Please note that the original language version of this page Swedish has been amended recently. The language version you are now viewing is currently being prepared by our translators.
Swipe to change

Beschuldigte (Strafverfahren)

Sweden

Voraussetzung für die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen ist die Anzeige einer Straftat bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Zweck der Ermittlungen ist es herauszufinden, ob und gegebenenfalls von wem eine Straftat begangen wurde. Falls es sich um eine schwere Straftat handelt und es einen Verdächtigen gibt, werden die Ermittlungen von einem Staatsanwalt geleitet. Andernfalls leitet die Polizei die Ermittlungen.

Content provided by:
Sweden

Welche Schritte gibt es bei strafrechtlichen Ermittlungen?

Vernehmung

Zunächst werden Personen vernommen, die vermutlich im Besitz von für die Ermittlungen nützlichen Informationen sind. Dies können unter anderem das Opfer, gegebenenfalls der Verdächtige oder Zeugen sein. Eine Person, die einer Straftat verdächtigt wird, kann zum Zeitpunkt der Vernehmung entweder in Haft oder auf freiem Fuß sein.

Außerdem können verschiedene Proben genommen und zur Untersuchung an andere Stellen übergeben werden. Vernehmungen werden grundsätzlich von der Polizei und nur in Ausnahmefällen im Beisein eines Staatsanwalts durchgeführt. Wenn Sie der Sprache nicht mächtig sind, muss Ihnen ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden. Wenn hinreichender Verdacht besteht, dass eine Person eine Straftat begangen hat, muss ihr dies bei der Vernehmung mitgeteilt werden.

Festnahme

Falls nach Ansicht des Staatsanwalts dringender Tatverdacht besteht, kann er Ihre Festnahme anordnen. Dabei muss darüber hinaus die Gefahr bestehen, dass Sie, wenn Sie auf freiem Fuß bleiben, die Ermittlungen behindern, weitere Straftaten begehen oder flüchten. Der Staatsanwalt muss Sie dann innerhalb einer bestimmten Frist freilassen oder beim Amtsgericht einen Haftbefehl beantragen.

Untersuchungshaft

Wenn Sie einer schweren Straftat verdächtigt werden und zudem besondere Haftgründe vorliegen, kann der Staatsanwalt beim Amtsgericht für Sie einen Haftbefehl beantragen. Dann müssen Sie innerhalb von vier Tagen nach Ihrer Festnahme dem Richter vorgeführt werden. Das Amtsgericht entscheidet denn, ob Sie in Untersuchungshaft kommen oder auf freien Fuß gesetzt werden. Falls Sie in Untersuchungshaft kommen, muss in bestimmten Abständen eine Haftprüfung stattfinden.

Fortsetzung der polizeilichen Ermittlungen

Unabhängig davon, ob Sie in Untersuchungshaft sind, wird weiter ermittelt, um festzustellen, ob hinreichender Tatverdacht besteht, um Sie anzuklagen. Die Ermittlungen müssen, vor allem wenn Sie in Untersuchungshaft sind, möglichst zügig durchgeführt werden. Falls für die Ermittlungen mehr Zeit benötigt wird, können weitere Haftprüfungstermine stattfinden. Nach Abschluss der Ermittlungen legt die Polizei dem Staatsanwalt sowie dem Verdächtigen und seinem Verteidiger die Ermittlungsakte vor. Sie und Ihr Verteidiger können verlangen, dass alles, was Sie für wichtig erachten, in die Ermittlungsakte aufgenommen wird, bevor der Staatsanwalt entscheidet, ob er Anklage erhebt.

Vorbereitung der Verteidigung

Sie und Ihr Verteidiger haben das Recht, zur Hauptverhandlung eigene Beweise vorzulegen. Sie haben ferner Anspruch darauf, sich zur Vorbereitung der Hauptverhandlung mit Ihrem Verteidiger zu treffen.

