedischer Sprache (nichtamtliche Übersetzung)

Zentralstelle für Rechtsregister

Letzte Aktualisierung: 15/01/2020

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