Anklageerhebung

Wenn die gesammelten Beweise nach Ansicht des Staatsanwalts ausreichen, um Sie zu verurteilen, muss er Anklage gegen Sie erheben. Aus der Anklageschrift muss hervorgehen, welche Straftat Ihnen vorgeworfen wird und wie Ihre Tat rechtlich zu würdigen ist. Außerdem müssen darin die Beweismittel aufgeführt sein, die der Staatsanwalt vorzulegen gedenkt.

Klicken Sie auf die nachstehenden Links. Sie finden dort ausführliche Informationen über Ihre Rechte während der Abschnitte des Vorverfahrens:

Vernehmung (1)

Aus welchen Gründen kann die Polizei mich vernehmen?

In der Vernehmung soll geklärt werden, ob eine Straftat begangen wurde und ob Sie gegebenenfalls etwas darüber wissen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie als Zeuge, Opfer oder Verdächtiger vernommen werden.

Wer nimmt an der Vernehmung teil?

Sie werden von der Polizei vernommen. Die Vernehmung wird von einem oder mehreren Polizeibeamten durchgeführt. Der Staatsanwalt nimmt in der Regel nicht an der Vernehmung teil. Wenn Sie einer Straftat verdächtigt werden, bei der Sie im Verfahren Anspruch auf einen Verteidiger haben, können darum ersuchen, dass ein Anwalt für Sie bestellt wird und an der Vernehmung teilnimmt.

Falls Sie der Sprache nicht mächtig sind, haben Sie auch Anspruch auf einen Dolmetscher, dessen Kosten die Polizei trägt. In der Regel empfiehlt es sich zu warten, bis ein Rechtsanwalt und ein Dolmetscher anwesend sind, bevor Sie auf Fragen antworten. Der Staatsanwalt oder die Polizei entscheidet, wer sonst noch an der Vernehmung teilnehmen darf.

Was geschieht während der Vernehmung?

Die Polizei teilt Ihnen zu Beginn der Vernehmung mit, ob Sie als Verdächtiger oder aus einem anderen Grund vernommen werden. Ihre Rechte werden Ihnen nicht vorgelesen. Sie haben während der Vernehmung sowohl das Recht zu schweigen als auch das Recht auszusagen. Alles, was Sie sagen, kann jedoch gegen Sie verwendet werden. Die Vernehmung kann entweder mitgeschnitten oder in zusammengefasster Form protokolliert werden.

Welche Rolle spielt der Rechtsanwalt bei der Vernehmung?

Aufgabe des Rechtsanwalts ist es, während der Vernehmung Ihre Fragen zu beantworten und auf einen ordnungsgemäßen Ablauf der Vernehmung zu achten. Falls die Vernehmung korrekt durchgeführt wird, darf sich der Anwalt nicht einmischen. Er darf Ihnen aber unter Umständen Fragen stellen.

Gibt es etwas, das während der Vernehmung verboten ist?

Die Polizei darf während der Vernehmung nicht wissentlich falsche Informationen verwenden, Versprechungen machen oder Vorteile in Aussicht stellen, um ein Geständnis zu erlangen. Ferner darf der Verdächtige nicht bedroht, unter Druck gesetzt oder bewusst zermürbt werden. Die vernommene Person hat außerdem Anspruch auf die üblichen Mahlzeiten und notwendige Erholungspausen.

Wie lange kann ich zur Vernehmung festgehalten werden?

Wenn Sie nicht in Haft sind, dürfen Sie zur Vernehmung in der Regel nicht länger als sechs Stunden festgehalten werden. In Ausnahmefällen können Sie weitere sechs Stunden festgehalten werden. Danach dürfen Sie in jedem Fall gehen, es sei denn, Sie werden in Untersuchungshaft genommen. Für Kinder gelten besondere Vorschriften.

Wie endet die Vernehmung?

Am Ende der Vernehmung haben Sie die Möglichkeit, den Mitschnitt anzuhören oder sich die Notizen der Polizei vorlesen zu lassen. Danach werden Sie gefragt, ob die Niederschrift Ihre während der Vernehmung gemachten Aussagen korrekt wiedergibt.

Was geschieht nach der Vernehmung?

Nach der Vernehmung erstattet die Polizei dem Staatsanwalt oder dem leitenden Ermittlungsbeamten Bericht über die Ergebnisse der Vernehmung. Bei minder schweren Straftaten wird dem Staatsanwalt erst nach Abschluss der Ermittlungen Bericht erstattet. Wenn Sie einer mit Freiheitsstrafe bedrohten Straftat verdächtigt werden, erhält der Staatsanwalt in der Regel nach jeder Vernehmung einen Bericht. Der Staatsanwalt entscheidet dann, ob Sie festgenommen werden oder auf freien Fuß kommen.

Festnahme (2)

Wann kann ich festgenommen werden?

Wenn es Gründe gibt, um Sie in Haft zu nehmen, können Sie festgehalten werden, während das Gericht über den Haftbefehl entscheidet. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Sie in Untersuchungshaft kommen, wird im Abschnitt Untersuchungshaft (3) erläutert. Auch wenn die Voraussetzungen für die Untersuchungshaft nicht vollständig erfüllt sind, können Sie festgenommen werden, wenn der hinreichende Verdacht besteht, dass Sie die Straftat begangen haben, und Ihre Inhaftierung während der Ermittlungen dringend geboten scheint.

Wer ordnet Ihre Festnahme an?

Der Staatsanwalt entscheidet, ob Sie festgenommen werden oder nicht. Aus der Anordnung muss hervorgehen, welcher Straftat man Sie verdächtigt und warum Sie festgenommen werden. Wenn der Staatsanwalt die Festnahme nicht aufhebt, muss er bis spätestens 12 Uhr des dritten Tags nach seiner Ausstellung beim Amtsgericht einen Haftbefehl beantragen. Andernfalls müssen Sie freigelassen werden. Das Amtsgericht muss unverzüglich, spätestens jedoch vier Tage nach Ihrer Festnahme bzw. nach Vollstreckung der Festnahmeanordnung eine Anhörung anberaumen.

Wer kann mich festnehmen?

Wenn Gründe für Ihre Festnahme bestehen, kann ein Polizeibeamter Sie in dringenden Fällen auch ohne Anordnung festnehmen. Wenn Sie bei einer mit Freiheitsstrafe bedrohten Straftat auf frischer Tat ertappt oder auf der Flucht vom Tatort gefasst werden, darf Sie jedermann festnehmen. Dasselbe gilt, wenn wegen einer Straftat nach Ihnen gefahndet wird. Die Person, die Sie festnimmt, muss Sie jedoch schnellstmöglich an einen Polizeibeamten übergeben.

Kann ich einen Anwalt hinzuziehen?

Im Falle Ihrer Festnahme haben Sie das Recht, einen Pflichtverteidiger zu verlangen. Dieser wird vom Amtsgericht auf Antrag des Staatsanwalts bestellt.

Was geschieht, während ich in Gewahrsam bin?

Während Sie in Gewahrsam sind, kann die Polizei Sie weiter vernehmen. Dabei gelten dieselben Vorschriften wie bei den vorherigen Vernehmungen.

Welche Rechte habe ich, solange ich in Gewahrsam bin?

Wenn Sie in Gewahrsam sind, kann der Staatsanwalt eine Kontaktsperre verfügen. Falls Sie einen Arzt brauchen oder Ihre Botschaft bzw. Ihr Konsulat benachrichtigen müssen, ist die Polizei verpflichtet, diesen Kontakt herzustellen. Sie haben jederzeit das Recht, sich an Ihren Anwalt zu wenden und mit ihm unter vier Augen zu sprechen. Während Ihres Gewahrsams werden Sie in der Regel in einer Polizeizelle festgehalten.

Untersuchungshaft (3)

In welchen Fällen kann für mich Untersuchungshaft beantragt werden?

Wenn der dringende Verdacht besteht, dass Sie eine mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedrohte Straftat begangen haben, kann für Sie Untersuchungshaft beantragt werden. Darüber hinaus muss außerdem die Gefahr bestehen, dass Sie

  • flüchten oder sich der Hauptverhandlung oder dem Strafvollzug entziehen oder
  • Beweise beseitigen oder die Ermittlungen auf andere Weise behindern, wenn Sie auf freiem Fuß bleiben, oder
  • weitere Straftaten begehen.

Wenn die Straftat mit mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist, kommen Sie in der Regel in Untersuchungshaft, es sei denn, es liegen offensichtlich keine Haftgründe vor.

Unabhängig von der Schwere der Straftat kann das Gericht Untersuchungshaft anordnen, wenn Sie unbekannt sind und sich weigern, Ihren Namen und Ihre Adresse anzugeben, oder wenn Grund zu der Annahme besteht, dass Ihre Angaben falsch sind. Sie können außerdem in Untersuchungshaft kommen, wenn Sie in Schweden keinen Wohnsitz haben und zu befürchten ist, dass Sie sich der Hauptverhandlung oder dem Strafvollzug entziehen, indem Sie das Land verlassen.

In manchen Fällen können Sie auch bei nur hinreichendem Tatverdacht in Untersuchungshaft kommen. Dies ist ein geringerer Verdachtsgrad als dringender Tatverdacht.

Wenn hingegen lediglich mit einer Geldstrafe zu rechnen ist, kommen Sie nicht in Untersuchungshaft.

Kann aufgrund persönlicher Umstände von Untersuchungshaft abgesehen werden?

Das Gericht muss zwischen der Notwendigkeit der Untersuchungshaft und dem Eingriff in Ihre Grundrechte durch die Untersuchungshaft abwägen. Wenn die Haft für Sie einen unverhältnismäßigen Eingriff oder Schaden bedeuten würde, dürfen Sie nicht in Untersuchungshaft kommen. Dieser Aspekt kann beispielsweise dann bedeutsam werden, wenn die Ermittlungen lange andauern.

Was geschieht, wenn ich unter 18 Jahre alt bin?

Für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren gelten besondere Vorschriften. So gelten für ihre Untersuchungshaft strengere Voraussetzungen. Entweder muss es sich um ein sehr schweres Verbrechen handeln oder es müssen andere schwerwiegende Haftgründe vorliegen.

Habe ich während der Vorführung vor den Richter Anspruch auf einen Anwalt und einen Dolmetscher?

Sie nehmen gemeinsam mit Ihrem Verteidiger an der Anhörung im Amtsgericht teil. Wird für Sie Untersuchungshaft beantragt, haben Sie stets Anspruch auf einen Verteidiger. Falls Sie einen Dolmetscher brauchen, nimmt dieser ebenfalls an der Anhörung teil und dolmetscht alles, was gesagt wird.

Was geschieht, wenn Sie dem Richter vorgeführt werden?

Bei der Anhörung erklärt der Staatsanwalt, welcher Tat Sie verdächtigt werden. Sie erhalten ebenfalls Gelegenheit, sich zu äußern. Der Staatsanwalt, Ihr Anwalt und der Richter können Ihnen Fragen stellen. Ob Sie die Fragen beantworten wollen, entscheiden Sie selbst. Normalerweise werden bei der Anhörung weder das Opfer noch Zeugen vernommen. Es kann jedoch aus dem Protokoll Ihrer polizeilichen Vernehmung zitiert werden. Außerdem kann der Staatsanwalt die Ergebnisse forensischer oder medizinischer Untersuchungen anführen.

Haftbefehl

Nach der Anhörung zieht sich das Gericht zur Beratung über Ihre Untersuchungshaft zurück. Das Amtsgericht verkündet dann seine Entscheidung in Ihrer Gegenwart. Kommen Sie nicht in Untersuchungshaft, dürfen Sie sofort gehen. Falls das Gericht Haftbefehl erlässt, verfügt es gleichzeitig, bis wann der Staatsanwalt Anklage erheben muss. In der Regel legt das Amtsgericht für die Anklageerhebung eine Frist von zwei Wochen ab Erlass des Haftbefehls fest. Sie bleiben dann bis zum Beginn der im Amtsgericht stattfindenden Hauptverhandlung in Haft.

Was geschieht, wenn die Ermittlungen bis zu dem vom Amtsgericht festgelegten Termin nicht abgeschlossen sind?

Wenn Sie bei Ablauf der vom Amtsgericht festgelegten Frist für den Prozessbeginn nach wie vor verdächtigt werden und die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, kann der Staatsanwalt eine Fristverlängerung beantragen. Möglicherweise muss in einer neuen Verhandlung die Fortdauer Ihrer Untersuchungshaft geprüft werden. Diese Haftprüfungen finden häufig per Videokonferenz statt, wobei Sie sich gemeinsam mit Ihrem Anwalt in der Haftanstalt befinden, der Staatsanwalt von seinem Büro aus und der Richter vom Gerichtssaal des Amtsgerichts aus teilnimmt.

Was geschieht, wenn die Untersuchungshaft lediglich auf einem hinreichenden Tatverdacht beruht?

Wenn Sie als Verdächtiger einer Straftat wegen hinreichenden Tatverdachts in Untersuchungshaft sind, muss der Staatsanwalt innerhalb einer Woche durch weitere Beweise gegen Sie einen dringenden Tatverdacht belegen. Andernfalls müssen Sie freigelassen werden.

Was geschieht, wenn ich aufgrund eines Europäischen Haftbefehls festgenommen werde?

Wenn ein anderer Mitgliedstaat einen Europäischen Haftbefehl erlässt, kann ein Gericht des Landes, in dem Sie sich aufhalten, diesen prüfen. Das Gericht entscheidet dann, ob Sie in den Ausstellungsstaat ausgeliefert werden. Auch bei diesen Verhandlungen haben Sie Anspruch auf einen Anwalt und einen Dolmetscher. Vor dieser Verhandlung kann ein Staatsanwalt Ihre Festnahme anordnen. Das Gericht kann entscheiden, dass Sie bis zu Ihrer Auslieferung in Haft kommen. Dabei beurteilt des Gericht nicht Ihre Schuld, sondern lediglich, ob die formellen Auslieferungsanforderungen erfüllt sind.

Inwieweit kann mein Recht auf Kontakt zu anderen Personen eingeschränkt werden?

Wenn das Amtsgericht Ihre Untersuchungshaft anordnet, entscheidet es auch, ob der Staatsanwalt berechtigt ist, Ihren Kontakt zur Außenwelt, also Zeitungslektüre und Fernsehen sowie Kontakte zu Freunden und Familienangehörigen, einzuschränken. Dasselbe gilt für den Kontakt zu anderen Häftlingen. Über den Umfang dieser Beschränkungen entscheidet der Staatsanwalt. Sie haben allerdings das Recht, sich jederzeit mit Ihrem Anwalt und Ihrer Botschaft in Verbindung zu setzen.

Habe ich das Recht, Post zu senden und zu empfangen?

Sie können an jede beliebige Person schreiben, allerdings wird Ihre gesamte Korrespondenz von der Staatsanwaltschaft gelesen. Falls ein Brief Angaben zu der mutmaßlichen Straftat enthält, wird er entweder nicht an den Empfänger weitergeleitet oder die betreffenden Textstellen werden unkenntlich gemacht. Ihre Korrespondenz mit Ihrem Anwalt wird unabhängig von ihrem Inhalt niemals gelesen.

Kann ich gegen den Haftbefehl Rechtsmittel einlegen?

Wenn Sie mit Ihrer Inhaftierung nicht einverstanden sind, können Sie dagegen beim Berufungsgericht Beschwerde einlegen. Das Berufungsgericht prüft dann ohne mündliche Verhandlung die Unterlagen des Amtsgerichts und entscheidet, ob Sie in Untersuchungshaft kommen oder nicht. Die Entscheidung des Berufungsgerichts kann unter Umständen dem Obersten Gerichtshof zur Prüfung vorgelegt werden. Um dieses Rechtsmittel in Anspruch nehmen zu können, müssen jedoch besondere Gründe vorliegen.

Aus welchen Gründen kann ich aus der Untersuchungshaft entlassen werden?

Wenn keine Haftgründe mehr bestehen, muss der Staatsanwalt die Beendigung der Untersuchungshaft anordnen. Dies ist beispielsweise möglich, wenn die gegen Sie vorliegenden Beweise entkräftet werden oder die besonderen Haftgründe entfallen, etwa weil nicht mehr damit zu rechnen ist, dass Sie die Ermittlungen behindern. Wenn das Gericht bei einer neuen Haftprüfung zu dem Schluss kommt, dass keine Haftgründe mehr vorliegen, muss es Ihre unverzügliche Freilassung anordnen.

Kann ich gegen Kaution freikommen?

In Schweden ist es nicht möglich, gegen Kaution freizukommen.

Fortsetzung der polizeilichen Ermittlungen (4)

Sammelt die Polizei lediglich mich belastende Beweise?

Die Polizei ist verpflichtet, bei ihren Ermittlungen sowohl be- als auch entlastende Beweise zu sammeln. Wenn Sie möchten, dass bestimmten Personen von der Polizei vernommen werden, sollten Sie dies mit Ihrem Anwalt besprechen, bevor Sie die Polizei darum ersuchen.

Ist die Polizei berechtigt, Durchsuchungen durchzuführen, DNA-Proben, Fingerabdrücke oder andere Proben zu nehmen?

Die Polizei ist mit einer entsprechenden schriftlichen Anordnung des Staatsanwalts berechtigt, Ihre Wohnung, Ihr Auto oder jeden anderen für die Ermittlungen relevanten Ort zu durchsuchen. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie einer mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedrohten Straftat verdächtigt werden. Ferner können Leibesvisitationen und körperliche Untersuchungen sowie die Abnahme von DNA-Proben angeordnet werden. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, durch eine ärztliche Untersuchung festzustellen, ob sich an Ihrem Körper Verletzungen finden und diese im Zusammenhang mit der Straftat stehen, derer Sie verdächtigt werden. Wenn Sie festgenommen werden oder in Untersuchungshaft sind, müssen Sie sich außerdem Fingerabdrücke abnehmen und fotografieren lassen.

Habe ich Einsicht in die polizeiliche Ermittlungsakte?

Die Polizei sammelt während der Ermittlungen Beweismittel, anhand deren der Staatsanwalt entscheidet, ob Anklage gegen Sie erhoben wird. Bevor der Staatsanwalt darüber entscheidet, haben Sie mit Unterstützung eines Dolmetschers oder Übersetzers Einsicht in die gesamte Ermittlungsakte. In der Regel reicht die Zeit nicht aus, um die Ermittlungsakte in Ihre Sprache zu übersetzen, Sie haben jedoch Anspruch darauf, sich mit ihrem Inhalt vertraut zu machen, indem Ihnen ein Dolmetscher die Ermittlungsakte vorliest. Ihr Verteidiger hat ebenfalls Einsicht in die Ermittlungsakte.

Können die Beschuldigungen während der Ermittlungen geändert werden?

Die gegen Sie erhobenen Beschuldigungen können sich während der Ermittlungen ändern. Es können also weitere Beschuldigungen hinzukommen, während sich andere Beschuldigungen möglicherweise als unbegründet oder schwer beweisbar herausstellen. Ferner kann sich auch die Art der Straftat ändern, derer Sie beschuldigt werden. Die Polizei ist verpflichtet, Sie über jegliche Änderungen von Beschuldigungen zu unterrichten.

Vorbereitung der Verteidigung (5)

Habe ich das Recht, weitere polizeiliche Ermittlungen zu verlangen?

Sie und Ihr Anwalt haben das Recht zu verlangen, dass die Polizei bei ihren Ermittlungen weitere Aspekte berücksichtigt, die Sie für wichtig halten. Dies betrifft sowohl die Vernehmung von Personen als auch schriftliche Informationen oder Untersuchungen durch Sachverständige.

Es ist sehr wichtig, dass Sie die gesamte Ermittlungsakte sorgfältig prüfen, damit die dem Staatsanwalt für seine Entscheidung vorgelegten Unterlagen so vollständig wie möglich sind. Obwohl die Ermittlungsakte auch nach der Anklageerhebung noch ergänzt werden kann, ist es für Sie besser, wenn der Staatsanwalt das Verfahren einstellt, bevor gegen Sie Anklage erhoben wird.

Kann mein Anwalt eigene Ermittlungen durchführen?

Sie und Ihr Anwalt dürfen eigene Ermittlungen durchführen. Normalerweise steht für diese Ermittlungen nur eine begrenzte Zeit zur Verfügung, insbesondere, wenn Sie in Untersuchungshaft sind. Außerdem wird Ihr Anwalt in der Regel für eigene Ermittlungen keine Vergütung vom Gericht erhalten. Rechtliche Hindernisse stehen der Durchführung eigener Ermittlungen jedoch nicht im Wege.

Anklageerhebung (6)

Unter welchen Umständen kann der Staatsanwalt Anklage erheben?

Wenn der Staatsanwalt davon überzeugt ist, Ihre Verurteilung erwirken zu können, kann er gegen Sie Anklage erheben. Dazu übermittelt er an das Amtsgericht eine Anklageschrift, aus der hervorgeht, welche Straftat Ihnen zur Last gelegt wird, warum Ihnen diese Straftat vorgeworfen wird und welche Beweise der Staatsanwalt vorzulegen gedenkt.

Wann muss Anklage erhoben werden?

Wenn Sie in Untersuchungshaft sind, muss der Staatsanwalt innerhalb der vom Gericht bestimmten Frist Anklage erheben. Andernfalls hebt das Gericht den Haftbefehl auf.

Falls Sie nicht in Haft sind, muss der Staatsanwalt Anklage erheben, bevor die Straftat verjährt ist. Straftaten verjähren frühestens nach zwei Jahren. Je schwerer die Straftat, desto länger die Verjährungsfrist. Bestimmte schwere Verbrechen wie Mord verjähren nicht.

Wann findet die Gerichtsverhandlung statt?

Nach der Anklageerhebung lädt das Amtsgericht Sie und andere Personen, die vernommen werden sollen, zur Hauptverhandlung. Wenn Sie in Untersuchungshaft sind, findet die Hauptverhandlung schnellstmöglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach der Anklageerhebung statt.

Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten besondere Fristen. Die Hauptverhandlung findet in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach der Anklageerhebung statt.

Gibt es eine Alternative zur Anklageerhebung?

Falls es sich um eine minder schwere Straftat handelt und Sie sich schuldig bekennen, kann von der Anklageerhebung abgesehen und Ihnen stattdessen per Strafbefehl eine Geldstrafe auferlegt werden. Der Staatsanwalt stellt den Strafbefehl aus und legt die Höhe der Geldstrafe fest. Wenn Sie ein Geständnis ablegen und die Geldstrafe zahlen, findet keine Hauptverhandlung statt. Gegen den Strafbefehl ist kein Rechtsmittel zulässig. In Ihrem Strafregister wird vermerkt, dass Sie den Strafbefehl angenommen haben.

Links zum Thema

Schwedische Gerichte

Schwedische Staatsanwaltschaft

Letzte Aktualisierung: 09/11/2020

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.